Swastika

Kreuz
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Eine Swastika (Sanskrit: स्वस्तिक, m., svastika, „Glücksbringer“) ist ein Kreuzsymbol mit winkeligen oder gebogenen Enden. Solche Symbole sind – oft als Sonnenrad – seit etwa 6.000 Jahren auf vier Kontinenten nachgewiesen.[1]

hinduistisch-indische Darstellung

Der Nationalsozialismus übernahm ein – hier meist auf der Spitze stehendes – rechtsdrehendes Hakenkreuz als Symbol einer angenommenen Rasse von Ariern, machte es 1920 zum Parteizeichen der NSDAP und 1935 zur Flagge des Deutschen Reiches.

Die politische Verwendung hakenkreuzförmiger Symbole ist mit allen nationalsozialistischen und verfassungswidrigen Organisationen in Deutschland, Österreich und weiteren Staaten seit 1945 verboten. Für den friedlichen Glaubensausdruck und wissenschaftliche, dokumentarisch-informative oder sonstige aufklärende Zwecke dürfen Hakenkreuze weiterhin gezeigt werden.

Begriff

Das Wort „Svastika“ setzt sich im Sanskrit aus den Silben su- („gut“) und asti (Substantiv zum Verb as- „sein“) zusammen. Es bedeutet wörtlich also: das (zum) Gutsein (gehörige), das Heilbringende. Das Kompositum svasti- wird schon im ältesten Sanskrit (dem Vedischen) in der Bedeutung „Heil, Segen“ gebraucht.

Auf Lateinisch wurde das Symbol crux gammata oder gräzisiert Gammadion genannt, weil seine Winkel wie vier umgekehrte griechische Buchstaben Gamma aussehen.

Im Deutschen sind diese Begriffe ungebräuchlich. Das Symbol wird hier Sonnenrad, früher auch Winkelmaßkreuz, seit dem späten 19. Jahrhundert jedoch meist Hakenkreuz genannt.

Der indische Begriff Swastika wird im englischen und französischen Sprachraum auch für völkische und nationalsozialistische Hakenkreuze verwendet.

Formen und Bedeutung

 
andere Swastikaformen

Hakenkreuze gibt es in zahlreichen Formen: Die vier Enden können nach rechts oder links gerichtet, recht-, spitz-, flachwinkelig oder rundgebogen und mit Kreisen, Linien, Punkten oder Ornamenten verbunden sein.

Frühe Hakenkreuze symbolisieren ein vorwärts rollendes Rad mit vier Speichen, das die unaufhaltsame bogen- oder kreisförmige Bewegung der Sonne darstellt. Das Symbol drückt die Dynamik, zyklische Wiedergeburt, Fruchtbarkeit, Zeugung oder Fortpflanzung des Lebens aus. Im alten China und Japan standen manche Hakenkreuze für „zwei auffliegende Störche“. Mit nach links gewendeten Haken und in blauer Farbe heißt das Symbol in Indien „Sauastika“ und bedeutet im Gegensatz zur rechtsdrehenden und rotgefärbten Swastika „Sonnenuntergang“, „Niedergang des Lebens“, „Nacht“, „Unheil“ und „Tod“.

Altertum

Verbreitung

Hakenkreuzformen sind auf vier Kontinenten (außer Australien) bekannt, zum Beispiel:

Indien

Die Swastika wird ihrer Bedeutung gemäß in Indien für glückbringende Dinge und Symbole verwendet und ist in Tempeln und auf Götterdarstellungen üblich.

China

 
Emblem von Falun Gong

Im Chinesischen Alphabet steht das Zeichen einer Swastika ohne Kreis (chinesisch 卍, 卐, Pinyin wàn) für die Myriade (10.000) bzw. die Unendlichkeit (eigentlich: chinesisch  / ). Innerhalb eines Kreises bedeutet es „Sonne“. Dieses Symbol zeigt auf der Verpackung von in China hergestellten Lebensmitteln ihre rein vegetarische Herstellung an.

