Entgeltabrechnung

erstellte periodische Abrechnung über das gezahlte Arbeitsentgelt in Textform
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 11. Juni 2008 um 14:03 Uhr durch Markus Großmann (Diskussion | Beiträge) (revert wg. Vandalismus). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Zur Lohnabrechnung ist nach den aktuell geltenden Gesetzen jeder Arbeitgeber verpflichtet eine Abrechnung über das Arbeitsentgelt in nachvollziehbarer Textform darzulegen. Dabei muss der Arbeitgeber folgende Mindestangaben aufweisen:

Daten zum Abrechnungszeitraum

  • Zusammensetzung des Arbeitsentgelts
  • Art und Höhe der Zuschläge, sowie sonstige Vergütungen
  • Art und Höhe der Abzüge
  • Abschlagszahlungen und Vorschüsse

Klein- und Mittelständischen Unternehmen wird die Lohnabrechnung häufig durch Steuerberater oder Buchhaltungsbüros übernommen. Größere Unternehmen überlassen diese Aufgabe meist der (Lohn-) Buchhaltung.

Beispiel Lohnabrechnung

Laufende Bezüge
+ einmalige Bezüge
+ Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers
+ geldwerte Vorteile/Sachbezüge
= Bruttobezüge
- Rentenversicherung Arbeitnehmer-Anteil
- Arbeitslosenversicherung Arbeitnehmer-Anteil
- Krankenversicherung Arbeitnehmer-Anteil
- Pflegeversicherung Arbeitnehmer-Anteil
- Lohnsteuer
- Kirchensteuer
- Solidaritätstzuschlag
- Sachbezüge
= Netto nach Abzug der Steuern und Pflichtbeiträge
- Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitnehmers
- Persönliche Abzüge
+ Steuer- und sozialversicherungsfreie Aufwandsentschädigungen
Auszahlung/Überweisung an den Arbeitnehmer

Informationen

  • Die Versicherungsbeiträge sind je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu tragen. Ausnahmen: bei der Krankenversicherung zahlt der Arbeitnehmer zusätzlich 0,9 % vom Bruttogehalt, bei der Pflegeversicherung zahlen kinderlose Arbeitnehmer ab dem 23. Lebensjahr zusätzlich 0,25 % vom Bruttogehalt (höchstens von der Beitragsbemessungsgrenze).
  • Die Beiträge zur Unfallversicherung sind vom Arbeitgeber allein zu tragen.
  • Die Höhe der Lohnsteuer hängt von Einkommenshöhe und Steuersatz ab.
  • Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % von der Lohnsteuer, hängt ebenfalls von der Lohnsteuerklasse und der Zahl der Kinder ab.
  • Die Kirchensteuer beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8% der Lohnsteuer und in den anderen Bundesländern 9 % der Lohnsteuer.
  • Die Sozialversicherung setzt sich aus der Summe von Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung zusammen.
  • Die Pflegeversicherung (1,7 %) beträgt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Sachsen 1,35 % statt 0,85 % in allen anderen Ländern + Sonderbeitrag Arbeitnehmer (wenn über 23 Jahre und kinderlos) 0,25 %
  • Arbeitslosenversicherung = 3,3 %
  • Rentenversicherung = 19,9 %
  • Krankenversicherung = 11 %-15 % + Sonderbeitrag Arbeitnehmer für Zahnersatz 0,9 %
  • Informationen zur Lohnabrechnung in Österreich findest Du hier. Das Thema ist sicherlich zu komplex um es hier zu behandeln. In Österreich wird meist der Begriff "Lohnverrechnung" verwendet. Aber auch die etwas förmlichere Bezeichnung "Personalverrechnung" findet sehr häufig seine Anwendung.

Literatur

  • Einmaleins der Entgeltabrechnung. Datakontext-Fachverlag, 2006
  • ABC des Lohnbüros. Stollfuß Verlag, 2005, S. 366 (Randziffer 1563)
  • Schnelleinstieg : Lohn- und Gehaltsabrechnung „Der Leitfaden 2004 für ihre Entgeltabrechnung“: Haufe Verlag, S. 104 ff.
  • IT Handbuch : Betrieb und Umfeld. Westermann, S. 14