Verbrechen der Wehrmacht
Als Verbrechen der Wehrmacht werden Straftaten und Verstöße gegen Wort und Sinn des Kriegsvölkerrechts bezeichnet, die von Befehlshabern, Truppenverbänden und einfachen Soldaten der deutschen Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg begangen wurden. Dazu gehören vor allem Massenmorde an Zivilisten im Kriegsverlauf, Besatzungsverbrechen, Misshandlung und Ermordung von Kriegsgefangenen sowie direkte und indirekte Teilnahme an der Verfolgungs- und Vernichtungspolitik der Nationalsozialisten bis hin zum Holocaust. Einige dieser Taten wurden nach 1945 als Verbrechen gegen die Menschlichkeit be- und verurteilt.
Überblick
Die Wehrmacht war 1935 aus der Reichswehr hervorgegangen, deren Offizierskorps auch in der Weimarer Zeit die konservativen Militärtraditionen des Kaiserreichs fortgesetzt und bewahrt hatte. Mit der Zustimmung zur Wiederaufrüstung ab Herbst 1933, der Aufnahme vieler ehemaliger SA- und Polizeiangehörigen nach dem Röhm-Putsch, dem Führereid 1934, zur Einführung der Wehrpflicht und Neubildung von Oberkommandos für alle Teilbereiche 1935 gab die Militärführung die Theorie der zwei Machtsäulen von Partei und Militär schrittweise auf und ließ sich systematisch zur Armee des Dritten Reiches ausbauen. Spätestens seit März 1938, als Adolf Hitler das Oberkommando der Wehrmacht gründete und dessen auch operativen Oberfehl übernahm, war sie tragende Machtsäule des NS-Regimes, deren Interessen ideologisch und politisch weitgehend übereinstimmten. Mit rund 18 Millionen Angehörigen während des Krieges wurde die Wehrmacht militärisches Instrument für die nationalsozialistische Eroberungs- und Vernichtungspolitik.[1]
Während die Alliierten nach Kriegsende alle Verbrechen des NS-Regimes – vor allem die Vorbereitung eines Angriffskriegs – als „Kriegsverbrechen“ juristisch zu fassen versuchten, unterscheiden Historiker tödliche Folgen einer verbrecherischen Kriegführung von direkten Morden an Zivilisten oder Kriegsgefangenen und indirekten Tötungen durch eine inhumane Besatzungspolitik. Besonders die letzten beiden Kategorien kamen seit Kriegsbeginn in und nach allen Eroberungsfeldzügen der Wehrmacht vor: dem Polenfeldzug, dem Balkanfeldzug, in Italien, Griechenland, Nord-Frankreich sowie besonders im Krieg gegen die Sowjetunion 1941-1945, schließlich auch beim Rückzug deutscher Truppen im „Altreich“.
Die Verbrechen erfolgten hauptsächlich in folgenden Bereichen:
- Vernichtung großer Bevölkerungsteile der Feindstaaten durch die Art der Kriegsführung
- Erschießungen von Zivilisten durch einzelne Wehrmachtseinheiten im Kriegsverlauf
- mit Partisanenbekämpfung oder Vergeltung für Anschläge gerechtfertigte Massenmorde
- Zusammenarbeit mit den Militärverwaltungen besetzter Gebiete beim Aufspüren, Ausliefern und Ermorden verfolgter Gruppen, insbesondere mit SS-Einsatzgruppen bei Massenerschießungen von Juden
- mörderische Behandlung von Kriegsgefangenen, besonders denen der Roten Armee
- Erschießungen von „Verdächtigen“ durch die Geheime Feldpolizei
- sogenannte Endphaseverbrechen[2], darunter etwa 50.000 standrechtlich vollstreckte Todesurteile gegen eigene Soldaten.[3]
Besonders die Oberkommandos, aber auch viele mittlere Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften waren an Massenverbrechen in den besetzten Gebieten beteiligt.[4] Die vier bedeutendsten Bereiche der Wehrmachtsverbrechen waren „Bandenbekämpfung“, systematische Unterversorgung der sowjetischen Kriegsgefangenen, Ausbeutungspolitik der besetzten Länder und Völkermord. Sie fanden vor allem in den rückwärtigen Gebieten der Ostfront statt, so dass Besatzungsverbände mit etwa 0,7 Millionen Soldaten im Herbst 1943 daran häufiger beteiligt waren als Frontverbände mit etwa zwei Millionen Soldaten. Einheiten wie die Geheime Feldpolizei oder die Jagdkommando waren durch ihr Aufgabengebiet nochmals erheblich stärker an den Verbrechen beteiligt als die restlichen Soldaten ihrer Division. Der Historiker Rolf-Dieter Müller, Mitarbeiter des MGFA, folgerte aus solchen Überlegungen, dass die Quote der Täter im Ostheer eher unter fünf Prozent liege. Demgegenüber gab Hannes Heer, Leiter der ersten Wehrmachtsausstellung 1995, von anderen Überlegungen aus eine Quote von sechzig bis achtzig Prozent an.[5] Diese Spannbreite zeigt, dass die Forschung die Täterquote noch nicht genauer eingrenzen konnte, so dass darüber weiter debattiert wird.
