Diskussion:Bundesversammlung (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Mangomix in Abschnitt Redundanz / Löschvorschlag

Verweis auf Tod der Abg. Hartnagel entfernt, da durch zwischenzeitliche BT-Wahl 2005 obsolet.--217.227.211.14 02:37, 29. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Zusammensetzung

Mir wird die Zusammensetzung der 2. Hälfte der B.-Versammlung nicht klar. Eine Hälfte entspricht ja den Mitgliedern des Bundestages. Die 2. Hälfte erhält man (dem Artikel nach), indem die Länder, entsprechend der Anteile im Bundestag, ihre Vertreter entsenden. Hier steht jedoch, dass [d]ie Verteilung auf die Parteien den Stärkeverhältnissen in den jeweiligen Landesparlamenten [entspricht], also etwas völlig anderes! Was stimmt denn nun? Letzteres wäre logischer, da so die Sitzverteilung auf Landesebene berücksichtigt wird und nicht – wie im 1. Fall – die Verteilung im Bundestag einfach bei behalten wird. --Ĝù  dímelo 12:56, 7. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Also es ist deine zweite ALternative; sonst wären ja auch nicht Parteien wie die DVU, der SSW oder die NPD vertreten.

Andere Frage: Meines WIssens sind zwei MdBs mittlerweile parteilos.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 134.34.16.7 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 02:02, 11. Apr. 2007 (CEST)) Beantworten

Mag sein, aber was ist die Frage? --Skyman gozilla Bewerte mich! 02:02, 11. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Ein Überhangmandat weniger

Seit 1. Juni 2007 gehören dem Bundestag nur noch 613 Abgeordnete an. Welches Bundesland muss jetzt in der Bundesversammlung auf 1 Sitz verzichten?(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 80.128.189.65 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 16:24, 20. Jun. 2007 (CEST)) Beantworten

Ach, ich habe die Antwort gerade auf http://www.wahlrecht.de/lexikon/bundesversammlung.html gefunden: Die SPD in NRW darf einen Abgeordneten weniger entsenden.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 80.128.189.65 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 16:24, 20. Jun. 2007 (CEST)) Beantworten

Urheberrechtliche Frage

Ist der Infotext unter bundestag.de (Beispielkapitel: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/146/bundesversammlung/1463bund_05.html ), aus dem in diesem Artikel wortwörtlich Passagen übernommen wurden, urheberrechtlich geschützt? – 84.179.105.167 12:47, 3. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Geschichte der Bundesversammlung

Wenn Heinrich von Gagern (Präsident der deutschen Nationalversammlung in der Paulskirche) schon 17. Juni 1818 in einem Brief an seinen Vater von einer Deutschen Bundesversammlung spricht, kann es dann sein, dass die Geschichte der Bundesversammlung in dem Artikel ein wenig zu kurz kommt? Ist diese Deutsche Bundesversammlung von der von Gagern spricht ein fiktives Gebilde oder gab es sie schon zu dieser Zeit? --Zwentibolt 14:47, 29. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Könnte das hier gemeint sein? Kenn mich damit leider nicht aus. --Skyman gozilla 15:00, 29. Dez. 2007 (CET)Beantworten
richtig, beides konnte Bundestag und Bundesversammlung genannt werden; eine zweite Institution gab es nicht zu der Zeit. mfg Alopex 20:10, 17. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Aus der Review

Nachdem der Artikel über die Bundesversammlung in der aktuellen Stern-Ausgabe bei Richtigkeit nur eine 2 bekommen hat, habe ich es zum Anlass genommen, den Artikel zu überarbeiten. Gut wäre dafür die genaue Begründung, warum der Artikel laut Wissenschaftlichem Informationsdienst ungenau ist. In der gedruckten Ausgabe ist dazu nichts zu finden. Wer weiß mehr?

Ansonsten wäre eine besser Gliederung des Artikels zu Überlegen. Wie sahen die bisherigen Zusammensetzungen aus, welche bekannten Personen waren Mitglied? Gab es besondere Vorkommnisse? Gibt es eine Rechtssprechung zum BPräsWahlG? Weiterführende Literatur? Wahlverfahren (soll nicht im Gesetz geregelt sein, hab ich noch nicht nachgeprüft)? --Skyman gozilla Bewerte mich! 21:11, 6. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Lieber Skyman gozilla, halte den Artikel im wesentlichen für tatsächlich Lesenswert, nur drei kleine stilistische Korrekturen würde ich empfehlen:

  • "Bei einer vorzeitigen Erledigung der Amtszeit eines Bundespräsidenten ..." Das Wort Erledigung klingt gar arg geschwollen. Wenn keine wesentlichen Gründe dagegen sprechen, wäre ich für ein simples Ende.
  • Der Dr.-Titel von Walter Döring stört, mich zumindest. Es gab, zumindest in Österreich, einmal eine Zeit, in der Straftätern die akad. Würden aberkannt wurden.
  • Die Graphik mit Bundestag/Bundesrat/Bundespräsident ist eher hausbacken. Die Landtage entsenden, nicht der Bundesrat. Und der Bundespräsident ist spätestens 2015 ein neuer ... Irgendwie gefällt mir das nicht, andererseits habe ich leider auch keine Lösungsvorschläge. Viel Glück. --Goleador 15:43, 8. Dez. 2007 (CET)Beantworten
  • Von „Erledigung“ wird in Art. 57 GG gesprochen, daher würde ich den Begriff eher belassen.
  • Den Doktortitel trägt Döring aber immer noch und ist daher Bestandteil des Namens, wenn ich mich nicht ganz irre. Würde daher eher zu beibehalten tendieren.
  • Ja, die Graphik finde ich auch nicht so toll. Werde mal schauen, ob ich da eine neue erstellen kann. --Skyman gozilla Bewerte mich! 15:51, 8. Dez. 2007 (CET)Beantworten
  • Die Doktortitel werden in der WP generell nicht gern gesehen. Warum, weiß ich auch nicht. Ist hier aber auf jeden Fall deplatziert, da auch Strieder und Köhler Akademiker sind.
  • Vertreter, die durch Landtage gewählt werden: wann werden die gewählt? stehen die "Gewehr bei Fuß" oder werden die jeweils kurz vorher nominiert?
  • Wie setzen sich diese Vertreter parteipolitisch zusammen? Nach den Farben der Landesregierung oder proportional zum Landtag?
  • Es sollten die rechtlichen Grundlagen und der langjährige Usus sprachlich deutlicher gekennzeichnet werden: Beispiel "Schriftführer, wobei der Einfachheit halber diejenigen des Bundestages en gros in dieses Amt eingesetzt werden." Da ist auch die Formulierung nicht schön.
  • Bei Geschichte würde ich mir etwas über den Ablauf der verschiedenen Wahlen erwarten, nicht nur den Tagungsort. Im Art. über den BP hat das keinen Platz mehr, hier wäre aber eine Übersicht durchaus angebracht. Es gab ja immer wieder sehr knappe Ergebnisse. Beim BP-Artikel sollte man vielleicht bei "Bundesversammlung und Ablauf der Wahl" auf den Hauptartikel hinweisen. Die Formulierungen im BP-Artikel zum Thema wirken auch irgendwie überzeugender.
  • Die siehe auchs sollten in den Text eingearbeitet werden. Griensteidl 11:48, 14. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Gut, mit dem Doktortitel hast du mich überzeugt, ich ändere das. Die anderen Punkte werde ich nach und nach durcharbeiten. Danke! --Skyman gozilla Bewerte mich! 12:21, 14. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Hallo, die Schwelle zum "Lesenswert" hat der Artikel sicherlich überschritten, aber gern gebe ich noch ein paar redaktionelle Anregungen, teils auch als reine "Stilübungen":

  • Diese Vertreter müssen nicht Mitglieder in den Volksvertretungen sein, regelmäßig werden ehemalige Politiker, Prominente, Sportler und Künstler in die Bundesversammlung entsandt.: Ersetze Punkt in der Mitte durch Semikolon, weil es zwei vollständige Sätze sind.
  • Die Bundesversammlung ist damit die größte parlamentarische Versammlung der Bundesrepublik Deutschland, denn sie zählt genau doppelt so viele Mitglieder wie der Deutsche Bundestag.: Das "denn" ist falsch; dies ist nicht der Grund. Nordrhein-Westfalen könnte morgen beschließen, dass sein Landtag 2000 Abgeordnete hat. Richtig wäre aber die Angabe, dass es sich seit Bestehen der Bundesrepublik stets um die jeweils größte parlamentarische Versammlung handelt. Die Angabe der Mitgliederzahl ist doppelt und überflüssig.
  • Seit dem 12. Juli 2007 ist die bisherige Praxis im Bundespräsidentenwahlgesetz festgeschrieben.: Ersetze "die" durch "diese", oder gleich Zusammenfügung mit dem vorangehenden Satz.
  • Die Bundesversammlung tritt alle fünf Jahre zusammen, es sei denn, die Amtszeit des Staatsoberhaupts endet vorzeitig – durch …: Das ist verkehrt herum beschrieben. Anders herum ist es richtig: Eine (!) Bundesversammlung tritt mit aus Anlass des Ende der Amtszeit eines Bundespräsidenten zusammen. Da diese Amtszeit regelmäßig nach fünf Jahren abläuft, kommt es alle fünf Jahre zu einer Bundesversammlung, es sei denn, die Amtszeit läuft vorher ab. Dies müsste logisch richtig herum dargestellt werden.
  • Diskontinutät: Hierzu fehlt ein Hinweis. Es tritt nicht die Bundesversammlung jedesmal zusammen, sondern bei jedem Anlass (Wahl) eine neue Bundesversammlung, die mit der vorhergehenden nicht identisch ist.
  • Organbefugnisse und -stellung: Zum Beispiel: Kann die Bundesversammlung theoretisch anders in Erscheinung treten? Beispiel: Es wird geltend gemacht, der von ihr gewählte Bundespräsident sei nicht alt genug oder meinetwegen unerkannt nicht Deutscher. Könnte die Bundesversammlung (durch einen Vertreter) bei einem entsprechenden Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht auftreten? Oder: Jemand wird im Zusammenhang mit der Bundesversammlung von einem Saaldiener verletzt. Er verklagt die Bundesrepublik auf Schadenersatz. Wird gegen die Bundesrepublik, vertreten durch den Präsidenten der Bundesversammlung geklagt? Sind Bundestagsmitarbeiter, die die Bundesversammlung vorbereiten, Mitarbeiter der Bundesversammlung? Gibt es im Haushaltsplan für die Bundesversammlung ein eigenes Budget, das unabhängig vom Bundestagsbudget verwaltet wird?

