Kommandierender General

militärische Dienststellung im deutschen Heer und der Luftwaffe für den Führer eines Großverbands ab der Korps-Ebene
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Kommandierender General (KG) ist eine Dienststellung des Heeres und der Luftwaffe. Er führt ein Korps und hat in Deutschland meist den Dienstgrad Generalleutnant inne. In der Schweiz gilt die etwa gleichwertige Bezeichnung Korpskommandant.

Da bis zum Ersten Weltkrieg in Friedenszeiten militärische Formationen oberhalb der Korps-Ebene (Armee, Heeresgruppe) nicht bekannt waren und die Korps direkt durch den militärischen Befehlshaber geführt wurden, genossen die Kommandierenden Generale eine herausragende Stellung im militärischen und staatlichen Gefüge; so stand ihnen unter anderem Immediatrecht beim Deutschen Kaiser zu.

Eine fast vergleichbare Stellung nahmen die Kommandierenden Generale während des Kalten Krieges in der Bundeswehr ein, da sie die letzten „nationalen“ Offiziere waren. Alle Formationen oberhalb der (drei) deutschen Korps wurden von NATO-Generalen geführt. Diese konnten zwar durchaus auch Deutsche sein, doch unterstanden sie in erster Linie den nächsthöheren NATO-Dienststellen. Um dieser besonderen Dienststellung Rechnung zu tragen, steht auch heute noch einem Kommandierenden General anlässlich seiner Pensionierung ein Großer Zapfenstreich zu.

In den Vereinigten Staaten

Bei den US-Streitkräften führt bereits ein Divisonskommandeur den Titel Kommandierender General, abweichend von der internationalen Praxis, dass nur Kommandeure der Korpsebene oder höher diesen Titel führen.

Interne Verweise