Garagenverordnung
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Zu einseitig -- Karl-Heinz 21:42, 21. Jun. 2008 (CEST)
Die Garagenverordnung (Verordnung des Wirtschaftsministeriums über Garagen und Stellplätze) des Landes Baden-Württemberg enthält Vorschriften für den Bau und den Betrieb von Garagen.
Im einzelnen ist dort folgendes geregelt:
- in § 2 die Mindestbreite und der Mindestkurvenradius von Zu- und Abfahrten;
- in § 3 die maximale Steigung und die Mindestbreite von Rampen;
- in § 4 die Mindestlänge und -breite von Stellplätzen, die Mindestbreite von Fahrgassen sowie die Mindestanteil von Frauenparkplätzen;
- in § 5 die Mindesthöhe;
- in § 6 die Brandschutzeigenschaften von Wänden, Decken, Dächer und Stützen;
etc.