Wikipedia:Meinungsbilder/Neues Meinungsbild Urheberrecht

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Hinweis ACHTUNG: Dieser Artikel behandelt derzeit erst die Vorbereitung eines Meinungsbildes und befasst sich bis zum 13. März 2005 mit der Formulierung der genauen Fragestellungen des Meinungsbildes. Vorschläge sollen noch nicht abgestimmt oder umgesetzt werden.

Präambel:

Das bisher gültige Meinungsbild zum Umgang mit Bildern hat in der Vergangenheit immer wieder zu Auslegungsproblemen geführt, weil es damals (mangels genaueren Wissens) nicht präzise genug formuliert war. Im Laufe der Zeit haben sich zudem neue Rechtsprobleme herausgestellt (wie bspw. Einschränkung der Panoramafreiheit beim vom Künsterlehepaar Christo und Jeanne-Claude vorübergehend verhüllten Reichstagsgebäude), die immer wieder zu neuen Debatten geführt haben, wie man mit den Bildern zu verfahren habe. Zudem ist die Autorenbasis der deutschsprachigen Wikipedia seitdem stark angestiegen, sodass ein neues repräsentativeres Meinungsbild von verschiedenen Seiten gefordert wurde.

Ein kurzes Meinungsbild vom 01/2005 auf Diskussion Bildrechte ergab, dass der Wunsch besteht ein neues Meinungsbild für die Verwendung von gegebenenfalls urheberrechtlich geschützten Bildern/Logos/Wappen in der Wikipedia einzuholen.

In der Zwischenzeit wurde ebenfalls vom Verein Wikimedia Deutschland e.V. die in den Bereichen Open-Source und Urheberrecht erfahrene Kanzlei Jaschinski Biere Brexl beauftragt, eine Sammlung von Antworten zu häufig gestellten Rechtsfragen zu erstellen. Dieses Rechtsgutachten ist im Meta-Wiki in verschiedenen Formaten abrufbar: http://meta.wikimedia.org/wiki/Rechtsfragen

Es wurden daher verschiedene Vorschläge für eine neue Bilderichtlinie ausgearbeitet; ausgehend von diesem Gutachten, eigenen Diskussionen, Recherchen und Informationen die auf den Wikipediaseiten Bildrechte, Wikipedia:Bildrechte, Wikipedia:Wappen, den dazugehörenden Diskussionsseiten und anderen Wikipediaseiten zusammengetrgen wurden, sowie unter Beachtung der grundlegenden Leitlinie, dass Wikipedia eine freie Enzyklopädie gemäß dem Freiheitsbegriff der GNU Free Documentation License zum Ziel hat (für die hier verwendete Definition von Freiheit sie auch: Freie Software).

Die hier zur Abstimmung vorgeschlagenen Alternativen müssen sich daher im Rahmen des Urheberrechts befinden und den Leitlinien der Wikipedia grundsätzlich entsprechen. Wichtig ist hierbei auch zu beachten, dass für die deutschsprachige Wikipedia das Urheberrecht des Serverstandortes, also den USA, und der Zielgruppe für die es gedacht ist, also vorwiegend Deutschland, Österreich und Schweiz zu beachten ist. Im Wesentlichen heißt dies, dass die strengen Bestimmungen Deutschlands als kleinster gemeinsamen Nenner angewendet werden müssen, was auch explizit im Rechtsgutachten festgestellt wurde. Insbesondere heißt dies, dass das in der englischsprachigen Wikipedia verwendete Fair-Use-Prinzip bei Bildern in der deutschsprachigen Wikipedia nicht angewandt werden kann, sondern nur das schwächere Zitatrecht:

