Universitätsarchiv

Archiv, das Bestände einer Universität aufbewahrt
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 1. März 2005 um 16:58 Uhr durch 134.130.68.66 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Ein Universitätsarchiv (Abkürzung UA) ist ein Archiv, das die Unterlagen des Registraturbildners, hier der Universität im Rahmen seiner Zuständigkeit (nach den entsprechenden Landesarchivgesetzen) übernimmt. Der Begriff Unterlagen umfasst dabei Schrift-, Bild- und Tondokumente, die sowohl in analoger als auch in digitaler Form vorliegen können. Das Universitätsarchiv führt eine Bewertung der abgegebenen Unterlagen nach ihrem bleibendem Wert durch, indem zwischen archivwürdig und kassabel, d.h. nicht archivwürdig, unterschieden wird. Das so entstandene Archivgut wird erschlossen, gesichert und öffentlich zugänglich gemacht, insoweit keine Sperrfristen aufgrund von datenschutzrechtlichen und archivgesetzlichen Bestimmungen vergeben worden sind. Generell kann jeder ein Universitätsarchiv nutzen. Zumeist ist nur ein Benutzungsantrag auszufüllen. Die Benutzung des Archivgutes erfolgt in den Räumen des Universitätsarchivs. Eine Ausleihe von Archivbeständen ist ausgeschlossen. Zu den Aufgaben des Universitätsarchivs gehört auch die systematische wissenschaftliche Erschließung ihrer Bestände, um diese der Forschung nutzbar zu machen. Neben dem klassischen Archivgut führt ein Universitätsarchiv zumeist auch Sammlungen in Form von Professorennachlässen, Druckschriften und Zeitungsausschnitten. Für die Erforschung der Universitäts-, Gelehrten- und Bildungsgeschichte sind die Bestände eines Universitätsarchivs von grundlegender Bedeutung, da sie großenteils Unikate enthalten, die ansonsten an keiner anderen Stelle überliefert sind.

Siehe auch: Universitätsbibliothek, Universitätsarchiv Tübingen, Hochschularchiv der RWTH Aachen