--DanSchultz 00:24, 30. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Es sollte nicht "eine Bundesversammlung tritt [...] zusammen" geschrieben werden. Es geht um das Verfassungsorgan "Bundesversamlung". Man sagt auch nicht "ein Bundestag", obwohl man ebenfalls vom ersten, zweiten usw. Bundestag spricht. --Amberg 08:28, 30. Dez. 2007 (CET)Beantworten
@DanSchultz
  • Zur Größe der Bundesversammlung: Die Anmerkung zum "denn" und den redundanten Angaben sind korrekt, dennoch kann man allgemein von der größten parlamentarischen Versammlung der BRD (im Präsens) schreiben, da es relativ unwahrscheinlich ist, dass in absehbarer Zukunft die Größe einer Landeslegislative die des Bundestags überschreiten wird. Hab das bereits geändert.
  • Die Klage wird das Mitglied der BV wohl aus praktischen Gründen eher gegen den Bundestag richten, ansonsten müsste die Beklagte IIRC die Bundesrepublik sein, vertreten durch die Bundesversammlung, vertreten durch den Präsidenten der Bundesversammlung.--mc005 13:15, 30. Dez. 2007 (CET)Beantworten
  • Danke, dass du das mit Größe wieder geändert hast, hab da heute Nacht nicht mehr so genau darüber nachgedacht. :-(
  • „vertreten durch den Präsidenten der Bundesversammlung“ der dann wiederum der Bundestagspräsident wäre. Ich würde auch vermuten, dass eine solche Klage sich gegen den BT richten muss, da die Saaldiener Bedienstete des BT und nicht der BV sind. --Skyman gozilla 13:54, 30. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Was meint ihr zu der Formulierung bezüglich des Zusammentritts? Sollte die wirklich andersherum formuliert werden?
Hat jemand von euch ein freies Bild der Bundesversammlung? Ich brauche es, um eine neue Graphik zu erstellen. Hab zwar schon meinen Wunsch an entsprechender Stelle kundgetan, aber ich befürchte, dass von dort nichts kommen wird.
PS: An dieser Stelle schon mal eine großes Dankeschön für eure Mitarbeit! :-) --Skyman gozilla 13:54, 30. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Die Bundesversammlung wird im Bundeshaushalt im Bereich des BT geführt. Dieses Kapitel scheint jedes Jahr vorhanden zu sein, ist aber nur dann besetzt, wenn auch eine Bundesversammlung zu erwarten ist. Hier der Teil des Bundeshaushaltes der Bundesversammlung von 2004. --Skyman gozilla 14:12, 30. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Nachdem ich mir den Artikel durchgelesen habe, habe ich noch ein paar Änderungsvorschläge. Wenn Konsens darüber besteht, werde ich den Artikel entsprechend überarbeiten:

Bild: Hier schlage ich ich folgenden Aufbau vor (z.B. mit Zahlen der 12. Bundesversammlung, damit man nicht mit jeder Landtagswahl die Zahlen ändern muß; Zahlen nur beispielhaft):

                    Bundespräsident
                          ^ wählt
                    Bundesversammlung
Mitglieder des Bundestages      von den Landtagen gewählte Mitglieder
         603                                603
                                         davon aus:
                             BW By B  Br HB HH He MV Ni NRW RP Sl Sa SA SH Th
                             80 92 25 .....

Abschnitt Gesetzliche Grundlagen: In einem ersten Abschnitt sollten die gesetzlichen Grundlagen (Art. 54 GG und BPräsWahlG) genannt werden.

Abschnitt Mitglieder der Bundesversammlung: Bei der Zusammensetzung nach Fraktionsstärke sollte zwischen geseztlicher Grundlage und Praxis unterschieden werden. Die Details über die Immunität könnten gestrichen werden. Ich denke, daß es reicht, auf darauf hinzuweisen, daß die Immunitätsbestimmungen für die Mitglieder des Bundestages entsprechend anzuwenden sind. Die konkreten Immunitätsaufhebungen bringen auch nichts zur Erklärung der Bundesversammlung. Das Wahlgesetz existiert bereits länger, wurde 2007 nur geändert. Die Datumsangabe sollte also gestrichen werdenn. Das Tabelle der Zusammensetzung kann gestrichen werden, dafür sollte das Bild am Anfang verbessert werden.

Abschnitt Zusammentritt und Ablauf der Wahl: Hier könnten ein paar Details kürzer dargestellt werden: vorzeitige Beendung der Amtszeit (steht in Bundespräsident), traditioneller Wahltermin. Im ersten und zweiten Wahlgang ist die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder (gesetzliche Anzahl) erforderlich, es reicht nicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Abschnitt Vorläufige Sitzverteilung der 13. Bundesversammlung: Hier wird suggeriert, daß die genaue Sitzverteilung vorbestimmt ist. Sie hängt jedoch vom Stimmverhalten in den Landerparlamenten ab und kann sich daher geringfügig andern. Außerdem wird der Eindruck erweckt, daß die Bundesversammlung immer abrufbereit ist. Die Mitglieder werden aber (nach meinem Wissen) nur kurz vor der Wahl bestimmt. Dieser Abschnitt sollte gelöscht werden.

Der Abschnitt Bundesversammlung und Ablauf der Wahl im Artikel Bundespräsident kann hier eingebaut und dort durch einen Link ersetzt werden. 80.146.74.248 14:48, 30. Dez. 2007 (CET)Beantworten

  • In das Schaubild sollten meiner Meinung nach überhaupt keine Zahlen aufgenommen werden. Das neue Bild, das ich erstellen möchte, soll ähnlich wie das aktuelle aussehen, aber anstatt Herrn Köhler z. B. die Standarte des BP und anstelle des BR ein anderes Symbol enthalten.
  • Einen Abschnitt über die gesetzlichen Grundlagen halte ich für sinnvoll.
  • In dem Abschnitt über die Mitglieder der Bundesversammlung würde ich gerade solche Details wie die Immunität, die Indemnität und den Kündigungsschutz drinlassen, da es meiner Meinung nach eine wichtige „Schutzfunktion“ für die Mitglieder ist. Das BPräsWahlG exsistiert selbstverständlich schon länger, allerdings wurde erst 2007 die bisherige Praxis (immerhin schon einige Jahrzehnte lang) kodifiziert. Die Tabelle darf ruhig überarbeitet werden, die finde ich auch nicht so, aber bezüglich des Bildes siehe bitte oben.
  • Die Details über die vorzeitige Beendigung der Amtszeit müssen da wirklich nicht stehen, welche Bewandtnis es aber mit dem Wahltag auf sich hat, sollt erhalten bleiben.
  • Die vorläufige Sitzverteilung sollte ebenfalls erhalten bleiben, da so ein schneller Überblick gegeben ist, wie die Mehrheitsverhältnisse ungefähr aussehen. Das sich diese Verhältnisse ändern können, kann man ja stärker betonen. --Skyman gozilla 19:38, 30. Dez. 2007 (CET)Beantworten
  • Die Idee mit der Standarte ist gut. Beim jetzigen Bild könnte man den Eindruck haben, daß das Wahlergebnis immer Horst Köhler ist. Die Zahlen fände ich gut, um das Gewicht von Bundestag und Ländervertretern und der Länder untereinannder zu verdeutlichen.
  • Den Abschnitt Gesetzliche Grundlagen kann ich einfügen.
  • Die vorläufige Sitzverteilung halte ich immer noch für irreführend. Denn erstens wird der Eindruck erweckt, daß die Bundesversammlung immer bereitsteht. Und zweitens können sich die Verhältnisse (besonders bei Bundestagswahlen) deutlich ändern. Es gibt ja auch keine vorläufige Sitzverteilung des nächsten Bundestages. Auch das Stimmverhalten in den Länderparlamenten ist nicht genau vorhersehbar. Wenn in dem Bild (s.o.) keine Zahlen stehen sollen, könnte hier die Zusammensetzung der letzen Bundesversammlung zur Verdeutlichung dargestellt werden. 80.146.123.125 21:40, 30. Dez. 2007 (CET)Beantworten
  • Ich würde halt gerne ein allgemeingültiges Schaubild haben und auch keine Zahlen einer alten Bundesversammlung.
  • Würde mich freuen, wenn du den Abschnitt über die gesetzichen Grundlagen einfügen würdest. :-)
  • Die Sitzverteilung der letzten Bundesversammlung wäre ein guter Vorschlag. --Skyman gozilla 21:58, 30. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Ich finde die Passage Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Deutschen Bundestages und ebenso vielen Vertretern der Volksvertretungen der Länder, die im Verhältnis der Stärke der Fraktionen durch die 16 Volksvertretungen gewählt werden. Diese Vertreter müssen nicht Mitglieder in den Volksvertretungen sein, regelmäßig werden ehemalige Politiker, Prominente, Sportler und Künstler in die Bundesversammlung entsandt. unglücklich ... wie wär's mit "Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Deutschen Bundestages und ebenso vielen Vertretern die von der Parlamenten der Bundesländer bestimmt werden. Maßgeblich dafür ist das Verhältnis der Stärke der Fraktionen in den Landesparlamenten. Die zur Bundesversammlung gewählten Vertreter müssen kein politisches Amt ausüben, daher werden regelmäßig ehemalige Politiker, Prominente, Sportler und Künstler in die Bundesversammlung entsandt." -?- Julia - 17:50, 2. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Hab ich in ähnlicher Form eingearbeitet. --Skyman gozilla 18:41, 2. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Ich habe den Artikel nun ergänzt und etwas überarbeitet (bitte mal drübergucken).

Dabei ist mir der Begriff Verfassungsorgan aufgefallen, und auch in anderen Artikeln wird die Bundesversammlung als Verfassungsorgan bezeichnet. Ist sie wirklich ein eigenes Organ (im GG wird sie im Abschnitt Bundespräsident behandelt, im Staatsbürgertaschenbuch von Model u.a. wird sie ebenfalls nicht als Organ bezeichnet).

Bei den Details zur Immunität würde ich ab Über die Aufhebung der Immunität ... auf die Regelungen des Bundestages verweisen (wird im BPräsWahlG ja auch gemacht).

