Karl Heinrich Roth von Schreckenstein: Geschichte der ehemaligen freien Reichsritterschaft in Schwaben, Franken und am Rheinstrome, nach Quellen bearbeitet. Faksimile: Verlag für Kunstreproduktionen,Neustadt an der Aisch Auflage. Erster Band: Die Entstehung der freien Reichsritterschsft bis zum Jahr 1437. H. Laupp'sche Buchhandlung, Tübingen 1859, ISBN 3-89557-97-4(?!).
Karl Heinrich Roth von Schreckenstein: Geschichte der ehemaligen freien Reichsritterschaft in Schwaben, Franken und am Rheinstrome, nach Quellen bearbeitet. Faksimile: Verlag für Kunstreproduktionen,Neustadt an der Aisch Auflage. Zweiter Band: Vom Jahre 1437 bis zur Aufhebung der Reichsritterschaft. H. Laupp'sche Buchhandlung, Tübingen 1871, ISBN 3-89557-98-2(?!).
9. April 1382 erstmals in einer Urkunde genannt (laut Sattler, Gafen I. Beill 171, 172 nach Schreckenstein I, S. 544)
Zwei Bundbriefe vom 28. Oktober 1407 (Zellweger CXCV, nach Schreckenstein, I. S. 546) "gmain Ritterschaft" mit der Stadt Konstanz
und
21. November 1407 Bundbrief (Zellweger CXCVI, nach Schreckenstein, I. S. 545)
- Die Bischöfe
- Eberhard von Kirchberg Augsburg
- Albrecht Blarer von Konstanz
- Herzog Ulrich von Teck - Hauptmann, deß ainß theils
- 7 Grafen
- Johann von Habsburg
- Konrad von Kirchberg
- Eberhard von Nellenburg
- Rudolph von Montfort
- Wilhelm von Montfort
- Eberhard von Werdenberg - Hauptmann, deß ainß theils
- Johann von Lupfen
- 8 Freiherren
- Jörg Truchseß von Waldburg
- Johann von Zimmern
- Stephan von Gundelfingen
- Walter von Clingen
- Heinrich von Roßnegg -Hauptmann, deß ander thails
- Johann von Roßnegg
- Ulrich Türing von Brandis
- Ulrich von Clingen
- 22 Ritter
- Albrecht von Rechberg
- Veit von Rechberg
- Heinrich von Rechberg
- Burkhard von Steußlingen
- Friedrich von Steußlingen
- Eberhard von Freiberg
- Hermann von Ellerbach
- Heinrich von Ellerbach
- Heinrich von Isenburg
- Albrecht von Homburg
- Heinrich von Randegg - Hauptmann, deß ander thails
- Johann Truchseß von Diessenhofen genannt Prack
- Eberhard von Landau
- Wolf von Stein
- Ludwig von Hornstein
- Georg Truchseß
- Marquard von Schellenberg
- Eglen von Schellenberg
- Heinrich von Hörnlingen
- Ulrich von Fridingen
- Johann von Fridingen
- Johannes von Roth
- 58 Edelknechte
- aus den Familien
- von Stein
- Bertold von Stein - Hauptmann, deß ainß theils
- von Hornstein
- von Hertenstein
- von Schellenberg
- von Stadion
- von Königsegg
- Walther von Königsegg - Hauptmann, deß ainß theils
- von Haimenhofen
- von Reischach
- von Hödorff
- Syrg
- von Stubenberg
- von Homburg
- von Randenburg
- von Fridingen
- Rudolf von Fridingen der Jüngere -Hauptmann, deß ander thails
- u.a.m.
- von Stein
- aus den Familien
- zu Nutzen und Frommen der Herren und aller Ritterschaft und gemeinen Landes gegen die Bauern von Appenzell
- Hauptmannschaft bis zur nächsten Wahl am St. Jörgentag
- Die Kosten der Hauptleute werden von allen Mitgliedern getragen. Über die Kosten beraten die Hauptleute. Mindstens vie von ihnen müssen sie festlegen. Bei Fehlen von Konsens entscheidet ein Obmann
- Es bestand Friedenspflicht untereinander
- Die Hauptleute dürfen nur mit der Bewilligung der Gesellschaft schließen und zwar nach Beratung mit einem Ausschuß
- Jeder Teil der Gesellschaft stellte zwei Ausschussmitglieder (<-S.546)
- Ausgenommen sind der König und das Haus Österreich (<-S.547)
- Mitte Oktober "der Bund ob dem See" belagert das den Grafen von Montfort gehörige Bregenz. Die Ritterschaft Sankt Georg zieht unter der Führung von Rudolph von Montfort (Tettnang-Scheer) und dem österreichischen Hauptmann Graf Hermann von Sulz zum Entsatz der Stadt. Die Appenzeller werden besiegt, ihr Hauptmann Konrad Kupferschmied fällt.
