Good Clinical Practice bezeichnet nach ethische und praktischen Gesichtspunkten aufgestellte, vom aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis abhängige Regeln für die Durchführung von medizinischen Behandlungen oder klinischen Tests.
Ergänzt werden diese durch Richtlinien für die Herstellung der eingesetzten Arzneimittel und der Medizinprodukte (GMP Good Manufactoring Practice) sowie die im Rahmen der Studie benötigten Leistungen der Labormedizin (GLP Good Laboratory Practice).
Organisation die solche Regelsätze entwerfen sind im europäischen Raum die Europäische Arzneimittelagentur (EMEA) und international die International Conference on Harmonisation of Technical Requirements for Registration of Pharmaceuticals for Human Use (ICH).
Weblinks
- PDF mit GCP-Richtlinien (engl.)