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Komtur (Amt)

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Komtur (lat) Ordensritter, Inhaber einer Komturei, d.h. des Ordenshauses eines geistigen Ritterordens. Statthalter des Hochmeisters. Der Komtur übte alle Befugnisse der Obrigkeit wie Landverleihung, Steuerwesen, Gerichtbarkeit aus und war direkt dem Hochmeister unterstellt.