Damit nicht jeder suchen muss, hier § 51 des deutschen Urheberrechtsgesetzes im Wortlaut:
Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang
  1. einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
  • Zunächst wird über die vorhandenen Alternativen abgestimmt. Danach - falls von der gewählten Alternative benötigt - der separate Ausnahmenkatalog.
  • Die Zeitdauer des Meinungsbildes beträgt in beiden Teilabstimmungen jeweils 7 Tage.
  • Stimmberechtigt sind nur erfahrene Benutzer. Auch, um Missbrauch mit nur zum Abstimmen angelegten Zweitaccounts zu unterbinden, werden nur die Stimmen von Wikipedianern, die zu dem Zeitpunkt an dem die Abstimmung beginnt, mindestens 200 Bearbeitungen im Artikelnamensraum und eine Zugehörigkeit von zwei Monaten nachweisen können, gezählt.
  • Der Wahlmodus für die Alternativen ist die sogenannte Wahl durch Zustimmung, das heißt: Jede stimmberechtigte Person kann einer, mehreren oder allen Alternativen je eine Pro-Stimme geben. Es gibt keine Contra-Stimmen. Es gibt nur einen Wahlgang. Die Alternative, die die meisten Stimmen auf sich vereint, ist die neue gewählte Richtlinie. Vorteile diese Verfahrens:
    • Alle Alternativen werden in einem Wahlgang abgestimmt: Einfaches Wahlverfahren
    • Im Gegensatz zur Abstimmungsmodalität im alten Meinungsbild (bei dem es auch keinen Sieger hätte geben können) gibt es stets einen eindeutigen Sieger (außer im unwahrscheinlichen Fall, dass zwei Alternativen die gleiche Stimmenzahl haben).
    • Polarisierende Alternativen mit geringerer Zustimmung können nicht gemäßigten Alternativen die Stimmen wegnehmen (wie es bei mehrstufigen Wahlgängen der Fall wäre).
  • Falls es zu einer Abstimmung über den Ausnahmenkatalog kommt, werden die einzelnen Regeln zeitgleich jeweils mit Pro und Contra abgestimmt. Die einfache Mehrheit der abgegebenen Pro und Contrastimmen entscheidet ob diese Regel angenommen oder abgelehnt wird.

Vorschläge zur Abstimmung

Alternative 1: Präzisierte aktuelle Regelung

Kommentare

Diese Richtlinie beschränkt sich auf Bild- und Tondokumente, im folgenden nur "Bilder" genannt (die entsprechenden Regelungen für Textdokumente werden hiervon nicht berührt):

  • Alle Bilder müssen GNU FDL, freie Creative Commons (nur CC-BY, CC-SA und CC-BY-SA), Gemeinfrei oder äquivalent "frei" sein. Beispiele für andere äquivalent freie Lizenzen sind die Free Artist Lizenz mit der Erlaubnis zur kommerziellen Nutzung und freie Softwarelizenzen wie LGPL, GPL und BSD-Lizenzen (Richtschnur für freie Softwarelizenzen: OSI-zertifiziert auf http://www.opensource.org). Ausnahmen werden gelöscht.
  • bitte hier bei Zustimmung unterschreiben:


Alternative 3: (GFDL-) Frei und zusätzlich eine eng begrenzte separate Ausnahmeliste

Kommentare

Diese Richtlinie beschränkt sich auf Bild- und Tondokumente, im folgenden nur "Bilder" genannt (die entsprechenden Regelungen für Textdokumente werden hiervon nicht berührt):

  1. Primär gilt: Bilder müssen GNU FDL (bzw. Creative Commons, aber nur CC-BY, CC-SA, CC-BY-SA) Public Domain oder äquivalent "frei" sein. Beispiele für andere äquivalent freie Lizenzen sind die Free Artist Lizenz mit der Erlaubnis zur kommerziellen Nutzung und freie Softwarelizenzen wie LGPL, GPL und BSD-Lizenzen (Richtschnur für freie Softwarelizenzen: OSI-zertifiziert auf http://www.opensource.org).
  2. Bei Problemfällen gilt: In Einzelfällen sind Ausnahmen möglich unter folgenden Bedingungen:
    1. Nur mit einfacher Mehrheit positiv abgestimmte Ausnahmeregeln eines (separat zu bestimmenden) Ausnahmekatalogs dürfen angewandt werden.
    2. Die Ausnahmen dürfen sich nur soweit erstrecken, dass die Einbindung des Bildes in den Kontext der Wikipedia und ihrer kommerziellen Klone ohne Verstoß gegen geltendes Recht möglich ist (siehe etwa das Zitatrecht nach § 51 deutsches Urheberrechtsgesetz).
    3. Die Erlaubnis der Anwendung einer solchen Ausnahmeregelung auf ein Bild setzt voraus, dass alle zumutbaren Möglichkeiten, an ein entsprechendes freies Bild zu kommen, erschöpft sind.
    4. Ein unter eines der Ausnahmen fallendes Bild darf erst dann in Wikipedia hochgeladen werden, nachdem es auf der dafür eingerichteten Diskussionsseite (positiv) diskutiert wurde.
    5. Bilder die unter eine der Ausnahmen fallen müssen eindeutig mit einem entsprechenden Baustein gekennzeichnet werden.
  • bitte hier bei Zustimmung unterschreiben:


Alternative 4: Größtenteils (GFDL-) frei

Kommentare

Diese Richtlinie beschränkt sich auf Bild- und Tondokumente, im folgenden nur "Bilder" genannt (die entsprechenden Regelungen für Textdokumente werden hiervon nicht berührt):