Kann noch jemand im Abschnitt Bundesversammlung in Bundespräsident (Deutschland) auf den Hauptartikel Bundespräsident (Deutschland) verweisen? Details (wie: Mitglieder der Bundesversammlung genießen mit der Annahme ihrer Wahl bis zur Auflösung der Bundesversammlung Immunität. Der Bundestagspräsident hat den Vorsitz der Bundesversammlung.) können dann dort gelöscht werden. 80.146.89.95 16:02, 3. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Deine Änderungen sehen gut aus. :-)
  • Ich behaupte mal, dass alle GG-Kommentare vom Status der BV als Verfassungsorgan ausgehen. Nachweisen kann ich das zumindest für Jarass/Pieroth Art. 54 Rn. 5. --Skyman gozilla 16:21, 3. Jan. 2008 (CET)Beantworten
  • Die Regelungen zur Immunität müssen drinbleiben, da sie sich explizit auf die Mitglieder der BV beziehen. Außerdem habe die MdBs ein Zeugnisverweigerungsrecht, dass die Mitglieder der BV nicht haben.
  • Die Verlinkung im BP-Artikel hab ich übernommen. --Skyman gozilla 16:21, 3. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Gut. Zum roten Link auf das BPräsWahlG: Wird für diese Gesetz ein Artikel geschrieben? Ich würde bis zur Verlinkung den Artikel abwarten. Und zur Stimmenmehrheit: "Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder der Bundesversammlung erhält." (Art. 54 (6)) und: "Mehrheit der Mitglieder [...] ist die Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl." (Art. 121). Es reicht also in den ersten Wählgängen nicht die Mehrheit der Stimmen (auch nicht die absolute). Wenn die Bundesversammlung 1205 Mitglieder hat, müssen also 603 für einen Kandidaten stimmen, auch wenn 100 Mitglieder fehlen oder sich enthalten.
Ansonsten fehlt nur noch ein besseres Bild am Artikelanfang, und dann wäre zu überlegen, ob der Review nicht bald abgeschlossen werden kann. 80.146.69.117 17:25, 3. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Den roten Link hab ich wieder entfernt. Beim anderen stehe ich gerade ein wenig auf dem Schlauch, änder du es doch bitte einfach. --Skyman gozilla 17:41, 3. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Erledigt, näher an Formulierung in GG gehalten. Im ersten Abschnitt könnte man Art. 54 und das BPräsWahlG statt über Fußnoten auch direkt verlinken, da sie im Text explizit genannt werden. 80.146.69.117 18:11, 3. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Noch ein paar Anmerkungen:
  • In der Einleitung habe ich föderal mit Politisches System Deutschlands verlinkt und diesen Link in Siehe auch gelöscht. Es gibt zwar auch den Artikel Föderalismus in Deutschland, aber der paßt nicht so gut, da der erste Artikel speziell auf die gegenwärtige Situation eingeht (nicht nur Föderalismus).
  • Soll über die Zuordnung zum Bundestag (ersichtlich an: Zuständigkeit des Bundestagspräsidenten usw.; Etat, s.o.) noch ein kurzer Hinweis aufgenommen werden? Vielleicht am Ende des Abschnitts Wahl des Bundespräsidenten?
  • Zum Satz: "Es gilt, sofern sich die Bundesversammlung keine eigene Geschäftsordnung gegeben hat, sinngemäß die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages." Weiß jemand, ob es eine eigene Geschäftsordnung gibt? Dann kann der Satz konkretisiert werden. Die aktuelle Aussage kann man auch dem Gesetz entnehmen.
  • Siehe auch kann nun gelöscht werden. Wenn ein Link auf die Begriffsklärung erforderlich ist, kann der am Anfang als BKL stehen. Aber sind solche Links in Artikeln mit Klammer-Lemma üblich?
  • Es sind zwei Abschnitte auskommentiert: Übersicht über die bisherigen Bundesversammlungen und Vorläufige Sitzverteilung der 13. Bundesversammlung. Soll der erste wieder eingefügt werden? Der zweite kann nach obiger Diskussion wohl gelöscht werden, da im Artikel nun eine andere Tabelle vorhanden ist. 80.146.107.106 11:44, 4. Jan. 2008 (CET)Beantworten
  • Die organisatorische Zuordnung hinsichtlich des Etats und den Bediensteten des BT (sofern sie wirklich bei der BV mitwirken) könnte erwähnt werden.
  • Ich glaube nicht, dass die BV sich bisher eine eigene GO gegeben hat, da sie dafür immer viel zu kurz getagt hat und es imo auch keinen Bedarf gab. Sollte sich allerdings eine Quelle finden, die etwas gegenteiliges behauptete, dann muss sie unbedingt eingearbeitet werden.
  • Die eine Tabelle hatte ich mal angefangen, die hab ich aber wieder rausgenommen. Sollte eine Übersicht über die Tagunsorte der BV werden. --Skyman gozilla 13:51, 4. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Kann man zur Zuständigkeit folgendes einfügen (z.B. am Ende des 1. Abschnitts)?: Organisatorisch ist die Bundesverwaltung dem Bundestag zugeordnet. So ist z. B. der Präsident des Bundestages für viele Verwaltungsaufgaben zuständig. Der Etat der Bundesversammlung wird innerhalb des Bundeshaushalts im Einzelplan des Bundestags geführt. Das erste ergibt sich aus dem BPräsWahlG, das zweite nach der obigen Aussage. Oder weiß jemand hierüber mehr? 80.146.112.10 16:27, 5. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Der Abschnitt "Ablauf der Wahl" endet korrekterweise mit der Auflösung der Versammlung im Falle der Wahlannahme. An dieser Stelle stellt für mich in einem Artikel die Wahl des Staatsoberhauptes allerdings die Frage, wie geht es weiter, wann und wo wird der BP vereidigt? Im Artikel über den BP steht die Vereidigung als letzter Schritt der Wahl erklärt (s. dortiges Inhaltsverzeichnis). Im Artikel über die Bundesversammlung sollte hier ein kurzer Link darauf genügen. Als Zusatz für den Abschnitt könnte z.B. folgender Satz stehen: "Die Vereidigung des neugewählten Bundespräsidenten erfolgt später vor den Mitgliedern des Bundestages und den Mitgliedern des Bundesrates."--88.76.88.204 16:02, 6. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Diesen kurzen Hinweis kann man ergänzen, auch wenn er nicht direkt zum Lemma gehört, wobei "später" durch "bei Amtsantritt" ersetzt werden sollte (Art. 56 GG). 80.146.125.234 17:56, 6. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Hinweis heute mit Änderung eingefügt. 88.76.122.180 16:01, 12. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Zum Urheberrecht: Auf der Diskussionsseite wurde gefragt, ob das Internetangebot der Deutschen Bundestages urheberrechtlich geschützt ist. Von hier wurden große Teile wörtlich übernommen. Nach dem Impressum sind Download oder Ausdruck ausschließlich für den persönlichen Gebrauch gestattet. Was kann man da machen? Reicht eine reine Umformulierung? 80.146.99.179 13:18, 8. Jan. 2008 (CET)Beantworten

In der Grafik sind die Angaben über die Anzahl der Mitglieder schwer missverständlich: "Entsprechend der Anzahl der Bundestagsabgeordneten" könnte auch heißen, jedes Bundesland entsendet so viele Delegierte zur Bundesversammlung wie es Bundestagsabgeordnete hat. Besser wäre es in beiden Hälften die Gesamtzahl zu beziffern (z.Zt. 614 Mitglieder). 88.76.122.180 16:07, 12. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Meine two cents:
  • An der Grafik Bundesversammlung stört mich, dass das Feld Bundespräsident ein Foto des amtierenden Bundespräsidenten enthält. Im Vordergrund steht das Amt, nicht der Amtswalter. Der Bundestag wird auch nicht durch den Bundestagspräsidenten abgebildet. Daher statt des Portraits für meinen Geschmack, wenn schon, lieber ein Foto vom Amtssitz.
  • Noch besser wäre die Grafik nach meinem Geschmack ganz ohne Fotos. Dann wären die Texte besser zu lesen. Das Foto rechts unten (Ländervertreter) zeigt den Bundesrat, oder? Das passt nicht zum Text (böser formuliert: ist auf den ersten Blick nachgerade irreführend), ist es doch gerade nicht der Bundesrat, sondern sind es die Länder jeweils für sich, die die Mitglieder wählen.
  • "dessen einzige Aufgabe es ist" zutreffend, aber trotzdem fände ich "dessen Aufgabe es ist", besser. Dieselbe Info kürzer.
  • Nachdem schon im Intro die Wahl des Bupräs steht und dann die erste Überschrift wieder so lautet, braucht dieselbe Information nicht zum dritten Mal innerhalb von drei Sätzen zu kommen: Statt "Wahl des Bundespräsidenten [Bearbeiten] Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt, die aus den Mitgliedern des Bundestages und ebenso vielen von den Landtagen gewählten Mitgliedern besteht." besser "Wahl des Bundespräsidenten [Bearbeiten] Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und ebenso vielen Mitgliedern, welche die Landtage wählen." - Zumal dann dieselbe Info zum vierten Mal folgt: "Die Bundesversammlung tritt nur zur Wahl des Bundespräsidenten zusammen.", schon wieder mit dem tendentiösen "nur".
  • Die nächste ärgerliche Redundanz folgt sofort: "Mitglieder der Bundesversammlung [Bearbeiten]Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Deutschen Bundestages und ebenso vielen Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder gewählt werden." Den ersten Satz unter dieser Überschrift kann man streichen. Oder wir lassen den Abschnitt "Wahl des Bundespräsdienten" ganz weg. Fände ich, glaube ich, am besten, zumal "Ablauf der Wahl" noch später folgt.
  • Der Text bei Fußnote fünf betrifft nicht die Bundesversammlung als Institution, sondern nur konkret die letzte Buvers. Daher lieber ganz in die Fn.
  • "Erst am 12. Juli 2007 ist..." Dass das "erst" dann passierte, ist streng genommen POV. Mindestens "erst" raus. Ich persönlich halte die Info, wann das Gesetz in diesem Nebenaspekt geändert wurde, insgesamt für überflüssig.
  • "Wahltermin [Bearbeiten]Die Bundesversammlung tritt nur zur Wahl des Bundespräsidenten zusammen". Schon wieder nur, zum dritten Mal! Der Abschnitt sollte mit Info zum GG beginnen, die erst später kommt.

Das nur die ersten Eindrücke. Ich finde den Artikel derzeit nicht lesenswert. --Fehlerteufel 11:34, 16. Jan. 2008 (CET) Nun finde ich, dass der Artikel, von der Grafik abgesehen, lesenswert geworden ist. --Fehlerteufel 18:46, 19. Jan. 2008 (CET)Beantworten

