Ulrich Herrmann (Richter)

deutscher Jurist, Richter am Bundesgerichtshof
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Ulrich Herrmann (* 1960 in Bonn) ist deutscher Jurist und Richter am Bundesgerichtshof.

Leben

Seine berufliche Laufbahn begann er im Februar 1990 nach Studium und Promotion (Die Grundstruktur der Rechtshängigkeit) als Proberichter beim Landgericht Bonn und beim dortigen Amtsgericht. Im Juni 1991 wurde er an das damalige Bezirksgericht Frankfurt (Oder) abgeordnet, wo er als Präsidialrichter neben der Rechtsprechung in großem Umfang Verwaltungsaufgaben wahrnahm. Im Juni 1993 wurde er dort zum Richter auf Lebenszeit ernannt. Nach Abordnungen an das Brandenburgische Oberlandesgericht und an das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg folgte im November 1995 die Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landgericht bei dem Landgericht Frankfurt (Oder). 1998 wurde er wieder, zunächst im Abordnungswege und sodann als Richter am Oberlandesgericht, am Brandenburgischen Oberlandesgericht tätig, wo er neben seiner Rechtsprechungstätigkeit als Präsidialrichter für die Personalangelegenheiten des richterlichen Dienstes zuständig war. Von Oktober 1999 bis zum 9. Dezember 2003 war er beim Ministerium der Justiz und für Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg tätig, wo er im Juni 2000 zum Ministerialrat ernannt wurde.

Am 10. Dezember 2003 wurde Ulrich Herrmann zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Er ist Mitglied des III. Zivilsenats, der u.a. für das Staatshaftungsrecht, das Notarhaftungsrecht, das öffentliche Entschädigungsrecht sowie für Rechtsstreitigkeiten über Dienstverträge und Geschäftsbesorgungsverhältnisse zuständig ist. Weiterhin gehört er dem Senat für Notarsachen an.

Er ist verheiratet mit Astrid Ingendaay-Herrmann und hat eine Tochter und einen Sohn.