Lkw-Maut in Deutschland

streckenbezogene Gebühr für schwere Nutzfahrzeuge
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 25. Februar 2005 um 01:54 Uhr durch BLueFiSH.as (Diskussion | Beiträge) (Aktuelle Situation: typo). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Die Lkw-Maut in Deutschland ist eine am 1. Januar 2005 eingeführte entfernungsabhängige Maut in der Bundesrepublik Deutschland. Sie gilt derzeit auf Bundesautobahnen für Lastkraftwagen ab 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.


Überblick

Installiert und betrieben wird das deutsche Mautsystem vom privaten Unternehmen Toll Collect, dessen Hauptanteilseigner die Deutsche Telekom und DaimlerChrysler sind. Erklärtes Ziel war es, auch ausländische Lkw stärker an der Finanzierung der deutschen Verkehrs-Infrastruktur zu beteiligen. Der Bundesfinanzminister rechnet dabei mit Bruttoeinnahmen von jährlich 2,8 Mrd. Euro. Toll Collect soll davon für den Betrieb des Abrechnungssystems bis zum Jahr 2015 jährlich etwa 650 Mio. Euro aus den Mauteinnahmen erhalten.

Realisiert wird ein manuelles und ein automatisches Abrechnungsverfahren. Zur Teilnahme am automatischen Abrechnungsverfahren ist der Einbau eines Gerätes mit dem Namen On Board Unit (OBU) in den Lkw notwendig. Dieses Gerät ermittelt u.a. mit Hilfe des satellitengestützten GPS die für eine gefahrene Strecke zu entrichtende Maut. Für Lkw ohne OBU ist die manuelle Bezahlung der Maut im Voraus vorgesehen. Dies kann an Mautterminals, die z.B. in Tankstellen aufgestellt werden, oder per Internet geschehen.

Ursprünglich sollte das Mautsystem am 31. August 2003 starten. Wegen gravierender technischer Probleme konnte Toll Collect diesen Termin und damit seine entsprechenden Verträge nicht einhalten. Der Start wurde zunächst auf den 2. November 2003 verschoben, später wurde auch dieser Termin gekippt. Im Februar 2004 einigten sich die Bundesregierung und die Anteilseigner von Toll Collect auf eine Einführung der Lkw-Maut mit eingeschränkter Funktionalität zum 1. Januar 2005. Am 1. Januar 2006 soll das Mautsystem dann im vollen Umfang funktionsfähig sein.

Eine Lkw-Maut gibt es in vielen europäischen Staaten. So wird in der Schweiz seit Anfang 2001 für Lkw die LSVA fällig und in Österreich wurde am 1. Januar 2004 eine österreichische Lkw-Maut eingeführt.

Aktuelle Situation

Am 15. Dezember 2004 hat das Bundesamt für Güterverkehr sein Urteil zum Stand des Gesamtsystems vorgelegt. Nach der positiven Bewertung wurde die vorläufige Betriebserlaubnis zum 1. Januar 2005 erteilt.

Der erste Einsatztag des Systems unter Volllast am 3. Januar 2005 wurde vom Betreiberkonsortium als erfolgreich angesehen. Es kam zu keinen größeren Problemen, die deutschen Medien hatten lediglich über vereinzelte kleinere Probleme und punktuell verlängerten Wartezeiten berichtet.

In den ersten Wochen des Jahres 2005 wurden an vielen Mautstellenterminals die Kraftfahrer durch insgesamt 5.200 Helfer bei der manuellen Buchung unterstützt.

Der Vertrag

Die Vertragsdetails zwischen Verkehrsministerium und Toll Collect waren ursprünglich geheim und selbst für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages nicht zugänglich. Die Frage der Haftung von Toll Collect war deshalb unklar und Inhalt zahlreicher Spekulationen in Politik und Medien.