Das Emblem von Falun Gong, einer aus China stammenden Qigong-Bewegung, zeigt einen roten Kreis mit einer großen goldenen linksdrehenden Swastika, die von einem orangefarbenen Ring mit vier weiteren Swastikaymbolen und vier Yin-und-Yang-Symbolen umschlossen wird.

Kelten

Die Kelten und Germanen haben das Swastikasymbol im Alltag, in Kult und Religion verwendet. Es ist bei beiden Kulturen indogermanisch ererbt. Die Kelten rollten bei Festen ein Wagenrad, an dem vier brennende Fackeln befestigt waren, einen Berg herab. Durch Rotation und Fahrtwind bildeten die lodernden Flammen ein Hakenkreuz.

Germanen

 
Skandinavischer Goldbrakteat mit Swastika

Im germanischen Kulturkreis ist das apotropäische Swastikasymbol seit etwa der jüngeren Bronzezeit belegt. Es wurde fälschlich als angelsächsisch „fylfot“ (Vierfuß), doppelte Wolfsangel oder als Hammer des Gottes Thor gedeutet. Es ist eine Abform diverser Sonnensymbole.[3]

Ornamentale Einflüsse aus dem keltischen Raum auf den gemanischen Kulturraum sind seit dem frühen 6. vorchristlichen Jahrhundert archäologisch datierbar. Eine geistige Beeinflussung bezüglich des religiösen Kultes, auch in der Verwendung von kultischen Symbolen wie dem Swastika, ist nicht gegeben und lässt sich auch nicht sprachwissenschaftlich nachweisen.[4] Der Gebrauch des Swastikas lässt sich unregelmäßig bis in die letzten Perioden der Bronzezeit zurückverfolgen. Die Durchdringung des gesamten germanischen Raumes lässt sich hingegen erst archäologisch eisenzeitlich datieren, und zwar in der Regel als dekorativer Schmuck auf Keramiken. Auf Felszeichnungen, z. B. in Skandinavien, erscheint das Swastika nicht in der bekannten rechtwinkeligen Form, sondern wird mit abgebogenen Armen stilisiert. In der bronzezeitlichen Form hat es vier spiralförmige Arme; unklar ist in diesen Zusammenhang, ob es ein reines Schmuckmotiv oder eine künstlerische Bearbeitung des Swastikamotives ist.[5] Beide Darstellungen finden sich über den gesamten germanisch-paganen Zeitraum wieder, so etwa auf Fibeln und anderen Gegenständen.[6]
Das Swastika ist wie die verwandten Sonnensymbole des Sonnenrades und der Triskele in der religiösen Bedeutung und Nutzung ein Kraftzeichen mit sicherem magischem Bezug zum Totenkult.[7]
Nachweislich wurde auf Island im 16. Jahrhundert ein magisches Zeichen verwendet, welches þórshamarr genannt wurde. Dieses Zeichen hatte Ähnlichkeiten zum Swastika, woraus in der Folge der falsche Schluss gezogen wurde, dass Thor einen Bezug zum Swastika habe und neben dem eigentlichen Thorshammer (siehe auch Donarskeule) auch dadurch symbolisiert beziehungsweise attributiert werde.[8]

Mittelalter

Im Bereich des Christentums wurde die römische und germanische Symbolik auf die Kreuzigung Jesu Christi oder seine Hoheit als „Licht der Welt“ bezogen. Hakenkreuze erscheinen nun etwa:

  • als Kreuzsymbol auf frühchristlichen Fresken und Steinplatten,
  • als „Schutzmittel gegen den Teufel“, verbunden mit der Mäanderlinie, in der romanischen Ornamentik
  • auf manchen gotischen Bauwerken in Europa.