  1. Primär gilt: Bilder sollen (nicht müssen!) GNU FDL (bzw. Creative Commons, aber nur CC-BY, CC-SA, CC-BY-SA) Public Domain oder äquivalent "frei" sein. Beispiele für andere äquivalent freie Lizenzen sind die Free Artist Lizenz mit der Erlaubnis zur kommerziellen Nutzung und freie Softwarelizenzen wie LGPL, GPL und BSD-Lizenzen (Richtschnur für freie Softwarelizenzen: OSI-zertifiziert auf http://www.opensource.org).
  2. Sekundär gilt: Es dürfen Werke aufgenommen werden, die:
    1. nur zu Bildungszwecken verwendet werden dürfen
    2. nur nichtkommerziell verwendet werden dürfen
    3. explizit nur zur Verwendung in der Wikipedia freigegeben sind
    4. explizit zur Veröffentlichung hergestellt wurden (Presse- und Werkfotos), aber gewissen Einschränkungen unterliegen. (bestimmte Byline, e-mail mit Nutzungsort oder Belegexemplar an Rechteinhaber u.ä.)
  3. Bei Problemfällen gilt: Nur mit einfacher Mehrheit positiv abgestimmte Ausnahmeregeln eines (separat zu bestimmenden) Ausnahmekatalogs dürfen angewandt werden.
  4. Für die nichtfreien Bilder (Punkt 2 und 3) gilt jedoch:
    1. Zuvor müssen alle zumutbaren Möglichkeiten, an ein entsprechendes freies Bild zu kommen, erschöpft sein. Insbesondere heißt dies bei selbsterstellten Bildern von Wikipediamitarbeitern, dass es für den Autor stets zumutbar ist, Werke freizugeben (im Sinne des ersten Punktes), die er hier hochzuladen beabsichtigt, falls er nicht nachweislich durch Verträge mit Dritten daran gehindert wird.
    2. Ein unter eines der Problemfälle fallendes Bild darf erst dann in Wikipedia hochgeladen werden, nachdem es auf der dafür eingerichteten Diskussionsseite (positiv) diskutiert wurde (Bilder aus Punkt 2 können ohne vorherige Diskussion hochgeladen werden).
    3. Diese Bilder müssen eindeutig mit einem entsprechenden Baustein gekennzeichnet werden.
  • bitte hier bei Zustimmung unterschreiben:

abzustimmender Ausnahmenkatalog: Abstimmung erst nach Ende der Abstimmung über die Alternativen

Kommentare

  1. Das Bild ist noch urheberrechtlich geschützt (Aufnahmezeitpunkt bekannt), es stellt sich jedoch nach intensiver Recherche heraus, dass kein Rechteinhaber bekannt ist (den Fall hatten wir schon mehrfach). In diesem Fall müssen wir nicht mit Rechtsverfolgung rechnen, sprich: Wo kein Kläger, da kein Richter.
    • bitte hier mit pro oder contra unterschreiben:
  2. Bilder bei denen aufgrund der aktuellen Rechtssprechung die Möglichkeit besteht, dass der Urheberschutz wiederaufleben könnte. Das gilt für alle Bilder die bis 1959 in Deutschland veröffentlicht wurden.
    • bitte hier mit pro oder contra unterschreiben:
  3. Bilder, die ausdrücklich für die Nutzung in einem redaktionellen Teil freigegeben sind, insbesondere Pressebilder.
    • bitte hier mit pro oder contra unterschreiben:
  4. Logos von geschützten Marken und Wappen auf die das Urheberrecht abgelaufen ist und bei denen die Erlaubnis des Trägers zur Verwendung innerhalb der Wikipedia nicht gegeben wurde. Das Bildes sollte aber zur doppelten Sicherheit selbst erstellt werden und unter einer freien Lizenz freigegeben sein (eigenes Urheberrecht). Auf keinen Fall urheberechtlich geschützte von Dritten erstellte Logos etc. ohne Zustimmung des Autors verwenden.
    • bitte hier mit pro oder contra unterschreiben:
  5. Selbsterstellte Screenshots proprietärer Software. (bspw. Microsoft Windows, Mac OS X, viele Computerspiele).
    • bitte hier mit pro oder contra unterschreiben:
  6. Bilder die offensichtlich oder zumindest wahrscheinlich von Benutzern erstellt wurden, die jedoch formal nicht korrekt lizensiert wurden, also vegessener Lizenzhinweis oder (aus Unwissenheit) unklare Formulierung. Soetwas kommt bei ehemaligen Benutzern, die nicht mehr erreichbar sind vor.
    • bitte hier mit pro oder contra unterschreiben:
  7. Bilder die den Beschränkung durch die Panoramafreiheit unterliegen.
    • bitte hier mit pro oder contra unterschreiben:
  8. Zeichnungen aus Patenten
    • bitte hier mit pro oder contra unterschreiben: