Ich kenn mich im zweiten Absatz nicht ganz aus. Was ist genau der Unterschied zwischen Selbstbestimmungsrecht und freier Stadt? Ist hier Selbstbestimmungsrecht unter deutscher Oberherrschaft gemeint? Und was ist anders als bei Eupen-Malmedy? So, wie ich das verstehe, ist doch beides Deutschland abgesprochen werden. Danke schon jetzt für eine Aufklärung. --Hunne 17:52, 28. Nov 2002 (CET)
- Das Selbstbestimmungsrecht war eine Idee des Präsidenten Wilson. Er trat dafür ein, dass in den einzelnen Gebieten Abstimmungen über die Zugehörigkeit zu einer Nation durchgeführt werden sollten. Dieser Forderung wurde allerdings im Versailler Vertrag nicht komplett entsprochen. Elsaß-Lothringen fiel ohne Abstimmung an Frankreich, ebenso auch der sogen. polnische Korridor inkl. der Stadt Posen. Danzig fiel zu keinem Staat, sondern wurde freie Stadt unter dem Protektorat des Völkerbunds. In Eupen-Malmedy, Oberschlesien, dem Saarland und Ostpreußen fanden Abstimmungen statt.
Den obigen Text kann man eigentlich auch für einen neuen Eintrag zum Thema Selbstbestimmungsrecht benutzen. *gg* -- Benedikt 19:55, 28. Nov 2002 (CET)