Vorlage:Urheberrechtsfragen-Intro
GFDL 1.2 only nochmal
Hat sich da eigentlich was neues ergeben? Ich frage u.a. wegen [1] und da mein letzter Stand war, dass wir zumindest erstmal den Fortschritt beim angeregten Rechtsgutachten (obwohl h-stt seine Zweifel geäußert hat) abwarten wollen. Oder ist das was an mir vorbeigegangen?-- Wiggum 22:48, 25. Mai 2008 (CEST)
- Es gab nie ein Rechtsgutachten. Es wurde zwar ein Fragenkatalog erstellt, aber dann ist die Sache eingeschlafen. Wie übrigens auch die TUM-Logo-Sache, aber das ist wieder was anderes... -- Chaddy - DÜP 22:54, 25. Mai 2008 (CEST)
- Meines Wissens ist das doch an den Verein gegangen, damit die die (finanzielle) Machbarkeit prüfen? Hat jemand noch den Wikilink zum Fragenkatalog parat?-- Wiggum 22:58, 25. Mai 2008 (CEST)
- Ich hab´s wieder gefunden: Wikipedia:WikiProjekt Rechtsgutachten 2008. Der Katalog wurde tatsächlich an den Verein übergeben, aber das war Ende Februar. Und aktuelleres dazu gibt es offenbar nicht... -- Chaddy - DÜP 23:26, 25. Mai 2008 (CEST)
- Anschließend an die Übergabe des Fragekataloges gab es noch unzählige tel. Nachfragen beim Verein meinerseits. Eigentlich steht noch die Zusage des Vereinsvorsitzenden einige Kernpunkte mit einem Anwalt besprechen zu wollen. Andererseits gab es halt auch immer neue Vertröstungen auf später. Ich werde diese Woche noch mal versuchen Kontakt aufzunehmen und in Abhängigkeit der Antwort sollten wir uns die weiteren Schritte überlegen. Falls die Beantwortung der Fragen über den Verein scheitert, würde ich die Fortsetzung des Wikipedia:Meinungsbilder/GFDL_1.2_Bildlizenz vorschlagen. Gibt es andere Ideen zur Lösungsfindung? Es kann aus meiner Sicht nicht sein, dass hier einzelne Benutzer unser grundlegendsten Lizenzen nach eigener Einschätzung für sittenwidrig postulieren und daraufhin eigene Lizenzbausteine kreieren. So wird Wikipedia:Lizenzvorlagen für Bilder ad absurdum geführt. Immerhin ist immer noch die Community dafür verantwortlich, welche Lizenzen für ausreichend frei und zukunftsfähig hier angesehen werden. --Kolossos 11:37, 26. Mai 2008 (CEST)
- Ich zitiere mich selbst (von meiner Benutzer-Disk:) Ich halte "only" für nach deutschem Recht gültig und "+" für sittenwidrig. Bis es dazu eine Stellungnahme des deutschen Vereins, ein Rechtsgutachten oder sonstiges gibt, werde ich meine Lizenzvorlage nutzen. Wenn der deutsche Verein oder ein Rechtsgutachten etwas anderes aussagen, werde ich meine Haltung ändern und das ohne Wenn und Aber. - Ein Meinungsbild kann sowas nicht klären, das können nur Anwälte oder eine Office-Action. Falls dann irgendwer irgendwann entscheidet, daß 1.2 only ungültig sei, widerspreche ich ausdrücklich einer Umlizensierung auf 1.2+, die Bilder müssen dann gelöscht werden. Ok, ich werde bis zum 1. Juli keine Bilder mehr als 1.2 only hochladen, bis dahin müßte das klärbar sein. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 22:30, 26. Mai 2008 (CEST)
- Du wirst kaum erreichen können, dass deine Bilder gelöscht werden, denn du hast sie unter der GFDL hochgeladen, egal ob es je tzt "only" oder "+"... -- Chaddy - DÜP 22:41, 26. Mai 2008 (CEST)
- Stimmt - aber damit wird doch 1.2 only legalisiert? Entweder meine Lizenz wird akzeptiert oder nicht. Wenn ja ist only gültig, wenn nein haben die Bilder eine ungültige Lizenz und müssen gelöscht werden. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 22:50, 26. Mai 2008 (CEST)
- Die "or any later version"-Klausel ist nicht sittenwidrig. Zumindest nach Meinung von Till Kreuzer vom Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software ist ein »Any Later-Version-Hinweis« ... unzweifelhaft zulässig (In Die GPL - kommentiert und erklärt, Seite 129, PDF des entsprechenden Kapitels). Die Ausführungen beziehen sich zwar auf die GPL, dürften aber nach Einschätzung von Till Jaeger (ebenfalls ifrOSS bzw. JBB) in diesem Punkt genauso auf die GFDL zutreffen. Auch der Rest des PDFs empfiehlt sich m.E. zur Lektüre. -- akl 19:07, 28. Mai 2008 (CEST)
- Irgendwie widerspricht sich der letzte Satz auf Seite 129. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 19:22, 28. Mai 2008 (CEST)
- Du wirst kaum erreichen können, dass deine Bilder gelöscht werden, denn du hast sie unter der GFDL hochgeladen, egal ob es je tzt "only" oder "+"... -- Chaddy - DÜP 22:41, 26. Mai 2008 (CEST)
- Ich zitiere mich selbst (von meiner Benutzer-Disk:) Ich halte "only" für nach deutschem Recht gültig und "+" für sittenwidrig. Bis es dazu eine Stellungnahme des deutschen Vereins, ein Rechtsgutachten oder sonstiges gibt, werde ich meine Lizenzvorlage nutzen. Wenn der deutsche Verein oder ein Rechtsgutachten etwas anderes aussagen, werde ich meine Haltung ändern und das ohne Wenn und Aber. - Ein Meinungsbild kann sowas nicht klären, das können nur Anwälte oder eine Office-Action. Falls dann irgendwer irgendwann entscheidet, daß 1.2 only ungültig sei, widerspreche ich ausdrücklich einer Umlizensierung auf 1.2+, die Bilder müssen dann gelöscht werden. Ok, ich werde bis zum 1. Juli keine Bilder mehr als 1.2 only hochladen, bis dahin müßte das klärbar sein. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 22:30, 26. Mai 2008 (CEST)
- Anschließend an die Übergabe des Fragekataloges gab es noch unzählige tel. Nachfragen beim Verein meinerseits. Eigentlich steht noch die Zusage des Vereinsvorsitzenden einige Kernpunkte mit einem Anwalt besprechen zu wollen. Andererseits gab es halt auch immer neue Vertröstungen auf später. Ich werde diese Woche noch mal versuchen Kontakt aufzunehmen und in Abhängigkeit der Antwort sollten wir uns die weiteren Schritte überlegen. Falls die Beantwortung der Fragen über den Verein scheitert, würde ich die Fortsetzung des Wikipedia:Meinungsbilder/GFDL_1.2_Bildlizenz vorschlagen. Gibt es andere Ideen zur Lösungsfindung? Es kann aus meiner Sicht nicht sein, dass hier einzelne Benutzer unser grundlegendsten Lizenzen nach eigener Einschätzung für sittenwidrig postulieren und daraufhin eigene Lizenzbausteine kreieren. So wird Wikipedia:Lizenzvorlagen für Bilder ad absurdum geführt. Immerhin ist immer noch die Community dafür verantwortlich, welche Lizenzen für ausreichend frei und zukunftsfähig hier angesehen werden. --Kolossos 11:37, 26. Mai 2008 (CEST)
- Ich hab´s wieder gefunden: Wikipedia:WikiProjekt Rechtsgutachten 2008. Der Katalog wurde tatsächlich an den Verein übergeben, aber das war Ende Februar. Und aktuelleres dazu gibt es offenbar nicht... -- Chaddy - DÜP 23:26, 25. Mai 2008 (CEST)
Hier wird gar nix "legalisiert". Im Raum stehen die Fragen, ob die GFDL überhaupt eine Beschränkung auf eine bestimmte Version ohne den Zusatz "und folgende" vorsieht und ob die Klausel "und folgende" überhaupt zulässig wäre. Beide Fragen sind hier nicht abschliessend klärbar und es steht zu erwarten, dass auch die Leistungsfähigkeit eines Rechtsgutachtens in dieser Hinsicht beschränkt ist. Ich halte es für wenig sinnvoll, wenn sich jeder hier auf seiner Position eingräbt, Meinungen wie Ich halte "only" für nach deutschem Recht gültig und "+" für sittenwidrig. sind zwar ok aber bleiben halt nur Meinungen, die wir weder substanziell belegen noch widerlegen können. Im Grunde glaube ich, dass wir diesen ganzen formaljuristischen Quark beiseite lassen können. Wäre "+" unzulässig in DE hätten wir entweder ein sehr großes Problem, weil die gesamte Wikipedia unter einer solchen Lizenz steht (in dem Zusammenhang muss sich jeder, der "+" für sittenwidrig hält eigentlich selbstkritisch fragen, warum er überhaupt mitmacht) oder vielleicht auch gar keins, weil der Foundation das deutsche Rechtssystem egal ist. Wer weiß das schon. Unter diesen Gesichtspunkten halte ich ein Meinungsbild eigentlich nicht für eine schlechte Idee. Wenn wir formal folgende Prämissen zugrunde legen: a) "GFDL-x.y +" ist ok, also nicht sittenwidrig oder sonstwas und b) "GFDL-x.y only" ist ok, verstanden als "ist eine freie Lizenz im Sinne der Wikipedia", dann reduziert sich der ganze Komplex auf eine reine Präferenzentscheidung, die wir per MB treffen können. Nachdem 3 Monate gar nix passiert ist, sollten wir die Sache einfach in die Hand nehmen, selbst wenn Ralf sich jetzt wieder eine Selbstbeschränkung bis anno sonstwann auferlegt, bleibt doch eine für alle Seiten unbefriedigende Situation, die den Streitgegenstand immer weiter in die Zukunft verschiebt. Jedenfalls sollte ein solches MB eine abschliessende Entscheidung bringen (Vorbehalt nur soweit, dass sich irgendwelche juristischen neuerungen ergeben, die eine Neubewertung erzwingen) und es muss dann auch jeder selber entscheiden, ob er unter den abgestimmten Bedingungen Bilder bereitstellen will. Implizite Drohungen wie "Dann lade ich nix mehr hoch" oder "dann lade ich nur noch Bilder in Briefmarkengröße hoch" halte ich für äußerst schlechten Stil. Ob und wenn ja in welcher Form man hier was beiträgt ist jedem selbst überlassen, daran würde sich auch durch eine wie auch immer geartete Entscheidung zur GFDL-x.y only rein gar nichts ändern.-- Wiggum 15:45, 27. Mai 2008 (CEST)
- Du hast das sehr gut zusammengefaßt. Meine neuerliche Selbstbeschränkung ist als Zeichen gedacht, daß ich nicht mit dem Kopf durch die Wand will. Wenn schon ein Meinungsbild, dann BitteBitteBitte! eins, was die Abstimmenden auch verstehen. Und bitte fair bleiben. Dies sind die auf dieser Seite aktiven immer gewesen, ich inkludiere hier auch ausdrücklich Kolossos. Nicht so aber manche andernorts geführte Diskussion. Die Mehrzahl der Stimmberechtigten begreifen aber überhaupt nicht richtig, um was es eigentlich geht. Das Meinungsbild sollte kurz und knapp, OMA-gerecht sein. Persönliche Befindlichkeiten gehören da nicht rein, ich muß mich auch zusammenreißen. Also:
- 1.2 + (pro oder kontra)
- 1.2 only (pro oder kontra)
- Ja, ich meine wie du, wir sollten auch über 1.2 + abstimmen. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 20:01, 27. Mai 2008 (CEST)
- Na ja, obwohl aus meiner obigen Argumentation folgt, dass man auch GFDL-x.y + zur Disposition stellen kann, halte ich das für wenig sinnvoll. Wie gesagt stellt diese Lizenz ja die Grundlage der Text-Arbeit in der Wikipedia dar. Man könnte dann zu dem Schluss kommen, dass alle die, die GFDL-x.y + ablehnen, dies grundsätzlich tun, also auch für Texte. Dieser Implikation muss man natürlich nicht folgen, im Grunde können die Lizenzen für Bilder aus Praktikabilitätsgründen von denen der Texte verschieden sein. Ich bin da für (fast) alles offen. Klarheit sollte natürlich darüber bestehen, dass wir eventuell am Ende nur noch CC-BY für Bilder anbieten. Persönlich hätte ich da eigentlich nix dagegen, ich lizenziere immer doppelt. Zur OMA-Gerechtigkeit des MBs stimme ich dir zu, ich würde auf ewig lange Pro-Contra-Listen verzichten, die tendieren imho dazu, marginale oder Scheinargumente aufzulisten. Ich würde einen MB-Vorschlag wie folgt strukturieren:
- Vordiskussionen / Grund für das MB
- sehr kurze Argumentation, warum man überhaupt meinungsbildet (also im wesentlichen: Einige Benutzer sind der MEinung, dass wir GFDL-x.y-only aus praktischen Gründen nicht nutzen sollten).
- kurze Darstellung der bislang diskutierten rechtlichen Punkte, weiterhin das Rechtsgutachten und final noch, dass juristische Erwägungen mangels Quellen und mangels Fortschritt beim Rechtsgutachten für das Meinungsbild außen vorgelassen wurden und das wir von der grundsätzlichen, formalen Zulässigkeit der Lizenz bzw. der beiden Lizenzen ausgehen.
- Voraussetzungen (hier sollte imho Bestandsschutz für alles, was bis MB-Ende hochgeladen wurde, gelten. Des Weiteren auch keine Einschränkungen für Commons-Bilder, das nur zur Klarheit)
- Abstimmungsmodus, Stimmberechtigung, Auszählungsmodus
- mögliche Ergebnisse und deren Konsequenzen
- Offene Fragen wären:
- MB ja oder nein (wie gesagt sollten dann auch alle das Ergebnis akzeptieren)
- GFDL-x.y + mit einbeziehen?
- Fragestellung auf GFDL-1.2-only beschränken oder auf GFDL-x.y-only abstrahieren (wenn man mit Praktikabilitätsgründen gegen 1.2-only argumentiert muss man nicht unbedingt gegen 1.3-only sein würde ich sagen)
- -- Wiggum 21:48, 27. Mai 2008 (CEST)
- Na ja, obwohl aus meiner obigen Argumentation folgt, dass man auch GFDL-x.y + zur Disposition stellen kann, halte ich das für wenig sinnvoll. Wie gesagt stellt diese Lizenz ja die Grundlage der Text-Arbeit in der Wikipedia dar. Man könnte dann zu dem Schluss kommen, dass alle die, die GFDL-x.y + ablehnen, dies grundsätzlich tun, also auch für Texte. Dieser Implikation muss man natürlich nicht folgen, im Grunde können die Lizenzen für Bilder aus Praktikabilitätsgründen von denen der Texte verschieden sein. Ich bin da für (fast) alles offen. Klarheit sollte natürlich darüber bestehen, dass wir eventuell am Ende nur noch CC-BY für Bilder anbieten. Persönlich hätte ich da eigentlich nix dagegen, ich lizenziere immer doppelt. Zur OMA-Gerechtigkeit des MBs stimme ich dir zu, ich würde auf ewig lange Pro-Contra-Listen verzichten, die tendieren imho dazu, marginale oder Scheinargumente aufzulisten. Ich würde einen MB-Vorschlag wie folgt strukturieren:
- Also wenn ich Wiggums Prämisse a) lesen, geht daraus hervor, dass GFDL1.2+ nicht zur Diskussion steht. Aus folgenden zusätzlichen Gründen sehe ich es auch so: Ich keine nur einen der die GFDL hier grundsätzlich in Frage stellen möchte. Es gibt genügend Fotografen und Texter, die genau auf die Lizensierungsmöglichkeit GFDL bzw. GFDL 1.2+ ganz bewusst bestehen/fordern, da dies die einzigste Möglichkeit ist, die Bilder auch die 70 Jahre nach dem Tod des Autors auf einer zeitgemäßen freien Lizenz zu halten und so die Nutzbarkeit sicher zu stellen. Zudem werden neue Lizenzversionen im Geiste der Lizenz ausgeführt, das sage nicht ich, das sagt die Lizenz (siehe Abschnitt 10 „FUTURE REVISIONS OF THIS LICENSE“ des Lizenztextes).
