Diskussion:Technische Hochschule
Die Technische Universität Braunschweig ist mit ihrer Gründung im Jahre 1745 die älteste technisch-naturwissenschaftliche Universität in Deutschland.
TUD
Aus dem Artikel: In den 70er und 80er Jahren benannten sich die meisten Technischen Hochschulen dann in Technische Universitäten um (hier sei die renommierte Technische Universität Darmstadt erwähnt) – meist mit einem breiteren Fächerspektrum als zuvor - was mit ... . - Die TU Darmstadt hat sich erst ende der 90er umbenannt, evtl ist sie deswegen hier extra erwähnt, aber darauf wird nicht hingewiesen. --Majoran 02:24, 10. Okt. 2006 (CEST)
Was beinhaltet das Promotionsrecht ?
"Vertreter der Technischen Hochschule Berlin konnten Kaiser Wilhelm II dafür gewinnen, den Preußischen Hochschulen das Promotionsrecht zu verleihen, welches den akademischen Grad des Doktor-Ingenieurs und Diplom-Ingenieurs beinhaltete." ??? --888344
- Ja, das ist keine sinnvolle Formulierung. Das Promotionsrecht durch Wilhelm II. führt zum Doktor-Ingenieur [1], allerdings hat er auch den THs den akademischen Grad Diplom-Ingenieur zuerkannt [2], was aber mit dem Promotionsrecht selbst nicht direkt zu tun hat, nur mit der wissenschaftlichen/akademischen Anerkennung. --Bartian 15:10, 13. Aug. 2008 (CEST)
- Ich hoffe, die neue Formulierung zur Einführung des Promotionsrechts konnte die Frage klären. Der Dipl.-Ing. hing direkt mit der Einführung der Promotion zusammen. --Grammer 16:00, 13. Aug. 2008 (CEST)
- Danke für die gute Formulierung. --Bartian 23:01, 13. Aug. 2008 (CEST)
- Ich hoffe, die neue Formulierung zur Einführung des Promotionsrechts konnte die Frage klären. Der Dipl.-Ing. hing direkt mit der Einführung der Promotion zusammen. --Grammer 16:00, 13. Aug. 2008 (CEST)
. Frage: Gibt es ein historisches Dokument(Gesetz, Dekret), aus dem das Promotionsrecht für die THs hervorgeht bzw. in dem es niedergeschrieben worden ist? Ich kann mir nicht vorstellen, dass Wilhelm II. einfach während der Feier das Promotionsrecht den THs verliehen hat, quasi nach dem Motto 'es gilt das gesprochene Wort'. Es gab ja vorher schon einige Diskussionen und Initiativen zum Promotionsrecht. Das zuständige Ministerium und das Parlament haben wahrscheinlich das Promotionsrecht für THs ausgearbeitet bzw. verabschiedet. Und Wilhelm II. war es wahrscheinlich vorbehalten, dies anläßlich der Feier zu verkünden. oder gibt es eine andere Erklärung für die Geschichte? -VGruss--Warboerde 16:30, 13. Aug. 2008 (CEST)