Nachdem Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe bereits vor mehreren Wochen eine Offenlegung der Verträge angeregt hatte, gab zuletzt auch Toll Collect Gesellschafter DaimlerChrysler seinen Widerstand auf. Seit Mittwoch, dem 22. Oktober 2003 war der Vertrag zumindest den Mitgliedern des Verkehrsausschusses des Bundestages zugänglich. Wie sich zeigte, besteht der Vertrag mit allen Anlagen und Nebenvereinbarungen aus 17.000 Seiten. Der Kernvertrag, in dem Fragen der Haftung, Vertragsstrafen und Kündigungsfristen geregelt sind, umfasst 190 Seiten.

Die seit Dezember 2003 fällige Vertragsstrafe ist Presseberichten zufolge wesentlich geringer, als der ursprünglich in der (geheimen) Ausschreibung vorgesehene Betrag. Der Grund für die nachträgliche Reduzierung des Betrages zugunsten von Toll Collect ist unbekannt. Mutmaßungen in den Medien reichten von Unvermögen (im Verkehrsministerium) bis Korruption.

Unstrittig zwischen Verkehrsministerium und Toll Collect waren folgende Punkte

  • Toll Collect muss ab dem vierten Monat, an dem das System nicht regulär läuft, also vom 1. Dezember 2003 an, eine tägliche Vertragsstrafe von 250.000 Euro, also monatlich etwa 7,5 Millionen Euro zahlen. Diese Summe verdoppelt sich ab dem siebten Monat, also vom 1. März 2004 an auf 500.000 Euro pro Tag, also auf monatlich 15 Millionen Euro.
  • Außerdem verfügt das Bundesverkehrsministerium bei anhaltender Vertragsverletzung über eine Kündigungsoption, die erstmals am 15. Dezember 2003 und dann wieder am 31. Mai 2004 greift.

Umstritten waren folgende Punkte:

  • Kann Toll Collect unter bestimmten Bedingungen für die monatlichen Mautausfälle schadensersatzpflichtig gemacht werden? Der Bund müsste dann Toll Collect möglicherweise vorsätzliche Verzögerungen und Täuschungen nachweisen. In diese Richtung deuteten Aussagen von Stolpe, sein Ministerium sei vom Konsortium über die Funktionsfähigkeit des Mautsystems falsch informiert worden. Diese Vorwürfe wies Toll Collect jedoch zurück.

Nach der Einigung vom 29. Februar 2004 sollte die noch offene Frage des von der Bundesregierung geforderten Schadenersatzes für die bisherigen und bis Ende des Jahres anfallenden Einnahmeausfälle von einem Schiedsgericht geklärt werden, das aus drei Teilnehmern bestehen soll. Einen bestimmt das Verkehrsministerium, den anderen Toll Collect. Der Dritte wird in gegenseitigem Einvernehmen festgelegt.

Vorgeschichte, Auftragsvergabe, gescheiterte Einführung und konstruktive Mängel

Siehe: Vergabeverfahren zur Lkw-Maut in Deutschland


Die technische Umsetzung

Anders als etwa in Frankreich, wo die Péage an Schaltern bezahlt wird, die an Autoroute-Abfahrten stehen und mit Kassierern besetzt sind, ist in Deutschland ein hochtechnisiertes GPS-, also satellitengestütztes System aufgebaut worden. Erklärtes Ziel war es dabei, mit der neuen Technologie auch neue Märkte für die beteiligten Unternehmen zu öffnen.

Um am deutschen Lkw-Mautsystem teilnehmen zu können, gibt es zwei grundverschiedene Möglichkeiten.

Automatische Einbuchung über eine freiwillig eingebaute On Board Unit

Diese Option macht den Unterschied zwischen der deutschen Mautlösung und allen anderen weltweit existierenden Mautsystemen aus. Man spricht dabei von einer GNSS/CN-Maut, d. h. einem Global Navigation Satellite System mit dem Rückkanal Cellular Network. Das bedeutet, die Mauthöhe wird per Satellitennavigation ermittelt und zwecks Abrechnung per Mobilfunk an den Zentralrechner des Betreibers übermittelt.

