Vorlage:Doppeleintrag Das Examen stammt aus dem Lateinischen, examina und bedeutet eigentlich Zünglein an der Waage, Verhör oder Untersuchung; Mehrzahl die Examina.
Es handelt sich meist um eine schriftliche und mündliche Prüfung zum Nachweis eines bestimmten Kenntnis- und Wissensstandes. Voraussetzung zum Ablegen eines Examens ist in der Regel die Absolvierung eines mehr oder weniger fest vorgeschriebenen Ausbildungsganges.
Weitere Wortformen:
- der Examinand: Prüfling.
- der Examinator, die ...toren: Prüfer.