Konsens besteht jedoch über die politische Mitverantwortung der Wehrmachtsführung für alle NS-Verbrechen in den von deutschem Miltär besetzten und verwalteten Gebieten. Die Kriegsverbrechen der Wehrmacht geschahen nur vordergründig im Zusammenhang gewöhnlicher Kampfhandlungen und gegenseitiger Gewalteskalation. Sie waren vielmehr Teil der spezifisch nationalsozialistischen Gewaltverbrechen und ermöglichten diese. Sie lassen sich daher historisch nicht von den großangelegten Deportations-, Vertreibungs- und Ausrottungsvorhaben des NS-Regimes trennen. Sowohl Wehrmachtsverbrechen wie sonstige NS-Verbrechen beruhten auf einem Rassismus, der die Bevölkerung der Feindstaaten nicht als gleichwertige Rechtssubjekte anerkannte und damit die Grundlage des geltenden Völkerrechts zumindest in Osteuropa außer Kraft setzte. Dabei strebten NS- und Wehrmachtsführung gleichermaßen die Vernichtung der Staatsstrukturen, nationalen Einheit und politischen Führungskräfte der eroberten Gebiete sowie deren demographische Umgestaltung an.[6]
Polen
Hauptartikel: Deutsche Besetzung Polens 1939–1945
Hitler machte den Heeresgruppenführern und Armeeführern auf dem Obersalzberg am 26. August 1939 klar, dass ein militärischer Sieg im vorbereiteten Angriff auf Polen nicht ausreiche. Vielmehr komme es „auf die Beseitigung der lebendigen Kräfte“ an, um das zu erobernde Gebiet für das deutsche „Volk ohne Raum“ zu sichern. Dazu vereinbarten Reinhard Heydrich und Eduard Wagner, Generalquartiermeister des Heeres, schriftlich, dass „rückwärts der fechtenden Truppe“ sogenannte Einsatzgruppen aus SS, Sicherheitspolizei und SD die „Bekämpfung aller reichs- und deutschfeindlichen Elemente“ wahrnehmen sollten. Aus dem Vorgehen im Reich war bekannt, dass darunter vor allem Juden und Kommunisten zu verstehen waren. Die Wehrmachtsführung trat ihre nach der Haager Landkriegsordnung gegebene Verantwortung für die besetzten Gebiete und deren Zivilbevölkerung also an die ab, die bereits im Reich mit den rassenpolitischen Säuberungen beschäftigt waren. Nur zwei Generäle, Johannes Blaskowitz und Wilhelm Ulex, protestierten gegen diesen Bruch des Kriegsvölkerrechts und wurden daraufhin abgesetzt.
Das Oberkommando der Wehrmacht und des Heeres vertraten die Notwendigkeit dieser Vereinbarung aktiv gegenüber dem Offizierskorps. Walther von Brauchitsch bot Himmler Unterstützung bei ihrer Erklärung an; einzelne Generale wie Walter von Reichenau, Erich von Manstein u. a. waren für die propagandistische Indoktrination der Truppenkommandeure zuständig. Diese und die unmittelbar Ausführenden blieben nach geltendem Recht jedoch verantwortlich für ihre Taten. Das Militärstrafgesetzbuch (MStGB), die Kriegsstrafrechtsverordnung (KStVO) und die Kriegssonderstrafrechtsverordnung (KSSVO) bedrohten Vergehen gegen die „Manneszucht“, das heißt insbesondere Plünderung und Übergriffe gegen die Zivilbevölkerung, mit Festungshaft oder Todesstrafe. Allerdings setzten der Kriegsgerichtsbarkeitserlass und andere Verordnungen diese Gesetze praktisch außer Kraft.