Dazu lässt das Speditionsunternehmen seine mautpflichtigen Fahrzeuge bei Toll Collect registrieren. Von einer autorisierten Werkstatt wird daraufhin auf oder in die Armaturenbretter der Lkws das On-Board-Unit (OBU) genannte Gebührenerfassungsgerät montiert und in Betrieb gesetzt.

Manuelle Streckenbuchung

Diese Option ist vor allem für ausländische Lkws vorgesehen, für die sich der Einbau einer On-Board-Unit nicht lohnen würde. Gleichzeitig dient sie aber auch als Rückgriffslösung, falls die automatische Einbuchung, zum Beispiel durch Ausfall der amerikanischen GPS-Satelliten, nicht möglich sein sollte. Es bestehen zwei Möglichkeiten der manuellen Buchung:

An einem stationären Mautstellen-Terminal

Den Lkw-Fahrern, deren Fahrzeuge über keine OBU verfügen, soll es möglich sein, sich an sogenannten Mautstellen-Terminals in das System einzubuchen und dort auch die fällige Maut zu entrichten. Für diese manuelle Einbuchung sollen etwa 3.500 Terminals in der gesamten Bundesrepublik und den Nachbarländern zur Verfügung stehen. Sie sollen auch auf größeren Autohöfen und an Tankstellen aufgestellt werden. Die Hersteller der Automaten sind NCR und die Höft & Wessel AG (Hannover), das Auftragsvolumen betrug 31 Mio. Euro (www.mylogistics.net).

Für die manuelle Einbuchung am Mautstellen-Terminal ist grundsätzlich keine Registrierung bei Toll Collect notwendig. Vielfahrer, welche öfter am Mautstellen-Terminal Strecken buchen, können ihr Fahrzeug bei Toll Collect registrieren lassen, um eine sog. Fahrzeugkarte zu erhalten, auf welcher dann alle relevanten Fahrzeugdaten (Kennzeichen, Schadstoffklasse, Achszahl) elektronisch hinterlegt sind, damit diese vom Fahrer nicht bei jeder Streckenbuchung manuell eingegeben werden müssen. Bezahlt werden kann mit Bargeld, EC-Karte oder dem Guthaben auf den Tank- und Fahrzeugkarten.

Per Internet über das Portal von Toll Collect

Ein Einbuchen direkt über das Internet ist ebenfalls möglich. Ein normaler Internet-Browser reicht aus. Die Internet-Einbuchung steht nur registrierten Benutzern zur Verfügung. Bereits bei der Registrierung werden die Fahrzeuge des Benutzers im System hinterlegt. Beim Buchen der Fahrt wählt der Buchende das Fahrzeug aus und bestimmt den Starttermin der Fahrt. Anschließend kann er zwischen bereits vorher abgespeicherten Strecken und einer neuen Strecke wählen. Hierbei müssen die konkreten Autobahnauffahrten und -abfahrten eingegeben werden. Sind die genauen Bezeichnungen der Auf- oder Abfahrten nicht bekannt, können diese in einer zoombaren Autobahnkarte gesucht und übernommen werden. Das System legt dann die konkrete Route fest. Will der Fahrer nicht die vorgegebene Route fahren, z. B. wegen aktueller Staumeldungen, muss der Buchende dem System sogenannte "Via"-Punkte mitteilen, die dann den Streckenverlauf verändern. Abschließend werden die Eingaben bestätigt und das System stellt den Buchungbeleg mit der Buchungsnummer zur Verfügung. Ist der Buchende nicht gleichzeitig der Fahrer, muss dieser dem Fahrer die Buchungsnummer und das Zeitfenster (Gültigkeitszeitraum), in der die Fahrt durchgeführt werden muss, mitteilen.

