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Wikipedia Diskussion:WikiProjekt Recht/Artikelwünsche

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 18. März 2005 um 21:39 Uhr durch Kh80 (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Abschlusszwang ist doch nur ein anderes Wort für Kontrahierungszwang. --Redf0x 16:27, 23. Jul 2004 (CEST)


Zum "Fernseh-Urteil" gibt es bereits einen Artikel: Deutschland-Fernsehen-GmbH. Vielleicht ist der Titel nicht so ganz perfekt ... --kh80 •?!• 21:39, 18. Mär 2005 (CET)