Gemäß der vereinbarten Aufgabenteilung sorgte die Wehrmacht für Unterkünfte, Versorgung und Kraftfahrzeuge der Einsatzgruppen, die in und nach dem Polenfeldzug bis Ende 1939 etwa 60.000 polnische Intellektuelle, darunter 7000 Juden, ermordeten. Die Wehrmachtsführung blieb in diese mörderischen Tätigkeiten eingebunden.[7]Historiker wie Gerd R. Ueberschär kommen daher zu dem Ergebnis:[8]
- Die Wehrmacht war bereits in Polen erheblich in die NS-Verbrechen verstrickt.
Sowjetunion
Kriegs- und Versorgungsplanung
Einen Vernichtungskrieg gegen die Sowjetunion hatte Hitler seit 1924 öfter angekündigt. Er begründete ihn in seiner Autobiografie „Mein Kampf“ (1925) mit zwei angeblich unumgänglichen Zielen: der Eroberung von „Lebensraum“ für die Deutschen und der Zerschlagung des „Bolschewismus“, also des sowjetischen Staats- und Gesellschaftssystems. Dessen Vertreter setzte er mit dem Hauptfeind der „arischen Rasse“, einem angeblichen „Weltjudentum“, gleich.
Wenige Tage vor Abschluss des Hitler-Stalin-Paktes am 29. August 1939 bekräftigte Hitler gegenüber einem Völkerbund-Vertreter, dass seine außenpolitischen Schritte trotz vordergründiger Annäherung primär gegen die Sowjetunion gerichtet seien. In einem Vortrag am 30. März 1941 bezeichnete er den kommenden Russlandkrieg vor etwa 250 Generälen der Wehrmacht als „Kampf zweier Weltanschauungen“ und verlangte, „von dem Standpunkt des soldatischen Kameradentums abzurücken“.
Das OKW plante das „Unternehmen Barbarossa“ als weiteren Blitzkrieg. Man wollte alle deutschen Truppen und Teile der deutschen Zivilbevölkerung während der gesamten weiteren Kriegsdauer auf Kosten der Einheimischen aus den eroberten sowjetischen Gebieten ernähren. Dazu beschloss das Wirtschaftsrüstungsamt des OKW am 2. Mai 1941:
- 1. Der Krieg ist nur weiter zu führen, wenn die gesamte Wehrmacht im 3. Kriegsjahr aus Russland ernährt wird.
- 2. Hierbei werden zweifellos zig Millionen Menschen verhungern, wenn von uns das für uns Notwendige aus dem Land herausgeholt wird.
- 3. Am wichtigsten ist die Bergung und Abtransport von Ölsaaten, dann erst Getreide. Das vorhandene Fett und Fleisch wird voraussichtlich die Truppe verbrauchen. [...]
Demgemäß begrenzte das OKW die Lebensmittelvorräte des deutschen Heeres für den Russlandfeldzug auf wenige Wochen. Für die weitere Versorgung sollten die fruchtbaren südrussischen Schwarzerdegebiete vom Norden abgeriegelt und alle Lebensmitteltransporte dorthin unterbunden werden. Damit wurde der Tod zahlloser Russen, Ukrainer und Weißrussen von vornherein in Kauf genommen. Im Kriegsverlauf gab das OKW bestimmte russische Landstriche zur Plünderung frei, darunter Charkow, Städte im Donezbecken, auf der Krim und vor Leningrad. Dort kam es im Winter 1941/42 zu schweren Versorgungsengpässen und etwa 12.000 Hungertoten. Erst durch die Verschleppung vieler Einwohner als Zwangsarbeiter besserte sich die Lage im Folgewinter etwas.[9]
Völkerrechtswidrige Befehle
Am 30. März 1941 wies Hitler auf einer Konferenz zur Vorbereitung des Russlandkrieges die anwesenden Generäle an, die sowjetischen „Kommissare“ (Parteifunktionäre) nach Kriegsbeginn zu töten. Dieser Absicht folgend formulierten das OKW und die Rechtsabteilung des Oberkommandos des Heeres (OKH) entsprechende Befehle.
