Schwert (Begriffsklärung)

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Schwert (v.althochdt.: swerd) bezeichnet

  1. eine Hieb- und Stichwaffe im Altertum und Mittelalter mit kurzem Griff und langer relativ breiter ein- oder zweischneidiger Klinge.
  2. in der Seemannssprache das auf der Jolle parallel zur Fahrtrichtung senkrecht durch den Rumpf geschobene Brett aus Holz oder GFK zur Verminderung der Abdrift bzw. zur Umsetzung der Abdrift in Vortrieb.
  3. in der Zoologie einen schwertartigen Fortsatz an Oberkiefer oder Schwanz bestimmter Fische, oder dem Schwertwal.