Neuzeit

19. Jahrhundert

Mit dem Aufschwung der Völkerkunde im 19. Jahrhundert wurden hinduistische, buddhistische und germanische Hakenkreuze um 1850 wiederentdeckt. Um 1900 wurden sie in Deutschland noch nicht einheitlich politisch gedeutet. Es fand sich in okkulten oder neubuddhistischen Zeitschriften, aber auch als Verlagssignet des jüdischen Bondi-Verlages, der die Werke des Dichters Stefan George veröffentlichte. In der Lebensreform- und Jugendbewegung war es besonders beliebt. Soweit es sich dabei nicht um Übernahmen aus der Theosophie oder der asiatischen Tradition handelte, war der „Lichtkult“ von Sonnenanbetern und Anhängern der Freikörperkultur entscheidend.

Völkische Bewegung

Anhänger von Friedrich Ludwig Jahn nutzten das Symbol für ihr „Bekenntnis zum deutschen Volk“. Der antisemitische Deutsche Turner-Bund führte es seit seiner Gründung 1889 unter seinen Abzeichen und machte es 1907 als erster Verein offiziell zu seinem Emblem.[9]

Die Völkische Bewegung bevorzugte bis 1910 den Mjölnir als ihr Abzeichen, verwendete aber auch schon das Hakenkreuz. Es tauchte als Nebenmotiv in damaligen Bestsellern auf, etwa in Der letzte Hansbur von Hermann Löns oder Wiltfeber von Hermann Burte. Seit etwa 1910 erstarkte unter den Völkischen der Einfluss von Ariosophen wie Guido von List, die das Hakenkreuz als „germanische Rune“ und als Geheimzeichen „urarischen Weistums“ betrachteten. Der einflussreiche Bund deutscher Volkserzieher verwendete ein Hakenkreuz als Organisationsabzeichen. Sein Gründer Wilhelm Schwaner gründete 1912 zusammen mit dem Maler Ludwig Fahrenkrog die neopaganistische Germanische Glaubens-Gemeinschaft (GGG), deren Symbolik das Hakenkreuz besonders betonte.

Auch der Wandervogel verwendete es in einem antisemitischen Sinn. Dem Vorbild der „Volkserzieher“ und der GGG folgten schon vor dem Ersten Weltkrieg zahlreiche andere völkische Organisationen, darunter der antisemitische und ariosophische Germanenorden sowie die Deutschvölkische Partei, die seit 1914 erfolglos versuchte, alle völkischen und antisemitischen Strömungen zu sammeln.

Gegen Ende des Ersten Weltkrieges im Herbst 1918 erhielt das Hakenkreuz als politisches Symbol eine besondere Funktion. So trat im Oktober des Jahres ein „Deutscher Volksrat“ unter der Führung des völkischen Literaten Heinrich Pudor an die Öffentlichkeit, der mit dem Hakenkreuz als Symbol zu Pogromen gegen Juden aufforderte.

Weimarer Republik

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Emblem der okkulten Thule-Gesellschaft

In der Novemberrevolution entwickelte sich das Hakenkreuz zum Hauptkennzeichen der Gegenrevolution. 1919 neugegründete antidemokratische Freikorps, deutsche faschistische Gruppen wie die Thule-Gesellschaft und DAP verwendeten es im Anschluss an völkische Gruppen. Es erschien als Graffiti an Wänden und auf Straßen, als Uhranhänger oder Bierzipfel, Anstecker oder Brosche, auf Zeitungen, Zeitschriften und Broschüren, an Panzerwagen oder LKWs. Von vielen Schulen musste ein Trageverbot erlassen werden, um Schlägereien zu verhindern. Dass die Marine-Brigade Ehrhardt es beim Kapp-Putsch im März 1920 auf ihre Stahlhelme malte, war Ausdruck ihres Willens, die aus der Novemberrevolution entstandene Weimarer Republik zu beseitigen.