Am 14. Mai 1941 erließ das OKW den von Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel unterzeichneten Kriegsgerichtsbarkeitserlass Barbarossa. Dieser sah vor,
- Straftaten feindlicher Zivilpersonen der Zuständigkeit der Kriegsgerichte und Standgerichte „bis auf weiteres“ zu entziehen,
- Freischärler „durch die Truppe im Kampf oder auf der Flucht schonungslos zu erledigen“,
- auch „alle anderen Angriffe feindlicher Zivilpersonen [...] auf der Stelle mit den äußersten Mitteln bis zur Vernichtung des Angreifers niederzumachen“.
Gemeint war, als Herkunft von Partisanen verdächtige Orte kollektiv zu bestrafen, etwa durch Niederbrennen, Ermorden und Deportieren der Einwohner. Ausdrücklich verboten wurde, „verdächtige Täter zu verwahren, um sie [...] an die Gerichte weiterzugeben“. Damit entzog der Erlass als Partisanen verdächtigten Zivilisten von vornherein jeden Rechtsschutz und erlaubte bzw. befahl den Truppeneinheiten Lynchjustiz und Kollektivgewalt an der russischen Zivilbevölkerung. Zugleich entzog er den Militärgerichten die gesetzliche Pflicht zur Strafverfolgung der Täter außer bei exzessiven Vergewaltigungen.
Der Kommissarbefehl des OKW vom 6. Juni 1941 befahl, „politische Kommissare jeder Art und Stellung“ – zivile sowjetische Parteifunktionäre und Führungsoffiziere in der Roten Armee – schon wegen des bloßen Verdachts von Widerstand oder Sabotage sofort auf dem Gefechtsfeld oder nach Gefangennahme hinzurichten:
- Diese Kommissare werden nicht als Soldaten anerkannt; der für Kriegsgefangene völkerrechtliche Schutz findet auf sie keine Anwendung.
General Walter Warlimont, der die Ausführungsrichtlinien des Befehls im Auftrag des OKW unterzeichnete, bekräftigte, dass hier „eine Schonung und völkerrechtliche Rücksichtnahme“ falsch sei: Sie sind daher, wenn im Kampf oder Widerstand ergriffen, grundsätzlich sofort mit der Waffe zu erledigen. Auch Generalleutnant Hermann Reinecke übernahm den Befehl für die ihm unterstehende Abteilung Kriegsgefangene im OKW mit einem Grundsatzbefehl vom 8. September 1941 dahingehend, dass der „Waffengebrauch gegenüber sowjetischen Kriegsgefangenen in der Regel als rechtmäßig gilt“.
Dahinter stand auch die falsche rassistische Annahme, dass es sich bei sowjetischen Parteifunktionären mehrheitlich um Juden handele und diese die Führungspositionen in der Roten Armee innehätten. Bis Juli 1941 gab es dort jedoch nur niedere Ränge, sogenannte Politruks (Politarbeiter, Agitatoren). Nach Bekanntwerden des Befehls entfernten zudem viele sowjetische Führungsoffiziere ihre Abzeichen von den Uniformen und waren dann nicht mehr von einfachen Soldaten unterscheidbar.
Der Kommissarbefehl wurde den drei Wehrmachtsteilen und den Oberbefehlshabern aller Armeen und Luftflotten schriftlich, von dort aus den meisten rangniederen Einheiten mündlich weitergegeben. Er stieß in einigen Truppenteilen auf Widerspruch und wurde nur von etwa 50 bis 60 Prozent der deutschen Divisionen vollstreckt. Im Ergebnis erschossen deutsche Fronttruppen einige Tausend Personen, von denen man diesen Rang annahm, auf dem Gefechtsfeld. Im Mai 1942 hob Hitler den Kommissarbefehl nach einer Bitte des OKH zur Überprüfung versuchsweise auf, um den feindlichen Widerstand aufzuweichen und eingeschlossene sowjetische Truppen eher zur Kapitulation zu bewegen. Danach wurde der Befehl nicht erneuert, jedoch für Juden unter den Rotarmisten bis zum Kriegsende weiter vollzogen.[10]
Behandlung der Kriegsgefangenen
Einzelne deutsche Oberbefehlshaber ließen auch andere gefangene Rotarmisten ermorden: darunter weibliche Offiziere, die als besonders fanatisch galten, obwohl sie faktisch nur zu Hilfsdiensten eingesetzt wurden. In Weißrussland drohte man versprengten Rotarmisten mit Erschießung, falls sie sich nicht freiwillig in einer gesetzten Frist gefangen nehmen ließen.
