Im Rahmen von Existenzgründungsvorhaben aus der Arbeitslosigkeit werden für den Antrag auf Zuschüsse durch die Arbeitsagentur Gutachaten einer sogenannten fachkundigen Stelle zum Geschäftsplan der Gründers gefordert. Diese kann vom Gründer frei gewählt werden. Eine fachkundige Stellungnahme kann auch bei Finanzierungsfragen (z. B. Darlehn, Zuschüsse) durch den genehmigenden Kapitalgeber (z. B. Wirtschaftsförderung, Kreditinstitute) gefordert werden.
Fachkundige Stellen im Sinne des § 57 Abs. 2 Satz 2 SGB III sind insbesondere
- Industrie- und Handelskammern,
- Handwerkskammern,
- Fachverbände,
- Kreditinstitute,
- Steuerberater,
- Wirtschaftsprüfer,
- Unternehmensberater,
- sonstige Institutionen (z. B. Rechtsanwalts-, Ärzte-, Architektenkammer) und
- Rechtsanwälte (nur, soweit sie auf Wirtschaftsrecht spezialisiert sind).
Die Stellungnahme dient der Prüfung auf Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens. Geprüft werden die Voraussetzungen, welche der Gründer zur Basis seiner Entscheidung macht, sowie insbesondere die Rentabilitätsvorschau. Die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle ist quasi ein "TÜV" für die Plausibilität des Gründungskonzepts. Keinesfalls ist damit eine Garantie auf Erfolgswirksamkeit verbunden. Zu den Elementen gerhören im einzelnen:
- Angaben zum Gründer
- Angaben zum geplanten Gründungszeitpunkt
- Angaben zur Geschäftsidee (in einigen Sätzen)
- Angaben zum Ort der Selbständigkeit (z. B. eigene Werkstatt, Reisegewerbe usw.)
- Angaben zum Gutachter
- Angaben zu den vorgelegten Unterlagen (in der Regel Lebenslauf, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau)
- Stellungnahme zur Tragfähigkeit auf der Basis der vorgelegten Unterlagen sowie des regelmäßig dazugehörednen Gesprächs
- Erklärung zur Weiterleitung der Stellungnahme an die anforderne institution (z. B. bei Überbrückungsgeld oder Existenzgründungszuschuss die Arbeitsagentur)
Bei der Wahl der fachkundigen Stelle ist zu berücksichtigen, dass einige Stellen eine Gebühr für die Bearbeitung verlangen, welche häufig zwischen 30 EUR und 150 EUR beträgt. In der Regel kostenfrei sind Stellungnahmen der IHK und HWK.