  • Die Grafik war schon in der Diskussion und wird noch geändert werden.
  • Die Redundanz bezüglich der Wahl habe ich jetzt entfernt.
  • Die Überschrift "Wahl des BP" hab ich nun in "Rechtliche Grundlagen der Wahl des BP" geändert.
  • Den Text bei Fn. 5 würde ich lassen, da über der Tabelle steht, dass es sich um die 12. BV handelt und es im Text heißt "bei dieser BV".
  • Was an der Informatione über die Einfügung dieser Regelung in das Gesetz POV sein soll, erschließt sich mir nicht.
  • Die letzte Redundanz ist hier nötig, da es um den Zusammentritt der BV geht und dabei spielt es nunmal eine Rolle, dass die BV nur zur Wahl des BP zusammentritt. --Skyman gozilla 17:27, 16. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Ich schulde noch einen Nachtrag zu der Bemerkung, dass das "erst" in "Erst am 12. Juli 2007 ist..." streng genommen POV sei. Neutral ist die Formulierung "Am ... wurde das Gesetz geändert." Stellung bezieht dagegen die Wendung "Erst am ... wurde das Gesetz geändert." Diese Wendung enthält die Wertung, dass die Änderung früher hätte erfolgen sollen. Diese Wertung zu treffen ist Sache des Lesers, nicht des Autors. Nur das war gemeint - eine Kleinigkeit, die nicht das größte Problem dieses Artikels ist. --Fehlerteufel 16:22, 17. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Geändert. Was für gravierende Probleme siehst du denn noch? --Skyman gozilla 20:30, 17. Jan. 2008 (CET)Beantworten
  • "Die Bundesversammlung stärkt das föderale Element der Wahl des Bundespräsidenten" - holprig formuliert und in der Sache erläuterungsbedürftig: Wenn der Bund über die Bundestagsabgeordneten und die Länder über die Ländervertreter gleich stark vertreten sind, ist die Aussage: "Die Bundesversammlung stärkt das unitarische Element der Wahl des Bundespräsidenten" genauso logisch. Die zitierte Aussage bekommt nur ihren Sinn, wenn man davon ausgeht, dass Bundesorgane "eigentlich" nur von Bundesorganen gewählt werden. Das wäre zu zeigen: Bei Bundesrichtern und bei Bundesverfassungsrichtern reden die Länder jedenfalls auch mit. Aus meiner Sicht führen wir am besten, wenn wir diesen Satz ganz streichen würden.
Gestrichen. --Skyman gozilla 18:38, 18. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Vielleicht holprig formuliert, aber ist es nicht erwähnenswert, daß die Länder den Bundespräsidenten mitwählen, obwohl er in den Ländern keine Aufgaben hat? Oder gibt es solche? 80.146.97.104 14:42, 19. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Der BP wird von einem Bundesorgan, der Bundesversammlung, gewählt, in die die Länder Mitglieder entsenden. Letzteres ist Ausdruck des föderalen Prinzips, hier m.E. jedoch nicht besonders erwähnenswert. 88.76.89.201 18:08, 26. Jan. 2008 (CET)Beantworten
  • "Rechtliche Grundlagen der Wahl des Bundespräsidenten. Die Grundlagen der Wahl des Bundespräsidenten sind in Artikel 54 des Grundgesetzes, weitere Einzelheiten im Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung geregelt". Ist es sinnvoll, eine eigene Überschrift (auch noch erster Ordnung) zu vergeben, wenn nur ein einziger, einsamer Satz folgt? Und wie unschön, wenn die Überschrift zu dessen Beginn wörtlich wiederholt wird. Wer viel lesen muss oder wer die Druckseiten bezahlen muss, auf denen die eigenen Texte erscheinen, den ärgern solche Redundanzen. Deshalb ist der enzyklopädische Stil, wie ich ihn schätze, so knapp.
Überschrift entfern und Text verkürzt. --Skyman gozilla 18:38, 18. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Für einen eigenen Abschnitt ist dieser Inhalt wirklich etwas kurz. Daher hieß der Abschnitt auch mal anders und war auch etwas länger. In die Einleitung wollte ich die rechtlichen Grundlagen damals nicht schreiben, da sie mir dafür zu speziell waren, und ein eigener Abschnitt schien mir auch zu ausführlich (gibt es auch in Deutscher Bundestag nicht). Daher hab ich noch allgemeine Informationen zur Wahl hinzugefügt, was jedoch zu der Wiederholung führte. 80.146.97.104 14:42, 19. Jan. 2008 (CET)Beantworten
  • Muss die Tabelle über eine bestimmte Bundesversammlung (die von 2004) sein, obwohl wir nicht diese, sondern die Institution behandeln? Wenn sie ein Beispiel sein soll: Warum dann die Verteilung gerade dieser und nicht der ersten oder der zweiten, usw. Bundesversammlung? Die gewählte BV von 04 erscheint mir wenig geeignet, weil sie wegen des verstorbenen Mitglieds einen Sonderfall darstellt, der dann auch noch erklärt werden muss. Das lenkt vom Wesentlichen ab. Wenn die Tabelle trotzdem sein muss, dann vielleicht lieber am Ende, als Teil der Geschichte, im Anschluss an die letzte Wahl?
Es handelt sich dabei um die 12. BV, da dies die letzte war. Ich würde sie an Ort und Stelle behalten, da sie einen Überblick über die Mitgliederverteilung gibt. --Skyman gozilla 18:38, 18. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Diese Tabelle zeigt die Zusammensetzung einer Bundesversammlung als Beispiel, da die Zahlen aus der Graphik gestrichen werden sollen (Größe kann sich mit jeder Bundestagswahl ändern). Außerdem sieht man hier deutlich, daß nicht nur die Regierungen oder Regierungsparteien der Länder entsandt werden. 80.146.97.104 14:42, 19. Jan. 2008 (CET)Beantworten
  • Was bitte meint "Parteienverhältnis der Mitglieder (abhängig von Stimmverhalten)"?
Hab die Klammer entfernt, damit sollte wohl gesagt werden, dass es nicht sicher ist, ob die Gesandten auch wirklich wie die Parteie abstimmen. --Skyman gozilla 18:38, 18. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Die Vetreter werden gewählt, d.h. es gibt keinen Automatismus für ihre Bestimmung. Wenn die Mitglieder der Landtage nicht nach Parteibuch abstimmen oder fehlen, kann sich eine (etwas) andere Zusammensetzung als im Landtag ergeben. In Schleswig-Holstein wird ein Verteter des SSW mit der Liste der SPD gewählt, obwohl der SSW selbst nicht stark genug wäre, von sich aus einen Vetreter zu wählen. 80.146.97.104 14:42, 19. Jan. 2008 (CET)Beantworten
  • "Die zur Bundesversammlung gewählten Vertreter müssen keine Mitglieder der Volksvertretungen sein; regelmäßig werden ehemalige Politiker, Prominente, Sportler und Künstler in die Bundesversammlung entsandt. Damit ist die Bundesversammlung die größte parlamentarische Versammlung der Bundesrepublik Deutschland." Was soll "Damit"? Die Stellung der Bundesversammlung als größte parlamentarische Versammlung hängt doch nicht davon ab, wer genau die einzelnen Sitze in der Versammlung einnimmt, sondern nur von deren Anzahl. Wieso handelt es sich überhaupt um eine parlamentarische Versammlung, wenn Parlamente doch üblicherweise nicht nur Personal-, sondern auch Sachfragen entscheiden und wenn parlament von Unterredung kommt, siehe Parlament, während der BuPräs ohne Aussprache gewählt wird?
„Damit“ gestrichen. Die Bundesversammlung kann auch eine Sachfrage entscheiden, ihre Geschäftsordnung. --Skyman gozilla 18:38, 18. Jan. 2008 (CET)Beantworten
  • "Am 12. Juli 2007 ist diese Zuständigkeitsreglung, die bisher auch schon Praxis war, in das Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung eingefügt worden.[8]" Warum ist das wichtig? Über die anderen Regelungen erfahren wir auch nicht, wann sie eingefügt wurden und ob sie auf einer bisherigen Praxis beruhten.
Es wurde erst Jahrzehnte nach der 1. BV in das Gesetz eingefügt, obwohl man es bereits vorher schon so praktiziert wurde. --Skyman gozilla 18:38, 18. Jan. 2008 (CET)Beantworten
  • "Am 2. April 2004 erfolgte durch Beschluss des Bundestags die Aufhebung der Immunität des Berliner Mitglieds Peter Strieder[9], am 29. April 2004 die des Baden-Württembergers Walter Döring[10]." Warum ist das wichtig? Gab es schon andere Aufhebungen vorher? Warum gehört es nicht zur Geschichte unten?
Es gab bisher nur diese beiden Aufhebungen. Sie gehören nicht in „Geschichte“, da sie für sich genommen kein bedeutsames Ereignis in der Geschichte der BV sind, im Zusammenhang mit der Immunität aber eben relevant sind. --Skyman gozilla 18:38, 18. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Diese beiden Aspekte wurden oben schon angesprochen und sollten bleiben. 80.146.97.104 14:42, 19. Jan. 2008 (CET)Beantworten
  • "Die Bundesversammlung tritt nur zur Wahl des Bundespräsidenten zusammen." hatten wir schon
Geändert.
  • Was soll eine "äußerste Frist" sein? Ist gemeint "vor Fristablauf"?
Geändert. --Skyman gozilla 18:38, 18. Jan. 2008 (CET)Beantworten
  • Was soll der Satz "Wurde die Amtszeit vorzeitig beendet, so muss sie spätestens 30 Tage nach diesem Zeitpunkt zusammentreten.[12]", wenn es zwei Sätze zuvor bereits heißt: "Das Grundgesetz bestimmt, dass die Bundesversammlung spätestens 30 Tage vor dem Ende der Amtszeit des Bundespräsidenten zusammentreten muss"?
Geändert. --Skyman gozilla 18:38, 18. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Das erste ist der Normalfall, das zweite behandelt kurz einen Sonderfall, der auch schon aufgetreten ist. 80.146.97.104 14:42, 19. Jan. 2008 (CET)Beantworten
  • "Wurde die Amtszeit vorzeitig beendet, so muss sie spätestens 30 Tage nach diesem Zeitpunkt zusammentreten.[12] Seit 1979 ist dies traditionell der 23. Mai, der Tag der Verkündung des Grundgesetzes im Jahr 1949." Der Bezug ist schief. "Dies" meint doch nicht das vorzeitige Ende oder den Zusammentritt nach dem vorzeitigen Ende.
Geändert. --Skyman gozilla 18:38, 18. Jan. 2008 (CET)Beantworten
  • ", so dass sich von der Begründung einer Tradition sprechen lässt" überflüssig, Wertung.
Entfernt. --Skyman gozilla 18:38, 18. Jan. 2008 (CET)Beantworten
  • "Infolgedessen fand die 11. Bundesversammlung am 50. Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes statt." Relevant für die Institution Bundesversammlung? Streichen!
Entfernt. --Skyman gozilla 18:38, 18. Jan. 2008 (CET)Beantworten
  • "Denkbar ist jedoch ein Fall, der zu einer Durchbrechung dieser Tradition zwingen könnte: Bei einer vorzeitigen Erledigung der Amtszeit eines Bundespräsidenten muss die Bundesversammlung spätestens 30 Tage nach diesem Zeitpunkt zusammentreten.[12]" - Die 30 Tage kommen hier zum x-ten Mal. Außerdem ist die Spekulation über diesen denkbaren Fall nicht relevant für die Institution Bundesversammlung.
Entfernt. --Skyman gozilla 18:38, 18. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Für den Wahltermin ist der Sonderfall schon relevant (1969 gab es schon einen Rücktritt), und damit ist der 23.5. als Wahltag auch nicht unumstößlich. 80.146.97.104 14:42, 19. Jan. 2008 (CET)Beantworten
  • "Der Bundestagspräsident trifft die Entscheidung über den Wahltermin üblicherweise nach Gesprächen mit den Fraktionsvorsitzenden und im Einvernehmen mit den Mitgliedern des Präsidiums des Bundestages." Steht am falschen Ort, weil es nicht nur für den Sonderfall der Durchbrechung gilt.
Verschoben. --Skyman gozilla 18:38, 18. Jan. 2008 (CET)Beantworten
  • " der Weimarer Republik wurde der Reichspräsident unmittelbar vom Volk gewählt. Nach dem Zweiten Weltkrieg beschloss der Parlamentarische Rat, dass der Bundespräsident nicht mehr direkt vom Volk gewählt wird, sondern durch Mitglieder, die die Bundesversammlung bilden." Redundanz lässt sich vermeiden, wenn man formuliert: " der Weimarer Republik wurde der Reichspräsident unmittelbar vom Volk gewählt. Dagegen sieht das Grundgesetz die indirekte Wahl vor."
Geändert. --Skyman gozilla 18:38, 18. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Irgendwie fehlt in der jetzigen Fassung der Bezug vom Reichspräsident zur Bundesversammlung. 80.146.97.104 14:42, 19. Jan. 2008 (CET)Beantworten
  • "Auf diese Art wollte man ihm nicht die höchstmögliche Souveranität geben, sondern nur einen formales Staatsoberhaupt schaffen." Geschwurbel. Hier wäre auf die reduzierten Kompetenzen des BuPräs gü Reichspräs einzugehen gewesen, vielleicht noch ein kurzer Verweis auf die Gründe (Hindenburg), dann der Hinweis, dass parallel zu den reduzierten Kompetenzen auch die Legitimation reduziert werden sollte.
Entfernt. --Skyman gozilla 18:38, 18. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Tut mir leid, dass ich so kritisch sein muss. Lieber jetzt als später. --Fehlerteufel 16:06, 18. Jan. 2008 (CET) klarer formuliert --Fehlerteufel 17:51, 18. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Muss dir doch nicht Leid tun. :-) --Skyman gozilla 18:38, 18. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Noch ein paar Anmerkungen:
