Diskussion:Unerwünschte telefonische Werbung

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Boonekamp in Abschnitt Verschiebung nach Cold Call

Der externe link "Die Seite für genervte Opfer von Telefon-Werbung" ist nicht sonderlich hilfreich, schlage Löschung vor. -- 213.115.160.70 12:46, 14. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Ich bin hierher (http://de.wikipedia.org/wiki/Cold_Call) gelangt über Akquise dann Klick auf cold call - Link. Ich schlage ebenfalls Löschung vor oder das Setzen der Seite in einen zusammenhängenden Kontext. Die Page heisst Cold_Call, muss also umbenannt werden. Ausserdem ist der Link von Akquise hierher einfach falsch. Man muss zuerst mal auf Kaltakquise landen und dann weiterverlinken. Hier auf der aktuellen Seite geht es nur um eine kleine Untermenge des Themas, nämlich die unerwünschte telefonische Werbung. Das müsste genauer zugeordnet werden. Da diese unsere Freie Wirtschaft nunmal ohne Cold Calls überhaupt nicht funktionieren würde, geht es gar nicht ohne. Beste Grüße Fischert 14:41, 06. 11. 2007 (CET)

Falls Du es noch nicht bemerkt hast: das Gesetz verbietet Kaltakquise, allerdings ist Akquise ein in einer Marktwirtschaft zweifellos notwendiges Vorgehen. --Paule Boonekamp - eine Silbersonne 18:56, 24. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Verschiebung nach Cold Call

Vielleicht fühlen sich die Anglizismen-Jäger jetzt auf den Schlips getreten, aber "unerwünschte telefonische Werbung" ist offenbar kein verbreiteter Terminus - Cold Call(s) bzw. Cold Calling allerdings schon. Deswegen würde ich den Artikel gerne nach Cold Call verschieben. --Sergio Delinquente 11:45, 24. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Kann ja sein, dass ich ein bißchen langsam bin: aber wer den Fachterminus "cold call" wählt kommt doch zu diesem Artikel in deutscher Sprache. --Paule Boonekamp - eine Silbersonne 18:53, 24. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
Schon, aber der Artikel sollte unter dem "besten" Lemma abgelegt sein, momentan wird ja von "Cold Call" hierher weitergeleitet. Weiterleitungen sollten aber von selteneren Schreibungen auf die Hauptschreibung leiten, nicht umgekehrt. --Sergio Delinquente 19:42, 24. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
Kein Grund zum Diskutieren. Soweit ich weiß, sind wir in WP:de? Außerdem:sehe einen Diskussionspunkt vorher ist schon 7 Monate her, da ist noch keiner über den Titel gestolpert ODER? --Paule Boonekamp - eine Silbersonne 21:54, 24. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
Offensichtlich besteht Diskussionsbedarf, oder soll ich den Artikel ohne weitere Diskussion verschieben? Wir sind in de.WP, und im deutschen Sprachraum werden viele englische Begriffe verwendet. Dass dir das - wie es scheint - nicht recht ist, sei dir unbenommen, sollte aber auf die WP keine Auswirkungen haben. Und einer stolpert immer als Erster. --Sergio Delinquente 18:11, 26. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
Es ist mir durchaus nicht "nicht Recht", es sind da nur so ... Vom neutralen POV wäre wohl sogar Cold Call vorzuziehen. Zweckmäßigerweise ist dann der gesamte Inhalt unter Cold Call abzulegen und eben der redirect von hier dahin zu legen. Allerdings würde ich nach meinem Geschmack dann Cold Call statt Cold Calling bevorzugen. Ansonsten sind die „unerwünschten ...“, nicht nur die telefonischen, obwohl für den Anrufer die einfacheren. ... ALSO: verschiebe doch einfach mal - am besten einschließlich dieser Diskussion. MfG --Paule Boonekamp - eine Silbersonne 21:18, 26. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Änderung des Artikels am 5. Juli 2008

Hallo zusammen, ich habe an dem Artikel einige Änderungen vorgenommen:

  • Ich habe das Urteil des OLG Frankfurts eingefügt, nach dem eine Versicherung trotz bestehender Geschäftsbeziehung ihre Kundin nicht anrufen darf, um dieser ein neues Produkt zu verkaufen.
  • Zudem gibt es sehr wohl einen Unterlassungsanspruch des Verbrauchers bei Cold Calls. Allerdings natürlich nicht in Bezug auf § 8 UWG, sondern wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
  • Was ich gleich noch einpflegen werde - ich habe es gerade schlicht übersehen: Das Urteil 309 S 276/05 des Landgerichts Hamburg vom 30. Juni 2006 stellt fest: "Auch Telefonanrufe zu Markt- oder Meinungsforschungszwecken verletzen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Angerufenen und stellen einen Eingriff in die geschützte Privatsphäre dar."
  • Zudem hat das Kammergericht Berlin in seinem Urteil 9 U 167/06 vom 12. September 2006 bezüglich des Streitwertes bei Cold Calls bei Gewerbetreibenden festgestellt: "Die Wertfestsetzung gemäß § 3 ZPO auf 2.000,00 EUR berücksichtigt das Interesse der Klägerin an der Unterlassung unverlangter Telefonwerbung durch die Beklagte in angemessener Weise."

Sollten Unklarheiten bestehen, schreibt mir bitte gerne etwas auf meine Diskussionseite, ich sorge dann für entsprechende Nachweise und Änderung.