Hörschädigung

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Als Hörbehinderung bezeichnet man eine Verminderung der Hörfähigkeit oder völlige Taubheit (Gehörlosigkeit). Schwerhörigkeit oder Taubheit schränken das soziale Leben des Betroffenen erheblich ein. Untereinander verständigen sie sich mit der Gebärdensprache oder schriftlich. - Schwerhörige haben die Möglichkeit, ein Hörgerät zu benutzen. Die Verpflanzung von Computer-Chips zur Verbesserung der Hörfähigkeit bei Schwerhörigen wird noch entwickelt.