- Den Bedarf an einem Bestandsschutz der seit Januar hier hochgeladenen 1.2only Bildern sehe ich aus folgenden Gründen für nicht gegeben: Die meisten Bildernutzungen befinden sich soweit ich weiß noch im Benutzernamensraum. Die genutzten Bilder wären Lizenzkonform und problemlos nach Commons verschiebbar. Zumindestens aber sollte durch ein "substeln" der Vorlagentexte und eine Lösung der Lizenzvorlage eine Weiternutzung bei neuen Bildern unterbunden werden.
- Eine Abstraierung der 1.2only auf x.y-only verwirrt glaube ich mehr, als sie hilft. Wenn es mal eine GFDL 1.3 geben sollte (ich glaube eher an eine GFDL2), dann liegt es an den Leuten, die diese Lizenz ausschließlich nutzen wollen, per Meinungsbild die Gemeinschaft hier zu befragen. --Kolossos 22:39, 27. Mai 2008 (CEST)
- Fortsetzung: Ggf. ist mein Graben, in dem ich mit meiner Meinung sitze, genau so tief wie der von Ralf, um mal dieses Bild aus dem 1.WK zu nutzen. Wenn dem so ist und ich das nicht ändern kann, so möge man das bei der Beurteilung meinem Kommentaren bitte berücksichtigen, notfalls einfach ignorieren. Soviel dazu.
- Zu Prämisse b): Das GFDL1.2only eine freie Lizenz sei, wurde soweit ich weiss nie bestritten. Andererseits sind CC-ND und CC-NC auch freie Lizenzen, diese werden hier aber gemäß gemeinschaftlicher Entscheidung nicht akzeptieren. Auch wenn ich mir meine eigene freie Lizenz ausdenke, hieße das nicht, dass ich hier Bilder damit hochladen könnte. Damit könnte das Meinungsbild unabhängig rechtlicher Fragestellung lauten "Wollen wir GFDL1.2only akzeptieren? Was sind Vor- und Nachteile?"
- Ein anderer Punkt, den wir aber wohl auch in einem kleinen Meinungsbild auf dieser Seite entscheiden könnten, wäre, die Frage, was mit den Bildern passiert die vor dem Januar als GFDL 1.2+ hochgeladen waren und die jetzt GFDL1.2only getaggt sind. Mir erscheint die Antwort recht klar. Wollen wir das trotzdem mit ins Meinungbild packen? --Kolossos 23:33, 27. Mai 2008 (CEST)
- Ein Mini-MB nur auf dieser Seite? Ich sehe schon, da werden dann wieder einge mit "Hinterhof-MB" usw. kommen... -- Chaddy - DÜP 14:18, 28. Mai 2008 (CEST)
- Nur damit der Abschnitt nicht ins Archiv wandert: Es soll in kürze noch eine kurze Antwort vom Verein kommen, danach können wir das Meinungsbild vorbereiten. --Kolossos 09:28, 2. Jun. 2008 (CEST)
- @
ChaddyKolossos: ND und NC sind keine freien Lizenzen; Open Content oder Freier Inhalt bedarf immer der Möglichkeit der Bearbeitung und der kommerziellen Nutzung. - @all: Ein Meinungsbild über 1.2+ ist Blödsinn (bzw wenn man mal AGF gegen realistische Weltsicht tauscht ein Versuch den Inhalt der Wikipedia mittels treuwidriger Ausnutzung der Schächen der Lizenz unfreier zu machen). Blödsinn aus etwa 10 Gründen: 1. Die GFDL 1.2+ kann nicht zurückgenommen werden,. 2. Die Behauptung dass die GFDL 1.2+ in Deutschland wegen dem + ungültig sei, ist einfach Augenwischerei von Nutzern, die ihr Geschäftsmodell Ich wähle die freie Lizenz, die für die meisten Nutzer nicht nutzbar ist um meine eigene Geschäftsinteressen zu fördern gefährdet sehen. 3. Soweit die GFDL in Deutschland gegen die Regeln für AGB verstößt - und das tut sie wohl offensichtlich - betrifft das nicht den Lizenzgeber, sondern lediglich den Lizenznehmer und das unabhängig der Frage + oder only. 4. Die WMF entscheidet über die Lizenz des Projektes, wem das nicht passt, hat das Recht zu Forken. 5. Der Anbieter ist ein amerikanischer, deutsche Lizenzrechtsfragen sind lediglich Nebenschauplätze. 6. Die WMF hat eine Entscheidung zu einer Annäherung an die CC-by-Sas getroffen, wem das nicht passt - > Right to fork. 7. Meinungsbilder sind zur Feststellung der Wahrheit (rechtl. Zulässigkeit von GFDL 1.2+) vollkommen ungeeignet. Mehr vielleicht später. sугсго 09:46, 2. Jun. 2008 (CEST)
- Ich habe nie behauptet, dass ND und NC frei wären... -- Chaddy - DÜP 10:01, 2. Jun. 2008 (CEST)
- Tut mir leid, falsche Signatur erwischt: ich meinte Kolossos. 10:10, 2. Jun. 2008 (CEST) (Deine Signatur wird durch meine Monobook hervorgehoben, da sie einen Redir enthält, da bin ich wohl verrutscht)
- Ok was NC/ND angeht, hast du mich überzeugt bzw. ich habe mal bei freie Inhalte nachgeschlagen. Ich hatte die Hoffnung damit einen anschaulichen Vergleich für das Procedere zu finden, lag da wohl aber leicht daneben.
- Was das Zusammenspiel GFDL und AGBs in Punkt 3 betrifft, so bitte ich um das Lesen von Seite 129 der von Akl oben genannten Quellen, ich denke das ist die beste Aussage die wir zu dem Thema bekommen werden und das diese Sache auch auf uns zutreffend erscheint, wurde zw. Akl und Dr. Till Kreuzer besprochen.
- Mich würde halt nur noch interessieren, ob gemäß Syrcros erstem Punkt "Die GFDL 1.2+ kann nicht zurückgenommen werden,", was ja auch so in der Lizenz steht, wir über die Bilder die wir hier schonmal 1.2+ hatten, wirklich noch im Meinungsbild abstimmen müssen, dass diese auch weiterhin 1.2+ sind? --Kolossos 15:23, 2. Jun. 2008 (CEST)
- Tut mir leid, falsche Signatur erwischt: ich meinte Kolossos. 10:10, 2. Jun. 2008 (CEST) (Deine Signatur wird durch meine Monobook hervorgehoben, da sie einen Redir enthält, da bin ich wohl verrutscht)
- Ich habe nie behauptet, dass ND und NC frei wären... -- Chaddy - DÜP 10:01, 2. Jun. 2008 (CEST)
- @
@syrcro: zu deinem Punkt 7 - das war ja der Grund weshalb ich vorschlug, ein solches Meinungsbild nicht zur Findung der Wahrheit, sondern zur Findung der Nutzer-Präferenz zu machen. Welche unserer Lizenzen wir zur Disposition stellen wollen wäre halt noch zu klären. Zu deinem Punkt 4 - Was Bilder angeht lässt die WMF den Projekten doch weitgehend freie Hand. Der Rahmen ist festgelegt, aber innerhalb dessen können wir (mehr oder weniger) machen, was wir wollen.
@Kolossos: Über die Umlizenzierung müssen wir nicht abstimmen. Sofern man die Prämissen akzeptiert, die ich oben vorgeschlagen habe, folgt daraus auch ohne groß legalistisch argumentieren zu müssen, dass die Lizenz so i.O. und die Rücknahme nicht möglich ist - entfernte Lizenzbapperl können ohne weiteres wieder eingefügt werden.
@all: Ein Meinungsbild über 1.2+ wäre kein "Versuch den Inhalt der Wikipedia mittels treuwidriger Ausnutzung der Schächen der Lizenz unfreier zu machen", denn wir sprechen hier ja nur über Bildlizenzen. Je länger ich drüber nachdenke, desto mehr gefällt mir ehrlich gesagt der Gedanke, GFDL als Bildlizenz komplett abzuschaffen. Das würde jedenfalls konsistent mit den Bestrebungen zur CC-Kompatibilität sein. Wie schon gesagt würde ich das als reine Zukunftsperspektive sehen, d.h. Altbestände bleiben logischerweise erhalten.-- Wiggum 16:14, 2. Jun. 2008 (CEST)
Zur Info: Wir haben jetzt unter Wikipedia_Diskussion:WikiProjekt_Rechtsgutachten_2008#HTH die Antwort des Vereins. Mehr wird es erstmal nicht geben. Damit können wir fortfahren das Wikipedia:Meinungsbilder/GFDL_1.2_Bildlizenz zügig vorzubereiten. Ich würde mich dabei auch aus Zeitgründen gerne weitestgehend raushalten und das Feld neutraleren Mitarbeitern überlassen. Kernpunkt wären für mich zwei Fragen: "Wollen wir GFDL1.2only akzeptieren?" (Ja/Nein) und "Was machen wir, wenn die Urheber einer Umlizensierung ihrer Bilder nicht zustimmen mit dem Altbestand der unter GFDL1.2only hochgeladen wurde?" (Löschen/Behalten). --Kolossos 18:51, 4. Jun. 2008 (CEST)
Rechtliche Situation beim Ersetzen eines PNG_Bildes durch SVG
Das PNG-Bild RR-Emblem_col2.png, für das eine OTRS-Freigabe des Urhebers vorlag, wurde durch einen Benutzer in ein SVG-Bild (Royal_Rangers_N.svg) ersetzt. Aufgrund eines SLA habe ich dann das PNG-Bild gelsöcht, allerdings soeben zur Veranschaulichung wieder hergestellt. Nun bemängelt der Rechteinhaber, dass das SVG-Bild nicht freigegeben sei und zudem mangehaft umgesetzt wurde. Kann das PNG-Bild ohne Rücksprache durch ein SVG-Bild ersetzt werden? -- Wo st 01 (Di / ± / MP) 16:10, 26. Mai 2008 (CEST)
- Hatten wir das Thema nicht schonmal? Durch die Umwandlung ist kein neues Werk entstanden. Wäre das der Fall, wäre der SVG-Zeichner der Urheber. Hier liegt aber ein ganz anderer Fall vor: Es ist auch für die PNG keine Freigabe notwendig, das Bild erreicht keine Schöpfungshöhe. Demzufolge gibt es auch keinen Urheber im Sinne des Urheberrechts. Wenn dieses Bild Schöpfungshöhe hätte, müßte in der SVG-Version korrekterweise der Urheber genannt werden. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 16:16, 26. Mai 2008 (CEST)
- Genau, erst vor ein paar Tagen, siehe hier --Connum 16:27, 26. Mai 2008 (CEST)
- Zum Thema mangelhaft umgesetzt: Okay, Die Schriftart ist eine andere (sieht man am R) und der rote Rand stimmt von der Breite her nicht ganz. Bei der Qualität des PNGs könnte man es ruhigen Gewissens durch VectorMagic(.com) jagen mit brauchbarem Ergebnis. Ich will aber weder für den Upload verantwortlich sein (nachdem sich dieser Verein so komisch anstellt), noch habe ich genügend Coins oder wie das dort heißt für eine freie Umwandlung übrig. Vielleicht mag sich ja jemand dort anmelden (ist ja kostenlos), man bekommt dann zwei Vektorisierungen umsonst. Das Problem wäre dann aus der Welt. --Connum 16:32, 26. Mai 2008 (CEST)
- (Bearbeitungskonflikt)Für diese Situation: Bei beiden Bildern ist die Argumentation, dass kein deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung vorliegt (siehe dazu Schöpfungshöhe & Wikipedia:BR#Logos), sodass das Bild nicht urheberrechtlich geschützt ist. Eine Freigabe des Urhebers kann ich zudem nicht erkennen (dann wäre eine richtige Lizenz + Vorlage:logo + Vorlage:OTRS drin). --Isderion 16:22, 26. Mai 2008 (CEST)
- Im Ergebnis: Wenn jemand ein SVG (auch wenn es [subjektiv] qualitativ schlecht ist) hat der "Urheber" Pech, dan in unserem Fall keine Schöpfungshöhe gegeben ist. Würdest du das PNG dann trotzdem belassen?-- Wo st 01 (Di / ± / MP) 16:35, 26. Mai 2008 (CEST)
- Ja. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 22:16, 26. Mai 2008 (CEST)
- Aber nein! Bei solchen einfachen Sachen können die Bitmaps doch schnellgelöscht werden... SVG sind per Definition besser. -- Smial 12:00, 28. Mai 2008 (CEST)
- Ironie-Modus vergessen? ;-) --Connum 12:13, 28. Mai 2008 (CEST)
- Aber nein! Bei solchen einfachen Sachen können die Bitmaps doch schnellgelöscht werden... SVG sind per Definition besser. -- Smial 12:00, 28. Mai 2008 (CEST)
- Ja. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 22:16, 26. Mai 2008 (CEST)
- Im Ergebnis: Wenn jemand ein SVG (auch wenn es [subjektiv] qualitativ schlecht ist) hat der "Urheber" Pech, dan in unserem Fall keine Schöpfungshöhe gegeben ist. Würdest du das PNG dann trotzdem belassen?-- Wo st 01 (Di / ± / MP) 16:35, 26. Mai 2008 (CEST)
Danke. -- Wo st 01 (Di / ± / MP) 07:08, 27. Mai 2008 (CEST)
- Wenn ein SVG fehlerhaft, falsch oder nicht korrekt ist, ist es zu löschen, und die PNG ist erneut zur Konvertierung zu stellen. So einfach ist die Lage. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 10:40, 28. Mai 2008 (CEST)
- Naja, wenn ein svg fehlerhaft erscheint, sollte man zuerst den Hochlader ansprechen. Teils ist auch das Pixelbild das fehlerhafte (zB. falsche Umsetzung der Unternehmensfarben bei der Pixelierung des Logos). sугсго 10:48, 28. Mai 2008 (CEST)
- Das habe ich jetzt einfach mal vorraus gesetzt. ;-) Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 11:00, 28. Mai 2008 (CEST)
- Beim Pixelbild kann kaum die Schriftart falsch sein, wenn es ein "Original" ist. -- Smial 11:53, 28. Mai 2008 (CEST)
- Hat das wer behauptet das im Pixelbild die Schrift falsch ist? Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 16:08, 28. Mai 2008 (CEST)
- Ich habe weiter oben geschrieben, dass im SVG die Schriftart falsch ist, und man das Logo daher korrigieren sollte (am besten über VectorMagic, falls man die Schriftart nicht herausfinden kann). Er dreht jetzt den Spieß um und argumentiert für das PNG, da dort die Schriftart stimmt. Den Einwand mit der Schriftart (und die Tatsache, dass auch der rote Rand des Logos nicht ganz stimmt) finde ich aber berechtigt, muss ich zugeben. Ich wäre daher auf jeden fall für eine Re-Vektorisierung, da sonst auf jeden Fall das "originale" PNG vorzuziehen wäre. Grüße --Connum 16:22, 28. Mai 2008 (CEST)
- Am auffälligsten sind übrigens die verschobenen gelben Dreiecke im Stern. Alles in allem etwas schlampig umgesetzt und sollte daher auf jeden Fall schnellstmöglich überarbeitet werden! --Connum 16:25, 28. Mai 2008 (CEST)
- Hat das wer behauptet das im Pixelbild die Schrift falsch ist? Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 16:08, 28. Mai 2008 (CEST)
- Beim Pixelbild kann kaum die Schriftart falsch sein, wenn es ein "Original" ist. -- Smial 11:53, 28. Mai 2008 (CEST)
