Habersack (Gesetzessammlung)
Der Schönfelder ist eine im Verlag C. H. Beck erscheinende, quasi-amtliche Gesetzessammlung, die einige der wichtigsten Gesetzestexte des deutschen Bundesrechts enthält.
Die Sammlung mit dem typisch roten Einband wurde von Dr. Heinrich Schönfelder im Jahre 1931 begründet und gehört zum notwendigen Handwerkszeug ganzer Juristengenerationen. Eine Änderung ist erst mit der freien Verfügbarkeit des Deutschen Bundesrechts in digitaler Form zu erwarten.
Die ersten Auflagen des "Schönfelder" erschienen als gebundene Bücher; bereits in der Vorkriegszeit erfolgte eine Umgestaltung zur Loseblattsammlung, da die Zahl der Gesetzesänderungen häufige Aktualisierungen nötig macht, die in Form von Nachlieferungen erscheinen.
Die Gesetze mit dem Nummern 1-19 waren den Rassegesetzen der NS-Diktatur vorbehalten, die man als Grundlage der völkischen Ordnung ansah. Der Begründer des Gesetzeswerk war selber Mitglied der NSDAP. Daher hat heute noch das BGB(Bürgerliche Gesetzbuch) die Nummer 20. Nr.1 wurde nach dem Krieg dann das GG (Grundgesetz), welches mittlerweile in den neueren Auflagen wieder herausgenommen worden ist.
Im "Schönfelder" enthalten sind unter anderem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), die Zivilprozessordnung (ZPO), das Strafgesetzbuch (StGB), sowie etwa 100 weitere Gesetze.
Als Gesetzessammlung enthält der Schönfelder (fast) keine Kommentierungen. Zum juristischen Arbeiten gehören daher auch Gesetzeskommentare, ohne die sich der Inhalt vieler Rechtsnormen nicht im Detail erschließen lässt. In Kommentaren finden sich auch die Ansichten von Rechtsprechung und Lehre.
Seit 2002 gibt es einen Ergänzungsband mit einer Zahl weiterer, vor allem von der rechtsanwaltlichen Praxis benötigter Gesetzestexte.
Vergleichbare Sammlungen sind der Sartorius zum Verfassungs- und Verwaltungsrecht (Sartorius I) und Europarecht (Sartorius II), begründet von Dr. Carl Sartorius und zum bayerischen Landesrecht der Ziegler/Tremel (begründet von Dr. Georg Ziegler und Paul Tremel). Daneben hat auch jedes andere Bundesland eine eigene, zum Teil sogar mit Ergänzungsband, mit den jeweiligen wichtigsten Landesgesetzen.