20. Jahrhundert außerhalb Deutschlands

Seit etwa 1890 wurde ein Hakenkreuz in Europa und den USA von verschiedenen Firmen, Militärverbänden und Orden verwendet, zum Teil im Zusammenhang mit dem Aufschwung faschistischer Strömungen in der Zwischenkriegszeit.[1]

Nationalsozialismus

1919–1933

Bei ihrer Tagung in Salzburg am 7. August 1920 übernahm die NSDAP das Hakenkreuz als ihr offizielles Parteibanner. Die altösterreichischen Nationalsozialisten übernahmen das Hakenkreuz daraufhin im Frühsommer 1920 ebenfalls.

Adolf Hitler hatte das Hakenkreuz um 1895/96 als Chorknabe im Wappen der Äbte von Lambach kennengelernt[10] und wurde durch die Zeitschrift Ostara und die Thulegesellschaft mit seiner antisemitischen Deutung vertraut.[1] Alfred Läpple zufolge löste dies bei Hitler noch keine bewusste Prägung oder einen Impuls zur Übernahme dieses Symbols aus.[11] Er interessierte sich weniger für die Symboldeutung als für seine Nutzbarkeit als Mittel der NS-Propaganda: Er wollte es als „Symbol von großer plakatmäßiger Wirkung“ verwenden und erklärte den Sinn der Parteifahne so:[1]

Im Rot sehen wir den sozialen Gedanken der Bewegung, im Weiß den nationalistischen, im Hakenkreuz die Mission des Kampfes für den Sieg des arischen Menschen und … der schaffenden Arbeit, die selbst ewig antisemitisch war und antisemitisch sein wird.

Wegen seines Wiedererkennungswertes und seiner raschen Reproduzierbarkeit eignete sich das Hakenkreuz gut als Propagandamittel; damit erklären manche Historiker auch die Erfolge der NSDAP im „symbolpublizistischen Bürgerkrieg“ (Arnold Rabbow) der frühen 1930er Jahre.

1930 stellte Hitler Betrachtungen über das Verhältnis von Kreuz und Hakenkreuz an und versuchte verständlich zu machen, warum sein Rassismus und Nationalismus Gott wohlgefällig sei:

„Und wenn mir so mancher sagt: Wie können Sie Ihr heidnisches Zeichen diesem Kampf vorantragen, wo doch das Christenkreuz allein berufen ist, diesen Kampf zu führen? Dann sage ich: Dieses Zeichen richtet sich etwa nicht gegen das Christenkreuz, im Gegenteil, es ist die politische Auswirkung dessen, was das Christentum tatsächlich will und wollen muss. Denn endlich kann man doch nicht den Kampf, den z. B. das Zentrum führt oder die Bayerische Volkspartei, als den Kampf des christlichen Kreuzes bezeichnen! […] Gewiss müsste unser christliches Kreuz das hehrste Symbol des Kampfes gegen den jüdisch-marxistischen-bolschewistischen Geist sein. […] Aber dann dürften nicht Parteien, die mit dem Marxismus, mit dem Atheismus, ja mit dem in der verfeinerten Form sich darstellenden Bolschewismus paktieren, das Christuskreuz als ihr Parteizeichen reklamieren.“

Institut für Zeitgeschichte – Hitler IV, 1, S. 33

Der Österreicher Ottokar Kernstock (1848–1928) komponierte 1923 das Hakenkreuzlied für die Fürstenfelder Ortsgruppe der Deutschen Nationalsozialistischen Arbeiterpartei (DNSAP). Kernstock hatte während des Ersten Weltkriegs patriotische und den Krieg verherrlichende Gedichte verfasst, verwahrte sich aber nach Protesten gegen sein Hakenkreuzlied aus der Christlichsozialen Partei und der katholischen Kirche dagegen, ein „Hakenkreuzler“ zu sein. Das Lied solle vielmehr die „ursprünglichen idealen Werte“ der Partei besingen. Kernstock soll auch gegen die „propagandistische Einverleibung“ des Hakenkreuzliedes durch die DNSAP protestiert haben, als diese es im Wahlkampf in den sudetendeutschen Gebieten der Tschechoslowakei einsetzte.

