Kreisreform Sachsen 1994/1996

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Die in Sachsen in den Jahren 1994 und 1996 durchgeführte Kreisreform wurde am 24. Juni 1993 durch den Sächsischen Landtag beschlossen. Damit wurden die 1952 gebildeten 48 Kreise und sechs kreisfreien Städte in Sachsen aufgelöst und 22 neue Landkreise sowie sieben kreisfreie Städte gebildet.

Im April 1991 wurde durch die Staatsregierung beschlossen, in Sachsen eine Kreisgebietsreform durchzuführen. Als Ziel für die zu bildenden Kreise galt eine Mindestgröße von 125.000 Einwohnern.

Ein erster Gesetzesvorschlag wurde durch die Staatsregierung am 29. Juni 1992 in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Dem vorangegangen waren schon Anhörungen mit den betroffenen Landkreise und Verbänden. Es sah die Bildung von sechs kreisfreien Städten und 23 Landkreisen vor. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wurde der Zuschnitt der Kreise mehrmals geändert. Das Endergebnis wich in vielen Fällen vom ursprünglichen Entwurf ab.

Durch einige Kreise wird in der Folge gegen das Gesetz Klage vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof erhoben. Bei den Klagen ging es um die Auflösung des Kreises Dresden-Land und die Bildung der Kreise Meißen-Dresden und Sächsische Schweiz, um die Auflösung der Kreise Hoyerswerda und Kamenz und die Bildung der kreisfreien Stadt Hoyerswerda und des Westlausitzkreises, um die Auflösung der Kreise Plauen, Oelsnitz, Reichenbach, Auerbach und Klingenthal und die Bildung eines Elstertalkreises und eines Göltzschtalkreises und um den Sitz der Landratsämter des Landkreises Leipziger Land und des Niederschlesischen Oberlausitzkreises. Im Juni/Juli 1994 wurden die entsprechenden Gerichtsurteile gesprochen. Da das Gericht bemängelte, dass es insbesondere Mängel bei der Anhörung/Beteiligung der klagenden Kreise im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens gegeben hat, wurde das Gesetz teilweise für nichtig erklärt. Die Landesregierung sah sich somit gezwungen, durch drei Änderungsgesetze die Kreisreform nachzubessern.

  • 1. Kreisgebietsreformänderungsgesetz vom 6. September 1995
betrifft die Änderungen über die Landkreise Meißen-Radebeul und Westlausitz-Dresdner Land.
  • 2. Kreisgebietsreformänderungsgesetz vom 6. September 1995
betrifft die Bildung des Vogtlandkreises
  • 3. Kreisgebietsreformänderungsgesetzes vom 23. Mai 1996
betrifft den Kreissitz des Niederschlesischen Oberlausitzkreises

Durch die Kreisreform wurden folgende Kreise neugebildet.

Landkreis Annaberg
Sitz des Landratsamtes: Annaberg-Buchholz

Der Landkreis ist Rechtsnachfolger des Kreises Annaberg

Landkreis Bautzen
Sitz des Landratsamtes: Bautzen

Der Landkreis ist Rechtsnachfolger der Kreise Bautzen und Bischofswerda.

Durch das 1. Änderungsgesetz kamen die Teile des Kreises Hoyerswerda zum neuen Kreis Westlausitz-Dresdener Land

Landkreis Chemnitzer Land
Sitz des Landratsamtes: Glauchau

Der Landkreis ist Rechtsnachfolger der Kreise Chemnitz-Land, Glauchau, Hohenstein-Ernstthal

Landkreis Delitzsch
Sitz des Landratsamtes: Delitzsch

Der Landkreis ist Rechtsnachfolger der Kreise Delitzsch und Eilenburg.

Elstertalkreis
Sitz des Landratsamtes: Plauen

Der Landkreis sollte Rechtsnachfolger der Kreise Oelsnitz und Plauen sein.

Aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichtes kam die Bildung des Landkreises nicht zustande. Mit dem 2. Änderungsgesetz wurde zum 1. Januar 1996 der Vogtlandkreis aus den Kreisen Plauen, Oelsnitz, Klingenthal, Reichenbach und Auerbach gebildet.

Landkreis Freiberg
Sitz des Landratsamtes: Freiberg

Der Landkreis ist Rechtsnachfolger der Kreise Brand-Erbisdorf, Flöha und Freiberg.