- Am 25. März 1408 schließt Herzog Friedrich in Konstanz ein Bündnis mit der Gesellschaft "Sankt Jörgen Crewzes"
- Am 16. Juni 1408 in Waldsee neuer Bund (Zellweger CCIII, nach Schreckenstein, I. S. 548f)
- 7 Hauptleute, 12 Grafen und Herren,91 Ritter und Knechte
- es fehlt Graf Eberhard von Werdenberg.
- Folgende Familien kommen hinzu:
- von Vilibach,
- von Lochen,
- Berger,
- Roggwiler,
- von Hohenegg,
- von Knöringen,
- von Stoffeln,
- von Wildenfels,
- von Jungingen,
- von Laubenberg,
- Bentznauer,
- von Wolfurth,
- Vogt zu Leupoltz,
- von Wördenau u.a.m.
- Sie nennen sich Gesellen undsind im Namen St. Jörgens zusammengetreten, gegen die Appenzeller, welhe sich "wider alle Ritterschaft und darum iren aignen Herren zu vertreiben" verbunden sind.
- Zwar habe König Ruprecht einen Frieden zu Konstanz gemacht, aber es stehe zu befürchten, dass es wieder zu Auseinandersetzungen kommt.
- Es folgen Ausführungsbestimmungen:
- Der heiligen Kirche und dem römischen Reiche zu Ehren und Frommen
- Zum Nutzen der Pilgrime, Kaufleute und Landfahrer
- überhaupt zur Erhaltung des Landfriedens
- Um nicht von „guten Gewohnheiten, Rechten, Gnaden und Briefen der römische Kaiser und Könige gedrängt und getrieben zu werden.“
- Kann bei einem Fiedensbruch nicht auf frischer Tat eingegriffen werden, so sollen die Hauptleute über das weitere Vorgehen beraten.
- Die Gesellen sind gehalten den Anweisungen der Hauptleute zu folgen
- Eroberungen fallen allen gemeinschaftlich zu
- Sühne und Frieden kann nur in der Gemeinschaft geschlossen werden
- Interne Streitigkeiten werden schiedsgerichtlich geregelt. Ausgenommen sind Streitigkeiten über verbriefte Schuld, unläugenbare Gült, Hubgeld, Vogtrecht, Steuer und Zins. Hier ist jederzeit direkter Zugriff möglich.
- Bestehende Konflikte sollen ebenfalls innerhalb der gesellschaft schiedsgerichtlich geschlichtet werden.
- Hält sich ein Bundesglied nicht redlich und ehrlich, so dürfen die Hauptleute einschreiten
- Konflikte mit Nichtgesellen gehen die Gesellschaft nichts an, außer dieser Widerpart wendet sich an die Gesellschaft um Streitschlichtung.
- Die Hauptleute dürfen mit dem Beirat von acht Gesellen Strafen auf Leib und Gut aussprechen.
- Die Hauptleute sollen jährlich auf Sankt Martinstag gewählt werden. <--Seite 549> Wählbarsoll sein, wer der Gesellschaf am nütlichsten ist und im letzten Jahr nicht Hauptmann war.
- Ein Graf der als Hauptmann für die Gesellschaft tätig wird, soll pro Tag 2 Gulden, ein Ritter oder Knecht soll einen Gulden erhalten. Ein Hauptmann darf bis zu acht Gesellen zu wichtigen Terminen beiziehen, die dann ebenso entlohnt werden.
- Bei Geldbedarf dürfen die Hauptleute eine gemeine Steuer (also für alle geltend) erheben.