1933–1945

 
Flagge der Nationalsozialisten 1920–1945 und des Deutschen Reiches 1935–1945

Zur Beruhigung seiner deutschnationalen bürgerlichen Anhänger hatte Hitler immer betont, dass die rote Fahne mit dem Hakenkreuz neben ihrer Hauptbedeutung als Symbol eines antisemitischen „nationalen Sozialismus“ auch die alten Reichsfarben Schwarz-Weiß-Rot enthalte. Es schien in diese Linie zu passen, dass nach der Reichstagswahl 1933 Schwarz-Weiß-Rot und Hakenkreuzflagge nebeneinander zu Nationalflaggen erklärt wurden.

Bei diesem Kompromiss blieb es aber nur bis 1935. Danach galt ausschließlich die Hakenkreuzflagge als National- und Handelsflagge. In demselben Zusammenhang wurde außerdem der „Hoheitsadler“ der Partei, der das Hakenkreuz im Eichenkranz in den Fängen hielt, zum Reichswappen erklärt; der einzige Unterschied zwischen beiden Emblemen war, dass der Parteiadler vom Betrachter aus nach rechts, der Staatsadler nach links schaute.

Während des Krieges äußerte Hitler in seinen „Tischgesprächen“, er habe die alten Reichsfarben abgeschafft, da diese nur für das „Bismarck-Reich“ gestanden hätten; ihm sei es darum gegangen, ein neues Symbol für das neue „Germanische Reich deutscher Nation“ zu schaffen.

Auch die 1933 entstandene Deutsche Glaubensbewegung, die im Gegensatz zum Christentum völkische, eigene Kultformen herausbilden wollte, hatte als Symbol ein abgerundetes Hakenkreuz, vergleichbar mit dem der Thule-Gesellschaft.[12]

Seit 1945

Verbotsgesetze

 
Nach dem Zweiten Weltkrieg entferntes Hakenkreuz an einem Universitätsgebäude

In Österreich regelt das Verbotsgesetz 1947 den Umgang mit nationalsozialistischen Organisationen, Gedankengut und deren Symbolik und bestraft den Missbrauch.

In Deutschland bestimmt der § 86a des Strafgesetzbuches – StGB „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“:

§ 86a

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
  2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.

(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
 

§ 86

Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen

(1) Wer Propagandamittel

  1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
  2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
  3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
  4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen, im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.

(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.“

Juristische Auseinandersetzung um Anti-Nazi-Symbole

Hauptartikel: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Im Rechtsextremismus ist das Hakenkreuz nach wie vor 1945 ein verbindendes Identitäts- und Erkennungsmerkmal geblieben. Daraufhin haben manche antifaschistische Gruppen ihrerseits Symbole der Ablehnung entworfen, die das Hakenkreuz durchstreichen.

 

Nach Auffassung mehrerer deutscher Staatsanwaltschaften (OStA B. Häußler, Stuttgart) seien solche Darstellungen durchgestrichener oder durchbrochener Hakenkreuze von den Verbotsgesetzen mitbetroffen. Das Amtsgericht Mannheim verurteilte einen Studenten zum Ableisten von Sozialstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung und zur Zahlung einer Geldstrafe von 200 Euro, weil dieser einen Anstecker, auf dem ein durchgestrichenes Hakenkreuz abgebildet war, getragen hatte. Die Begründung des Gerichts war, dass es nicht eindeutig zu erkennen sei, dass sich der Träger eines solchen Ansteckers gegen den Nationalsozialismus äußert. Im Revisionsverfahren wurde der Student freigesprochen. Auch das Lager des Winnender Punk-Versandhandels Nix-Gut Records wurde von der Polizei durchsucht und Waren, auf denen durchgestrichene oder von einer Faust zerschlagene Hakenkreuze zu sehen waren, wurden beschlagnahmt.

