Die Sonderschule ist eine besondere Schulform für behinderte Kinder im Gegensatz zur Regelschule. Je nach Behinderung gibt es verschiedene Sonderschultypen. Häufig meint man mit Sonderschule speziell die frühere Hilfsschule, die heutige Sonderschule für Lernbehinderte, die in einigen Bundesländern Förderschule heißt. Sie dient der Beschulung und Förderung der Schüler mit Lernbehinderung.
Spezifische Förderung und Integration behinderter Kinder
Grundlage für die Aufnahme bzw. Überweisung eines Kindes in eine Sonderschule ist die Feststellung eines spezifischen sonderpädagogischen Förderbedarfs nach einem gesetzlich geregelten Verfahren. Der Förderbedarf orientiert sich an Art und Umfang der Behinderung. Diesem Förderbedarf kann grundsätzlich in einer Sonderschule oder auch durch Integration in einer Regelschule entsprochen werden. In einigen Bundesländern gibt es ein weitgehendes Wahlrecht der Eltern behinderter Kinder zwischen Sonder- und Regelschule. Einer häufig besseren technischen und pädagogischen Ausstattung der Sonderschulen steht eine bessere Integration behinderter Kinder in die Gesellschaft in einer Regelschule gegenüber. Um zusätzliche Kosten bei der sonderpädagogischen Förderung in der Regelschule zu reduzieren und pädagogisches Know-how zu bündeln, sind so genannte Integrationsschulen entstanden; das sind Regelschulen, in denen in mehreren Klassen häufig auch zwei oder drei behinderte Kinder mit lernen.
Förderzentrum und mobiler Dienst
Der Begriff Förderzentrum hat in der Fachliteratur noch keine einheitliche Definition. Eine Sonderschule kann ein Förderzentrum sein ohne diesen Namen zu tragen. Z.B. Sonderschulen für Hörgeschädigte sind Förderzentren. Für die Praxis am relevantesten ist folgende allgemeine Definition.
In den letzten Jahren wurden viele Sonderschulen, die ausschließlich behinderte Kinder separiert in der Sonderschule unterrichteten, erweitert zum Förderzentrum. Hiermit wurde der Aufgabenbereich nach außen erweitert um die Betreuung behinterter Kinder an Regelschulen. Die Sonderschullehrer eines Förderzentrums betreuen:
a) behinderte Schüler in der Sonderschule
b) behinderte Schüler in Regelschulen
Diese Form der Betreuung wird durch den mobilen Dienst gewährleistet. D.h. Sonderschullehrer die behinderte Schüler in Regelschulen aufsuchen. Sie beraten die Regelschullehrer und unterstützen die Schüler. Mobiler Dienst wird z.B. von Schulen für Hörgeschädigte angeboten siehe auch Integration.
Sonderschultypen im Überblick
Hier unterscheidet man folgende Schultypen, die auf den jeweiligen Förderbedarf gezielt eingehen können:
- Sonderschule für Blinde
- Sonderschule für Sehbehinderte
- Sonderschule für Geistigbehinderte
- Sonderschule für Gehörlose
- Sonderschule für Schwerhörige
- Sonderschule für Körperbehinderte
- Sonderschule für Lernbehinderte
- Sonderschule für Sprachbehinderte
- Sonderschule für Verhaltensgestörte/Verhaltensauffällige/Erziehungsschwierige
- Sonderschule für Taubblinde [1] nur eine für ganz Deutschland
Die Sonderschulen für Blinde und Sehbehinderte und die Sonderschulen für Gehörlose und Schwerhörige (zusammengefasst als Schule für Hörgeschädigte) befinden sich oft unter einem Dach.
Pädagogisch-audiologische Beratungsstellen an Sonderschulen für Hörgeschädigte
Pädagogisch-audiologische Beratungsstellen dienen der Beratung von Eltern hinsichtlich einer vermuteten oder diagnostizierten Hörschädigung. Auf Wunsch kann bis zur Einschulung eine Frühförderung durchgeführt werden.