  • Die Wahl des Bundespräsidenten ist die einzige Aufgabe der Bundesversammlung. Das kann man auch so deutlich schreiben, damit sich die Leser nicht fragen müssen, ob es vielleicht noch andere Aufgaben gibt.
  • Daß die Bundesversammlung nur zur Wahl der Bundespräsidenten zusammentritt, bezieht sich auf den Zeitpunkt. Es gibt also keine dauernde Bundesversammlung, wie man aus der Graphik ("derzeit", derzeit gibt es keine Bundesversammlung) oder einer alten Version des Artikels lesen könnte.
  • Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Deutschen Bundestages zuzüglich einer gleichen Zahl von Mitgliedern, welche die Volksvertretungen der Länder wählen.: Die alte Fassung war fast wörtlich dem GG entnommen und kann daher nicht falsch sein. Zuzüglich erweckt den Eindruck, als seien die Ländervertreter vielleicht nur Gäste o.ä.
  • Wie viele Mitglieder eine Volksvertretung entsendet, hängt von der Bevölkerungszahl seines Landes ab.: Das Land gehört nicht der Volksvertretung.
  • Jede Volksvertretung wählt die Mitglieder nach Vorschlagslisten in einer Weise, dass das Parteienverhältnis der Mitglieder in etwa der Stärke der Fraktionen in der Volksvetretung entspricht.: Logisch auch nicht ganz richtig. Das zweite ist eher ein Ergebnis der Wahl. Und sollte es nicht Parteien statt Fraktionen heißen?
  • Der 23. Mai, der Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes, gilt als traditioneller Wahltermin.: Wieso gilt? Und erst seit 1979; der Hinweis im nächsten Satz ist etwas spät.
  • Beim Wahltermin fehlt jetzt die Regelung für ein vorzeitiges Ende der Amtszeit. Dafür wurde die URV umgangen.
  • und wählte Horst Köhler mit 604 von 1205 Stimmen: Waren es nicht 1205 mögliche Stimmen? Zählen Enthaltungen, ungültige Stimmen und nicht abgegebene Stimmen mit?
  • als ein Mitglied des Bundestages starb, der ein Überhang-Mandat inne hatte: Können Überhangmandate einzelnen Abgeordneten zugeordnet werden oder nur der gesamten Fraktion/Partei? 80.146.97.104 14:42, 19. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Wahlverfahren der Volksvertretungen: § 4 Abs. 3 S. BPräsWahlG spricht von d’Hondt, wer weiß mehr? Fehlerteufel, eine bite an dich: Fasse deine Änderungen bitte zu einer großen Änderung zusammen und mach nicht unzählige kleine Änderungen. --Skyman gozilla 14:08, 19. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Werde ich beherzigen, es sei denn, es kommt mir darauf an, für eine bestimmte Änderung eine Begründung in der Zusammenfassung zu geben. --Fehlerteufel 14:54, 19. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Die Arbeit am Artikel macht, wie ich finde, gute Fortschritte. Jetzt müssen wir nur noch diese Grafik in den Griff kriegen! Ich bin technisch überfordert ... --Fehlerteufel 18:43, 19. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Ja, dem kann ich mich nur anschließen. Um die Grafik kümmere ich mich noch, dann würde ich die Lesenswert-Kandidatur durchführen. --Skyman gozilla 01:23, 20. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Ich kann mich dem nicht ganz anschließen. An machen Stellen ist der Artikel sicher verbessert worden (besonders in der Formulierung), aber bei anderen Änderungen frage ich mich wirklich, was das bringen soll. Gerade bei Rechtsthemen gibt es Fachbegriffe und Gesetzesformulierungen, die man nicht aus stilistischen Gründen beliebig umformuliernen kann. Warum heißt es jetzt "Abgeordnete des Deutschen Bundestages"? Im GG steht "Mitglieder", der Artikel heißt Mitglied des Deutschen Bundestages und die Abkürzung ist MdB! Warum werden die Mitglieder "bestimmt"? Sie werden gewählt (s. BPräsWahlG)! Bei vorzeitiger Beendigung des Amtes beginnt nicht die 30-Tage-Frist mit dem Ende der Amtszeit, dies ist eine ganz andere Frist! Was ist der Unterschied zwischen "nicht erreichter" und "verfehlter" Mehrheit? Ist eine Verneinung stilistisch so schlimm? "Verfehlt" hört sich aber auch nicht schön an. Warum "vermittelte" Legitimation? Ist der Fachbegriff nicht "mittelbar"? Ich habe den Eindruck, daß manche stilistische Änderungen auf Kosten des Inhalts erfolgen. 80.146.115.102 12:58, 20. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Liebe IP, Du hast ganz Recht: Inhalt geht vor Stil. Stilistische Verbesserungen sind also nur zulässig, wenn sie den Inhalt unberührt lassen. So liegen die Dinge, soweit ich sehe, im Artikel. Ein Beispiel: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages kann man, muss man aber nicht "Mitglieder" nennen. Das Grundgesetz spricht selbst des Öfteren von Abgeordneten (Art. 46 Abs. 1 Satz 1 GG: "Ein Abgeordneter darf ...", Art. 47 GG: "Die Abgeordneten sind berechtigt ...", Art. 48 II GG: "... das Amt eines Abgeordneten ...", usw.), die Rechtsstellung der MdBs ist im Abgeordnetengesetz geregelt (es heißt offiziell Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG)), und die Staatsrechtslehre verwendet die Begriffe ebenfalls synonym. Von daher bitte ich Dich, nicht nur Abweichungen vom Gesetzestext zu benennen, sondern auch, warum die Abweichung auf Kosten des Inhalts gehen soll.--Fehlerteufel 14:24, 20. Jan. 2008 (CET)Beantworten
P.S.: "mittelbar" habe ich übernommen --Fehlerteufel 14:58, 20. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Ich hab das mal wieder in Mitglieder umgeändert, weil es dafür keinen vernünftigen Grund gibt. Die Sache mit der 30-Tage-Frist nach vorzeitiger Beendigung der Amtszeit hab ich auch wieder geändert. (Nur die Zahlen bis 12 werden btw ausgeschrieben.) --Skyman gozilla 15:08, 20. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Die möglichen Fehler betreffen nur einen kleinen Teil der Änderungen. Bei manchen Umformulierungen (dazu gehört die Umbenennung von Mitgliedern in Abgeordnete) frage ich mich einfach, warum dadurch der Artikel besser wird. Anders ist es mit der "Bestimmung" der auf die Länder entfallenden Mitglieder. BPräsWahlG: "Der Landtag wählt die auf das Land entfallenden Mitglieder nach Vorschlagslisten. [...] Jeder Abgeordnete hat eine Stimme." Die Mitglieder werden also gewählt und nicht bestimmt (worunter ich mir etwas anderes vorstelle). Bei der letzten Bundespräsidentenwahl wurden keine 1205 Stimmen abgegeben. Konnte Horst Köhler also mit 604 von 1205 Stimmen gewählt werden? Was ist mit dem nicht nachbesetzten Überhangmandat? Hat das ein Abgeordneter inne oder eine Fraktion? Bei der Unterscheidung von "vermittelter" und "mittelbarer" Legitimation bin ich mir unsicher. Mir ist als Nichtjurist der zweite Begriff geläufig (ist ja schon geändert). 80.146.115.102 15:37, 20. Jan. 2008 (CET)Beantworten
An Skyman: Soll mir Recht sein. Der vernünftige Grund, ab und an das Synonym Abgeordnete zu verwenden, scheint mir schlicht das stilistische Gebot zu sein, Wiederholungen zu vermeiden. Dass nur Zahlen bis 12 ausgeschrieben werden, halte ich für eine Faustregel. Der Kerngedanke dahinter ist, dass nur kurze Zahlen ausgeschrieben werden, nicht aber lange. Dass Du dreißig ausschreiben darfst, beweist : Dort wird die Zahl zwei Mal ausgeschrieben.
An die IP: Der Artikel liest sich besser, wenn ab und an das Synonym Abgeordnete verwenden wird, denn das vermeidet Wiederholungen. Dass die Besetzung eines Amtes, die Bestimmung eines Amtsträgers auch per Wahl möglich ist, dürfte einleuchten. Daher kann, um Wiederholungen zu vermeiden und wenn der Kontext klar macht, dass es um eine Wahl geht, statt von wählen auch von bestimmen die Rede sein. Die Zahlen der letzten Bundespräsidentenwahl habe ich nicht präsent. Von mir aus könnte der Satz auch entfallen. Er dient ohnehin nur der Abrundung. Wir schreiben nicht über die letzte Bundesversammlung, sondern über die Institution. Das Überhangmandat hat natürlich der Abgeordnete inne. Das ist ja gerade der Witz beim Nichtnachrücken. Es gibt überhaupt keine Sitze, die Fraktionen inne haben, sondern nur über Landeslisten der Parteien und direkt gewählte Abgeordnete.--Fehlerteufel 19:25, 20. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Manche Formulierungen (dazu zählt auch das Synonym "Abgeordnete") sind Ansichtssache. Der nächste kann eine andere wieder schöner finden, und so kann man ständig am Artikel weiterbasteln. Für mich soll die Sache mit den Synonymen erledigt sein. "Bestimmen" klingt für mich jedoch eher wie "ernennen" und nicht wie "wählen". Zum Überhandmandat: Sie entstehen, wenn eine Landesliste mehr Direktmandate erhält als ihr nach dem Simmenverhältnis Sitze zustehen. Aber kann man behaupten, daß ein bestimmter Abgeordneter ein Überhangmandat innehat? Das hat mich etwas verwirrt. Im letzten Satz kann man die Angabe der Stimmen sicher streichen, zumal Details zur Wahl im selben Satz verlinkt sind. 80.146.79.42 16:23, 21. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Ich freue mich, dass Du die Synonyme nicht (mehr?) als inhaltliche Veränderung begreifst, und will die Sache deshalb gleichfalls auf sich beruhen lassen. Nur damit kein falscher Eindruck entsteht, möchte ich aber doch festhalten, dass ich nie zu der Frage argumentiert habe, welchen Begriff ich schöner finde, Abgeordneter oder MdB. Ich habe allein dafür plädiert, dann, wenn es ständig "Mitglied der Bundesversammlung" heißt, nicht immer "Mitglied des Bundestages" daneben zu stellen, sondern ab und an, wenn es dicke kommt, statt MdB "Abgeordneter" zu schreiben. Stilistisch schön ist also nicht das eine oder das andere Wort, sondern stilistisch schön ist es, Wiederholungen zu vermeiden. Auf die Überhangmandate komme ich demnächst zurück. Sei doch mutig und streiche die Angaben der Stimmen gleich selbst! --Fehlerteufel 21:19, 21. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Im Artikel heißt es: "Die Länder entsandten einen Delegierten mehr als der Bundestag Mitglieder hat, weil die Anzahl der Länderdelegierten bereits festgesetzt war, als ein Mitglied des Bundestages starb, der ein Überhang-Mandat inne hatte, das nicht nachzubesetzen war." Die IP fragt, ob man behaupten könne, daß ein bestimmter Abgeordneter ein Überhangmandat inne habe. Sie weiß nicht, ob das Mandat ein Abgeordneter oder eine Fraktion inne habe.
Es gibt keine Sitze, die einer Fraktion zustehen. Alle Sitze stehen natürlichen Personen zu, entweder direkt gewählten oder über die Liste gewählten Personen. Denn gem. Abs. 1 S. 1 GG werden "die Abgeordneten des Deutschen Bundestags" gewählt, ebenso Abs. 1 Satz 2 BWahlG. Diese Wahl erfolgt entweder in den Wahlkreisen, , oder nach Landeslisten, . Es handelt sich aber stets um die Wahl von Abgeordneten. Nach dem Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl ist es Fraktionen und Parteinen verboten, die Sitze, die auf die Landesliste entfallen, erst nach der Wahl zu besetzen, vgl. Pieroth, in Jarass/Pieroth, GG, 9. Aufl. 2007, Art. 38 Rn. 12. Deshalb sind Ersatzleute (etwa für verstorbene Abgeordnete) dann nicht über die Landesliste mitgewählt, wenn die Partei des wegfallenen Wahlkreisabgeordneten in dem betreffenden Land über Überhangmandate verfügt, siehe Pieroth, a.a.O., mit Verweis auf BVerfGE 97, 317/328.
Echte Synonyme hab ich nicht als inhaltliche Änderung verstanden. Bei den Änderungen, die (vielleicht) den Sinn ändern können, geht es z.B. um "und/zuzüglich" (ist geändert), "mittelbar/vermittelt" (auch geändert) oder "gewählt/bestimmt". Bei dem Überhangmandat hast Du mich falsch verstanden. Es ging mir nicht darum, ob man ein Mandat einer Fraktion zuordnen kann (die Begriffe Fraktion und Partei hab ich bei meiner Frage vermieden), sondern darum, ob man Überhangmandate bestimmten Abgeordneten zuordnen kann ("Der Abgeornete XY hat das Überhangmandat inne."). Aber wir verzetteln uns hier bei einer Diskussion zu einem untergeordneten Thema, das in einer Fußnote(!) erwähnt wird. Die Angabe der Stimmen bei der letzten Wahl werde ich löschen. 80.146.62.91 17:21, 22. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Na, dann bleibt ja nur noch die Frage mit den Überhangmandaten. Sie entstehen, wenn in einem Land die Zahl der Direktmandate, die Bewerber einer Partei erringen, größer ist als die Zahl der Mandate, die sich aufgrund des Zweitstimmenanteils der Partei in diesem Land ergeben. Dann ziehen alle direkt gewählten Bewerber ein (aber - selbstredend - niemand von der Liste). Wenn nun einer dieser direkt gewählten Bewerber stirbt, dann handelt es sich um einen Bewerber, der ein Überhangmandat inne hatte. Die Zuordnung der Überhangmandate zu bestimmen Abgeordneten ist also immer einfach möglich. --Fehlerteufel 10:55, 23. Jan. 2008 (CET)Beantworten


