Diskussion:Sonderausgabe (Steuerrecht)

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Tobias heinrich karlsruhe in Abschnitt Doppelte Nennung

Vorlage:Keine Auskunft

Lebensversicherungen

Waren Lebensversicherungen die vor dem 01.01.2005 abgschlossen wurden nicht auch Vorsorgeaufwendungen?

Einteilung

Die Unterteilung ist nicht sinnvoll. Es wird immer zwischen beschränkt und unbeschränkt abzugsfähigen Sodernausgaben unterschieden. --84.173.60.143 20:38, 16. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Würde ich auch Unterstützen.--Philipp.Walther 13:45, 22. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Bitte Details zum Einteilungswunsch (Kurzgliederung?) so wie's derzeit im Artikel steht, wurde es mir auch beigebracht ... gruß to --Tobias heinrich karlsruhe 13:37, 9. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Ausführlichkeit

Warum sind einige der Sonderausgaben so ausführlich gehalten (das ist ja der Gesetzestext) und andere viel zu knapp? Warum wird das in solchem Fachchinesisch geschrieben und nicht allgemein verständlich? Ein Fachmann liest sowieso entweder im Gesetz oder bildet sich bestimmt nicht über die Wikipedia aus. --84.173.60.143 20:38, 16. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Zweck

Hier wird gar nicht gesagt, welche Konsequenz Sonderausgaben denn nun bei der Steuererklärung haben. -- Endivie Salat 13:36, 20. Sep 2006 (CEST)

Ich gehe einmal fest davon aus, dass Sonderausgaben genau wie die Werbungskosten sich vermindernd auf das zu versteuernde Einkommen auswirken und somit weniger Einkommenssteuern zu zahlen sind. Gruß Bahnemann 15:28, 1. Okt 2006 (CEST)
Grundsätzlich ja, aber Sonderausgaben werden vom Gesamtbetrag der Einkünfte (kurz: GdE) abgezogen. Vgl. § 2 Abs. IV EStG. Während Werbungskosten direkt die Einkünfte der jeweiligen Einkunftsart mindern, macht bei z. B. bei Verlusten einen erheblichen Unterschied.--Philipp.Walther 13:44, 22. Mär. 2007 (CET)Beantworten
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Steuerberatungskosten

"Steuerberatungskosten sind seit dem 1. Januar 2006 nicht mehr komplett als Sonderausgabe abziehbar. Dies betrifft besonders die Steuerberatung für den privaten Bereich. Steuerberatung für einzelne Einkunftsarten (z. B. Vermietung/Verpachtung, Nichtselbstständige Arbeit, Gewerbe, ...) sind jeweils dort als Werbungskosten absetzbar."

Habe ich in "* Steuerberatungskosten sind seit dem 1. Januar 2006 nicht mehr als Sonderausgabe abziehbar. Steuerberatungskosten für einzelne Einkunftsarten (z. B. Vermietung/Verpachtung, Nichtselbstständige Arbeit, Gewerbe, ...) sind jeweils dort als Werbungskosten absetzbar." geändert. Denn der § 10 Nr. 6 EStG wurde vollständig aufgehoben.

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Vorsorgeaufwendungen

Hallo Sachverständige,

ich habe das Lemma Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland) aus Gesetzliche Rentenversicherung gewonnen. Nun stellt sich mir die Frage, ob der Link im Artikel umgebogen werden muss oder auch Beiträge zu anderen GRV außerhalb Deutschlands unter diese Vorsorgeaufwenungen fallen können. BItte mal prüfen und ggf. korrigieren. Danke und guten Tag! Klugschnacker 11:53, 6. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

falls es überhaupt noch interessiert: m.E. sind ausdrücklich nur deutsche GRV betroffen, lasse mich aber gerne von einem EuGH-urteil (oder ähnlichem) überzeugen *g*

Doppelte Nennung

Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen werden sowohl unter 'Vorsorgeaufwendungen', als auch unter 'Übrige Sonderausgaben' eingeordnet. Wo gehören sie denn nun tatsächlich hin? --84.142.163.40 14:38, 11. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Wahrscheinlich gehören die genannten Versicherungen alle zum Existenzminimum. Höchstrichterlich geklärt ist dies allerdings bisher nur für die Kranken- und Pflegeversicherung. Aber: Hartz IV-Empfänger können die Unfall-, Hausrat- und Haftpflichtversicherung ebenfalls vom Einkommen absetzen. wolfgang40627 08:41, 9. Apr. 2008 (CEST)wolfgang40627Beantworten

Doppelnennung ist soweit ich das sehe behoben --Tobias heinrich karlsruhe 13:37, 9. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
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