Drittfirmem bieten über diese Plattform zwischengeschaltete kommerzielle Dienstleistungen an, die eine kurzfristige manuelle Streckenbuchung per SMS oder Call Center ermöglichen sollen (Übersicht der Anbieter).

Kontrolle der Mautzahlung

 
Detailansicht einer Kontrollbrücke

Automatische Kontrolle

Nach den Vorgaben des Datenschutzes dürfen nur stichprobenartige Überprüfungen der Mautzahlung durchgeführt werden. Insgesamt ist die Kontrollzahl mit 10 Mio. Lkw pro Jahr festgelegt. Der Betreiber Toll Collect hat sich verpflichtet davon jährlich 7 Mio. Fahrzeuge auf Mautzahlung zu überprüfen. Dazu wurde die Vitronic GmbH (Wiesbaden) beauftragt, für etwa 100 Mio. EUR an den Autobahnen 300 stationäre Anlagen als Kontrollbrücken über die Fahrbahn zu errichten. Mit ihnen sollen Lkw entdeckt werden, für die keine Gebühr gezahlt worden ist. Lkw-Fahrer passieren also auf dem etwa 12.000 Baukilometer umfassenden Autobahnnetz (Richtung + Gegenrichtung = 24.000 Streckenkilometer) durchschnittlich alle 80 Kilometer eine solche Kontrollstelle, da die stationären Kontrollanlagen nur halbseitig, das heißt nur über einer Richtungsfahrbahn montiert sind. Dort gibt sich die On-Board-Unit per Infrarot-Signal zu erkennen. Die übermittelten Daten werden dann mit den Buchungsdaten im Zentralrechner verglichen. Die Kontrollbrücken werden nach den oben genannten Vorgaben abwechselnd und nur wenige Stunden am Tag im eigentlichen Kontrollmodus betrieben.

Wenn ein Lkw ohne OBU oder mit ausgeschalteter OBU durch eine scharf geschaltete Mautkontrolle fährt, sucht eine Kamera per Schrifterkennung (OCR) das vom Lkw gemachte Foto nach Zahlen und Buchstaben ab. Auf diese Weise sollen die Nummernschilder der Lkw ausgelesen werden.

Ist das maschinell ausgelesene Kennzeichen nicht im Buchungscomputer zu finden oder konnte die Schrifterkennungssoftware das Kennzeichen nicht identifizieren, wird das schon im Vorfeld der Kontrollmaßnahme erstellte Frontfoto des Lkw dauerhaft gespeichert. Die Bilder der Mautzahler werden nach dem Abgleich mit dem Buchungscomputer wieder gelöscht. Die gespeicherten Fotos werden dann später von Mitarbeitern des Betreibers manuell ausgewertet.

Fotos von Lastkraftwagen mit OBU, deren montiertes Kennzeichen nicht mit dem in der OBU abgespeicherten Kennzeichen identisch ist, werden ebenfalls in der Nachkontrolle ausgewertet. Damit will man verhindern, dass eine OBU aus einem Lkw mit geringerer Schadstoffemission, die auf geringere Mautzahlung programmiert ist, ausgebaut und in einem Lkw ohne Abgasreinigung weiterverwendet wird.

Die Kennzeichen-Lesefähigkeiten des automatischen Kontrollsystems werden von Toll Collect mit über 90 % angegeben. Das identische Kontrollsystem der Schweiz (LSAV) liefert bei Fahrzeugen mit OBU, also mit einem bei Kontrolle übermitteltem elektronischem Kennzeichen eine Erkennungsrate von 93 %, bei Fahrzeugen ohne OBU eine Erkennungsrate von 77 %.

Die Ahndung von Verstößen gegen die Mautpflicht gehört nicht zur Aufgabe von Toll Collect. Sie liegt in der Zuständigkeit des Bundesamts für Güterverkehr (BAG).

Spediteure bemängeln, dass die Kontrollbrücken zu niedrig seien, um sie mit Schwertransportern zu unterqueren.

