Verenahof

Siedlung in der Schweiz
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Koordinaten: 47° 45′ 43,3″ N, 8° 38′ 59,1″ O Der Verenahof (auch als Büttenharter Hof oder Verenahöfe bezeichnet) ist ein mit drei Wohngebäuden belegtes Gebiet, das bis 1967 eine Exklave der deutschen Gemeinde Wiechs am Randen war. Von dieser war sie durch einen 200 bis 300 Meter breiten Streifen Schweizer Territorium getrennt.[1] Zusammen mit Wiechs am Randen gehörte der Hof zur vorderen Grafschaft Tengen.

1806 fielen deren Souveränitätsrechte an Baden, sodass der Verenahof zur badischen Exklave innerhalb des Schweizer Kantons Schaffhausen wurde. 1815 und 1839 scheiterten Schweizer Versuche, den Verenahof zu erlangen.[2]

Am Ende des Zweiten Weltkriegs retteten sich Angehörige der SS auf das Gebiet des Verenahofes und versuchten so, der Gefangennahme zu entgehen. Sie konnten schliesslich von schweizerischen Unterhändlern zur Aufgabe bewegt werden.

Durch einen 1964 abgeschlossenen Staatsvertrag zwischen Deutschland und der Schweiz, der am 4. Oktober 1967 in Kraft trat, gelangte das 43 ha grosse Gebiet des Verenahofs im Zuge eines Gebietsaustausches an die Schweiz.[3][4] Heute gehört das Gebiet des Verenahofs zur schweizerischen Gemeinde Büttenhardt.

Quellen

  1. Kartenausschnitte mit der Lage des Verenahofs
  2. Daten zur die Geschichte Büttenhardts
  3. Dt. Bundesgesetzblatt 1967/II, S. 2041–2043
  4. Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die Bereinigung der Grenze im Abschnitt Konstanz–Neuhausen am Rheinfall. Der Verenahof ist das in Artikel 1, Absatz 2(e) erwähnte Gebiet, auf Teile des Schlauchs bezieht sich Artikel 1, Absatz 2(f).