- Das habe ich jetzt einfach mal vorraus gesetzt. ;-) Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 11:00, 28. Mai 2008 (CEST)
- Naja, wenn ein svg fehlerhaft erscheint, sollte man zuerst den Hochlader ansprechen. Teils ist auch das Pixelbild das fehlerhafte (zB. falsche Umsetzung der Unternehmensfarben bei der Pixelierung des Logos). sугсго 10:48, 28. Mai 2008 (CEST)
Wollte die Herren Grafiker drauf hinweisen, dass nicht nur die Vektorgrafik Bild:Royal Rangers N.svg (Mit "n" war wohl "Neu" gemeint?!) sondern auch die Vektorgrafik Bild:Royal Rangers.svg falsch ist. Da beide vom Original Bild:RR-Emblem_col2.png abweichen, sind sie mE schnellzulöschen.--Manuel Heinemann 00:13, 29. Mai 2008 (CEST)
- Ich erkenne keinen Löschgrund für diese SVGs. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 00:20, 29. Mai 2008 (CEST)
- Sind zwei falschvektorisierte und nicht vom Urheber der PNG-Datei freigegebene Grafiken nicht Löschgrund genug?!--Manuel Heinemann 00:46, 29. Mai 2008 (CEST)
- Es gibt nichts freizugeben, die Grafiken erreichen keine Schöpfungshöhe. Natürlich sind korrekte Umsetzungen zu bevorzugen. Da keine Schöpfungshöhe vorliegt, gibt es auch keinen Urheber nach § 2 UrhG. Somit kann jeder daran rumbasteln wie er will. Wir sollten natürlich die korrekten Dateien benutzen, urheberrechtlich ist aber hier keinerlei Handlungsbedarf. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 00:55, 29. Mai 2008 (CEST)
- Was spricht also dagegen die falschvektorisirte Grafiken zu löschen, solange bis man ein richtigvektorisierte Grafik hat?--Manuel Heinemann 08:35, 29. Mai 2008 (CEST)
- Dann binde eben vorübergehend das PNG in den Artikel ein. Ich werde (wenn ich dazu komme) am Wochenende eine exaktere Vektorversion erstellen. Allerdings will ich sie nicht selbst hochladen, sonst bekomme ich wo möglich noch post von einem Anwalt dieses Vereins... Kann es aber gerne jemandem zum Upload überlassen. --Connum 08:47, 29. Mai 2008 (CEST)
- @Connum: Vorübergehendes Einbinden des PNGs im Artikel Royal Rangers ist die nächsten 2 Tage nicht möglich. Artikel hat eine Seitensperrung wegen des vielen Hin und Hers kassiert. War ein etwas drastisches Vorgehen von Henriette; Sie hat die 3-Tage-Sperre dann aber auch nachvollziehbar begründet.--Manuel Heinemann 12:23, 29. Mai 2008 (CEST)
- Kann eh noch etwas dauern, bis ich zum Vektorisieren komme. Sage dann bescheid und lade das SVG bei irgendeinam Sharedhoster hoch. Ihr dürft euch dann drum kloppen wer es hochläd! ;) --Connum 12:26, 29. Mai 2008 (CEST)
- (BK) Nachtrag: Im Hinblick auf die Tatsache, dass nur eine Grafik den Artikel zieren kann und im Hinblick auf die Speicherkapazität der Server sollte man sich sowieso auf eine vektorisierte Grafik (ungachtet der Entscheidung des OTRS-Team bzgl. der Anfrage der Royal Rangers) entscheiden. Rein vom Namen her würde ich mich für die Vektorgrafik Bild:Royal Rangers.svg entscheiden und die Vektorgrafik Bild:Royal Rangers N.svg vom Server schmeißen.--Manuel Heinemann 12:30, 29. Mai 2008 (CEST)
- Serverspeicherplatz? Die haben mehr als genug Speicher. Und auch gelöschte Bilder schaffen keinen neuen Speicherplatz, weil sie gar nicht richtig "gelöscht" werden, sondern nur für normale Benutzer "unsichtbar" gemacht werden. Dann besteht nämlich auch die Möglichkeit, sie wiederherszustellen (ist bei Texten auch so).
- @Connum: Einweg-Socke, du verstehst? ;) -- Chaddy - DÜP 18:15, 29. Mai 2008 (CEST)
- @Chaddy: Einweg-Socke?--Manuel Heinemann 23:53, 29. Mai 2008 (CEST)
- @Manuel Heinemann: Es gibt Fälle, da ist ein Bild für die Wikipedia rechtlich unbedenklich, der Hochlader möchte aber verhindern, daß er, weil seine echte Identität bekannt ist, Ärger bekommt. Abmahnungen (selbst wenn sie vor Gericht abgeschmettert werden) können sehr unangenehm werden. Manche Benutzer verwenden deshalb spezielle Accounts, mit denen beispielsweise nur Logos hochgeladen werden. Andere wiederum verwenden Sockenpuppen, die sie nur einmal verwenden, deshalb der Zusatz "Wegwerf-". --RalfR → BIENE braucht Hilfe 00:43, 30. Mai 2008 (CEST)
- Das alles hört sich für mich nach einer (halb-)illegalen Sache an. Warum damit die Wikipedia in Mißkredit bringen?! --Manuel Heinemann 01:01, 30. Mai 2008 (CEST)
- Das verstehst du falsch. Damit wird niemand in Mißkredit gebracht. Es ist nur eine Schutzmaßnahme vor allzu klagewütigen Anwälten oder Firmen. Das ist auch keineswegs illegal oder halblegal. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 01:25, 30. Mai 2008 (CEST)
- Jedoch ließt sich das alles im Artikel Sockenpuppen irgendwie anderst. Dort wird eine Sochkenpuppe als etwas negatives dargestellt, dass man zu unterbinden habe, was auch mein bisheriges Verständnis war.--Manuel Heinemann 09:19, 31. Mai 2008 (CEST)
- Das verstehst du falsch. Damit wird niemand in Mißkredit gebracht. Es ist nur eine Schutzmaßnahme vor allzu klagewütigen Anwälten oder Firmen. Das ist auch keineswegs illegal oder halblegal. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 01:25, 30. Mai 2008 (CEST)
- Das alles hört sich für mich nach einer (halb-)illegalen Sache an. Warum damit die Wikipedia in Mißkredit bringen?! --Manuel Heinemann 01:01, 30. Mai 2008 (CEST)
- @Manuel Heinemann: Es gibt Fälle, da ist ein Bild für die Wikipedia rechtlich unbedenklich, der Hochlader möchte aber verhindern, daß er, weil seine echte Identität bekannt ist, Ärger bekommt. Abmahnungen (selbst wenn sie vor Gericht abgeschmettert werden) können sehr unangenehm werden. Manche Benutzer verwenden deshalb spezielle Accounts, mit denen beispielsweise nur Logos hochgeladen werden. Andere wiederum verwenden Sockenpuppen, die sie nur einmal verwenden, deshalb der Zusatz "Wegwerf-". --RalfR → BIENE braucht Hilfe 00:43, 30. Mai 2008 (CEST)
- @Chaddy: Einweg-Socke?--Manuel Heinemann 23:53, 29. Mai 2008 (CEST)
- @Connum: Vorübergehendes Einbinden des PNGs im Artikel Royal Rangers ist die nächsten 2 Tage nicht möglich. Artikel hat eine Seitensperrung wegen des vielen Hin und Hers kassiert. War ein etwas drastisches Vorgehen von Henriette; Sie hat die 3-Tage-Sperre dann aber auch nachvollziehbar begründet.--Manuel Heinemann 12:23, 29. Mai 2008 (CEST)
- Dann binde eben vorübergehend das PNG in den Artikel ein. Ich werde (wenn ich dazu komme) am Wochenende eine exaktere Vektorversion erstellen. Allerdings will ich sie nicht selbst hochladen, sonst bekomme ich wo möglich noch post von einem Anwalt dieses Vereins... Kann es aber gerne jemandem zum Upload überlassen. --Connum 08:47, 29. Mai 2008 (CEST)
- Was spricht also dagegen die falschvektorisirte Grafiken zu löschen, solange bis man ein richtigvektorisierte Grafik hat?--Manuel Heinemann 08:35, 29. Mai 2008 (CEST)
- Es gibt nichts freizugeben, die Grafiken erreichen keine Schöpfungshöhe. Natürlich sind korrekte Umsetzungen zu bevorzugen. Da keine Schöpfungshöhe vorliegt, gibt es auch keinen Urheber nach § 2 UrhG. Somit kann jeder daran rumbasteln wie er will. Wir sollten natürlich die korrekten Dateien benutzen, urheberrechtlich ist aber hier keinerlei Handlungsbedarf. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 00:55, 29. Mai 2008 (CEST)
- Sind zwei falschvektorisierte und nicht vom Urheber der PNG-Datei freigegebene Grafiken nicht Löschgrund genug?!--Manuel Heinemann 00:46, 29. Mai 2008 (CEST)
Drei Tage sind ins Land gezogen, doch hat sich bei der Vektorgrafik Bild:Royal Rangers.svg und Bild:Royal Rangers N.svg nichts geändert. Immernoch ist die Schriftart eine andere (sieht man am R) und der rote Rand stimmt von der Breite her nicht ganz mit dem PNG Bild:RR-Emblem_col2.png überein. Zudem scheint die Windrose um ein Grad verdreht zu sein.
Aus diesem Grund habe ich Connum sein Vorschlag umgestezt und im Artikel Royal Rangers das falsche SVG erst mal wieder gegen das richtige PNG ersetzt.--Manuel Heinemann 10:08, 3. Jun. 2008 (CEST)
- (Konsequenterweise müßten die anscheinend verfälschenden SVG ja nun wech, oder?) -- Smial 10:13, 3. Jun. 2008 (CEST)
- Ganz meine Worte!--Manuel Heinemann 11:00, 3. Jun. 2008 (CEST)
- Bin am Wochenende nicht dazugekommen, diese Woche schaff ich's auch nicht. Wäre auch dafür, die falschen SVGs zu entsorgen! --Connum 11:29, 3. Jun. 2008 (CEST)
- Smial oder Connum, kann sich jemand von Euch um das Löschen kümmern? Ich wüsste jetzt nicht einmal, wo und wie ich eine Bildlöschung richtig beantragen und begründen müsste! Danke und Gruß --Manuel Heinemann 13:13, 3. Jun. 2008 (CEST)
- Oder kann mir jemand anderes erklären wo und wie ich eine Bildlöschung richtig beantragen und begründen muss?!--Manuel Heinemann 07:28, 5. Jun. 2008 (CEST)
- Ich bin kein admin, sorry. Da es keinen normalen Löschantrag, sondern nur noch SLA oder DÜP für Bilder gibt, jedoch kein offensichtlicher SLA-Grund vorliegt, müßte da wohl ein DÜP-Baustein rein. Was immer dabei herauskommen mag... -- Smial 08:34, 5. Jun. 2008 (CEST) Btw: Hat es schon jemand mit der Grafikwerkstatt versucht? -- Smial 08:38, 5. Jun. 2008 (CEST)
- So, hab es mal dort reingepflanzt. -- Smial 08:45, 5. Jun. 2008 (CEST)
- Ich bin kein admin, sorry. Da es keinen normalen Löschantrag, sondern nur noch SLA oder DÜP für Bilder gibt, jedoch kein offensichtlicher SLA-Grund vorliegt, müßte da wohl ein DÜP-Baustein rein. Was immer dabei herauskommen mag... -- Smial 08:34, 5. Jun. 2008 (CEST) Btw: Hat es schon jemand mit der Grafikwerkstatt versucht? -- Smial 08:38, 5. Jun. 2008 (CEST)
- Bin am Wochenende nicht dazugekommen, diese Woche schaff ich's auch nicht. Wäre auch dafür, die falschen SVGs zu entsorgen! --Connum 11:29, 3. Jun. 2008 (CEST)
- Ganz meine Worte!--Manuel Heinemann 11:00, 3. Jun. 2008 (CEST)
- Dank Ixitixel sind die falschen Vektorgrafiken nun auch endlich mal gelöscht. Das neue Problem, mit jeder Version, die die Jungs in der Grafikwerksatt basteln, die aber nicht dem Orginal-PNG entspricht, fallen neue Vektorgrafiken an, die man dann wieder zu löschen hat.--Manuel Heinemann 13:29, 5. Jun. 2008 (CEST)
- Dann hat sich das erledigt, wie ich sehe... Aber nur mal zum Thema "bis ins Detail entsprechend" (siehe hier): Auf der Suche nach einem PDF mit dem Logo im Vektorformat sind mir mehr "offizielle" Versionen (u.a. Anmeldeformulare, Vereinszeitschriften...) in Dunkelrot (bzw. allgemein dunkler) über den Weg gelaufen, als in der von Dir so beharrlich verlangten Farbgebung. So viel zu den Stichworten "original", "bis ins Detail", "richtig"/"falsch", "unbrauchbar"... gell? ;) --Connum 13:58, 5. Jun. 2008 (CEST)
- Das mag vielleicht sein, was du mir da versuchst zu erzählen, doch wurde nur das PNG vom Webmaster der Royal Rangers der Wikipedia zur Verfügung gestellt. Jeder SVG-Klon der diesem PNG nicht zu 100&% entspricht ist, wenn ich die mehrere Diskussionen richtig verstanden habe, eine URV, oder?!--Manuel Heinemann 14:54, 5. Jun. 2008 (CEST)
- Nein, das ist dann keine URV. Eine Urheberrechtsverletzung liegt nur dann vor, wenn die Urheberrechte verletzt werden. Wenn aber ein sowieso gemeinfreies, also gar nicht urheberrechtlich geschütztes Logo nachgezeichnet wird, ist das keine URV, auch wenn die Nachzeichnung nicht 100%-ig dem Original entspricht. -- Chaddy - DÜP 17:10, 5. Jun. 2008 (CEST)
- Das PNG hat aber kein Baustein, das es als gemeinfrei kennzeichnet, oder?--Manuel Heinemann 01:21, 6. Jun. 2008 (CEST)
- Nein, das ist dann keine URV. Eine Urheberrechtsverletzung liegt nur dann vor, wenn die Urheberrechte verletzt werden. Wenn aber ein sowieso gemeinfreies, also gar nicht urheberrechtlich geschütztes Logo nachgezeichnet wird, ist das keine URV, auch wenn die Nachzeichnung nicht 100%-ig dem Original entspricht. -- Chaddy - DÜP 17:10, 5. Jun. 2008 (CEST)
- Das mag vielleicht sein, was du mir da versuchst zu erzählen, doch wurde nur das PNG vom Webmaster der Royal Rangers der Wikipedia zur Verfügung gestellt. Jeder SVG-Klon der diesem PNG nicht zu 100&% entspricht ist, wenn ich die mehrere Diskussionen richtig verstanden habe, eine URV, oder?!--Manuel Heinemann 14:54, 5. Jun. 2008 (CEST)
- Beide Grafiken haben den Baustein - und das zu Recht! Und selbst wenn Schöpfungshöhe vorliegen würde - dann wäre eine nicht 100%ige Vektor-Umsetzung keine URV, weil kein neues Werk entsteht. Die Art der Bereitstellung spielt überhaupt keine Rolle. Ich kann mit der Grafik machen was ich will, ich darf sogar eine Karikatur daraus bauen. Ist denn das so schwer? (vgl. Zulässige Karikatur des Bundesadlers – Gies Adler, Urteil des Bundesgerichtshofes vom 20. März 2003 – 1 ZR 117/00 (OLG Köln) NJW 2003, Heft 50, S. 3633 ff.) --RalfR → BIENE braucht Hilfe 02:03, 6. Jun. 2008 (CEST)