Am 16. März 2006 urteilte das Landgericht Tübingen, dass Darstellungen von z. B. durchgestrichenen Hakenkreuzen nicht strafbar seien, wenn sie für einen „objektiven Beobachter“ eindeutig die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus ausdrücken.[13] Das Amtsgericht Tübingen hatte eine Strafbarkeit noch bejaht.[14] Die Staatsanwälte berufen sich auf den Paragrafen 86a des Strafgesetzbuches. Dieser verbietet das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. In Absatz 3 werden allerdings Ausnahmen genannt: Dienen die Kennzeichen etwa der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Forschung oder Lehre, sind diese erlaubt. Nach einer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 25, 133, 1973) ist das Verwenden von Abbildungen, die objektiv den Nationalsozialismus nicht befürworten, nicht strafbar.[15]

Am 29. September 2006 verurteilte das Landgericht Stuttgart einen Versandhändler von „Anti-Faschistischen Gütern“, d. h. beispielsweise Aufnäher mit durchgestrichenen Hakenkreuzen, wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86 a Abs. 1 Nr. 1 und 2, 86 Abs. 1 Nr. 4 Strafgesetzbuch (StGB) zu einer Geldstrafe von insgesamt 3.600 Euro. Danach sei es rechtswidrig, Aufdrucke auf T-Shirts, Postern, Anhängern oder ähnlichem zu verwenden, welche sich offensichtlich bewusst gegen die auf ihnen dargestellte Symbolik aussprechen – unabhängig davon, unter welchem Slogan sie verfasst und beworben wurden (beispielsweise „Nazis raus!“). Begründet wird dies damit, dass es sich bei § 86a StGB unstreitig um einen abstrakten Gefährdungstatbestand handele und daher die politische Meinung unabhängig von der Erfüllung des Tatbestandes sei. Zudem solle die Symbolik der NS-Zeit gänzlich verbannt werden.

Das Urteil stieß sowohl seitens der Politik als auch vieler Strafrechtler auf große Empörung, weil diese Auslegung nicht vom Gesetzeszweck des § 86 a StGB gedeckt sei – das bewusste Eintreten gegen Rechtsextremismus sei förderungswürdig und nicht zu inkriminieren. Das Urteil des Landgerichts war sogar Diskussionsthema einer Debatte des Deutschen Bundestags.

Die Revision war beim Bundesgerichtshof anhängig, die Revisionsverhandlung vor dem 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes fand am 8. März 2007 statt. Die Berliner Staatsanwaltschaft ist anderer Auffassung als die Stuttgarter Kollegen.[16] Zunächst bestand eine große Rechtsunsicherheit. Klarheit wurde erst durch das Urteil des Bundesgerichtshofes geschaffen, nachdem am 15. März 2007 die Verurteilung des Versandhändlers aufgehoben wurde.[17] [18] Wörtlich hieß es in der Urteilsbegründug: „Der Gebrauch des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation in einer Darstellung, deren Inhalt in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt, läuft dem Schutzzweck der Vorschrift ersichtlich nicht zuwider und wird daher vom Tatbestand des § 86 a StGB nicht erfasst.“ [19] Zudem hatte das Bundesministerium der Justiz angekündigt, im Falle der Bestätigung des Urteils eine Gesetzesänderung herbeizuführen.