"Es entspricht parlamentarischem Brauch, vorher Gespräche mit den Fraktionsvorsitzenden zu führen und die Zustimmung der übrigen Präsidiumsmitglieder einzuholen." - Der Satz ist missverständlich (welche Fraktionen Bund oder/und Länder?) und falsch (die Vizepräs. müssen nicht zustimmen). Besser wäre: "Es entspricht parlamentarischem Brauch, zur Frage des Termins die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen sowie die Bundestagsvizepräsidenten informell zu beteiligen." (Wobei ich persönlich diesen Brauch nicht kenne und keine Quelle dafür angeben kann) 88.76.89.201 18:01, 26. Jan. 2008 (CET)Beantworten

In der Quelle 14 (Kommentar) heißt es, dass auch Gespräche mit dem Ältestenrat des Bundestages geführt werden. 84.62.13.212 17:43, 27. Jan. 2008 (CET)Beantworten

M.E. überhaupt nicht haltbar ist die Darstellung, nach der Carstens den 23. Mai als "Verfassungstag" ausgerufen hätte. Für diese Behauptung wäre eine Quelle unbedingt notwendig. Da der 23. Mai schon seit 1949 "Verfassungstag" gewesen ist, sollte es besser heißen (sinngemäß): "Carstens wählte für die Bundesversammlung 1979 den "Verfassungstag" 23. Mai." 84.62.13.212 17:43, 27. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Liebe IPs. Alles richtig, finde ich - und wundere mich, dass es vorher falsch war ... Danke für die Hinweise! --Fehlerteufel 19:04, 27. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Bis auf die Grafik, deren Kritikern ich mich anschließe, die ich aber nicht ändern kann, fehlt m.E. nur noch ein Link in der Tabelle der Zusammensetzung der Mitglieder der BV 2004 auf den gleichnamigen Artikel: "Liste der Mitglieder der 12. Bundesversammlung", Einverstanden? Joe-Tomato 14:01, 30. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Ich für meinen Teil unbedingt. Gibt es die Liste denn schon? Unter Liste der Mitglieder der 12. Bundesversammlung steht nichts. --Fehlerteufel 21:09, 30. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Die Liste ist indirekt verlinkt: Im Satz vor der Tabelle ist Bundespräsidentenwahl 2004 verlinkt und von dort führt ein weiterer Link auf die Liste. Wenn sie jemand in der Tabelle direkt verlinken möchte: der Name des Artikels ist Liste der Mitglieder der 12. Bundesversammlung (Deutschland).
Zu den vorläufigen Mitgliedern der 13. Bundesversammlung: Eine alte Tabelle mit diesem Inhalt habe ich gelöscht, da hier der Eindruck erweckt wird, als stünden diese Mitglieder schon genau fest und warten nur auf den Zusammentritt der Bundesversammlung. Dabei können sich durch weitere Landtagswahlen, eine Bundestagswahl (nicht bis 2008), die Bevölkerungsentwicklung und das Stimmverhalten bei der Wahl der Länderdelegierten Änderungen in der Zusammensetzung und der Größe ergeben. Diese Tabelle halte ich für ein Gedankenspiel, das meiner Meinung nach nicht in eine Enzyklopädie gehört. Nicht zuletzt spielte der Wartungsaufwand eine Rolle, da diese Liste laufend aktualisiert werden muß. Als Beispiel einer Zusammensetzung sollte die 12. Bundesversammlung dienen. Gibt es hierzu andere Meinungen? Wenn offenbar Bedarf an so einer Liste besteht, reicht ein Link auf die Quelle? 80.146.107.57 09:54, 1. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Liste ist nun direkt verlinkt, siehe Artikel. Die Ansicht zur 13. BV teile ich. Die Grafik kann ich leider auch nicht bearbeiten, aber Skyman sitzt dran. --Fehlerteufel 10:05, 1. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Die Überschrift der Tabelle vorläufige Mitglieder der 13. BV finde ich ebenfalls irreführend. Ich wäre im Zweifel für Streichen. Wenn die Tabelle bestehen bleiben sollte, müsste sie m.E. anders bezeichnet werden, da hier keine vorläufigen Mitglieder dargestellt werden, sondern die Vorschlagsrechte der Fraktionen als Folge der derzeitigen Mehrheitsverhältnisse des Bundestages und der Länderparlamente sowie die Herkunft der Ländervertreter. Es ist zwar wegen der Größenordnung unwahrscheinlich, aber z.B. durch Fraktionsaus- und übertritte könnten durchaus auch außerhalb von Wahlen Änderungen eintreten. Insofern hat die Tabelle etwas von der Sonntagsfrage (Wenn heute Bundesversammlung wäre, ...) ... Treffend (aber sperrig) wäre daher z.B. folgender Titel:Aktuelle Mehrheitsverhältnisse einer Bundesversammlung aufgrund derzeitiger Fraktionsstärken im Bundestag und in den Länderparlamenten --Joe-Tomato 20:40, 5. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Halte den Artikel für lesenswert. Die Graphik bedarf jedoch der Überarbeitung. Mein Vorschlag wäre die Standarte des Bundespräsidenten , das Logo des Bundestages und die Länderwappen für die Ländervertreter. Stellt sich nur die Frage nach dem Urheberrecht --Salier100 14:44, 3. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Finde den Artikel ebenfalls lesenswert. In der überarbeitungsbedürftigen Grafik hätte ich aber auch nichts gegen das Konterfei des aktuellen Bundespräsidenten einzuwenden. --Joe-Tomato 20:40, 5. Feb. 2008 (CET)Beantworten

"Die zur Bundesversammlung entsandten Vertreter müssen keine Mitglieder der Volksvertretungen sein; regelmäßig werden ehemalige Politiker, Prominente, Sportler und Künstler gewählt." Aus der Mitgliederliste der 12. BV wird deutlich, dass sehr viel politisches Spitzenpersonal dabei ist. Meine These lautet daher, dass zunächst mal die Fraktionsspitzen, Landesminister und wichtige Bundespoltiker (die nicht MdB sind) ausgeguckt werden. Wenn noch "Platz" auf den Listen der Länderfraktionen ist, können auch andere. Habe deshalb den letzten Satz wie folgt ergänzt: "regelmäßig werden neben den Spitzenpolitikern der einzelnen Länder auch ehemalige Politiker, Prominente, Sportler und Künstler gewählt." Joe-Tomato 15:21, 4. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Mit dem Bild von mir wirds wohl nix, tu mir da doch zu schwer mit. Wer kann helfen? --Skyman gozilla 23:13, 12. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Wenn kein Widerspruch erfolgt - würde ich die Tabelle mit den Mitgliedern der fiktiven 13. Bundesversammlung löschen (Diskussion s.o.).
Da anscheinend derzeit keiner diese Grafik überarbeiten kann, wäre für mich anschließend das Procedere hier abgeschlossen. Der Artikel ist mit der Grafik zwar nicht perfekt, aber trotzdem lesenswert. Könnte jemand, der sich damit auskennt, einen entsprechenden Antrag stellen? -- Joe-Tomato 15:37, 14. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Ich habe gerade bei dem Ersteller der ursprünglichen Grafik, dem Benutzer:Qwqchris, angefragt, ob er so nett wäre und sich noch Mal an sein altes Bild machen würde. Wir sollten abwarten, ob er uns hilft. Wenn nein, würde ich die Grafik vor einer Kandidatur lieber entfernen. --Fehlerteufel 15:52, 14. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Wenn in den nächsten Tage nichts kommt, entferne ich das Bild und stelle am Wochenende den Lesenswert-Antrag. --Skyman gozilla 15:59, 14. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Habe die Tabelle 13. BV entfernt und warte dann ebenfalls wegen der Grafik. -- Joe-Tomato 20:51, 14. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Benutzer:Qwqchris hat leider keine Zeit. --Fehlerteufel 14:10, 15. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Der Artikel kandidiert nun hier für die lesenswerten Artikel. An dieser Stelle noch einmal ein großes Dankeschön an alle Helfer! :-) --Skyman gozilla 13:54, 16. Feb. 2008 (CET)Beantworten

abgebrochene Lesenswert-Kandidatur

Nach Review als KLA-wertig erachtet. --Skyman gozilla 13:49, 16. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Habe die Review-Diskussion von dort auf Diskussion:Bundesversammlung (Deutschland)#Aus der Review übertragen. --Fehlerteufel 16:23, 16. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Neutral Kann man dazu nicht mehr schreiben? Und Fotos (mind. vom Funkturm) sind auch vorhanden, die könnte man IMHO auch benutzen. Und Artikel sollte man in der Einleitung nicht abkürzen (hätte ich geändert, weiß aber nicht wie). Ich weiß nicht, als Laie hätte ich irgendwie mehr erwartet. Curtis Newton

Kontra - wird dem Gegenstand einfach nicht gerecht. Marcus Cyron in memoriam Dieter Noll 16:36, 16. Feb. 2008 (CET)Beantworten

In wie fern? --Skyman gozilla 11:30, 17. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Kontra schon in der Einleitung, die eine eigenständige Zusammenfassung sein sollte, werden nicht einmal die simpelsten Dinge angesprochen: Wer sitzt ad drin? Wo tagt sie? Und das setzt sich im ganzen Artikel fort, er bleibt zu sehr an der Oberfläche. Wenn schon eine Tabelle, dann bitte so, dass alle Versammlungen berücksichtigt werden, Insgesamt nichts besonderes, ist auch nicht ansprechend, so dass man den Artikel gerne lesen möchte. Julius1990 Disk. 16:41, 16. Feb. 2008 (CET)Beantworten