- Jetzt diskutieren wir doch schon so lange... Selbst wenn der Webmaster uns ein Logo in der Farbvariation Türkis-Pink geschickt hätte ich trotzdem die Farben so angepasst, wie sie auch tatsächlich vom Verein für öffentliche Publikationen verwendet wird. Und das ohne schlechtes Gewissen, Ralf hat das jetzt glaube ich anhand des Bildes abschließend deutlich gezeigt. Da anscheinend sowohl die helle als auch die dunkle Fassung benutzt werden, ist das in dem Fall natürlich egal. --Connum 09:31, 6. Jun. 2008 (CEST)
- Beide Grafiken haben den Baustein - und das zu Recht! Und selbst wenn Schöpfungshöhe vorliegen würde - dann wäre eine nicht 100%ige Vektor-Umsetzung keine URV, weil kein neues Werk entsteht. Die Art der Bereitstellung spielt überhaupt keine Rolle. Ich kann mit der Grafik machen was ich will, ich darf sogar eine Karikatur daraus bauen. Ist denn das so schwer? (vgl. Zulässige Karikatur des Bundesadlers – Gies Adler, Urteil des Bundesgerichtshofes vom 20. März 2003 – 1 ZR 117/00 (OLG Köln) NJW 2003, Heft 50, S. 3633 ff.) --RalfR → BIENE braucht Hilfe 02:03, 6. Jun. 2008 (CEST)
Schöpfungshöhe, Teil 1432
SH bei Bild:ZUM-Logo.png? --Noddy 11:45, 28. Mai 2008 (CEST)
- Autsch, schrammt verdammt nahe am laufenden Auge vorbei. Schöpfungshöhe#Exemplarische_Darstellung:_Nicht_schutzf.C3.A4hige_Werke_der_angewandten_Kunst ich wage hier keine Aussage. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 11:56, 28. Mai 2008 (CEST)
- Finde ich auch zu schwierig, da persönlich zu entscheiden. Ich sage mal so, ich würde (bzw. hätte) es nicht hoch(ge)laden. --Connum 12:05, 28. Mai 2008 (CEST)
- Imho keine einfache Grafik und auch kein einfacher Schriftzug. Logo-SH gehört eh abgeschafft. Ich halte es inzwischen für verwegen, daß in der WP Amateure über Fragen der Schöpfungshöhe befinden, was anderswo hohe Gerichte und zahlreiche Advokaten beschäftigt. -- Smial 12:13, 28. Mai 2008 (CEST)
- Bis auf einige Ausnahmen sind wir hier doch alle "Amateuere". Ist nicht genau das Sinn und Zweck des Wikipedia-Gedankens, dass jeder Mitarbeiten kann? Dass keiner hier endgültige rechtliche Beratung geben kann und darf, steht nicht nur auf vielen der Hilfeseiten ganz oben, sondern wird von den Antwortenden selbst auch immer wieder klargestellt. Also schaffen wir am besten alle Frageseiten hier ab, weil ja eh niemand qualifiziert ist. Und Lizenzbausteine, bei denen es auch nur den geringsten Grund gibt, Zweifel anzubringen, löschen wir gleich samt aller damit verbundenen Uploads mit... Oder wie? --Connum 12:50, 28. Mai 2008 (CEST)
- Bei SH-Fragen antworte ich oft mit "ich würde sagen", um auszudrücken, daß das nur eine subjektive Meinung ist. Die Haftung liegt immer beim Uploader, das war auch immer so. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 13:20, 28. Mai 2008 (CEST)
- Eben... Es geht doch hier sowieso nur wieder darum, die Abneigung gegen bestimmte Formate oder Handhabungen zum Ausdruck zu bringen, obwohl dies an anderer Stelle schon zur Genüge getan wurde. Die Diskussion dort war beendet, wenn ich das richtig mitbekommen habe, und sollte daher auch an dieser Stelle - auch nicht durch ständige unterschwellige Andeutungen und ironische Kommentare - nicht fortgeführt werden. --Connum 13:30, 28. Mai 2008 (CEST)
- Um zum Thema zurückzukommen... die Freigabe ist nicht ausreichend, der Urheber erklärt ausdrücklich, daß das Bild nicht cc ist, außerdem Das ZUM-Logo ist als Deutsche Marke 397 42 503.1/38 geschützt. Es darf nur im Zusammenhang mit Hyperlinks auf ZUM.DE verwendet werden. - Gut, hätte es keine SH, könnte uns das alles egal sein, aber genau dies wird bei dieser Art Logo immer strittig sein. Ich bin hier für Löschen. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 13:52, 28. Mai 2008 (CEST)
- Schließe mich an, löschen. --Connum 14:16, 28. Mai 2008 (CEST)
- Um zum Thema zurückzukommen... die Freigabe ist nicht ausreichend, der Urheber erklärt ausdrücklich, daß das Bild nicht cc ist, außerdem Das ZUM-Logo ist als Deutsche Marke 397 42 503.1/38 geschützt. Es darf nur im Zusammenhang mit Hyperlinks auf ZUM.DE verwendet werden. - Gut, hätte es keine SH, könnte uns das alles egal sein, aber genau dies wird bei dieser Art Logo immer strittig sein. Ich bin hier für Löschen. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 13:52, 28. Mai 2008 (CEST)
- Bis auf einige Ausnahmen sind wir hier doch alle "Amateuere". Ist nicht genau das Sinn und Zweck des Wikipedia-Gedankens, dass jeder Mitarbeiten kann? Dass keiner hier endgültige rechtliche Beratung geben kann und darf, steht nicht nur auf vielen der Hilfeseiten ganz oben, sondern wird von den Antwortenden selbst auch immer wieder klargestellt. Also schaffen wir am besten alle Frageseiten hier ab, weil ja eh niemand qualifiziert ist. Und Lizenzbausteine, bei denen es auch nur den geringsten Grund gibt, Zweifel anzubringen, löschen wir gleich samt aller damit verbundenen Uploads mit... Oder wie? --Connum 12:50, 28. Mai 2008 (CEST)
@Connum:"Es geht doch hier sowieso nur wieder darum, die Abneigung gegen bestimmte Formate oder Handhabungen zum Ausdruck zu bringen" Wie kommst Du auf das dünne Brett? Und was soll das mit Formaten zu tun haben? Lerne differenzieren. -- Smial 10:06, 30. Mai 2008 (CEST)
Eure wahren Absichten erschliessen sich mir nicht ganz. Die Leute vom Zum-Wiki sind in Urheberrechtsfragen bewandert und haben gegen die Verwendung hier nichts einzuwenden. Jegliche Weiterverwendung unterliegt sowieso dem Markenrecht. Weshalb versuchen denn hier ein Haufen Amateure Schöpfungshöhe zu beurteilen? Solange doch nichts dagegen spricht, müsste es unsere Grundhaltung sein, Inhalte zu behalten, nicht zu löschen? Kopfschüttelnd, --Ikiwaner 18:47, 28. Mai 2008 (CEST)
- Sie schließen eine Verwendung außer zur Verlinkung ihrer Homepage aus. Dies ist inkompatibel zu allen unseren Lizenzen. Solange sich niemand findet, der mangelnde SH feststellt, sehe ich keine Chance, das Bild zu behalten. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 18:59, 28. Mai 2008 (CEST)
- Schon wieder so ein "Alles Amateure!"-Schreier... Machen wir doch einfach die Wikipedia dicht und gehen alle an die frische Luft... Hat ja eh keiner Ahnung hier, wozu also noch Helfen, Bilder hochladen, oder gar Artikel schreiben? Überlassen wir das doch lieber den Profis in den großen Verlagen... --Connum 19:29, 28. Mai 2008 (CEST)
- Vielleicht hätte man uns ja auch einfach hierauf verweisen können... --Connum 20:37, 28. Mai 2008 (CEST)
- Das habe ich ganz bewußt nicht getan, weil die einzige zu klärende Frage ist, ob das Ding mit der Lizenz
{{LogoSH}}
hochgeladen werden darf und deswegen, ob es SH erreicht. Die Diskussion hätte da auch keine neuen Erkenntnisse gebracht. - Aber jedenfalls Danke für Eure bisherigen Meinungen, ihr Amateure! ;) --Noddy 20:52, 28. Mai 2008 (CEST)
- Das habe ich ganz bewußt nicht getan, weil die einzige zu klärende Frage ist, ob das Ding mit der Lizenz
Sehe nur eine handwerkliche Leistung, die nicht die höheren Hürden bei Werken der angewandten Kunst überspringt: keine SH --Historiograf 22:35, 28. Mai 2008 (CEST)
- Ich sehe schon SH. -- Chaddy - DÜP 22:42, 28. Mai 2008 (CEST)
Dann hast du zu begründen (und nicht ich), inwiefern du das Durchschnittsgestalten deutlich überragende Leistung siehst. Wie im Zivilprozess liegt die Beweislast bei dir --Historiograf 22:27, 29. Mai 2008 (CEST)
- Lassen wir doch diese albernen Spielchen, wir sind beide erwachsene Männer... -- Chaddy - DÜP 23:45, 29. Mai 2008 (CEST)
- So wie ich das sehe ist eine Mehrheit für Löschen und gegebene Schöpfungshöhe. jodo 23:50, 29. Mai 2008 (CEST)
Das hat mit einem Spielchen nichts zu tun, sondern ist ein argumentatives Grundprinzip. Wer SH bejaht, kann das auch im Rahmen der Dogmatik begründen --Historiograf 04:46, 30. Mai 2008 (CEST)
- Ist es aber nicht so, dass "hat Schöpfungshöhe" erstmal grundsätzlich angenommen werden sollte, und für "hat keine Schöpfungshöhe" ausreichend argumentiert werden sollte? Könnte man sonst nicht alles nach Herzenslust hochladen und abwarten, ob jemand für Schöpfungshöhe argumentiert? fragt sich Connum 08:49, 30. Mai 2008 (CEST)
- Bei Gebrauchskunst wie Logos nehme man das BVerG-Urteil: Die Literatur stützt diese Auffassung mit der Überlegung, dass der an sich einheitliche Werkbegriff des § 2 UrhG bei der angewandten Kunst durch den Geschmacksmusterschutz nach Maßgabe des Geschmacksmustergesetzes als lex specialis durchbrochen werde (Nordemann/Vinck, aaO Rn. 21, 52) und die formellen Anforderungen des Geschmacksmustergesetzes – Anmeldung zur Eintragung und Zahlung der Anmeldegebühren – unterlaufen werden könnten, wenn Urheberrechtsschutz auch für die „Kleine Münze“ gewährt würde (vgl. Dreyer, aaO Rn. 59). Im Übrigen gehe es bei Werken der angewandten Kunst darum, zu verhindern, dass nahe liegende Gestaltungselemente monopolisiert würden (vgl. Schack, aaO Rn. 207). und man kann begründet argumentieren, dass wir hier in aller Regel nicht von (hinreichender) Schöpfungshöhe ausgehen müssen.-- Wiggum 18:11, 31. Mai 2008 (CEST)
Da es noch nicht entschieden scheint: Sowohl der Globus, als auch der Tempel sind eher simpel gestrickt, beide Elemente sind jetzt auch nicht wirklich was überraschend/besonderes. Auch die Kombination ist nichts besonderes (Welt als Kugel - wie auch sonst - von dem anderen Bild). Wer da ein über das Übliche hinausragende Maß der Gestaltung findet, sollte das wirklich erklären können. sугсго 18:27, 31. Mai 2008 (CEST)
Na geht doch. Natürlich ist SH/Nicht-SH nicht mathematisch ausrechenbar, aber ein deutliches Überragen muss begründbar sein. Ist also - was bei einem Logo der Fall ist - die Zuordnung zur Gebrauchskunst zu bejahen, gilt eben das Gegenteil von dem, was Connum schrieb: Nur ein kleiner Teil aller Gestaltungen ist urheberrechtlich geschützt, da es eben den Geschmacksmusterschutz gibt - wozu wäre der sonst gut, wenn ohnehin so gut wie alles urheberrechtlich und zwar 70 Jahre pma geschützt wäre? bei einem Werk der angewandten Kunst (also bei Logos) gilt also: SH ist zu begründen und nicht umgekehrt. Wieso verwies hinsichtlich der Weltkugel niemand auf die BGH-Entscheidung Telefonkarte? Und wieso blieb unberücksichtigt, dass der griechische Tempel eher originalgetreu mit sehr geringer illustrativer Abstraktion wiedergegeben ist? --Historiograf 00:54, 1. Jun. 2008 (CEST)
- Wieder etwas dazugelernt für die Zukunft... :) Danke Wiggum und Histo für die ausführlichen Erläuterungen! --Connum 13:06, 1. Jun. 2008 (CEST)
Fahndungs- und Polizeifotos
Wie sehen die Bildrechte an Fahndungs- und Polizeifotos aus, wie z. B. die Fahndungsfotos nach dem Opfer im Fall der Entführung von Ursula Herrmann, also Fotos wie das und das hier? Zusatzfrage: was ist mit den Wikimedia Commons? Vielen Dank, Maikel 22:29, 30. Mai 2008 (CEST)
- Diese Fotos wurden vielleicht von der Polizei als Fahndungsfotos veröffentlicht. Sie wurden aber nicht von der Polizei angefertigt, zumindest ist dies äußerst unwahrscheinlich. Somit sind sie keine amtlichen Werke. Was aber viel schwerer wiegt ist hier das Recht am eigenen Bild der dargestellten Kinder. Ohne Zustimmung der Eltern und des Fotografen dürfte hier nichts gehen, sorry. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 23:51, 30. Mai 2008 (CEST)
- Hallo Ralf, Danke für Deine Antwort. Das klingt soweit logisch, aber nach dieer Logik dürften andere Medien diese Bilder eigentlich auch nicht veröffentlichen. Noch problematischer wären dann Fälle wie Fahndungsfotos nach Tatverdächtigen, wo deren Veröffentlichung anders als bei Fahndungsfotos definitiv nicht im Interesse des Abgebildeten liegt. Demnach hätte es also nie ein Fahndungsfoto von Andreas Baader geben dürfen. Maikel 09:22, 31. Mai 2008 (CEST)
- Die Presse hat wiederum andere Gesetze als wir, sie dürfen sich im Rahmen des Zitatrechts weit mehr erlauben, notfalls tun sie das in Form eines Ausriß. Was Fahndungsfotos angeht: Gefahr_im_Verzug#Deutschland dürfte einer der Punkte sein, die übers Recht am eigenen Bild hinausgehen, Baader war zudem Person der Zeitgeschichte. Wenn ein Paßbild benutzt wurde, bleiben allerdings in jedem Fall die Urheberrechte des Fotografen erhalten. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 12:54, 31. Mai 2008 (CEST)
- Das brauchste keine Gefahr im Verzug (die liegt bei Fahndungsfotos auch oft nicht vor), da genügt § 24 KunstUrhG:
Für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit dürfen von den Behörden Bildnisse ohne Einwilligung des Berechtigten sowie des Abgebildeten oder seiner Angehörigen vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden.
