Textilie

räumliche Gebilde, die in verschiedenen Verfahren aus textilen und nichttextilen Rohstoffen hergestellt werden
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Zu den Textilien (v. lat.: texere = weben, flechten; PPP textum) gehören nach DIN 60000:

  • Fasern für textilen Einsatz
  • Textile Halb- und Fertigfabrikate (z.B. Garn oder Gewebe)
  • Textile Fertigwaren (z.B. Kleidung)

Charakteristisch ist für Textilien, das sie allermeist aus Fasern bestehen und in zwei Dimensionen sehr viel ausgedehnter sind als in einer dritten (flach und dünn). Sie unterscheiden sich von Drähten durch die Dicke der Fasern und von Folien durch den Griff – ein Textil, welches auf der Haut getragen wird, sollte sich gut anfühlen.

Der Volksmund versteht unter Textilien meist Kleidungsstücke.

Textilien können durchaus eine gewisse Dicke aufweisen, dies ist z.B. bei Teppich, Samt, Plüsch und Frottée der Fall.

Nach Bestimmung unterscheidet man Textilien für Kleidung, Wohnung ("Heimtextilien") und industrielle Zwecke (auch "technische Textilien" genannt). Die Bezeichnung/Etikettierung von Textilien regelt in Deutschland das Textilkennzeichnungsgesetz (TKG).

Das grundlegende Verfahren zur Herstellung von Garn oder Kunstfasern ist das Spinnen. Bei der Herstellung von Fertigfabrikaten dominieren die Verfahren Weben, Stricken, Verfestigen zu Vliesstoff und allenfalls Wirken. Es gibt aber viele historische Verfahren und Nischenanwendungen. Die Konfektionierung von Kleidern geschieht meist durch Nähen.

Stoff ist die umgangssprachliche Bezeichnung für einen Teilbereich der Textilien, vorrangig Gewebe und Strickwaren.

Siehe auch

Textilmaschine - Textilindustrie - Leinenindustrie