Die meisten sowjetischen Gefangenen wurden zuerst von Sammelstellen in Durchgangslager im Operationsgebiet, von dort in Stamm- oder Offizierslager im Hinterland - u.a. in der Ukraine, Polen, Österreich, Rumänien und im Deutschen Reich - gebracht. Vielfach mussten sie die Wege in Fußmärschen zurücklegen; dabei ermordeten die Begleitmannschaften die erschöpft Zurückbleibenden zu Tausenden, z.B. nach der Kesselschlacht von Kiew (ca. 1.000) und im Raum Wjasma–Brjansk (ca. 4.000). Genaue Zahlen kann die Forschung hier nicht mehr ermitteln.
In vielen Lagern wurden die Ankömmlinge sich selbst überlassen, mussten unter freiem Himmel oder in selbstgegrabenen Erdhöhlen wohnen, erhielten zuwenig Nahrung und keine oder kaum ärztlich-medizinische Versorgung. Bis September 1941 waren die Tagesrationen noch relativ ausreichend, danach kürzten die Militärspitzen die Zuteilungen erheblich. Die Gründe dafür waren der unerwartet ausgebliebene Blitzsieg, der mangelnde Nachschub für das eigene Heer, das in den eroberten Gebieten zuwenig Lebensmittel vorfand, der bevorstehende Winter und Hitlers anfängliches Verbot, sowjetische Gefangene ins Reich zu transportieren.
Hermann Göring wollte die Stimmung der deutschen Bevölkerung nicht durch das Ausbleiben von Getreidelieferungen gefährden und behauptete wahrheitswidrig am 16. September 1941, man sei bei der Verpflegung der bolschewistischen Gefangenen im Gegensatz zur Verpflegung anderer Gefangener „an keine internationalen Verpflichtungen gebunden“:[11]
- Ihre Verpflegung kann sich daher nur nach den Arbeitsleistungen für uns richten.
Tatsächlich galt Artikel 82 des Genfer Abkommens von 1929, das Deutschland 1934 unterzeichnet hatte, auch für Feindstaaten, die dem Vertrag nicht beigetreten waren. Doch Anfang Oktober 1941 verfügte Generalquartiermeister Eduard Wagner:
- Nichtarbeitende Kriegsgefangene in den Gefangenenlagern haben zu verhungern. Arbeitende Kriegsgefangene können im Einzelfalle auch aus Heeresbeständen ernährt werden.
Damit erhielten gerade die schon geschwächten, arbeitsunfähigen Rotarmisten, deren Anteil in den Folgemonaten sprunghaft anstieg, nicht mehr genug tägliche Nahrung. Die Folgen zeigten sich vor allem in den Stammlagern: Von Oktober 1941 bis Mai 1942 starben wahrscheinlich bis zu zwei von 3,7 Millionen sowjetischen Kriegsgefangenen, mindestens 850.000 davon in der Obhut des Heeres vor Verlegung in das Hinterland. Eine angeordnete leichte Anhebung der Nahrungsrationen im Dezember 1941 kam zu spät und wurde vielfach nicht umgesetzt. Auch im folgenden Kriegswinter starben weitere Hunderttausende durch menschenunwürdige brutale Behandlung beim Transport und im Lager, kriminellen Entzug von Nahrung, Unterbringung und Krankenpflege sowie inhumanen Arbeitszwang. Unter den Todesopfern waren auch viele russische Zivilisten, Angehörige von Milizen, Bautrupps und Rekruten. Die Gesamtzahl der indirekt ermordeten Lagerinsassen wird auf etwa drei Millionen geschätzt. Hauptverantwortlich für das Massensterben mit genozidalem Ausmaß war das Allgemeine Wehrmachtamt unter Hermann Reinecke, das die Verteilung und Versorgung der Kriegsgefangenen organisierte.
Ausnahmeregeln zur Entlassung für hilfswillige Ukrainer, Balten, Angehörige von Turkvölkern und Sowjetdeutsche bei guter Führung und Wohnort in Lagernähe galten nicht für „Slawen“. Einzelne Lagerkommandanten versuchten zwar, übermäßige Arbeitskraftverluste und Seuchen aufzufangen und zusätzliche Lebensmittel zu beschaffen, hinderten aber zugleich die örtliche Bevölkerung mit Schusswaffengewalt, den Verhungernden durch den Lagerzaun Nahrung zuzustecken.
