Eine Maßnahme ist im Strafrecht eine der in § 11 Nr. 8 StGB genannten möglichen Sanktionen des Staates auf eine Straftat.
Demnach sind Maßnahmen:
- die Maßregel der Besserung und Sicherung
- der Verfall
- die Einziehung und
- die Unbrauchbarmachung.
Maßnahmen werden grundsätzlich, jedoch nicht generell, vom Gericht angeordnet.
siehe auch: Maßnahme (Recht)