
Die Kategorie Geschütztes Kulturgut enthält Artikel über Gebäude oder andere unbewegliche Einrichtungen, die in die Liste zu schützender Kulturgüter im Sinne der 1954 verabschiedeten Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten aufgenommen wurden. Aus den Bestimmungen dieser Konvention ergibt sich für diese Güter eine Respektierungspflicht und eine Sicherungspflicht. Für den Fall eines bewaffneten Konflikts gilt beispielsweise ein Verbot der Zerstörung oder Beschädigung, des Diebstahls und der Plünderung sowie der Beschlagnahme. In Friedenszeiten schreibt diese Konvention bestimmte Schutz- und Sicherungsmaßnahmen vor.
Die Kulturgüter auf dieser Liste sind mit dem nebenstehenden Schutzzeichen markiert. Der Barbarastollen als "Zentraler Bergungsort der Bundesrepublik Deutschland" trägt dieses Zeichen in dreifacher Ausführung zur Kennzeichnung seines Sonderschutzes nach den Bestimmungen der Artikel 8 und 17 der Haager Konvention.
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- Kulturgut unter Sonderschutz (12 S)
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