- sугсго 16:11, 31. Mai 2008 (CEST)
- Danke Euch beiden.
- Das hier habe ich dazu noch gefunden.
- Wie ist Wikipedia denn bildrechtlich einzordnen, sind wir keine Presse? Insbesondere, habe wir kein Zitatrecht? Maikel 20:15, 31. Mai 2008 (CEST)
- Nein, wir müssen uns immer voll und ganz an das Urheberrecht halten. Und zwar weniger wegen Wikipedia selber (da würden wir vielleicht schon als "Presse" durchgegen, ähnlich wie der Brockhaus), sondern viel mehr deshalb, weil wir hier ausschließlich freie Inhalte anbieten wollen, die von allen zu allen Zwecken weitergenutzt werden können. -- Chaddy - DÜP 20:31, 31. Mai 2008 (CEST)
- (BK) Nö, Wikipedia ist keine "Presse". Hier wird freies Material (freie Enzyklopädie) gehortet, d.h. eine Weiternutzung durch Dritte soll ermöglicht werden. Daher auch der ganze Zirkus mit den Lizenzen - GFDL, CC, oder ganz frei "public domain" besser gemeinfrei. Gruß --Btr 20:33, 31. Mai 2008 (CEST)
- Sehr interessant, vielen Dank für die Auskunft. Maikel 09:01, 1. Jun. 2008 (CEST)
- Die Presse hat wiederum andere Gesetze als wir, sie dürfen sich im Rahmen des Zitatrechts weit mehr erlauben, notfalls tun sie das in Form eines Ausriß. Was Fahndungsfotos angeht: Gefahr_im_Verzug#Deutschland dürfte einer der Punkte sein, die übers Recht am eigenen Bild hinausgehen, Baader war zudem Person der Zeitgeschichte. Wenn ein Paßbild benutzt wurde, bleiben allerdings in jedem Fall die Urheberrechte des Fotografen erhalten. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 12:54, 31. Mai 2008 (CEST)
- Hallo Ralf, Danke für Deine Antwort. Das klingt soweit logisch, aber nach dieer Logik dürften andere Medien diese Bilder eigentlich auch nicht veröffentlichen. Noch problematischer wären dann Fälle wie Fahndungsfotos nach Tatverdächtigen, wo deren Veröffentlichung anders als bei Fahndungsfotos definitiv nicht im Interesse des Abgebildeten liegt. Demnach hätte es also nie ein Fahndungsfoto von Andreas Baader geben dürfen. Maikel 09:22, 31. Mai 2008 (CEST)
- Diese Fotos wurden vielleicht von der Polizei als Fahndungsfotos veröffentlicht. Sie wurden aber nicht von der Polizei angefertigt, zumindest ist dies äußerst unwahrscheinlich. Somit sind sie keine amtlichen Werke. Was aber viel schwerer wiegt ist hier das Recht am eigenen Bild der dargestellten Kinder. Ohne Zustimmung der Eltern und des Fotografen dürfte hier nichts gehen, sorry. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 23:51, 30. Mai 2008 (CEST)
Wiki Artikel auf einer Homepage verlinken
Ist es legal einen Link zu einem Wikipedia Artikel auf einer privaten Homepage zu setzen? Es gibt viele tolle Artikel, die es lohnen einen Link auf die Hompage zu basteln!
Vielen Dank fürs beantworten und ein schönes Wochenende
wünscht Euch ein glücklicher
Chris --91.8.181.13 22:44, 30. Mai 2008 (CEST)
- Links sind auf jeden Fall legal. -- Chaddy - DÜP 22:56, 30. Mai 2008 (CEST)
- Hallo glücklicher Chris, natürlich kannst Du auf Wikipedia verlinken. Soviel ich weiß (ich bin kein Experte) darfst Du überhaupt alle legalen Inhalte verlinken, Ausnahmen sind etwa Kinderpornografie, Anleitungen wie man Kopierschutz umgeht oder Bomben baut, etc. Du darfst auch auf einen öffentlichen Zeitschriftenartikel verlinken. Du darfst auch die Wikipediaartikelinhalte selbst in Deine website integrieren, im Zweifel immer Urheber angeben. Maikel 23:14, 30. Mai 2008 (CEST)
- Zum Integrieren der Wikipedia-Inhalte. Nicht im Zweifel die Urheber angeben, sondern grundsätzlich immer! Wenn man auf Wikipedia-Artikel nicht verlinkt, sondern sie direkt weiternutzt, dann muss man die Lizenzbestimmungen einhalten. Für alle Texte und viele Bilder gilt die GFDL. Bei Bildern gibt es aber auch viele andere Lizensierungsmöglichkeiten. -- Chaddy - DÜP 23:45, 30. Mai 2008 (CEST)
- Danke für die Berichtigung. Maikel 20:18, 31. Mai 2008 (CEST)
- Das wurde sogar schon per Urteil erlaubt. --Constructor 19:19, 3. Jun. 2008 (CEST)
- Zum Integrieren der Wikipedia-Inhalte. Nicht im Zweifel die Urheber angeben, sondern grundsätzlich immer! Wenn man auf Wikipedia-Artikel nicht verlinkt, sondern sie direkt weiternutzt, dann muss man die Lizenzbestimmungen einhalten. Für alle Texte und viele Bilder gilt die GFDL. Bei Bildern gibt es aber auch viele andere Lizensierungsmöglichkeiten. -- Chaddy - DÜP 23:45, 30. Mai 2008 (CEST)
Wie siehts mit diesem Bild auf Commons aus? Gilt das in Deutschland als gemeinfrei? --Nuuk 11:01, 31. Mai 2008 (CEST)
- Nein, gilt es nicht automatisch. Einz von unzähligen Bildern auf Commons, die wir hier nicht dulden würden. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 12:48, 31. Mai 2008 (CEST)
- Wird doch in 2 Artikeln verwendet. --Nuuk 14:28, 31. Mai 2008 (CEST)
Noch zwei komische Fälle: Bild:1864 Wilhelm.jpg, auf [2] seh ich nichts davon, daß das 1905 war, und so ein Hoffotograf ist ja selten unbekannt. Und müsste bei Bild:Kronprinz wilhelm axb01.jpg nicht Bild-PD-alt-1923 verwendet werden. Wobei doch vor dem 1.1.1923 gemeint ist, oder? --Nuuk 15:10, 31. Mai 2008 (CEST)
- Da das Bild auf einem Frontispiz eines Buches von 1923 auftritt, müsste erst bewiesen werden, dass es vor 1923 erschien, bevor PD-alt-1923 in Betracht käme --Historiograf 01:07, 1. Jun. 2008 (CEST)
- Habe bei beiden DÜP gesetzt. Sind so nicht in Ordnung jodo 15:42, 31. Mai 2008 (CEST)
- Bei Bild:Kronprinz wilhelm axb01.jpg scheint sogar rechts unten der Fotografenname angegeben zu sein, aber nicht sehr leserlich. --Kam Solusar 20:19, 31. Mai 2008 (CEST)
- Ich habe weder die Bilder noch andere der beiden Personen in der Directmedia-Sammlung gefunden, schade. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 21:28, 2. Jun. 2008 (CEST)
- Bei Bild:Kronprinz wilhelm axb01.jpg scheint sogar rechts unten der Fotografenname angegeben zu sein, aber nicht sehr leserlich. --Kam Solusar 20:19, 31. Mai 2008 (CEST)
Siehe bitte Benutzer_Diskussion:Ovrandow#Susanne_von_Paczensky, da wir unterschiedlicher Ansicht bezgl. der Übernahme von ganzen Sätzen und Formulierungen von hier sind, bitte ich um eine dritte und vierte Meinung. Danke! --elya 16:56, 31. Mai 2008 (CEST)
- Können wir uns vielleicht darauf einigen, dass man in solchen Fällen erst WP:TP liest und im Zweifel nochmals liest, bevor man hier fragt? Wozu gibt es denn solche Seiten bitteschön? Damit nicht immer alles von neuem haarklein erklärt werden muss. Wo bitteschön enthält der Artikel etwas anderes als nicht schützbare Fakten? --Historiograf 01:04, 1. Jun. 2008 (CEST)
- aber natürlich lieber Histo, da aber Fragen offen sind, frage ich hier, genau wie es dort steht. Die übernommenen Formulierungen im Einzelnen:
- Quelle: „ Der Vater, ein hoher preußischer Beamter mit sozialdemokratischer Tradition, ein getaufter Protestant, wird von einem Tag zum anderen zum Juden gemacht, Susanne wird zum “Mischling“ erklärt. “
- Artikel: Der Vater war ein hoher preußischer Beamter mit sozialdemokratischer Tradition. Obwohl ein getaufter Protestant, wurde er in der Zeit des Nationalsozialismus von einem Tag zum anderen zum Juden gemacht, Susanne wird zum „Mischling“ erklärt.
- Quelle: „Die westdeutsche Studentenbewegung entsteht, die Frauenbewegung kommt in die Gänge. An dieser Veränderung will sie teilhaben. Sie schreibt über die Pille, über den Prozess: EMMA gegen STERN, über Reformen im Strafvollzug - und immer wieder über den § 218.“
- Artikel: „Die westdeutsche Studentenbewegung entstand, die Frauenbewegung kam in die Gänge. An dieser Veränderung wollte sie teilhaben. Sie schrieb über die Pille, über den Prozess: EMMA gegen STERN, über Reformen im Strafvollzug – und immer wieder über den § 218.“
- Quelle: „Der § 218 war auch ein zentrales Thema jener bemerkenswerten Buchreihe, die Susanne von Paczensky acht Jahre lang herausgab. Frauen aktuell hieß sie schlicht, jedes Jahr erschienen sechs Bände als rororo Taschenbücher zu Themen wie Gewalt in der Ehe, Frauen im Parlament, Türkinnen in der BRD, Väter als Täter, Mütterfeindlichkeit, Frauen als Komplizinnen.“
- Artikel: “Der § 218 war auch ein zentrales Thema ihrer bemerkenswerten Buchreihe „Frauen aktuell“, die sie von 1977 bis 1983 im Rowohlt-Verlag herausgab. Jedes Jahr erschienen sechs Bände als rororo Taschenbücher zu Themen wie Gewalt in der Ehe, Frauen im Parlament, Türkinnen in der BRD, Väter als Täter, Mütterfeindlichkeit, Frauen als Komplizinnen.“
- Quelle: „Zu einem Zeitpunkt, an dem viele von uns sich auf den Ruhestand vorbereiten, startet Susanne noch einmal durch. Sie promoviert in Soziologie.“
- Artikel: „Zu einem Zeitpunkt, an dem viele sich auf den Ruhestand vorbereiten, startete Susanne noch einmal durch und promovierte in Soziologie.“
- Quelle: „Der Wiedervereinigung, dem Taumel um das einig Volk sah sie mit großer Unruhe und Misstrauen entgegen, “ein Großdeutsches Reich“ wie sie es nannte, wollte sie nicht noch einmal erleben. Die politische Zeitgenossin blieb sie - auch in Berkeley. Sie schreibt für die ZEIT, für die BRIGITTE, für die SZ: nun ist es z.B. der Strafvollzug in den USA, gegen den sie sich engagiert, die Todesstrafe: dass die Bürgerrechte, auf die die US-Amerikaner so stolz sind, für den Verurteilten nicht gelten sollen, das empört sie zutiefst.“
- Artikel: „ Der Wiedervereinigung, dem Taumel um das einig Volk sah sie mit großer Unruhe und Misstrauen entgegen, „ein Großdeutsches Reich“, wie sie es nannte, wollte sie nicht noch einmal erleben. Die politische Zeitgenossin blieb sie – auch in Berkeley. Sie schreibt für die ZEIT, für die Brigitte, für die Süddeutsche Zeitung. Nun ist es der Strafvollzug in den USA, gegen den sie sich engagiert, die Todesstrafe, dass die Bürgerrechte, auf die die Amerikaner so stolz sind, für den Verurteilten nicht gelten sollen, das empört sie zutiefst.“
Diese Abschnitte bilden den größeren Teil des Artikels und die Formulierungen besitzen m.E. durchaus schützenswerte Originalität (sonst wären sie mir vermutlich gar nicht aufgefallen). Wenn das für Wikipedia in Ordnung ist, beuge ich mich natürlich den Rechtsexperten hier. Wenn es meine Texte wären, wäre ich jedenfalls sauer. Grüße, --elya 13:01, 1. Jun. 2008 (CEST)
Wir sind hier keine Rechtsexperten. Du hast nicht das geringste von dem Sinn von WP:TP verstanden. Diese Seite schlägt für eine breite Grauzone, bei der es im wesentlichen um die Übernahme von Fakten, eine pragmatische Regelung vor: Umformulieren ohne Versionslöschung. Der Autor der Übernahme ist freundlich darauf hinzuweisen, dass er künftig eigenständiger formulieren soll. In der Zeit, die du aufgewendet hast, detailliert Übernahmen zu belegen, die du für eigenschöpferische Beiträge hältst, hättest du ohne weiteres den Artikel in einen akzeptablen Zustand bringen können. Danach hättest du dich dann wegen einer Versionslöschung (für die ich nach wie vor keine Notwendigkeit sehe) an die zuständige Stelle wenden können. Aber darum geht es dir ersichtlich nicht. Du willst rechthaben und störst daher dieses Projekt. Natürlich können wir jetzt endlos darüber diskutieren und ein Meinungsbild machen, ob die einzelnen Formulierungen Schöpfungshöhe haben. WP:TP soll genau diese Diskussionen überflüssig machen aus der Erwägerung heraus, dass es so gut wie ausgeschlossen werden kann, dass ein Rechteinhaber bei Faktenübernahmen die Versionsgeschichte sichtet und anschließend gegen die Wikimedia Foundation (denn die Klone und Offline-Nutzer wie Directmedia bieten ja keine früheren Versionen) vorgeht. --Historiograf 15:05, 1. Jun. 2008 (CEST)
- herzlichen Dank für die ausführliche und wie immer freundliche Auskunft in dieser Angelegenheit; einen schönen Tag noch, ich geh jetzt ein Eis essen, statt weiter das Projekt zu schädigen ;-) --elya 15:25, 1. Jun. 2008 (CEST)
Bilder von wiki.vorratsdatenspeicherung.de
Einer unserer Newsschreiber hat Bilder von wiki.vorratsdatenspeicherung.de (unten nur WVD genannt) auf Commons als cc-by-sa 3.0 hochgeladen. Dazu zwei Fragen:
- Zählen die Bilder in einem Wiki auch als Inhalt?