  • contra viel zu kurze Einleitung, gleich auf der ersten Seite des Artikel eine riesen Tabelle. Les ich gar nicht weiter (Gibt ja sowieso nicht soviel zu lesen). --Felix fragen! 16:43, 16. Feb. 2008 (CET)Beantworten
  • contra zu dem Gesagten kommt noch, dass augenscheinlich die meisten Infos aus Weblinks stammen und kaum relevante politikwissenschaftliche oder sonstige Literatur verwandt wurde. Dies wäre gerade auch in Hinblick auf die Einordnung ins politische System sinnvoll. Im Bereich Geschichte sind nur ein paar Äußerlichkeiten vorhanden, nichts aber über Wahlverläufe, Kandidaten usw. Insgesamt ein Artikel der inhaltlich soweit ich das sehe in Ordnung ist, aber sicherlich noch nicht wirklich aus der Masse herausragt. Machahn 17:54, 16. Feb. 2008 (CET)Beantworten
  • Und noch ein Kontra: Mit Ausnahme von Fußnote 14 und 15 (die sich beide auf nebensächliche Aspekte beziehen), wurde offenbar keinerlei Fachliteratur herangeozogen. Einen Artikel, dessen Gegenstand auch Gegenstand eines breiten wissenschaftlichen Diskurses ist, nur auf Primärquellen zu bauen, ist ein schwerer Verstoß gegen WP:KTF. Das dürfte hier gegeben sein: Einfach mal in Grundgesetzkommentare schauen, und ein paar Politologen und Zeithistoriker haben sich dazu auch ausgelassen. --SCPS 18:03, 16. Feb. 2008 (CET)Beantworten
  • contra siehe Machahn -Armin P. 18:06, 16. Feb. 2008 (CET)Beantworten
  • Nichts gegen kurze Artikel, aber hier ist es offensichtlich, dass vieles nur angerissen wird. Die vollständige Fehlen irgendwelcher Bilder ist nicht unbedingt ein Mangel, zeugt aber zumindest von einer gewissen Fantasielosigkeit. Kontra --Andibrunt 18:21, 16. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Eine schon jetzt sehr lehrreiche Erfahrung, diese Kandidatur.
Ich hätte gedacht, dass für einen lesenswerten Artikel das Lesen ein zentrales Kriterium sein würde. Statt dessen scheint das Gucken wichtig zu sein, es sollte schon Buntes dabei sein, am besten Bilder, und seien sie vom Funkturm (sic!).
Ich hätte gedacht, dass für einen lesenswerten Artikel die Beschränkung auf das Wesentliche ein zentrales Kriterium sein würde, statt dessen wird Kürze kritisiert.
Ich hätte gedacht, dass eine Lesenswert-Kandidatur nicht dazu dient, dass sich Autoren Orden verschaffen, sondern der Sache, d.h. dass im Vordergrund stehen würde, den Artikel zu verbessern. Statt dessen geben hier Benutzer ein Votum ab, die bekennen, den Artikel nicht zu Ende gelesen zu haben, Laie auf dem Gebiet zu sein oder ihre Abstimmung auf eine Nullbegründung wie "wird dem Gegenstand nicht gerecht" zu stützen. Es ist auch bezeichnend, dass die Review-Diskussion keine Rolle spielt und kaum jemand (niemand?), der hier abstimmt, sich schon dort beteiligt hat. Von besonderer Unkenntnis zeugt es, den Tagungsort zum Wesentlichen zu rechnen oder zu kritisieren, dass die Informationen hauptsächlich aus "Weblinks" stammen, wenn diese Weblinks auf Normen verweisen , obwohl das Staatsrecht die wichtigste Quelle für ein Verfassungsorgan ist. Die acht Benutzer, die bislang abgestimmt haben, haben bislang nur einen nennenswerten Kritikpunkt aufgedeckt: dass eine tatsächliche, namentlich politikwissenschaftliche Analyse fehlt.
Den Artikel als Theoriefindung zu bezeichnen, weil er auf Primärquellen baut, ist unentschuldbar. Gute Nacht! --Fehlerteufel 20:44, 16. Feb. 2008 (CET)Beantworten
a) Hier zählen nun einmal mehr die Sekundärquellen, gaerde wenn es beispielsweise um die Einordnung in die politische Landschaft und ähnliches geht.
b) Muss der Artikel natürlich auch den Leser ansprechen, das heißt: gute Einleitung, angenehmer Stil, gute Informationsübergabe, gute Bebilderung etc.
c) Schau dir mal vergleichbare Artikel an wie Senat der Vereinigten Staaten. So sollte das in etwa aussehen.
d) Wikipedia ist ein Projekt von Freiwilligen, hier gibt es kaum Experten. Ein Artikel muss nun einmal auch die Laien und Leser gewinnen.
e) NIcht schmollen, verbessern. Und dann gewinnen Artikel, Autoren und Leser.
Gruß Julius1990 Disk. 20:53, 16. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Unentschuldbar? Dann hast Du hier etwas Wesentliches nicht verstanden. Ich erlaube mir, den entsprechenden Absatz aus WP:KTF zu zitieren: Wikipedia-Artikel sollten im Normalfall auf Informationen aus Sekundärquellen beruhen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Thema, wie beispielsweise Quantenphysik oder Neuzeit, Gegenstand eines breiten wissenschaftlichen Diskurses ist. Bei solchen Themen darf nicht direkt auf Primärquellen zurückgegriffen werden, weil die Auswahl bestimmter Ausschnitte aus dem Primärquellenreservoir selbst eine Theoriefindung darstellt. Primärquellen sollten hier nur insoweit im Artikel angeführt werden, wie sie auch in den einschlägigen Sekundärquellen angeführt werden. --SCPS 21:16, 16. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Unabhängig davon, ob Laien das nachvollziehen können oder nicht, muss auch hier gelten, dass es ein Vorteil und kein Nachteil ist, wenn Lexikonartikel über rechtliche Institutionen in erster Linie Rechtsnormen zitieren. Mit naturwissenschaftlichen Lexikonartikeln ist der Fall, das versteht sich, nicht vergleichbar: Die Primärquellen der Naturwissenschaft sind Rohdaten, im Experiment gewonnen, liegen also nichtmals als Text mit grammatikalisch vollständigen Sätzen vor.
Mit anderen Geisteswissenschaften, etwa der Geschichtswissenschaft, ist die Situation ebenfalls nicht vergleichbar: In der Tat wertet, wer unter mehreren Quellen auswählt. Das weiß jeder, der sich mal mit dem Unterschied von Meinung und Tatsache befasst hat. Wikipedia-Autoren müssen diese Wertung den Experten überlassen und historische Artikel über Lemmata, für die es viele Primärquellen gibt, daher in erster Linie auf Sekundärquellen gründen. Das heißt aber nicht, dass in geschichtlichen Artikeln die Primärquellen fehlen dürfen. Im Gegenteil: Aussagekräftige, kurze Primärquellen, die als zentrale Quellen allgemein anerkannt sind, gehören in den Lexikonartikel, siehe z.B. Richterliches Prüfungsrecht.
All das, und das muss man Laien vielleicht erklären, gilt für Lexikonartikel über Rechtsbegriffe nur sehr eingeschränkt. Die Bundesversammlung ist, was das Grundgesetz über sie sagt. Lässt man die Rechtsquellen hier weg, dann schreibt man nicht mehr über das Lemma des Lexikonartikels. Ein Problem mit der Auswahl kann nicht entstehen, weil es hier, zugespitzt formuliert, nur eine Quelle gibt: Art. 54 GG. Das hätte jeder wissen können, der den Artikel Bundesversammlung (Deutschland) nicht nur auf Bildchen durchgesehen, sondern gelesen hat.
All das steht auch im Einklang mit der zitierten Passage aus WP:KTF: Mit Blick auf juristische Lexikonartikel ist sie vom letzten Satz her zu lesen. Die einschlägigen Sekundärquellen, z.B. Grundgesetzkommentare, zitieren die Vorschrift natürlich unisono im vollen Wortlaut. Das kann man wissen, ohne jemals selbst in einen Gesetzeskommentar geschaut zu haben, denn auf diese Weise sind alle juristischen Kommentare aufgebaut. Es ist an der Zeit, den Vorwurf der Theoriefindung zurückzunehmen. --Fehlerteufel 10:33, 17. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Der Rückgriff auf Kommentare, Lehrbücher etc. stellt im juristischen Bereich eher die Gefahr für Theoriefindung dar. Dort findet sich die jeweilige Meinung der Verfasser. Eine Auswahl derselben ist dann viel eher subjektiv geprägt (warzum der Maunz/Dürig -eher konservativ- aber nicht der Alternativkommentar -eher sehr viel weniger konservativ-, wenn beide, warum nicht der v.Münch, Dreier etc.) Über den Gesetzestext, der einschlägig ist, besteht kein Streit und er ist jedermann verfügbar.--Kriddl Disk... 10:59, 17. Feb. 2008 (CET)Beantworten
P.S.: Kollegen aus der Fachredaktion, die diese Aufklärungsarbeit des öfteren leisten mussten, haben mir den Tipp gegeben, Euch auf Wikipedia:Belege/Recht zu verweisen. Der Verweis baut auf eine Implikation, die ich - um weiteren Missverständnissen vorzubeugen - zur Sicherheit explizieren möchte: Wenn wir Regeln darüber haben, wie man Gesetze zitiert, dann ist das nur sinnvoll, wenn wir Gesetze, obwohl Primärquellen, auch zitieren dürfen. Die damit ihrerseits verbundene Voraussetzung, dass nämlich unser Tun sinnvoll sei, sollten wir lieber als Axiom betrachten. Verärgert, --Fehlerteufel 11:01, 17. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Ich möchte dann doch wissen, warum sich die Lesenswerten Artikel zu amerikanischen politischen Institutionen sich nicht im Runterlaiern der Primärquellen erschöpfen? Und ja in Sekundärquellen findet sich uch die Meinung der jeweiligen Verfasser, aber wo ist das Problem die Meinungen bedeutender Politikwissenschaftler oder Staatsrechtler oder so zu zitieren und darzulegen. Ich sehe hier nur, dass jemand mit Kritik nicht umgehen kann und das ist richtig Schade, denn so wird das Potential zur Verbesserung verkannt. Gruß Julius1990 Disk. 11:07, 17. Feb. 2008 (CET) PS: Noch bessere Beispiele sind die Artikel zu Bundeskanzler, Bundespräsident und Bundestag der Bundesrepublik Deutschland, die allesamt exzellent sind. Da ist für mich ein sehr großer qualitativer Unterschied gegeben, so dass mir dieser hier nicht lesenswert erscheint. Gruß Julius1990 Disk. 11:17, 17. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Na ja, die Artikel auf die du hinweist behandel die „größeren“ Verfassungsorgane, die auch eine wichtigere Rolle spielen, da sie eine größere Rolle als die Bundesversammlung spielen. Aus diesem Grund kann man diese Artikel eben nicht als Vergleich heranziehen. Mit dem Artikel zur Bundesversammlung verhält es sich ähnlich wie mit dem zum Gemeinsamen Ausschuss: Die Thematik ist nicht übermäßig groß. --Skyman gozilla 11:30, 17. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Na ja. Wenn ich mich recht erinnere, gabs beim letzten Mal Diskussionen um die Kür eines Mitgliedes, das während des Dritten Reichs NSDAP-Mitglied war etc. WArum kommt so etwas im Artikel nicht vor. Historische Sitzverteilungen? Könnte man doch der vollständigkeithalber einpflegen. Gibt es gar keine Kritik an diesem System der Wahl? Warum darf Jette Joop den Bundespräsidenten wählen, du aber nicht? Es muss doch Kritik an der Bundesversammlung geben. Ich denke auch, dass die Geschichte sehr knapp ist. Ich behaupte ja nicht, dass es einfach ist solche Punkte auszuräumen. Aber das ist es bei vielen Artikeln nicht. Dann kann man entweder versuchen, es anch und nach zu schaffen, oder muss es lassen, was bedauerlich, aber manchmal nicht anders zu machen ist. Zudem denke ich, dass Sekundärquellen nicht per se POV oder ähnliches sind. Genauso zitiere ich in kunstartikeln besonders bedeutende Kunsthistoriker. Gruß Julius1990 Disk. 11:37, 17. Feb. 2008 (CET), der wirklich niemanden etwas böses willBeantworten
Die Proteste bezüglich der Wahl Hans Filbingers habe ich eingefügt. --Skyman gozilla
Die Einzelartikel sind auch recht bescheiden, könne man die nicht hier zusammenführen? Dann würde der Abschnitt Geschichte gleich an Bedeutung gewinnen. Gruß Julius1990 Disk. 11:39, 17. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Welche Einzelartikel? --Skyman gozilla 12:07, 17. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Zu den einzelnen Bundesversammlungen. Da springt einen direkt eine Box an und inhaltlich ist da auch recht wenig (zumindest bei den drei, die ich gescheckt hab, unter anderem die letzten beiden), was Einzelartikel rechtfertigen würde. Ich denke, das könnte alles hier abgehandelt werden, was der Gesamtqualität wahrscheinlich förderlich wäre. Gruß Julius1990 Disk. 12:10, 17. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Du meinst diese Artikel hier? Was genau würdest du dann hier einbauen wollen? Zur Geschichte seh ich da jetzt nicht so viel, was auch wirklich zur Bundesversammlung und nicht zum Bundespräsidenten gehört. --Skyman gozilla 12:28, 17. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Man könnnte die Zusammensetuzung der Bundesversammlung einbauen, dan vvielleicht wenn noch was interessantes war, und wie sie entschied. Und dann die Einzelartikel in Redirects verwandeln, denn sie erscheinen mir recht substanzlos und ohne weiteres Potential. Aber ads war nur so eine Idee, das kannst du als Autor besser überblicken und entscheiden. Wenn du meist es ist eher dem Bundespräsidenten zugehörig, dann ist ein Einbau natürlich Quatsch. Gruß Julius1990 Disk. 12:34, 17. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Ich meine, daß die Einarbeitung der Einzelartikel den Artikel eher aufbläht. Und weitere Tabellen von Sitzverteilungen würden von anderen wieder bemängelt (oben schreibt ein Leser, daß ihn die eine Tabelle schon abgeschreckt hat). Meiner Meinung nach wird der Artikel dem Thema vom Umfang her gerecht. Im Gegensatz zum Bundestag (Artikel ist 9-mal so lang) oder Bundespräsident (Artikel ist 4-mal so lang) hat die Bundesversammlung nur eine Aufgabe: sie tritt alle fünf Jahre zusammen, wählt der Bundespräsidenten und geht wieder auseinander. Was eventuell noch fehlt, ist eine Einleitung mit den wichtigsten Informationen für diejenigen, die in zwei Sätzen das Wichtigste präsentiert haben möchten und dann nicht weiterlesen, sowie eine politikwissenschaftliche Einordnung. Wenn dann die Meinung besteht, der Artikel sei nicht lesenswert, ist er eben nicht lesenswert, aber er enthält kurz und knapp das Wesentliche zum Thema. 80.146.71.180 13:13, 17. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Du missverstehst mich: Ich würde eine Einarbeitung aller Sitzverteilungen in die Tabelle bevorzugen, da diese jetzt eher ausgealgert gehörte. Zudem habe ich das Gefühl, dass die vielen Artikel den Thembereich aufblähen, zudem es insgesamt wohl recht wenig zu sagen gibt. Aber wie gesagt, nur meine Meinung. Julius1990 Disk. 13:16, 17. Feb. 2008 (CET)Beantworten
abgebrochen nach sieben contra-Stimmen --schlendrian •λ• 15:50, 17. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Ein PS zur Diskussion: Hatte nun leider keine Zeit, mich an der Lesenswert-Diskussion zu beteiligen. Für kommende Diskussionen sollten alle, die diesen Artikel für zu kurz oder oberflächlich halten, sich bitte einmal ins Bewusstsein rufen, dass dieses Verfassungsorgan seit Gründung der Bundesrepublik gerade einmal ein Dutzend halbe (das ist schon großzügig aufgerundet) Tage bestand und die einzige Funktion wirklich nur darin besteht, den Bundespräsidenten zu wählen, dessen öffentliche Beachtung die ihm zugedachte politische Bedeutung vor allem als bloßer Repräsentant und Staatsnotar bei Weitem übersteigt. Allein das führt schon dazu, dass es wenig Lexikalisches über die Bundesversammlung zu berichten gibt. Ebenso ist die Bundesversammlung auch kaum Gegenstand wissenschaftlicher Erörterungen, die durch Sekundärquellen belegt werden müssten (die juristischen Kommentare beschränken sich hier auf reine Zitate der Primärquellen und Erläuterung des tatsächlichen Ablaufes, da bietet z.B. einer der Weblinks schon tiefer gehende Informationen). Die einzige, in der letzten Zeit juristisch diskutierte Frage, war die zur Zuständigkeit des Bundestages für die Immunität der BV-Mitglieder und ob die Zahl der BV-Mitglieder aus den Ländern wegen der Reduzierung der Zahl der Bundestagsmitglieder vor deren Wahl noch angepasst werden muss, dazu die immer mal wieder diskutierte Direktwahl des Präsidenten. Lange Rede, kurzer Sinn: Wo die Thematik nicht viel hergibt, kann (und sollte) man nicht viel dazu schreiben. Über die Qualität des Artikels sagt das aber wenig. Ich vermisse hier lediglich einige Details zum Ablauf der Wahl und die Feststellung, dass die Ländervertreter mit einem, die großen Landtagsfraktionen (also Parteien) bevorzugenden Zuteilungsverfahren ermittelt werden. Die könnte ich bei Gelegenheit (hab momentan wenig Zeit) auch dazu beisteuern. --mc005 12:17, 18. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Du meinst nicht, dass es sinnvoll wäre, auf den Hintergrund hinter dieser durchaus ungewöhnlichen Institution einzugehen? Also was sich die Grundgesetzschreiber dabei gedacht haben? Ebenso vielleicht, inwiefern die Ziele, die sich damals mit dieser Institution gesetzt wurden, auch tatsächlich erreicht werden? Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich niemand mit der tatsächlichen politischen Dimension der Bundesversammlung und deren Wandel beschäftigt haben soll. sebmol ? ! 18:07, 18. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Der Hintergrund der Wahl durch das Verfassungsorgan Bundesversammlung ist ja vor allem die Entscheidung des Grundgesetzgebers für eine indirekte Wahl des Bundespäsidenten. Darüber wurde recht viel geschrieben, das gehört aber meiner Ansicht nach zum Artikel Bundespräsident (Deutschland), da dieser Aspekt auch wichtig zum Verständnis der Befugnisse des Bundespräsidenten ist, die Bildung des Verfassungsorgans Bundesversammlung ist „nur“ eine Folge der Entscheidung. --mc005 19:29, 18. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Das könnte dort auch angerissen werden, zur Zeit steht dort aber dazu auch fast nichts im Artikel. Und dass es wirklich sinnvoll ist, den durchaus nicht gerade umfangsarmen Artikel zum Bundespräsidenten noch zu vergrößern, kann ich nicht behaupten. sebmol ? ! 19:48, 18. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Redundanz / Löschvorschlag

