Hörschädigung
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Als Hörschädigung bezeichnet man eine Verminderung der Hörfähigkeit oder völlige Taubheit (Gehörlosigkeit). Schwerhörigkeit oder Taubheit schränken das soziale Leben des Betroffenen erheblich ein. Hörgeschädigte verständigen sich untereinander mit der Gebärdensprache, mit Lippenlesen oder schriftlich. - Schwerhörige haben die Möglichkeit, ein Hörgerät oder ein Cochlea Implantat zu benutzen.