- In der Kirchengeschichte spielt der Begriff eine besondere Rolle. Hier bedeutet er 'Ausschluss vom Heil, Verfluchung'.
- Während mit einer Verurteilung eine Meinung oder Lehre lediglich als falsch bezeichnet wird, ist eine Verdammung auf eine Person gerichtet und schließt die Formel "anathema sit" (= er sei ausgeschlossen, d.h. exkommuniziert) mit ein. Das bedeutet, die Verdammung stellt nicht nur die Lehre einer Person als falsch dar, sondern sagt über die Person aus, dass sie sich durch diese Lehre so schuldig gemacht habe, dass sie die Gemeinschaft mit der (katholischen) Kirche und deshalb ihr ewiges Seelenheil verwirkt habe.
Dieser Text scheint mir nicht richtig zu sein. Meines Wissens hat die Kirche niemals Menschen vom Heil ausgeschlossen. Der Terminus perpetue in der vorausgehenden Waldenserdiskussion weist darauf, dass die "Verdammung" eben nicht ewig ist, sondern andauernd, also nur auf irdische Zeiträume begrenzt. Von einer Verdammung als kirchenrechtlichen Terminus habe ich noch nie gehört und auch nichts im Internet gefunden. Benedikt 12:46, 29. Nov 2002 (CET)