Thomas Dehler

deutscher Politiker (DDP, FDP), MdL, MdB, Bundesjustizminister
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 21. März 2005 um 14:55 Uhr durch ALE! (Diskussion | Beiträge) (+Mitgliedschaft in einer Studentenverbindung). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Dr. Thomas Dehler (* 14. Dezember 1897 in Lichtenfels; † 21. Juli 1967 in Streitberg, Kreis Forchheim) war ein deutscher Politiker (DDP und FDP). Von 1949 bis 1953 war er Bundesminister der Justiz und von 1954 bis 1957 Bundesvorsitzender der FDP.

Datei:Thomas Dehler.jpg
Thomas Dehler

Ausbildung und Beruf

Nach dem Abitur 1916 nahm er zunächst als Soldat am Ersten Weltkrieg teil. Er begann dann ein Studium der Medizin, welches er jedoch nach drei Semestern abbrach. Er absolvierte stattdessen ein Studium der Rechts- und Staatswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und an der Ludwig-Maximilians-Universität München, das er 1920 mit dem ersten und 1923 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen beendete. 1920 erfolgte seine Promotion zum Dr. jur.. Seit 1924 war er als Rechtsanwalt zugelassen.

Von 1945 bis 1947 war er Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Bamberg, ab 1946 auch Generalankläger am Kassationshof beim Bayerischen Minister für politische Befreiung (Entnazifizierung). Von 1947 bis 1949 war er dann Präsident des Oberlandesgerichtes Bamberg.

1948 trat er als Alter Herr der Studentenverbindung Humanitas Würzburg bei, die in der Turnerschaft Alemannia (heute: Landsmannschaft Alemannia-Makaria; CC) aufging.

Familie

Seit 1925 war Thomas Dehler mit Irma Frank verheiratet.

Partei

Von 1920 bis zu ihrer von den Nationalsozialisten Auflösung 1933 war Dehler Mitglied der Deutschen Demokratischen Partei (bzw. ab 1931: Deutsche Staatspartei). 1924 war er Mitbegründer des die Republik stützenden Kampfverbandes Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold.

1938 und 1944 wurde er aus politischen Gründen vorübergehend inhaftiert.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges zählte Dehler gemeinsam mit Fritz Linnert zu den Mitbegründern der FDP in Bayern, deren Landesvorsitzender er von 1946 bis 1956 war. Als bayerischer Landesvorsitzender der Liberalen war er 1954 maßgeblich an der Bildung der einzigen bayerischen Landesregierung ohne CSU-Beteiligung beteiligt.

Thomas Dehler bildete mit Alfred Onnen und Fritz Neumayer die parteiinterne Untersuchungskommission zur Aufklärung der Affäre um den Naumann-Kreis.

1954 wurde er zum Bundesvorsitzenden der FDP gewählt. Dieses Amt übte er bis 1957 aus.

Abgeordneter

1946 gehörte er der Verfassunggebenden Landesversammlung in Bayern an und war dann von 1946 bis 1949 Mitglied des Bayerischen Landtages.

Von 1947 bis 1948 war er Mitglied des Länderrates der Amerikanischen Besatzungszone und von 1948 bis 1949 Mitglied des Parlamentarischen Rates.

Von 1949 bis zu seinem Tode war Dehler Mitglied des Deutschen Bundestages. Hier war er von 1953 bis 1957 Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion. Am 23. Februar 1956 beschloss die FDP-Fraktion unter seiner Führung, die Koalition mit der CDU/CSU aufzukündigen. Daraufhin schieden 16 Mitglieder, darunter auch die vier FDP-Bundesminister, aus der Fraktion aus und gründeten die Freie Volkspartei (FVP).

Von 1957 bis 1961 leitet er den Arbeitskreis Außenpolitik und Verteidigung der FDP Bundestagsfraktion und war daneben Vorsitzender des Bundestagsausschusses für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft.

Vom 28. September 1960, als er Nachfolger des verstorbenen Max Becker wurde, bis zu seinem Tode war er Vizepräsident des Deutschen Bundestages. 1960/61 vertrat er den Bundestag vor dem Bundesverfassungsgericht im Verfahren über den Antrag der bayerischen Staatsregierung auf Feststellung der Nichtigkeit des "Gesetzes zur Reinhaltung der Bundeswasserstraßen vom 17. August 1960".

Seit dem 19. Juni 1963 war er außerdem Vorsitzender des Wahlmännerausschusses nach § 6 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht.

Öffentliche Ämter

Von Juni 1945 bis 1946 war er von der US-Militärregierung ernannter Landrat des Kreises Bamberg.

Nach der Bundestagswahl 1949 wurde er am 20. September 1949 als Bundesminister der Justiz in die von Bundeskanzler Konrad Adenauer geführte Bundesregierung berufen.

Nach der Bundestagswahl 1953 wurde er vor allem aufgrund der Interventionen von Bundespräsident Theodor Heuss, der gedroht hatte, er werde die Ernennungsurkunde nicht unterschreiben sowie des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hermann Höpker-Aschoff, der mit seinem Rücktritt drohte, nicht erneut in die Bundesregierung berufen, aus der er daher am 20. Oktober 1953 ausschied.

Ehrungen

Nach ihm sind die Thomas-Dehler-Stiftung der bayerischen FDP und die Parteizentrale der Bundespartei (Thomas-Dehler-Haus) benannt.

Schriften

  • Thomas Dehler: Die Begründung des Strafurteils, Dissertation, Würzburg, 1920
  • Theodor Heuss, Thomas Dehler, Thomas Hertfelder: Streiten um das Staatsfragment: Theodor Heuss und Thomas Dehler berichten von der Entstehung des Grundgesetzes. Stuttgart, Dt. Verl.-Anst., 1999, ISBN 3-421-05220-4
  • Thomas Dehler: Die Rechtsentwicklung in der Sowjetischen Besatzungszone. Köln, Bundesverb. D. Deutschen Industrie, 1952
  • Thomas Dehler: Das Parlament im Wandel der Staatsidee, in: Macht und Ohnmacht der Parlamente, Stuttgart, 1965, S. 9ff.
  • Thomas Dehler: Lob auf Franken: Ein Bekenntnis. Nürnberg, Glock u. Lutz, 1967
  • Thomas Dehler: Parlament und Presse, in: Zeitungsverlag und Zeitschriften-Verlag, 1965, Heft 43/44, S. 1990f.
  • Thomas Dehler: Reden und Aufsätze. Köln/Opladen, Westdt. Verl., 1969

Siehe auch Kabinett Adenauer I