Acid Yellow 3

chemische Verbindung
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Strukturformel

n = 2
Allgemeines
Name Chinolingelb S
Andere Namen
  • 2-(2-Chinolyl)-indan-1,3-diondisulfonat Dinatriumsalz
  • 2-(1,3-Dioxoinden-2-yl)quinoline-6,8-disulfonat Dinatriumsalz
  • Chinophthalondisulfonsäure Dinatriumsalz
  • E 104
  • Acid Yellow 3
  • C.I. Food Yellow 13
  • C.I. 47005
  • Quinoline Yellow
Summenformel C18H9NO8S2Na2
Kurzbeschreibung

gelbes bis orangefarbenes Pulver[1]

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 8004-92-0
Wikidata Q420123
Eigenschaften
Molare Masse 477,41 g·mol–1
Aggregatzustand

fest

Schmelzpunkt

Zersetzung: 150 °C

Löslichkeit

mäßig in Wasser (225 g·l−1 bei 25 °C)[1], wenig löslich in Ethanol

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung{{{GHS-Piktogramme}}}

H- und P-Sätze H: {{{H}}}
EUH: {{{EUH}}}
P: {{{P}}}
Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa).

Chinolingelb ist ein gelber, wasserlöslicher Chinolinfarbstoff.

Chemische Eigenschaften

Chemisch handelt es sich hierbei um Dinatriumsalze der Disulfonate von 2-(2-Chinolyl)indan-1,3-dion, neben Mono- und Trisulfonaten der genannten Verbindung.

Das UV/VIS-Absorptionsspektrum zeigt ein Maximum bei ca. 412  nm[2] und 289 nm (0,001 % in Puffer, pH 5).

Gewinnung und Darstellung

Chinolingelb wird in der Industrie mittels einer Kondensation aus den Ausgangsstoffen Chinolin und Phtalsäureanhydrid gewonnen.

Verwendung

Chinolingelb (E104) ist in der EU nur für bestimmte Lebensmittel, in geringen Mengen, als Lebensmittelfarbe zugelassen.[4] In den USA ist Chinolingelb für Lebensmittel verboten.

Es wird für Getränke, Brausen, Süßwaren, Dessertspeisen, Kunstspeiseeis, Lutschtabletten, Kaugummi und Räucherfisch verwendet.

Gesundheitliche Aspekte

Im Tierversuch ergaben sich Hinweise, dass der Grundkörper Chinolin tumorfördernd wirken kann. Diese Ergebnisse wurden jedoch für Chinolingelb bisher nicht bestätigt.

Bei entsprechend disponierten Menschen – d. h. auf Lebensmittelzusatzstoffe im Allgemeinen empfindlich reagierende Personen (z. B. Allergiker, Neurodermitis-Patienten, etc.) – wird ein Zusammenhang bei der Auslösung von Pseudoallergien und hyperaktivem Verhalten ähnlich einer Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung vermutet.

Die Erlaubte Tagesdosis (ADI) wurde in der EU mit 10 mg/kg Körpergewicht festgesetzt.

Quellen

  1. a b Sicherheitsdatenblatt Acros
  2. a b Angaben des Herstellers Sigma-Aldrich
  3. Eintrag in der ChemIDplus-Datenbank der United States National Library of Medicine (NLM) (Seite nicht mehr abrufbar)
  4. Richtlinie 94/36/EG