Göltzschtalkreis
Sitz des Landratsamtes: Auerbach

Der Landkreis sollte Rechtsnachfolger der Kreise Auerbach, Klingenthal und Reichenbach sein.

Aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichtes kam die Bildung des Landkreises nicht zustande. Mit dem 2. Änderungsgesetz wurde zum 1. Januar 1996 der Vogtlandkreis aus den Kreisen Plauen, Oelsnitz, Klingenthal, Reichenbach und Auerbach gebildet.

Landkreis Leipziger Land
Sitz des Landratsamtes: Borna

Der Landkreis ist Rechtsnachfolger der Kreise Borna, Geithain und Leipzig-Land.

Landkreis Meißen-Dresden
Sitz des Landratsamtes: Meißen

Der Landkreis ist Rechtsnachfolger der Kreise Dresden und Meißen.

Aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichtes konnte der Landkreis erst zum 1. Januar 1996 gebildet werden. Er erhielt den Namen Landkreis Meißen-Radebeul. Zum 1. März 1997 erfolgte die Umbenennung in Landkreis Meißen.

Mittlerer Erzgebirgskreis
Sitz des Landratsamtes: Marienberg

Der Landkreis ist Rechtsnachfolger der Kreise Marienberg und Zschopau.

Landkreis Mittweida
Sitz des Landratsamtes: Mittweida

Der Landkreis ist Rechtsnachfolger der Kreise Hainichen und Rochlitz .

Muldentalkreis
Sitz des Landratsamtes: Grimma

Der Landkreis ist Rechtsnachfolger der Kreise Grimma und Wurzen.

Niederschlesischer Oberlausitzkreis
Sitz des Landratsamtes: Görlitz, ab. 16. Juni 1996: Niesky

Der Landkreis ist Rechtsnachfolger der Kreise Görlitz, Niesky und Weißwasser.

Mit den 3. Änderungsgesetz wurde ab dem 16. Juni 1996 Niesky als Kreissitz festgelegt.

Landkreis Riesa-Großenhain
Sitz des Landratsamtes: Großenhain

Der Landkreis ist Rechtsnachfolger der Kreise Großenhain und Riesa.

Sächsischer Oberlausitzkreis
Sitz des Landratsamtes: Zittau

Der Landkreis ist Rechtsnachfolger der Kreise Löbau und Zittau.

Der Landkreis wurde später in Landkreis Löbau-Zittau umbenannt.

Landkreis Sächsische Schweiz
Sitz des Landratsamtes: Pirna

Der Landkreis ist Rechtsnachfolger der Kreise Pirna und Sebnitz.

Durch das 1. Änderungsgesetz erhielt der Landkreis nur die Gemeinde Schönfeld-Weißig des Kreises Dresden.

Landkreis Stollberg
Sitz des Landratsamtes: Stollberg

Der Landkreis ist Rechtsnachfolger des Kreises Stollberg.

Landkreis Torgau-Oschatz
Sitz des Landratsamtes: Torgau

Der Landkreis ist Rechtsnachfolger der Kreise Oschatz und Torgau.

Weißeritzkreis
Sitz des Landratsamtes: Dippoldiswalde

Der Landkreis ist Rechtsnachfolger der Kreise Dippoldiswalde und Freital.

Westerzgebirgskreis
Sitz des Landratsamtes: Aue

Der Landkreis ist Rechtsnachfolger der Kreise Aue und Schwarzenberg.

Der Name des Landkreises wurde durch Kreistagsbeschluss ab 1. Januar 1995 in Landkreis Aue-Schwarzenberg geändert.

Westlausitzkreis
Sitz des Landratsamtes: Kamenz

Der Landkreis ist Rechtsnachfolger der Kreise Hoyerswerda und Kamenz.

Aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichtes konnte der Landkreis erst zum 1. Januar 1996 gebildet werden. Er erhielt den Namen Landkreis Westlausitz-Dresdner Land. Dabei erhielt der Landkreis Teile des früheren Kreises Dresden. Zum 1. April 1996 erfolgte die Umbenennung in Landkreis Kamenz.

Landkreis Zwickauer Land
Sitz des Landratsamtes: Werdau

Der Landkreis ist Rechtsnachfolger der Kreise Werdau und Zwickau.

Außerdem wurden die kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden, Görlitz, Hoyerswerda (ab dem 1. Januar 1996), Leipzig, Plauen und Zwickau gebildet.

Der Landkreis Döbeln wurde durch die Kreisreform nicht berührt.

Siehe auch