Mir ist aufgefallen, dass es zu den einzelnen Bundesversammlungen inzwischen 13 eigene Artikel gibt nach dem Muster "Wahl des deutschen Bundespräsidenten xxxx" (xxxx = Jahr), z.B. Wahl des deutschen Bundespräsidenten 1999 und sogar eine eigene Navigationsleiste dazu:

Allerdings sind die Artikel weitgehend gleichlautend mit dem, was hier im Abschnitt Geschichte steht, hier jedoch nicht mal verlinkt. Um wp:Redundanz zu vermeiden, zwei Vorschläge:

a) Die einzelnen, i.d.R. sehr kurzen Einzelartikel werden gelöscht, evtl. mit Redirects auf den "Hauptartikel" Bundesversammlung (Deutschland). Pro: Dorthin gelangt man sehr schnell vom Artikel Bundespräsident (Deutschland) oder einzelnen Bundespräsidenten, wohingegen vermutlich kaum jemand das Lemma "Wahl des deutschen Bundespräsidenten xxxx" als Suchbegriff verwendet. Außerdem hat man hier einen besseren Gesamtüberblick. Die Einzelartikel sind klein und enthalten nur wenige Infos. Contra: Werden sie mal weiter ausgebaut, wird es hier unübersichtlich.

b) Wir streichen die Tabellen im Abschnitt Geschichte und ersetzen sie durch kurze Links zu den Einzelartikeln oder sogar nur durch die Navigationsleiste Bundespräsidentenwahlen in Deutschland. Vorteil: Der Artikel bleibt überschaubar, Details sind in Unterartikeln. Nachteil: Man hat keinen schnellen Überblick über die Wahlergebnisse mehr - um sich nicht durch x Einzelartikel zu klicken, müsste hier also am Ende doch eine Zusammenfassung (und eine Tabelle mit allen Ergebnissen?) stehen. Also immer noch etwas doppelt gemoppelt.

Was meint ihr? Gruß, --Mangomix Disk. 17:13, 25. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Oh, verflucht! Mein Fehler! Ich hab die einzelnen Artikel hier eingebaut und weitere Informationen aus den unter „Literatur“ angegebenen Quellen ergänzt. Die Einzelartikel hab ich danach vergessen. Da es mich Zeit und Mühe gekostet hat, diese Artikel hier einzuarbeiten, wäre ich für Vorschlag a). --Skyman gozilla 17:20, 25. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Kein Zufall, dass es sich dann gleich liest ;-) Ich tendiere übrigens auch zu a). Die Lemmata der Einzelartikel machen kaum Sinn und vom Informationsumfang ist die Streuung auch nicht gerechtfertigt. Mit Ausnahme der jeweils aktuellen/anstehenden wird man Infos über vergangene Bundesversammlungen in aller Regel im Zusammenhang lesen wollen. Skyman, kennst du dich mit dem Redundanzkram (Setzen der Bausteine usw.) aus und würdest - sofern nicht noch gewichtige Gegenargumente erscheinen - später die Löschungen übernehmen? --Mangomix Disk. 23:05, 25. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Na ja, wirklich auskennen tu ich mich damit nicht, aber ich denke, ich würde das hinbekommen. Aber ist es wirklich notwendig, erst Redundanzbausteine einzubauen, wenn man die Artikel sowieso löschen möchte. Wären direkte Löschanträge hier nicht sinnvoller? --Skyman gozilla 12:56, 26. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Hast auch wieder recht. Warum kompliziert wenn es auch einfach geht... ;-) und nach dem Motto: reden ist silber, machen ist gold hab ich mal hier die Schnellöschung aller Einzelartikel und der dann auch hinfälligen Navigationsleiste beantragt. Denke das ist am effizientesten. Gruß, --Mangomix Disk. 20:25, 26. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Die Adminanfrage war nicht so zielführend: Es muss wohl ein Sammel-Löschantrag gestellt werden. Allerdings kam ein Problem zutage: Durch das Kopieren/Einfügen der Texte in Bundesversammlung (Deutschland) ist der Urheber der Texte (Hauptautor scheint Benutzer:EBB zu sein) hier nicht mehr ersichtlich, so dass wohl eine URV bzw. ein Verstoß gegen die GFDL vorliegt. Daran hatte ich auch nicht gedacht. Ich sehe jetzt 2 Möglichkeiten: a) Sammellöschantrag für alle Einzelartikel stellen - ich fürchte aber das gibt Streit und Komplikationen ... 'ne pragmatische Lösung für die URV wäre dann vielleicht, dass du den Abschnitt Geschichte aus dem Hauptartikel einfach nochmal komplett ausschneidest und sodann wieder einfügst mit Hinweis auf Benutzer:EBB als Hauptautor in der Zusammenfassung. b)Mittlerweile tendiere ich dazu, dass die Einzelartikel, so doof das auch ist, bleiben. Das hat einen Vorteil: man kann sie weiter ausbauen, ohne den Rahmen des Hauptartikels zu sprengen, z.B. auch Infos einbauen, die über die Bundesversammlung an sich hinausgehen, z.B. die Kandidatenaufstellung, "Wahlkampf" usw. Im Artikel Bundesversammlung wären diese Dinge ja eigentlich fehl am Platz. Die Kopie im Hauptartikel wäre wegen der URV zu löschen, die Änderungen müssten wieder in die Einzelartikel eingepflegt werden und für den Abschnitt Geschichte schlage ich dann nur eine textliche Zusammenfassung mit wenigen Sätzen pro Bundesversammlung vor (und Links auf die Einzelartikel zu den Wahlen). Klingt nach Arbeit ... Wer opfert sich? --Mangomix Disk. 11:08, 28. Jul. 2008 (CEST)Beantworten