Zudem wählten die Lageroffiziere mit Hilfe von Spitzeln und Denunziationen zwei Gruppen aus der Masse der gewöhnlichen Gefangenen aus: besonders wertvolle, die man zum Überlaufen und Mitarbeit in der Wehrmacht bewegen wollte, und „unerwünschte“ oder „gefährliche“ Personen. Letztere übergab man dann Sonderkommandos der Sicherheitspolizei, die sie entweder sofort erschossen oder in für sie eingerichtete Sonderlager deportierten. Vielfach ermordeten die Lagerbesatzungen der Wehrmacht diese Gruppe auch selbst. Dies traf etwa 150.000 Rotarmisten, darunter viele Juden, für die der Mordbefehl bis Kriegsende bestehen blieb.
Insgesamt zeigte sich in der inhumanen Behandlung der Rotarmisten überall dieselbe rassistische Haltung, wonach nur die Stärksten ein Lebensrecht hätten und man die Schwachen zugrunde gehen lassen bzw. die „Gefährlichen“ ermorden müsse.[12]
Zwangsarbeit
Hauptartikel: Zwangsarbeit in der Zeit des Nationalsozialismus
Auf dem östlichen Kriegsschauplatz (Weißrussland, Ukraine sowie in den eroberten Gebieten Russlands) wurde die Zivilbevölkerung im Rücken der Front im Rahmen der Besatzungsstrukturen auf Armee-, Korps- und Divisionsebene zur Zwangsarbeit herangezogen. Regelmäßig wurden dabei Kontingente von Zwangsarbeitern ins Hinterland, in die Rückwärtigen Heeresgebiete bzw. ins Reich, abgegeben. Nicht arbeitsfähige Einwohner wurden zunächst ebenfalls nach Westen, ab 1943 dann aber zunehmend „feindwärts“, also in das Kampfgebiet, abgeschoben. Die Zwangsarbeiter unterlagen dabei einer strengen Disziplin, die bereits für geringe Vergehen die Todesstrafe vorsah, bis hin zur willkürlichen Erschiessung Unbeteiligter bei Flucht einzelner Zwangsarbeiter. Beim Rückzug aus einem Gebiet wurden sämtliche Einrichtungen, die für den Gegner einen Wert darstellen konnten, routinemäßig vernichtet. Damit war das Überleben in diesen Gebieten nahezu unmöglich.[13]
Verbrechen durch einzelne Wehrmachtssoldaten, wie Vergewaltigungen, Plünderungen und Zerstörungen von Wohnhäusern, zivilen Gebäuden und Kirchen, waren auch nach Wehrmachtsstrafrecht strafbar und wurden zum Teil auch verfolgt, vor allem auf dem westlichen Kriegschauplatz.
Für die Wehrmachtssoldaten wurden in den annektierten Gebieten Frauen und Mädchen gezwungen, in Wehrmachtsbordellen als Zwangsprostituierte zu arbeiten, was der Praxis von Zwangsbordellen in den Konzentrationslagern entsprach. Entschädigungen haben die Zwangsprostituierten im Gegensatz zu den Zwangsarbeitern bisher noch nicht erhalten; zudem wird dieser Opferkreis in der deutschen Öffentlichkeit nur selten erwähnt.
Italien
Nach dem Sturz des Diktators Benito Mussolini Ende Juli 1943 kämpfte die Regierung Badoglios noch ein paar Wochen auf Seiten des Reiches, bis sie am 8. September 1943 einen Sonderwaffenstillstand abschloss. Am 13. Oktober 1943 erklärte sie Deutschland den Krieg und trat an der Seite der Alliierten wieder in den Krieg ein. Hitler und die Wehrmachtsführung reagierten darauf mit einer Reihe verbrecherischer Befehle und Maßnahmen.
Italienische Truppenkommandeure wurden als Freischärler standrechtlich erschossen, falls es ihnen nicht gelang, ihre Soldaten innerhalb kurzer Zeit dazu zu bringen, ihre Waffen an die Wehrmacht abzugeben und sich zu ergeben. Nach der Haager Landkriegsordnung waren diese Soldaten aber als Kriegführende berechtigt, sich der Entwaffnung zu widersetzen, und sie durften nicht als Freischärler behandelt werden. Dies wurde im Prozeß gegen die wegen Kriegsverbrechen angeklagten Südostgeneräle eindeutig festgestellt.