- Falls ja: Kann die Lizenz cc-by-2.0 (auf WVD) in cc-by-sa-3.0 (auf Commons) umgewandelt werden?
(Eines der fünf Bilder als Beispiel: WVD Commons) --Constructor 04:20, 1. Jun. 2008 (CEST)
- Ich würde es so nicht akzeptieren. Bei dem Bild auf wiki.vorratsdatenspeicherung.de sind keinerlei Angaben zum Urheber gemacht. Ich denke das wurde irgendwoher übernommen ohne groß auf die Urheberrechte zu achten. Besonders da das Bild nur in einer Webauflösung vorliegt. Die CC-by schreibt sogar die Nennung des Urhebers vor. Dies ist bei dem Bild nicht möglich. Die Umwandlung der Lizenz von cc-by-2.0 (auf WVD) in cc-by-sa-3.0 (auf Commons) ist zudem unzulässig.
- Aber ansich hier am falschen Platz, da das Bild auf Commons liegt jodo 14:07, 1. Jun. 2008 (CEST)
1004 Logofrage
Hallo,
könnte mal bitte ein Kenner hier schauen, ob ein Logo Schöpfungshöhe erreicht? Speziell bei der Ebert- und der Studienstiftung des deutschen Volkes bin ich mir unsicher, da sie Grafiken enthalten. Danke! --Curtis Newton ↯ 12:49, 1. Jun. 2008 (CEST)
- Bei allen außer Bild:Logo_Studienstiftung_des_deutschen_Volkes.svg würde ich die Schöpfungshöhe klar verneinen jodo 14:02, 1. Jun. 2008 (CEST)
Habe ich mich oben irgendwie unverständlich ausgedrückt? Die Bejahung der Schöpfungshöhe bei Logos bedarf einer Begründung, aus der das deutliche Überragen der Durchschnittsgestaltung hervorgeht --Historiograf 14:52, 1. Jun. 2008 (CEST)
- Nur weil du das so siehst muss ich mich nicht an deine Regel halten :) jodo 17:54, 1. Jun. 2008 (CEST)
Es ist nicht meine Regel, sondern die logische Konsequenz der unstrittigen Rechtslage --Historiograf 02:28, 2. Jun. 2008 (CEST)
Schöpfungshöhe Logo
Benutzer:Bene16 hat diese beiden Bilder [3], [4] auf Commons hochgeladen und in den de-Artikel Allgäuer Brauhaus reingesetzt. Abgesehen davon, dass sie qualitätsmäßig nicht gut sind und auch definitiv beide nicht wie angegeben "own work", würde ich gerne zumindest das reine Logo im Artikel einbauen (natürlich in anderer Qualität). Aber wie seht ihr das in dem Fall mit der Schöpfungshöhe? Geht das ok? --Senner 20:33, 1. Jun. 2008 (CEST)
- Auf den Commons sind die Dateien auf jeden Fall mal falsch. Und das "own work" bezweifel ich auch. Hab die Dateien entsprechend gekennzeichnet jodo 23:13, 1. Jun. 2008 (CEST)
- Das zweite enthält offensichtlich ein Foto, das dürfte wohl als künstlerisches Werk eines Fotografen gelten und damit ausreichende SH aufweisen. (so jedenfalls mein Verständnis) --AFranK99 [Disk.] 12:57, 2. Jun. 2008 (CEST)
- Sehe ich ebenso. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 13:13, 2. Jun. 2008 (CEST)
- Das zweite enthält offensichtlich ein Foto, das dürfte wohl als künstlerisches Werk eines Fotografen gelten und damit ausreichende SH aufweisen. (so jedenfalls mein Verständnis) --AFranK99 [Disk.] 12:57, 2. Jun. 2008 (CEST)
Hallo nochmal! Vielleicht hab ich mich oben missverständlich ausgedrückt. Meine Frage war, ob eurer Ansicht nach das Logo an sich verwendbar ist, oder wegen nicht geringer Schöpfunghöhe nicht verwendet werden darf. Also nicht auf die beiden konkreten Bilder bezogen, sondern prinzipiell auf das Logo an sich, denn ich würde gerne ein anderes, besseres Bild erstellen nur mit diesem Logo, wenn rechtlich möglich. --Senner 22:27, 2. Jun. 2008 (CEST)
- Nachtrag: Die gleiche Frage habe ich auch zu folgenden Logos: [5], [6], [7]. Danke für eure Mühe der individuellen Begutachtung. --Senner 22:36, 2. Jun. 2008 (CEST)
- Bei den Logos an sich sehe ich keine SH; evtl. muss aber irgendein Wappenrecht beachtet werden. --AFranK99 [Disk.] 22:54, 2. Jun. 2008 (CEST)
Noch Textplagiat oder schon klare URV?
Kann bitte mal jemand Schwebefähre Osten–Hemmoor gegen das hier gegenlesen? Sicher keine 1:1-Kopie, aber nach meinem Geschmack zu nah am Original, wie seht Ihr das? --Simon-Martin 10:43, 2. Jun. 2008 (CEST)
- Ich halte das für eine URV. Ich habe zwar auch einen Satz aus Schwebefähre Osten–Hemmoor bei Google eingegeben, das Original aber nicht gefunden, sonst hätte ich den Artikel gar nicht weiter bearbeitet. – Die drei Bilder [8], [9], [10] dürften aber wohl verwendet werden, oder nicht? --[Rw] !? 11:05, 2. Jun. 2008 (CEST)
- OK, habe das mal als URV markiert.
- Bei den ersten beiden Bildern wäre die SH zu klären, das dritte hat sie wohl. Wenn bei den ersten beiden Bildern SH besteht, der Urheber nicht aufzutreiben ist und das Datum 1903 stimmt (bei Fertigstellung 1909 möglich, aber ebenfalls zu prüfen), sind die wohl PD-100. Zeppeline gab es bekanntlich noch nach 1907, da müsste das Datum geklärt werden. --Simon-Martin 11:54, 2. Jun. 2008 (CEST) (Nichtjurist)
- Eigene Dummheit: Wenn die Schwebefähre erst 1909 fertig war, wird das Foto mit dem Zeppelin darüber jünger als hundert Jahre sein. Ohne bekannten und nachprüfbar bis incl. 1937 verstorbenen Urheber, alternativ Freigabe der Erben, ist da bei derzeitiger Regelung nichts zu wollen (wenn PD-1923 durchkommt, sieht das anders aus). --Simon-Martin 12:22, 2. Jun. 2008 (CEST)
PD-1923 ist probeweise etabliert und kann und soll angewendet werden --Historiograf 13:32, 2. Jun. 2008 (CEST)
- Moin zusammen, schön das ihr die Augen auf habt, aber in diesem Fall muß ich etwas klarstellen: Sämtliche Texte und Fotos auf schwebefaehre-osten.de sind für die Veröffentlichung, bzw. zur Verwendung - im Zusammenhang mit der Schwebefähre - unserem Verein überlassen worden, was einer Freigabe gleich kommen dürfte. Uns werden darüber hinaus Artikel und Fotos von Mitgliedern und der Presse zur Veröffentlichung auf der Webseite zugetragen. Nun denke ich, als Stellvertretender Vorsitzender des Vereins und Webmaster der o.g. Homepage könnte ich die Informations-Lücke des Technischen Baudenkmals Schwebefähre Osten-Hemmoor auf Wikipedia schließen.
- Schönen Abend noch.
- Gruß --Coast Cowboy 20:46, 2. Jun. 2008 (CEST) E-Mail
- Das Problem ist, daß Urheberrecht nicht übertragbar ist. Der Fotograf bzw. seine Erben müssen der Veröffentlichung zustimmen, nicht der Besitzer des Fotos. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 21:20, 2. Jun. 2008 (CEST)
- Außerden ist eine Freigabe für alle Zwecke und für jedermann nötig, nicht einfach nur zur Veröffentlichung, bzw. zur Verwendung im Zusammenhang mit der Schwebefähre. -- Chaddy - DÜP 21:26, 2. Jun. 2008 (CEST)
- Es ist im obrigen Beitrag wohl nicht ganz klar rausgekommen, aber die o.g. Fotos wurden nie auf Wikipedia hochgeladen. Für die Verwendung auf unserer Webseite wurden uns die Nutzungsrechte vom Urheber / Erbe übertragen, bzw. eine Freigabe vom Urheber / Erbe erteilt. Für diverse Texte liegen uns Freigaben zur freien Verwendung der Texte vor, auch auszugsweise.--Coast Cowboy 22:18, 2. Jun. 2008 (CEST)
- Außerden ist eine Freigabe für alle Zwecke und für jedermann nötig, nicht einfach nur zur Veröffentlichung, bzw. zur Verwendung im Zusammenhang mit der Schwebefähre. -- Chaddy - DÜP 21:26, 2. Jun. 2008 (CEST)
- Das Problem ist, daß Urheberrecht nicht übertragbar ist. Der Fotograf bzw. seine Erben müssen der Veröffentlichung zustimmen, nicht der Besitzer des Fotos. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 21:20, 2. Jun. 2008 (CEST)
Sind Icons aus dem Editor von Microsoft Visual Basic 6 geschützt (kleiner als 16x16px)
Ich schreibe in Wikibooks ein Buch über die Prgrammierung in Visual Basic 6
Um Anfängern die Orientierung auf dem Editor zu erleichtern möchte ich Icons aus der Symbolleiste darstellen.
(z.B.: Klicke auf das Symbol ... um die Werkzeugsammlung zu öffnen)
Außerdem wollte ich Icons verwenden, die im Objektkatalog von Visual Basic 6 zur kennzeichnung von DLLs, Klassen, Eigenschaften, Funktionen und Ereignissen verwendet werden.
Alle Symbole sind kleiner als 16x16 Pixel, können als 16-Farben-Bitmap gespeichert werden und belegen dabei ca. 250 Bytes
(Als GIF, JPG oder PNG ist der Speicherplatz größer)
--InselAX 19:05, 2. Jun. 2008 (CEST)
- Da ist eine Einzelfallentscheidung nötig, das kann man nicht allgemein sagen. Wenn sie keine Schöpfungshöhe haben, können sie verwendet werden, und zwar in allen Größen und in Farbe. -- Chaddy - DÜP 19:19, 2. Jun. 2008 (CEST)
- Auf der von dir verlinkten Seite Schöpfungshöhe steht:
- "Als Schöpfungshöhe .... wird im deutschen Urheberrecht .... "
- Microsoft Visual Basic 6 ist aber ein amerikanisches Produkt. Kann darauf auch die Schöpfungshöhe angewendet werden? Ich möchte keine Bilder hochladen die dann in meinenem Buch vielfach verwendet werden um dann nachher zu erfahren, daß ich alles wieder ändern muß! --InselAX 19:54, 2. Jun. 2008 (CEST)
- Auf der von dir verlinkten Seite Schöpfungshöhe steht:
- Du schreibst das doch im deutschen Wikibooks, oder? Da gilt dann auch deutsches Recht (Schutzlandprinzip), egal aus welchem Land die Icons sind. -- Chaddy - DÜP 20:01, 2. Jun. 2008 (CEST)
- Und wer beurteilt, ob die Symbole Schöpfungshöhe haben? Ich kann sie nicht probeweise hochladen, da ich noch kein bestätigter Benutzer bin. (weder hier noch bei Wikibooks)--InselAX 20:28, 2. Jun. 2008 (CEST)
- Schick sie mir nach ralf@roletschek.de - ich werde es beurteilen und die hochladen, die unkritisch sind. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 21:18, 2. Jun. 2008 (CEST)
- Und wer beurteilt, ob die Symbole Schöpfungshöhe haben? Ich kann sie nicht probeweise hochladen, da ich noch kein bestätigter Benutzer bin. (weder hier noch bei Wikibooks)--InselAX 20:28, 2. Jun. 2008 (CEST)
- Du schreibst das doch im deutschen Wikibooks, oder? Da gilt dann auch deutsches Recht (Schutzlandprinzip), egal aus welchem Land die Icons sind. -- Chaddy - DÜP 20:01, 2. Jun. 2008 (CEST)
Man muss dazusagen, dass die Anwendung von deutschen Rechtskategorien eine Konvention der Wikipedia ist. Ob die bei Wikibooks genauso gilt müsste man erfragen.-- Wiggum 21:33, 2. Jun. 2008 (CEST)
- Die einfachste Möglichkeit wäre es, bei Microsoft nachzufragen. Vielleicht bekommen wir ja eine Generalfreigabe für Icons von ihnen. Ich frage einfach mal. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 21:58, 2. Jun. 2008 (CEST)
- Du brauchst die eigentlich nicht fragen. Hier schreiben die etwas zu Screenshots und zu Icons ihrer Software. -- heuler06 06:55, 3. Jun. 2008 (CEST)
- Ich würde sagen, das verhält sich wie mit Handylogos. Zu klein und viel zu gewöhnlich, als dass hier Schöpfungshöhe vorliegen könnte. --AFranK99 [Disk.] 07:53, 3. Jun. 2008 (CEST)
- Ergänzend zum Kommentar von Heuler06: Microsoft liefert auch einen Grossteil der Icons ihrer Produkte den Entwicklungspaketen mit, als Vorlagen für Icons eigener Anwendungen. Ich denke nicht, dass die das tun würden, wenn sie die Weiterverwendung unterbinden wollten. -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 08:07, 3. Jun. 2008 (CEST)
- Wir möchten uns aber an das Urheberrecht halten und nicht dem Gutenwillen von Microsoft ausgeliefert sein.
- Was ich konkrett damit meine:
- Microsoft akzeptiert wahrscheinlich die Bebilderung eines Wikibooks über Visual Basic, da es ja eigentlich kostenlose Werbung und Dokumentation über ein Produkt ist das sie verkaufen wollen.
- Wenn ich dann aber die Bildschirmfotos aus diesem Buch nehme und neu zusammenstelle (Bearbeitbarkeit gilt als Grundsatz in den Wikis der Foundation) um damit Kritik an Microsoft zu äussern (z.B. die Erde im Papierkorb und daneben ein Feuerplanet und der Kommentar Microsoft: Für eine leuchtende Zukunft auf der Erde) dann akzeptiert das Microsoft vielleicht nicht und macht dann ihre Rechte gültig.
- Oder auch wenn man Microsoft Programme von ihren Unvorteilhaften Seiten zeigt: Fünffehlermeldungen, einer Wirre als die andere und am ende ist auch noch die Arbeit von Stunden weg. Ob Microsoft in einem solchen Kontext wohl auch ein Bild akzeptieren würde?
- -- MichaelFrey 18:16, 5. Jun. 2008 (CEST)
@Chaddy: dein Hinweis auf das Schutzlandprinzip ist in mehrfahcer Hinsicht ganz grob falsch und kann nach hinten losgehen.
- deutsche Sprache erzeugt nicht automatisch bundesdeutsches Recht, es könnte ebensogut österreichisches oder schweizer Recht gelten. In der BRD könnte die Microsoftvertriebsgesellschaft Unterschleißheim das Recht wahrnehmen, das könnte aber auch die Microsoftniederlassung in Österreich oder sogar Italiens tun, da die Leute in Südtirol Deutsch sprechen und es dort einen deutschen Literaturmarkt gibt.
