Heinrich von Leiningen

Bischof von Speyer, kaiserlicher Kanzler, kurzzeitig faktischer Bischof von Würzburg
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Heinrich von Leiningen († 18. Januar 1272 wahrscheinlich in Worms) war faktisch 1255/56 Bischof von Würzburg und nominell von 1245 bis zu seinem Tod Bischof von Speyer. Heinrich stammt aus dem rheinpfälzischen Adelsgeschlecht der Familie von Leiningen. Er selbst trug den Titel eines Grafen.

Amtszeiten Heinrichs in Speyer und Würzburg

Heinrich von Leiningen hatte es schwer sich faktisch als Bischof zu behaupten. So wurde er zwar am 27. Oktober 1245 zum Bischof von Speyer gewählt worden, er erhielt aber weder Bestätigung noch Weihe und wurde zeitweilig gar aus dem Bistum vertrieben. Erst 1260 urkundet er als Speyerer Bischof. In Würzburg hielt er sich als Bischof 1255 und 1256 auf. Der Konflikt mit seinem dortigen Kontrahenten Iring von Reinstein-Homburg wurde in Verhandlungen zu einem Abschluss gebracht. Aufgrund der Kürze seiner tatsächlichen Amtszeit fehlt Heinrich in vielen Würzburger Bischofschroniken.

Streit um den Würzburger Bischofsstuhl

Auch wenn nach dem Tod von Hermann I. von Lobdeburg das Domkapitel mit einer schnellen und einstimmigen Wahl von Iring von Reinstein-Homburg als neuen Bischof Tatsachen schaffen, geht dieser Wahl ein Konflikt voraus, der den Amtsantritt und die Weihe Irings erschwert. Heinrich von Leiningen, ab 1247 als Kanzler von König Wilhelm von Holland unterwegs, soll mit einem Bistum versorgt werden [1] . Der Abt von Eußertal und der Bischof von Konstanz sollen dies durchsetzen, notfalls auch gegen den Willen des Domkapitels. Aus diesem Grund wurden dem Domkapitel bereits Einschränkungen in der Wahlfreiheit auferlegt. Andere Dokumente, darunter die am 23. Mai 1252 für das gesamte befriedete Deutschland erwirkte Wahlfreiheit, die sich Würzburg am 29. August 1253 explizit nochmals von Papst Innozenz IV. für sich bestätigen ließ, sprechen wiederum für die Rechtmäßigkeit der Wahl. Die Wahl wird außerdem vom Metropoliten, dem Mainzer Erzbischof Gerhard I. Wildgraf von Dhaun bestätigt. Zu diesem Zeitpunkt war der Mainzer Erzbischof allerdings selbst exkommuniziert. Papst Alexander IV. akzeptiert schließlich Iring als neuen Bischof, Heinrich von Leiningen gibt sich trotz schwindender Unterstützung nicht geschlagen und vertreibt Iring im Mai 1255 aus Würzburg. Am 4. Januar 1256 entscheiden die Kardinäle Hugo von S. Sabina, Richard von SS. Angeli und Petrus von S. Giorgio in Velabro in Anwesenheit Heinrichs und Vertretern des Heinrich und des Domkapitels zugunsten von Iring. Dieser befindet sich spätestens zum 31. Juli 1256 wieder in Würzburg.

Heinrich als Bischof von Speyer

In seiner Funktion als Kanzler erscheint Heinrich 1257 im Gefolge des Gegenkönigs Alfons von Castilien, schlägt sich aber 1258 auf die Seite von Richard von Cornwall. Nach dem Tod des Mainzer Bischofs Gerhard I. Wildgraf von Dhaun erhält er schließlich auch die Bischofsweihe und urkundet seit dem 31. März 1260 als Bischof von Speyer.

Er erscheint 1250 in der Geschichte der Burg Deidesheim, die in einer Auseinandersetzung zwischen Heinrich und dem Stauferkönig Konrad IV. niedergebrannt wird.

Er starb am 18. Januar 1272 wahrscheinlich in Worms. Sein Grab im Speyerer Dom ist heute nicht mehr vorhanden.

Literatur

  • Alfred Wendehorst: Das Bistum Würzburg Teil 2 - Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455. In: Max-Planck-Institut für Geschichte (Hg.): Germania Sacra - Neue Folge 4 - Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz. Berlin 1969. ISBN 9783110012910. S. 3-13.

Einzelnachweise

  1. siehe dazu auch Christian II. von Bolanden, er war auch als Bischof von Mainz vom Papst empfohlen worden