- Um einen neuen Gesellen aufzunehmen genügen drei Hauptleute
- Über die Aufnahme von Fürsten, großen Herren, Gesellschaften oder ganzer Communen kann aber nur die Mehrheit aller gesellen entscheiden
- Steht ein Geselle noch in einem „Burgerrecht, Püntniß der Gelübd“, so soll er dies halten. Laufen diese Verpflichtungen aber aus, so soll er eine neue solche eidliche Verpflichtung nur mit der Zustimmung der mehrheit der Hauptleute eingehen dürfen.
- Verpflichtungen aus Lehen und Pfandschaften sollen eingehalten werden.
- Die Schlösser der Gesellen sind für den Bund offene Häuser
- Der Bund soll gelten bis zum Sankt Jörgentag und dann auf drei Jahre, also bis zum 23. April 1411(sic!)<--551>
Am 28. Februar 1409 erfolgt eine Erneuerung des Bündnisses mit der Stadt Konstanz (Zellweger CCV, Schreckenstein, S. 552)
- Jetzt Organisation noch deutlicher zu erkennen:
- Hauptleute des Teils im Allgäu und an der Donau
- Freiherr Stephan von Gundelfingen
- Mark von Schellenberg
- Conrad von Stain zu Klingenstein
- Hauptleute des Teils im Hegau, Thurgau und am Bodensee
- Freiherr Hans von Tengen
- Kaspar von Klingenberg
- Burchard von Stoffeln, genannt Schulli
- Die Gesellschaft sagt der Stadt 100 Mann zu Roß und ebensoviele zu Fuß zu: „gutes Volk mit Armbrusten und Spießen unter einem “erbaren” Hauptmanne“
- Hauptleute des Teils im Allgäu und an der Donau
1413 Bundbrief mit Einteilung in drei Teile (Burgermeister, cod.dipl. 27
- im Allgäu
- Graf Haug von Montfort
- Ulrich Herzog von Teck
- Marquard von Schellenberg
- Heinrich von Isenberg
- Diepold von Aichelberg
- Hans von Königsegg
- Konrad von Haimenhofen
- im Hegau
- Graf Eberhard von Nellenburg
- Freiherr Hans von Tengen
- Hans von Bodmann der Ältere
- Lienhart von Jungingen
- Konrad von Lupfen
- Heinrich Truchsess von Diessenhofen
- Kaspar von Klingenberg
- Wolf von Wolffurt
- an der Donau
- Walther von Stein
- Hans von Stadion
- Heinrich von Ellerbach
- Ludwig von Hornstein
- Eberhard von Landau
- Konrad von Landau
- Heinrich von Knörringen
- Eck von Reischach
- als Hauptleute:
- Freiherr Stephan von Gundelfingen
- Hans Truchseß zu Waldburg
- Heinrich von Randeck
Die Gesellschaft vermittelt zwischen Herzog Friedrich von Österreich und den Verwandten der Mitglieder des Marbacher Bundes. (Urkunde Weil, Donnerstag nach St. Johannes Baptist 1409 in Pfister, Geschichte von Schwaben IV. 261 Schreckenstein, I., S. 640)
Im Jahr 1411 Bundbrief mit den Herzögen Stephan und Ludwig von Bayern (Urkunde vom 3.März Reg. Boic XII. 90.(Schreckenstein, I., 640)
1428 Bundbrief der Gesellschaften in Oberschwaben und im Allgäu mit den Herzögen Ernst und Albrecht von Bayern auf ein Jahr, aber verlängert 1431, 1437, 1439, 1440, 1443 (Schreckenstein, I. S. 641)
1430 Montag vor Sankt Margarethen in Esslingen Vereinigung mit dem fränkischen Adel (Schreckenstein I., S. 642)
In einem 1438 in Nürnberg abgehaltenen Reichstag wurde erfolglos über eine Organisation von Landfriedenskreisen beraten. Der Dritte Kreis sollte bestehen aus: den Bischöffen von Augsburg, Konstanz und Chur, den Markgrafen von Baden, Grafen von Württemberg, der Gesellschaft von St. Jörgenschild im Hegau, alle anderen Grafen, Freien, Ritter und Knechte, die Städte Augsburg und Ulm mit ihren Bundesverwandten, Konstanz und alle Städte am Bodensee und was den Rhein ab bis Basel liegt