Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die wichtigste Quelle des deutschen Privatrechts und trat bereits 1900 in Kraft. Seither ist es - mit allerdings zahlreichen Veränderungen - gültig. Die letzte größere Überarbeitung erfolgte im Zuge der Schuldrechtsmodernisierung zu Beginn des Jahres 2002, durch die Verbraucherschutzrichtlinien der Europäischen Union umgesetzt wurden. Bei diesem Anlass wurden viele Verbraucherschutzgesetze, wie das Haustürwiderrufsgesetz oder das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB Gesetz") (jetzt §§305ff BGB) in das BGB "zurückgeholt".
Das BGB ist in fünf Bücher eingeteilt:
- den allgemeinen Teil
- das Schuldrecht
- das Sachenrecht
- das Familienrecht
- und das Erbrecht
Das BGB ist aufgrund seiner besonders durchdachten Struktur weltweit anerkannt. Erwähnenswert ist hier vor allem die sogenannte "Klammertechnik" des BGB: Der allgemeine Teil enthält die grundlegenden Vorschriften, Regeln, Begriffe die auch für alle weiteren Bücher gelten sollen. Sie stehen am Anfang des BGB und "umklammern" die restlichen Bücher. Das BGB wurde weitgehend von Japan übernommen.