Mobile Kontrolle

Bei Auffälligkeiten sollen 535 speziell dafür eingestellte Mautkontrolleure des Bundesamtes die Fahrer stoppen. Diese neuen BAG-Mitarbeiter, eingestellt aus dem Personalüberhang der Post und Bahn, sollen in 278 mobilen Kontrollfahrzeugen verteilt auf 3 Schichten unterwegs sein, um die Kennzeichen der Lkw mit den Daten des Buchungssystems abzugleichen. Das Bundesamt für Güterverkehr soll im Rahmen dieser Kontrolltätigkeit 3 Mio. Lkw auf Mautzahlung überprüfen. Weiterhin sollen etwa 40 Betriebsprüfer des BAG stichprobenartige Kontrollen bei deutschen Transportfirmen durchführen.

Stationäre Kontrolle

Des weiteren gibt es die Möglichkeit der stationären Kontrolle. Zu diesem Zweck stellen sich die Mitarbeiter des BAG auf einem Parkplatz hinter der Kontrollbrücke und nehmen über Funk Verbindung zur Brücke auf. Von der Brücke werden dann die Bilder verdächtiger "Mautsünder" an die Computer der Prüfer geschickt, welche die Lkws anhalten oder hinter diesen her fahren können.

Ausnahmen von der Mautpflicht

In § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Einführung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugen ist festgelegt, welche Fahrzeuge von der Lkw-Mautpflicht ausgenommen sind:

  1. Kraftomnibusse
  2. Fahrzeuge der Streitkräfte, der Polizeibehörden, des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Feuerwehr und anderer Notdienste sowie Fahrzeuge des Bundes
  3. Fahrzeuge, die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst genutzt werden
  4. Fahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt werden
  5. Fahrzeuge, die von gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen für den Transport von humanitären Hilfsgütern, die zur Linderung einer Notlage dienen, eingesetzt werden

Der Beschluss des Verkehrsausschusses des Bundestags vom 22. September 2004 bzgl. der Freistellung anderer, nicht gewerblich eingesetzter Fahrzeuge wurde in der Neufassung des ABMG nicht umgesetzt (bundestag.de). Siehe dazu:

Drittstaaten mit Interesse an der deutschen Mautlösung

Die Regierung Schwedens, der von einer Regierungskommission empfohlen wurde, eine Maut in Schweden einzurichten, hat Anfang Januar 2005 nach erfolgreichem Mautstart in Deutschland bereits öffentlich geäußert, dass Interesse an der deutschen Lösung bestehe. Näheres werde jedoch noch beobachtet und geprüft. Schweden gehe es um ein Mautsystem, das günstig im Betrieb und flächendeckend funktionstüchtig sei, so die Regierung.

Weiterhin halten sich in den Medien Gerüchte um ein chinesisches Interesse an der Satellitenmaut, die bislang offiziell weder bestätigt noch dementiert wurden.

Auf europäischer Ebene gab es bereits um die Jahrtausendwende, unter anderem auf deutsches Bestreben hin, die Forderung nach einer gesamteuropäischen Satellitenmaut, für die Toll Collect dann gegenüber anderen Wettbewerbern einen erheblichen Vorsprung hätte. Nach den enormen Schwierigkeiten bei Toll Collect wurde das Vorhaben jedoch auf Eis gelegt. Ob es wieder aufgenommen wird ist bislang ungeklärt.

Am 10. Januar 2005 berichtete das Onlinemagazin des Spiegels, dass Tschechien plant, eine Maut einzuführen, bei der das deutsche System an der Ausschreibung des Projekts teilnehmen dürfe. Hauptkonkurrent sei Österreichs System. Darüber hinaus sollen Großbritannien und die Niederlande ihr Interesse nun ebenfalls bekundet haben.

Am 12. Januar berichtete die Wirtschaftswoche, dass Toll Collect eher schlechte Aussichten in Großbritannien habe. Allerdings werden Siemens Chancen eingeräumt, den Auftrag zu bekommen.