- nich wesentlich wichtiger: es gilt wenn es hart auf hart geht das floridianische Recht wo die Foundation sitzt, steht ja auch im Impressum von Wikibooks.
Gruß 85.181.130.82
- Daß wir Schutzlandprinzip anwenden ist keine Laune sondern von der Berner Übereinkunft vorgegeben. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 10:26, 3. Jun. 2008 (CEST)
- 'Liebe IP: Immer erst ins Impressum schauen und dann poltern: Nur weil San Francisco voll der Blumen ist, gilt noch lang kein floridianisches Recht. Karl Auer 13:19, 3. Jun. 2008 (CEST)
- Von M$ kam ne halbautomatische Antwort mit Verweis auf http://www.microsoft.com/germany/unternehmen/informationen/rechtlichehinweise/bilder.mspx --RalfR → BIENE braucht Hilfe 17:18, 3. Jun. 2008 (CEST)
- Also daf ich die Icons aus Visual Basic 6 nur unverändert in einem Buch über Visual Basic 6 verwenden, wenn dei Icons die gleiche Funktion haben wie in Visual Basic 6 !?!? -- InselAX 21:40, 3. Jun. 2008 (CEST)
- Nein, eben gerade das ist verboten. Eigentlich ist gleich alles Verboten, die Formulierungen sind sehr Unklar und laden zu Willkür ein.
- Alleine die Zeile Screen Shots müssen genau so wiedergegeben werden, wie sie in einem Microsoft-Produkt erscheinen würden. schliesst die Nutzung der Screen Shots auf Wikibooks aus, wenn man noch nicht mal Rote Kreise für "Klick hier" machen darf, dann ist einfach Schluss.
- -- MichaelFrey 18:16, 5. Jun. 2008 (CEST)
- Also daf ich die Icons aus Visual Basic 6 nur unverändert in einem Buch über Visual Basic 6 verwenden, wenn dei Icons die gleiche Funktion haben wie in Visual Basic 6 !?!? -- InselAX 21:40, 3. Jun. 2008 (CEST)
- Von M$ kam ne halbautomatische Antwort mit Verweis auf http://www.microsoft.com/germany/unternehmen/informationen/rechtlichehinweise/bilder.mspx --RalfR → BIENE braucht Hilfe 17:18, 3. Jun. 2008 (CEST)
Drei Absätze "zitiert"
In Autonome Geldpolitik der EZB hat der Ersteller drei Absätze mit Quellenangabe (Fn. 4, 5, 6) abgeschrieben, alle aus dem gleichen Buch. Urheberrechtlich bedenklich? --[Rw] !? 08:44, 3. Jun. 2008 (CEST)
Wie siehts da mit dem Persönlichkeitsrecht aus? Die Veröffentlichung von änlichen Bildern von Saddam Hussein wurde doch wegen Verstoßes gegen die Genfer Konvention (Verbot des öffentlichen Zurschaustellens, Entwürdigung) heftig krisitiert. --Nuuk 16:15, 3. Jun. 2008 (CEST)
Ist das ne Urheberrechtsfrage? --134.130.68.65 17:00, 3. Jun. 2008 (CEST)
- Geht uns außerdem nichts an, liegt auf Commons. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 17:14, 3. Jun. 2008 (CEST)
- Standardspruch, ich weiß. Trotzdem können wir uns doch hier überlegen, welche Bilder wir einbinden und welche nicht. --Nuuk 17:29, 3. Jun. 2008 (CEST)
- Du kannst es gern aus dem Artikel nehmen, meine Unterstützung hast du. Ich habe mich oft genug unbeliebt gemacht. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 17:39, 3. Jun. 2008 (CEST)
- Der hier ist siche rnicht durch die Genfer Konvention geschützt - im Gegensatz zu Saddam. (Der hier ist einfach ein international gesuchter Verbrecher) sугсго 09:47, 4. Jun. 2008 (CEST)
- Ja, aber er ist jetzt gefangen, also könnte das Persönlichkeitsrecht wieder greifen. Ist er eine absoluter Person der Zeitgeschichte? Ich erinnere mich an diese Diskussion--tox Bewerte mich! 08:51, 5. Jun. 2008 (CEST)
- Der hier ist siche rnicht durch die Genfer Konvention geschützt - im Gegensatz zu Saddam. (Der hier ist einfach ein international gesuchter Verbrecher) sугсго 09:47, 4. Jun. 2008 (CEST)
- Du kannst es gern aus dem Artikel nehmen, meine Unterstützung hast du. Ich habe mich oft genug unbeliebt gemacht. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 17:39, 3. Jun. 2008 (CEST)
- Standardspruch, ich weiß. Trotzdem können wir uns doch hier überlegen, welche Bilder wir einbinden und welche nicht. --Nuuk 17:29, 3. Jun. 2008 (CEST)
Nachgezeichnete Szenen aus Filmen
Wenn ich für einen WP-Artikel über einen Spielfilm eine Szene daraus nachzeichne, um den Bildaufbau usw. darzustellen, ist das rechtlich in Ordnung? Wohlgemerkt Zeichungen ohne markengeschützte Figuren wie Asterix oder Batman. Und wie sieht es mit selbst gemachten Fotos aus, die Filmszenen nachstellen? --Filoump 19:46, 3. Jun. 2008 (CEST)
- Wenn es wirklich dabei bleibt, dass du Bildaufbau, Beleuchtung, Kamerabewegung, etc anhand einer Skizze erklärst, dann ist das völlig in Ordnung. --h-stt !? 20:50, 3. Jun. 2008 (CEST)
- Danke! --Filoump 12:13, 5. Jun. 2008 (CEST)
Texte
Ich möchte einen Artikel über eine Schule erstellen. Es gibt aber ein Problem mit den Texten über die Geschichte der Schule. Auf einer Webseite der Schule und im Schulprofil (PDF) steht nahezu der selbe Text über die Geschichte. Im Schulprofil steht auf der zweiten Seite:
„Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (durch Photokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung der Anna-Schmidt-Schule reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werde“
Aber auf der Webseite steht bei der Geschichte über die Schule nichts davon. Darf ich nun einige Teile für den Artikel übernehmen (natürlich in eigenen Worten)? – ★ PsY.cHo ★, 11:20, 4. Jun. 2008 (CEST)
- Du darfst Fakten übernehmen und in eigenen Worten wiedergeben. Vermeide es, komplette Formulierungen, Sätze oder Abschnitte ohne Umformulierung zu übernehmen, das gibt nur Probleme, selbst wenn's keine URV ist.-- Wiggum 11:33, 4. Jun. 2008 (CEST)
- Danke. – ★ PsY.cHo ★, 14:04, 4. Jun. 2008 (CEST)
Verlinkung auf nicht legales Youtube & Co. Video in Diskussion legal/egal/...
Wir hatten eben gerade in einer Diskussion eine Thematik bei der auch auf ein Youtube-Video verlinkt wurde. Dieses ist allerdings selbst eine URV. Ist es nun erlaubt in einer Diskussion darauf zu verlinken, wenn es der Diskussion dienlich ist? Oder ist es verboten? -- ▪Niabot▪議論▪ 15:09, 4. Jun. 2008 (CEST)
- Völlig egal, würde ich sagen. Wenn jemand hier fragen möchte, ob er ein bestimmtes Video verlinken darf, muss er ja auch einen Link angeben. Woher soll man sonst etwas beurteilen, wenn man es nicht vorher ansehen kann? --Grim.fandango 15:16, 4. Jun. 2008 (CEST)
- Gibt es da aber nicht einmal das Problem, das selbst Onlinezeitschriften und Forenbetreiber dafür verklagt werden können, wenn sie Links auf illegales Material (da bin ich mir nicht so sicher) oder Software zur Umgehung von "wirksamen" Kopierschutzmechanismen setzen? -- ▪Niabot▪議論▪ 15:25, 4. Jun. 2008 (CEST)
- @Grim: Nicht das du mich missverstanden hast. Ich meinte nicht auf dieser Seite, sondern auf einer Diskussionseite allgemein. Müsste man dort also einen solchen Link entfernen, wenn man wüsste, dass es sich dabei um eine URV handelt? -- ▪Niabot▪議論▪ 18:06, 4. Jun. 2008 (CEST)
- Also da der Inhalt von normalen Artikeln weiterverwendet werden darf und soll, dürfen dort nur "gute" Links rein. Daher entfernen "wir" dort die Links, weil wir eine Enzyklopädie erstellen wollen. Das gilt aber nicht für Diskussionsseiten, die sind nicht zur Weiterverwendung gedacht. Daher sollte dies "egal" sein. Wenn ich mich recht erinnere ist der Betreiber eines Forum für die Entfernung "schlechter" Links verantwortlich, zumindest in Deutschland, allerdings sitzt die Foundation in den USA. Allerdings reden wir damit über "Haftung für Hyperlinks" und nicht über Urheberrechtsfragen. --Grim.fandango 21:42, 4. Jun. 2008 (CEST)
- Haftung für Hyperlinks ist gar nicht mal vollkommen untauglich. Nichts genaues weiß man nicht. Nicht mal, ob das Haftungsprivileg der einschlägigen Gesetze überhaupt einen Anwendungsbereich hat (allerdings gibt es da insbesondere eine Kammer in Hamburg, die das recht weit sieht: NAch deren Auffassung müsste man auch die Telekom abmahnen können, wenn man unerwünschte Telefonanrufe erhält.) Ach ja: Fürs Internet gilt auch hier Schutzlandprinzip, hier als Gerichtsstand der unerlaubten Handlung bekannt. 08:31, 5. Jun. 2008 (CEST)
- Also da der Inhalt von normalen Artikeln weiterverwendet werden darf und soll, dürfen dort nur "gute" Links rein. Daher entfernen "wir" dort die Links, weil wir eine Enzyklopädie erstellen wollen. Das gilt aber nicht für Diskussionsseiten, die sind nicht zur Weiterverwendung gedacht. Daher sollte dies "egal" sein. Wenn ich mich recht erinnere ist der Betreiber eines Forum für die Entfernung "schlechter" Links verantwortlich, zumindest in Deutschland, allerdings sitzt die Foundation in den USA. Allerdings reden wir damit über "Haftung für Hyperlinks" und nicht über Urheberrechtsfragen. --Grim.fandango 21:42, 4. Jun. 2008 (CEST)
Youtube untersteht Google, und Google achtet darauf, dass dort keine illegalen Inhalte dauerhaft vorgehalten werden. Von daher ist bereits die Prämisse, dass es sich um eine URV handelt, fragwürdig. Es ist denkbar, dass Youtube entsprechende Rechte hat. Wenn ein Rechteinhaber den Anbieter unseres Forums (Wikipedia = Forum im Sinne der sog. Forenhaftung: http://recentchanges.de/blog/2008/05/neues-urteil-aus-hamburg-praedikat-lesenswert/ ) darauf hinweist, dass hier ein illegaler Link steht, muss er handeln. Vorher nicht --Historiograf 17:13, 5. Jun. 2008 (CEST)
In den letzten Tagen wurde auf diversen Seiten herumdiskutiert, das zug sich von Löschantrag über Adminanfragen, Löschprüfung zum neuerlichen Löschantrag. Um euch die Lektüre zu ersparen, hier eine Zusammenfassung der Ereignisse.
Es geht hier nicht um irgendwelche Socken-Problematik, um keine Grundsatzfragen, wie mit gesperrten Benutzern umzugehen ist, es geht hier ausschließlich um die Urheberrechts-Frage! Ich denke zwar, zu wissen, was zu tun ist, möchte aber in der verfahrenen Situation nicht durch Aktionismus noch mehr Verwirrung stiften.
- Auf dieser Benutzerunterseite wurde das Vorbereiten von Artikeln dirch IPs gestattet.
- Eine Sockenpuppe hat nun einige dieser Artikel per c&p in den ANR entlassen, Bearbeitungskommentar: "Hauptautor Benutzer:Mutter Erde": http://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:Beitr%C3%A4ge/Der_dicke_Monteur
- So sollte die Seite abgearbeitet und dann gelöscht werden, an sich nicht schlecht, ABER: in der Versionsgeschichte steht nicht Mutter Erde als Autor sondern IPs. Daß es ME war, kann mutmaßt werden, ist aber nicht sicher.
- Ich meine, man müßte die Versionsgeschichte auf die jeweiligen Diskussionen kopieren und wieder löschen, auf diese Weise den Bereich abarbeiten.
- Einfach löschen geht nicht, weil Dinge wie Friedhof La Recoleta ganz sicher keine Löschkandidaten sind
Was meint ihr, wie sollte vorgegangen werden? --RalfR → BIENE braucht Hilfe 15:42, 4. Jun. 2008 (CEST)
- Ist die fragliche Seite nicht auch schon eine C&P-URV? --AT talk 17:12, 4. Jun. 2008 (CEST)
- Das weiß ich nicht, müßte man mal prüfen, das wird ja was...:( --RalfR → BIENE braucht Hilfe 17:15, 4. Jun. 2008 (CEST)
- Hier fügt eine IP einen Artikel ein, der von Benutzer:Exodianecross und einer IP (vermutlich ME) als Denise Milani eingestellt worden war. URV?