Geschichte der Sonderschule allgemein
Geschichte der Sonderschulen für Gehörlose und Schwerhörige
siehe auch Gehörlosigkeit
Geschichte der Sonderschule für Blinde und Sehbehinderte
Geschichte der Hilfsschule bzw. Förderschule
Bereits 1835 wurde in Chemnitz die Notschule gegründet. Sie war für Schüler mit mangelndem Wissen für die Konfirmation gedacht. In Halle (Saale) richtete ein Rektor 1859 eine Nachhilfeklasse für "nicht vollsinnige Kinder" ein. Im weiteren Verlauf besuchten die Notschule vor allem lernschwache Schüler. Heinrich Ernst Stötzner (1832 - 1910) gründete 1881 eine der ersten Hilfsschulen Deutschlands, im gleichen Jahr richtete Heinrich Kielhorn in Braunschweig eine Hilfsklasse ein. Andere entstanden in Wuppertal-Elberfeld, und Leipzig. Mit seiner Schrift "Schulen für schwachbefähigte Kinder" ruft Stötzner de facto die Hilfsschulen ins Leben. Stötzner propagiert darin eine eigenständige Schule für Kinder, die er als "die letzten in der Classe" beschreibt. Der Besuch der Hilfsschulen war den Kindern vorbehalten, denen eine geringe geistige Begabung attestiert wurde, nicht jedoch den "Blödsinnigen", für die angenommen wurde, dass sie nicht "schulbildungsfähig" seien. In einem Referat zur Heilpädagogischen Woche in Berlin verwendete Eduard Spranger erstmals die Bezeichnung Sonderschule.
Nach der Machtergreifung Hitlers wurde das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses in Kraft gesetzt. Das Gesetz enthielt einen ausdrücklichen Hinweis auf die Hilfsschüler. Dadurch veränderte sich das Ziel der Hilfsschulen massiv: Zur Unterstützung der "Erb- und Rassenpflege" und besonders zur Entlastung der Volksschulen wurden Kinder in den Hilfsschulen zur Beobachtung eingewiesen. Die Hilfsschule als Institution war dadurch nicht gefährdet, wohl aber die Schüler selbst zum Beispiel durch häufige Zwangssterilisation.
Die Nachkriegszeit brachte für die Hilfsschulen keine entscheidenden Veränderungen. Vielmehr wurde an die bereits in der Weimarer Republik bestehenden Systeme angeknüpft. Auch der im Dritten Reich verwendete Begriff Sonderschule wird anstandslos übernommen und weitergeführt.
Erst in den 1950er und 1960er Jahren folgte der Aufbau des Sonderschulwesens in Deutschland. 1955 wird der "Verband deutscher Hilfsschulen" in "Verband deutscher Sonderschulen" umbenannt. Als neue Bezeichnung der Schülerschaft setzt sich Lernbehinderte durch. Die Konferenz der Kultusminister verwendet diesen Begriff 1960 in einem Gutachten zur Neuordnung des Sonderschulwesens. Die Umbenennung der Hilfsschule zur "Sonderschule für Lernbehinderte" setzt sich zuerst in Hessen, später im ganzen Bundesgebiet durch.
Sonderschultypen im Einzelnen
Da das Schulwesen in Deutschland dezentral organisiert ist, ist es Angelegenheit der Länder die genauen Rahmenrichtlinien festzuhalten.
Förderschulen
Namenskonventionen bei Förderschulen
Durch die Umbenennung der bestehenden Hilfsschulen in Sonderschulen für Lernhilfe sollte auch der zunehmenden Stigmatisierung der Schüler entgegen getreten werden. Ab Mitte der 1990er Jahre schließlich wurden große Teile der Sonderschulen für Lernhilfe in Förderschulen umbenannt, die schließlich in manchen Bundesländern zu Förderzentren wurden. Mit dem hier eingebauten Begriff der Förderung soll deutlich gemacht werden, dass die Schulen bestrebt sind, Beeinträchtigungen und Störungen abzubauen, bzw. zu kompensieren. Demnach genügt es nicht, einem Schüler die Nicht-Eignung für die Regelschule zu attestieren. Vielmehr ist es notwendig, durch eine eingehende und begleitende Förderdiagnostik die geeignete sonderpädagogische Einrichtung zu finden.
Förderschulen in Nordrhein-Westfalen NRW
Die in NRW gültigen Vorschriften für die Förderschulen finden sich in der Bereinigten Amtlichen Sammlung der Schulvorschriften Nordrhein-Westfalen.
Behinderungen werden entsprechend ihres Förderbedarfs oder ihrer inhaltlichen Nähe in eigenen Schulformen zusammengefasst. Dabei gibt es in NRW folgende Sonderschulformen:
(1) Behinderungen, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf bedingen können, sind
- Sehschädigungen (Blindheit, Sehbehinderung),
- Hörschädigungen (Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit),
- Lern- und Entwicklungsstörungen (Lernbehinderung, Sprachbehinderung, Erziehungsschwierigkeit),
- Geistige Behinderung,
- Körperbehinderung.
Die Entscheidung über die Förderbedürftigkeit trifft die Schulaufsichtsbehörde (Schulamt) nach entsprechendem Verfahren (VO-SF)
Weblinks
- http://www.verband-sonderpaedagogik.de/ - Fachverband Sonderpädagogik e.V.
- http://www.sonderpaedagoge.de/geschichte/index.htm - Online-Kompendium zur Geschichte der Heilpädagogik