Siehe auch

Einzelbelege

  1. a b c d Christian Zentner, Friedemann Bedürftig: Das Große Lexikon des Dritten Reiches, Südwest Verlag, München 1985, S. 234
  2. http://www.gsi.go.jp/KIDS/map-sign/tizukigou/h05-01-18jiin.htm
  3. Karl Helm: Altgermanische Religionsgeschichte Carl Winter 1913–1953. Bd. 1. § 87
  4. Wolfgang Meid: Aspekte der germanischen und keltischen Religion im Zeugnis der Sprache Innsbruck, 1991.
  5. Typische Verzierungsmotive der Jahrhunderte um den Beginn u.Z. In: Bruno Krüger u. Autorenkolektiv: Die Germanen – Geschichte und Kultur der germanischen Stämme in Mitteleuropa. Band 1; Akademie-Verlag, Berlin 1983, S. 217, Tafel 55.
  6. Jan De Vries: Altgermanische Religionsgeschichte Bd. 1; Berlin, 1970, §§ 98, 99.
  7. Brakteatfunde aus Dänemark im völkerwanderungszeitlichem Kontext mit u. a. Triskelen, die einen bildlichen Bezug zu Odin herstellen. De Vries Bd. 2 § 373.
  8. De Vries, Bd. 2 § 426.
  9. Hajo Bernett: Turnerkreuz und Hakenkreuz – Zur Geschichte politischer Symbolik. In: Spectrum der Sportwissenschaften 4 (1992), H. 1, S. 30; Petr Diem: Die Entwicklung des Hakenkreuzes zum todbringenden Symbol des Nationalsozialismus; Verfassungsschutz Brandenburg: Rechtsextreme Symbole und Zeichen (pdf, S. 9)
  10. Henry Picker: Hitlers Tischgespräche im Führerhauptquartier, Wiesbaden 1983, S. 120
  11. Artikel zu Theodorich Hagn (1816–1872) im Biographisch-Bibliographischen Kirchenlexikon
  12. Der Neue Brockhaus, Band A-E, 1936
  13. Umstrittener Anti-Nazi-Anstecker darf verkauft werden, swr.de
  14. AG Tübingen vom 7.11.2005 – 12 Cs 15 Js 11522/2005; dazu Molsberger/Wax, Tatbestand und Korrektur, JZ 2006, 140
  15. Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung (PDF), Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode
  16. Verfremdete Hakenkreuze In Berlin straffrei
  17. Fokus online, 15. März 2007: Anti-Nazi-Symbole: BGH spricht Angeklagten frei
  18. Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes Nr. 36/07 vom 15.3.2007
  19. Bundesgerichtshof: Urteil des 3. Strafsenats vom 15. März 2007 – 3 StR 486/06 in Abs. 12 (auf S. 8); Link auf Rechtsgut nicht vom BGH

Literatur

  • Thomas Wilson: Swastika – the Earliest Known Symbol and Its Migrations. Kessinger Publishing Co, 1999, ISBN 0-7661-0818-X (Nachdruck des Berichts für das Nationalmuseum der USA, 1894)
  • Heinrich Hutzmann: Deutsche Wappenkunst, Insel-Verlag Leipzig
  • Arnold Rabbow: Artikel „Hakenkreuz”. In: dtv-Lexikon politischer Symbole, München 1970, S. 110–118
  • Bernard Marillier: Le Svastika. Petite Bibliothèque des Symboles, Puiseaux 1997
  • Steven Heller: The Swastika. Symbol Beyond Redemption? New York 2000
  • Jacques Gossart: La longue marche du svastika. Histoire connue et inconnue de la croix gammée. Paris 2002
  • Albert Churchward: Early Masonic Symbolism and Its Ancient Origins: The Gavel, Three Pillars, Masonic Signs, and Swastika. 2005, ISBN 1-4179-6008-6 (englisch)
  • Egbert Richter-Ushanas Richter: The Sacred Marriage and the Swastika on Indus Seals and Tablets: A study on the foundations of human culture. 2005, ISBN 3-924942-42-0 (englisch)
  • Lorenz Jäger: Das Hakenkreuz. Zeichen im Weltbürgerkrieg. Eine Kulturgeschichte. Wien und Leipzig 2006
  • Karlheinz Weißmann: Das Hakenkreuz. Symbol eines Jahrhunderts, Schnellroda 2006
  • Elisabeth Weeber: Das Hakenkreuz. Geschichte und Bedeutungswandel eines Symbols. Lang, Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-631-56363-2 (Rezension)
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