Schwert (v.althochdt.: swerd) bezeichnet
- eine Hieb- und Stichwaffe im Altertum und Mittelalter mit kurzem Griff und langer relativ breiter ein- oder zweischneidiger Klinge.
- in der Seemannssprache das auf der Jolle parallel zur Fahrtrichtung senkrecht durch den Rumpf geschobene Brett aus Holz oder GFK zur Verminderung der Abdrift bzw. zur Umsetzung der Abdrift in Vortrieb.
- in der Zoologie einen schwertartigen Fortsatz an Oberkiefer oder Schwanz bestimmter Fische, oder dem Schwertwal.