- Unabhängig von urheberrechtlichen Bedenken gilt: Die Seite dient anscheinend ausschließlich dazu, einem unbeschränkt gesperrten Benutzer eine Plattform zu bieten, gelöschte Artikel übers Hintertürchen bei Wikipedia einzustellen. Wozu sollte man da noch großartig nach URV suchen oder diskutieren? Alles andere als die Unterseite zu löschen würde uns lächerlich machen. Nach Behalten der Seite bitte auch Michael Holm und Hans Bug entsperren. --Noddy 17:36, 4. Jun. 2008 (CEST)
- Du hast ja Recht. Aber laß uns doch erstmal klären, was aus urheberrechtlicher Sicht jetzt zu machen ist. Wenn wir das alles zusammenwürfeln, wird da nie was draus. Was ist mit den Artikeln, die im ANR stehen? --RalfR → BIENE braucht Hilfe 17:55, 4. Jun. 2008 (CEST)
- Am 20. Februar fügt 78.49.97.221 diesen Artikel ein, der offensichtlich dem englischen Artikel in dieser Version entspricht. Dann übersetzt die IP das Ganze. Anschließend kommt Benutzer:Der dicke Monteur und stellt den Text als Friedhof La Recoleta mit dem Hinweis "Hauptautor Benutzer:Mutter Erde" ein. Fraglich ist, ob die IP wirklich ME ist und ob sie nicht bereits durch c&p + Übersetzen aus en eine URV begangen hat. Ich sehe da mindestens eine URV. --Noddy 18:51, 4. Jun. 2008 (CEST)
- Also, die von den Monteurs-Socken angelegten Artikel sind alle von Mutter Erde (hat er mir per Mail bestätigt). -- Chaddy - DÜP 20:08, 4. Jun. 2008 (CEST)
- Am 20. Februar fügt 78.49.97.221 diesen Artikel ein, der offensichtlich dem englischen Artikel in dieser Version entspricht. Dann übersetzt die IP das Ganze. Anschließend kommt Benutzer:Der dicke Monteur und stellt den Text als Friedhof La Recoleta mit dem Hinweis "Hauptautor Benutzer:Mutter Erde" ein. Fraglich ist, ob die IP wirklich ME ist und ob sie nicht bereits durch c&p + Übersetzen aus en eine URV begangen hat. Ich sehe da mindestens eine URV. --Noddy 18:51, 4. Jun. 2008 (CEST)
- Du hast ja Recht. Aber laß uns doch erstmal klären, was aus urheberrechtlicher Sicht jetzt zu machen ist. Wenn wir das alles zusammenwürfeln, wird da nie was draus. Was ist mit den Artikeln, die im ANR stehen? --RalfR → BIENE braucht Hilfe 17:55, 4. Jun. 2008 (CEST)
Wessen Urheberrecht soll denn hier verletzt worden sein? Das der IPs? Die müssen ja ganz schön blöd sein, dass sie ohne zu mucken schon jahrelang den anderen IPs zuarbeiten... --Asthma 19:34, 4. Jun. 2008 (CEST)
- Das der Autoren des englischen Artikels. Ob ein Artikel urheberrechtlich geschützt ist, ist unabhängig davon, ob er von IPs oder angemeldeten Benutzern geschrieben wurde. --Noddy 20:08, 4. Jun. 2008 (CEST)
- Der (übrigens vom selbsternannten "URV-Experten" Tsor 2 Tage beschützte Strolch - damit ist 6-Stimmen-Tsor fällig) hat ja nun gar nichts gemacht. Weder übersetzt, noch irgendeine Quelle genannt - ausser Hauptautor Mutter Erde. Damit hat er insinuiert dass er vielleicht Nebenautor sein könnte - nicht mal das stimmt. Anonsten hab ich Chaddy 3+1 Artikel genannt, die er behalten kann. Beim Rest sage ich - Mutter Erde: Adios, ihr Halbfertigprodukte. Ich stelle sie dann irgendwann schon rein. Dann könnt Ihr gern URV-Verletzungen nachspüren. Null Problemo. Ich pflege fremdes geistiges Eigentum angemessen zu nennen. Mutter Erde 78.55.214.242 23:12, 4. Jun. 2008 (CEST)
- Ich würde vorschlagen, nach 24 Stunden alles zu löschen. Bis dahin hat jeder, der Interesse daran hat, die Inhalte lokal sichern und gegebenenfalls umformuliert neu einstellen, egal ob als IP, als Socke oder angemeldeter Benutzer. Alles andere ist Gewurschtel und zum Schluß weiß niemand mehr, von wem was wann gemacht wurde. Julica als Seiteninhaberin hat ja zugestimmt. In meinen Augen die sauberste Lösung. Also die in der Überschrift genannte Benutzerseite sowie die von der Monteurs-Socke angelegten Seiten alle weg wegen URV, unabhängig von Löschanträgen. Alles Neue wird neu betrachtet? --RalfR → BIENE braucht Hilfe 23:28, 4. Jun. 2008 (CEST)
- Wenn Du meinst, gern. Aber bitte nicht die Teri Shields. Die habe ich nach einer typischen gaga-LD gerettet. Von der ist nichts von mir. Siehe Versionsgeschichte. Gruss und gute Nacht ME 78.55.214.242 23:36, 4. Jun. 2008 (CEST)
- Hoppla, jetzt hab ich das erst richtig verstanden. Du willst nicht die geklauten Artikel löschen, sondern die Originale? Ernsthaft? Verkehrte Welt. Ich hoffe, ich habe mich verlesen. Es ist schon spät. Schnell ins Bett. Grüsse Mutter Erde 78.55.214.242 00:31, 5. Jun. 2008 (CEST)
Ja, ich meine, morgen 0:00 Uhr alles löschen. Was neu kommt, ist willkommen - egal ob von IP oder was auch immer. Nur so ist es lizenzrechtlich sauber. lieber neu und sauber als irgendwie zusammengeklickt. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 00:44, 5. Jun. 2008 (CEST)
- Eine Verständnisfrage: Wenn es dir darum geht, dass ich die Halbfertigprodukte in meiner Ausgabe letzter Hand dann wieder reinstellen kann, why not? Dann verschwindet zwar die Versionsgeschichte (schade drum), aber ich könnte ja dann z.B. die Eingriffe des Monteurs nochmal extra dokumentieren. Wenn das allerdings heissen sollte, dass Du letztlich alle Werkstattseiten verschwinden lassen möchtest (diese z.B. oder diese - wenn ich mal zu suchen anfange, finde garantiert noch 50 weitere!!!), dann dürfte das noch der Saupergau werden. Da bin ich ja mit der allgemeinen Benamung "Troll" ja noch gut bedient :-). Dich werden sie den Totengräber von wp.de nennen. Wetten? .
- Zum oben genannten Recoleta-Beispiel von Noddy noch ein Satz. Selbst in der allerallerallerersten Version auf einer Schmierseite (um zu sehen, was schon alles blau ist), ist die Quelle mit en schon erwähnt.
- Den schlechteren Denise Milani-Artikel, den ein anderer unabhängig von mir Monate später in den Artikelnamensraum reingestellt hatte, habe ich zu meinem dazugepackt, damit der Leser den Unterschied zwischen einem ME-Werk und eben einem anderen nachvollziehen kann. Und dabei habe ich dem neueren Milani-Artikel nach dem LA sogar noch geholfen, damit die formale Schlechtigkeit kein Löschgrund sein durfte. Aber kaum hatte ich ihn verbessert, hat ihn schnell einer meiner besonderen Freunde (vom Schiedsgericht!) gelöscht. Das sind die Geschichten, die einen Enzyklopädisten interessieren sollten und nicht die Würstchen, die ein engagierter Troll mit Wegwerf-ID Euch hinhält. Noch Fragen? Gruss Mutter Erde 78.51.165.205 10:54, 5. Jun. 2008 (CEST)
- Ich vertraue darauf, daß die Mitarbeiter hier auf UF den richtigen Weg finden werden. Ab morgen ist Foto-Workshop in Nürnberg, da gibts noch viel vorzubereiten. Ich klinke mich erstmal raus, bin aber nicht ganz weg. Ich als Totengräber von wp.de? Ich denke mal, das würden mir heute schon einige gern an die Backe schmieren. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 11:42, 5. Jun. 2008 (CEST)
URV bei Bildern
Hallo Smial, Du kennst Dich ja mit Bildern aus. Ich wollte bei einem Ersatzteilhändler einige Autoersatzteile für Wiki-Artikel fotografieren, dort hatte man aber Bedenken wegen möglicher URV. Kannst Du mir darauf eine schlüssige Erklärung geben? Gruß--Frila 13:29, 5. Jun. 2008 (CEST)
- Schwierig. Ich habe keine Ahnung, welche Rechte im einzelnen verletzt werden könnten. Ersatzscheinwerfer könnten ja u.U. als Designelemente geschützt sein. Ein Pollenfilter oder ein Auspuffkrümmer vermutlich eher nicht. Ich kopiere die Anfrage mal nach Wikipedia:Urheberrechtsfragen rüber. -- Smial 14:12, 5. Jun. 2008 (CEST)
- Das sind Gebrauchsgegenstände, deren schöpferische Gestaltungshöhe nur in absoluten Ausnahmefällen gegeben sein wird. Für den Laien gesprochen: Wenn das Ersatzteil ein Kunstwerk ist, könnte es vielleicht Ärger geben. (Colani-Antenne, Bertone-Stoßstange?) Zu Fahrzeugen gibts keine Rechtssprechung, ob sie der Panoramafreiheit unterliegen. Markenrechtlich bestehen keine Bedenken, weil wir die Marken ja nur abbilden und nicht führen. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 14:21, 5. Jun. 2008 (CEST)
Wir ignorieren hier das Geschmacksmusterrecht (siehe dort), also sehe ich keinen Hinderungsgrund --Historiograf 17:07, 5. Jun. 2008 (CEST)
Veröffentlichen eines Programms zur Erstellung von Karten aus Open Street Maps
Ich vertreibe ein GPS-Programm für Pocket PC. Würde ich gegen das Urheberrecht verstossen, wenn ich ein Programm zur Verfügung stellen würde, das aus Open Street Map Kacheln neue Karten erstellt, die von dem GPS-Programm benutzt werden könnten. --32.106.8.190 15:10, 5. Jun. 2008 (CEST)
- Das wird Dir der Anwalt Deines Vertrauens, jemand auf Open Street Map oder das Lesen der Lizenzbedingungen der Karten beantworten. Auf dieser Seite werden Fragen bezüglich der Richtlinien der Wikipedia zum Urheberrecht diskutiert. --Noddy 16:19, 5. Jun. 2008 (CEST)
Hinweis: Urteil zum Fotorecht
Wie beweist man, dass man ein digitales Bild gemacht hat? http://www.jurpc.de/rechtspr/20080095.htm --Historiograf 17:16, 5. Jun. 2008 (CEST)
- Indem man eine Serie von Fotos macht und sie zur Archivierung auf CD brennt, um den Zusammenhang gegebenenfalls zu verdeutlichen? --MrsMyer 00:17, 6. Jun. 2008 (CEST)
- Leitsatz 4. ist schon etwas befremdlich. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 01:18, 6. Jun. 2008 (CEST)
Hinweis: 1923
Es sidn ein paar mehr Einbindungen geworden, die noch bewertet werden müssen. ...Forrester { Die Dateiüberprüfung } 00:01, 6. Jun. 2008 (CEST)
Warum gilt deutsches Recht?
- Ich habe im Grunde eine sehr simple Frage. In der deutschen Wikipedia herrscht ja, dank strenger deutscher Rechtslage, ziemliche Bilderarmut (wenn man sie mit der engl. vergleicht). Der Betreibersitz der Wikimedia Foundation ist in den USA. Warum ist keine Fairuse Regelung möglich? Ein USA Betreiber hat auf seinen USA Servern seine Fair Use Bilder, die er auf eine Seite, auf der deutscher Text vorhanden ist, einbindet. Wo ist das Problem? Die deutsche Sprache wird's wohl nicht sein. Bitte um Aufklärung. --MaTi 01:18, 6. Jun. 2008 (CEST)
- Schutzlandprinzip und Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst --RalfR → BIENE braucht Hilfe 01:20, 6. Jun. 2008 (CEST)
- Es gibt aber doch auf Betreiberseite nichts was an Deutschland gebunden ist. Zitat auf dem verlinkten Artikel: "Schwierig bleibt die Frage nach dem anwendbaren Recht bei Handlungen im Internet, weil die Ubiquität des Internets die klare territoriale Zuordnung einer Verletzungshandlung zu einem bestimmten Schutzterritorium erschwert. Unterschieden werden unter anderem Ort der Tat, Angebotsstaat und Abrufstaat." Ort: USA, Angebotsstaat: USA, Abrufstaat: Kein spezifischer/international. Es handelt sich um ein Projekt deutscher Sprache, und ein Großteil der Besucher sind in Deutschland sesshaft, aber der Betreiber liegt doch "komplett" in den USA? Was mich im oben verlinkten Artikel aber sehr verwirrt hat ist folgendes: "Deutschland ist auch dann ein Schutzland, wenn der betroffene Server im Ausland steht, im Inland jedoch ein Abruf des Angebots möglich ist." - das würde ja bedeuten das jeder Server auf der Welt deutschem Recht entsprechen muss (da jeder Internetserver von Deutschland aus erreichbar ist)?! --MaTi 01:40, 6. Jun. 2008 (CEST)
- Wenn Fritzchen Mustermann auf einem Server in der Antarktis Inhalte bereithält, die nach deutschem Recht rechtswidrig sind, kann Fritzchen in Deutschland verklagt werden. Ebenso kann Fritzchen in der Ukraine verklagt werden, wenn er ein Bild der Panoramafreiheit hochgeladen hat usw...--RalfR → BIENE braucht Hilfe 02:14, 6. Jun. 2008 (CEST)
- Wenn man wüßte, wer die Person wirklich ist... Das mit dem verklagen ist nicht so einfach. --Grim.fandango 09:28, 6. Jun. 2008 (CEST)
- Die Sache ist ganz einfach: Deutsches Recht ist einzuhalten, da die Mehrheit der deutschsprachigen Benutzer in Deutschland wohnt. Unabhängig davon ist natürlich auch lokales Recht einzuhalten (in der Schweiz verbotene Inhalte sollten also nicht von Schweizern hochgeladen werden). Für den rechtlichen Rest verweise ich auf die Antwort von RalfR. Die Fair-Use-Regelung ist nicht möglich, da das Ziel der Wikimedia ist, in allen Sprachen der Welt eine freie (bezogen auf Lizensierung) Enzyklopädie zu bieten. Zu beachten ist deshalb, dass freie Lizenzen benutzt werden, die im Hauptzielraum eine sorglose Übernahme und Weiterverbreitung erlauben. Dergleichen gilt für die Schwesterprojekte. Wenn eine deutsche Lizenz in den Vereinigten Staaten ungültig ist (was oftmals bei markenrechtlich geschützten Logos ohne Schöpfungshöhe der Fall ist), können diese hier verwendet werden, jedoch nicht auf en.wikipedia.org (wo man sich dann jedoch oft mittels Fair Use aushilft), da deren Urheberrechtsgesetze von den deutschen zu abweichend sind und (für Deutsche) seltsame Vorstellungen enthalten, was Schützbarkeit angeht (siehe Kleine Münze, welche dort nicht existiert, da sie fast alles für schützbar halten). --Constructor 09:02, 6. Jun. 2008 (CEST)
- Wenn Fritzchen Mustermann auf einem Server in der Antarktis Inhalte bereithält, die nach deutschem Recht rechtswidrig sind, kann Fritzchen in Deutschland verklagt werden. Ebenso kann Fritzchen in der Ukraine verklagt werden, wenn er ein Bild der Panoramafreiheit hochgeladen hat usw...--RalfR → BIENE braucht Hilfe 02:14, 6. Jun. 2008 (CEST)
- Es gibt aber doch auf Betreiberseite nichts was an Deutschland gebunden ist. Zitat auf dem verlinkten Artikel: "Schwierig bleibt die Frage nach dem anwendbaren Recht bei Handlungen im Internet, weil die Ubiquität des Internets die klare territoriale Zuordnung einer Verletzungshandlung zu einem bestimmten Schutzterritorium erschwert. Unterschieden werden unter anderem Ort der Tat, Angebotsstaat und Abrufstaat." Ort: USA, Angebotsstaat: USA, Abrufstaat: Kein spezifischer/international. Es handelt sich um ein Projekt deutscher Sprache, und ein Großteil der Besucher sind in Deutschland sesshaft, aber der Betreiber liegt doch "komplett" in den USA? Was mich im oben verlinkten Artikel aber sehr verwirrt hat ist folgendes: "Deutschland ist auch dann ein Schutzland, wenn der betroffene Server im Ausland steht, im Inland jedoch ein Abruf des Angebots möglich ist." - das würde ja bedeuten das jeder Server auf der Welt deutschem Recht entsprechen muss (da jeder Internetserver von Deutschland aus erreichbar ist)?! --MaTi 01:40, 6. Jun. 2008 (CEST)
- Ein weiterer Grund ist, daß alle unsere Inhalte von anderen frei genutzt werden können sollen. Und da sich die möglichen Weiternutzer aufgrund der Sprache dieses Projektes vor allem in D/A/CH befinden, sollten unsere Inhalte natürlich den lokalen Gesetzen folgen, damit unsere Inhalte hier ohne größere Probleme verwendet werden können. --Kam Solusar 03:38, 6. Jun. 2008 (CEST)
- Das ist für mich das Hauptargument. --Grim.fandango 09:26, 6. Jun. 2008 (CEST)