Der Ortzuschalg ist ein Begriff aus dem Tarifrecht des öffentlichen Dienstes.
Der Ortzuschlag ist ein wichtiger Bestandteil des Angestellteneinkommens neben der Grundvergütung (Tabellenvergütung) und Zulagen. Entgegen seinem Namen ist der Ortzuschlag nicht ortsabhängig, sondern im gesamten Bundesgebiet gleich.
Er ist in drei Klassen unterteilt und zusätzlich entsprechend Familienstand und Kinderzahl gestaffelt.
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