Einkommensteuererklärung
Die Einkommensteuererklärung ist eine Aufstellung der Einkünfte und Ausgaben und dient der Ermittlung einer Einkommensteuerzahllast. Sie wird von dem Steuerpflichtigen oder seinem Bevollmächtigten (dem Steuerberater) beim Finanzamt eingereicht. Dort wird sie geprüft und auf Ihrer Basis die zu zahlende Einkommensteuer, Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag ermittelt.
Die Einkommensteuererklärung besteht aus verschiedenen Teilen:
- Dem Mantelbogen mit allgemeinen Angaben zur Person und einer Aufstellung der Einkommensarten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen
- Möglichen Anlagen für nichtselbständige Arbeit (Anlage N), Kinder (Anlage Kind) etc.
- Belegen (z.B. Lohnsteuerkarte, Spendenquittungen, Rechnungen für Werbungskosten)
Die Abgabe der Steuererklärung ist über das Projekt Elster auch online möglich.
Offenlegung
In einigen Staaten besteht für jeden die Möglichkeit, die Einkommensteuererklärung durch jeden einzusehen. Dies ist beispielsweise in Deutschland nicht möglich. Jedoch gehen viele Politiker und Unternehmer mit gutem Beispiel voran. So legt zum Beispiel Heide Simonis ihr Einkommensteuererklärung freiwillig offen.