Eine Fahrstraße ist ein sicherungstechnisch freigegebener Fahrweg einer Zug- oder Rangierfahrt. Eine Fahrstraße beginnt und endet in der Regel an einem Signal. Ohne eine Fahrstraße darf eine Zugfahrt nicht beginnen. Hinsichtlich des Sicherungsniveaus wird zwischen Zugstraßen, Zughilfsstraßen und Rangierstraßen unterschieden. In modernen Stellwerken wird die Einstellung von Fahrstraßen durch Angabe von Start- und Zielpunkt der Zugfahrt ausgelöst. Durch die Bildung der Fahrstraße werden die befahrenen Weichen verschlossen und ebenso diejenigen, die zur Vermeidung von Flankenfahrten in abweisender Stellung liegen müssen. Durch die Stellwerkstechnik muß die Bildung "feindlicher Fahrstraßen", die ein Befahren der Fahrstraße gefährden würden, ausgeschlossen werden.
Hauptsignale am oder kurz vor dem Prellbock stellen das Ende einer Fahrstraße dar. Endet auf einem Gleis eine Zugfahrt (Einfahrstumpfgleis), muß das Schutzhaltsignal (Sh 2) aufgestellt sein; Prellböcke in Nebengleisen sind mit dem Formsignal Sh 0 ausgerüstet.
Bevor ein Ein- oder Ausfahrsignal für einen Zuges auf Fahrt gestellt wird, ist zu prüfen, ob die Fahrstraße frei ist und ihre Weichen richtig stehen. Über das Ergebnis der Prüfung muß der für das Stellen des Signals verantwortliche Beamte unterrichtet sein. Von der Prüfung der Stellung darf bei den Weichen abgesehen werden, die mit dem betreffenden Signal in Abhängigkeit stehen.
(3) Die Prüfung der Fahrstraße und der Weichenstellung (2) hat außerdem zu erfolgen: a) wenn Ausfahrsignale fehlen, vor dem Ablassen eines Zuges b) wenn Einfahrsignale fehlen, vor der bevorstehenden Einfahrt eines Zuges. Steht der Einfahrt ein Hindernis entgegen, so ist der Zug durch Handsignale zum Halten zu bringen.
(engl. route; franz. itinéraire / parcours)