Unter Einbiegen versteht man das Einfahren eines Fahrzeuges aus einer untergeordneten oder nicht bevorrechtigten Straße in eine übergeordnet oder bevorrechtigte Straße. Bei Einbiegen wird im Gegensatz zum Abbiegen davon ausgegangen, das das Fahrzeug bevor es einbiegt anhält. Dies hat zur Folge das die Radien für die Ausrundung der Ecken an Einmündungen bei Einbiegen kleiner Ausfallen als beim Abbiegen.