Auf Hitlers Befehl hin ließen einige Wehrmachtsoffiziere italienische Einheiten bei der Waffenübergabe und Gefangennahme niederschießen: Die 1. Gebirgsdivision auf der Insel Kefalonia exekutierte 5.200 bereits entwaffnete italienische Soldaten (Massaker auf Kefalonia). Ähnliche Massenhinrichtungen an Italienern geschahen in Albanien und Jugoslawien. Hinzu kamen deutsche Morde auf italienischem Boden an Kriegsgefangenen, die sich ihrer Entwaffnung widersetzt hatten.
Der Kugelerlass vom 4. März 1944 sah vor, dass wiederergriffene flüchtige kriegsgefangene Offiziere und nicht arbeitende Unteroffiziere an die Gestapo übergeben werden sollten. Von der Gestapo wurden sie in das KZ Mauthausen gebracht und dort durch Genickschuss ermordet. Wenn es eine größere Anzahl war, wurden sie vergast.
Ein Befehl des Kommandierenden Generals des XXII. Gebirgs-Armeekorps, Hubert Lanz, besagte, dass in Zivil angetroffene italienische Soldaten völlig formlos zu erschießen seien. Er setzte sich damit über die primitivsten Regeln des Standrechts hinweg.
Über 13.000 italienische Kriegsgefangene ertranken, als sie 1943 in hoffnungslos überladenen Dampfern von den griechischen Inseln auf das Festland gebracht werden sollten. Der Befehl, sie abzutransportieren ohne Rücksicht darauf, ob Rettungsmittel an Bord der Schiffe vorhanden waren, stellt einen schweren Verstoß gegen das Kriegsvölkerrecht dar.
Der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine Großadmiral Karl Dönitz befahl, dass alle führenden Offiziere von Submarina und anderen italienischen Marinedienststellen standrechtlich abzuurteilen seien, wenn sie Kampfhandlungen gegen deutsche Seestreitkräfte zu verantworten hatten. Dieser Befehl verlangte von seinen Untergebenen Kriegsverbrechen.
Etwa 600.000 Soldaten der italienischen Streitkräfte wurden entwaffnet, interniert und zur Zwangsarbeit auf das Gebiet des Reiches verschleppt. Sie wurden als „Militärinternierte“ eingestuft, um ihnen den Status von völkerrechtlich geschützten Kriegsgefangenen nicht zuerkennen zu müssen. Sie galten kollektiv als „Verräter“ und wurden daher im Reich oft noch schlimmer behandelt als die „Ostarbeiter“. Bis Kriegsende starben etwa 50.000 von ihnen. Die Überlebenden wurden 1944 in den Status von Zivilgefangenen überführt und danach besser versorgt. [14]
Griechenland
Kreta
Nach den blutigen Vergeltungaktionen deutscher Fallschirmtruppen auf Kreta (Luftlandeschlacht um Kreta, Sonderunternehmen Völkerbund) versuchten die neuen Kommandanten der „Festung Kreta“, Alexander Andrae und Bruno Bräuer, zu einer weniger harten Repressalienpolitik überzugehen als der General der Fallschirmtruppen Kurt Student. Als es jedoch zu Zusammenstößen mit kretischen Widerstandskämpfern kam, den Andarten, gingen sie zu Massenexekutionen von Zivilisten über. In einer der brutalsten Sühneaktionen brannten sie im September 1943 im Unterbezirk Viannos ein Dutzend Dörfer nieder, wobei mindestens 440 Personen, Männer, Frauen und Kinder, ums Leben kamen.[15] Nach griechischen Schätzungen kamen während der deutschen Besatzung Kretas zwischen 3.000 und 9.000 Zivilisten ums Leben.[16]
Peloponnes und Nordwestgriechenland
Gebirgsjäger der Wehrmacht waren an Kriegsverbrechen beteiligt, so die 1. Gebirgs-Division an der Erschießung von 5200 italienischen Kriegsgefangenen der Division „Acqui“ auf Kefalonia und Korfu. Etwa 5.200 italienische Soldaten und fast alle Offiziere, die sich den deutschen Truppen ergeben hatten, wurden nach ihrer Gefangennahme, den Befehlen des Oberkommandos der Wehrmacht folgend und allen Bestimmungen des Kriegsvölkerrechts widersprechend, getötet. Dies war eines der schwersten Kriegsverbrechen mit direkter Beteiligung von Wehrmachtseinheiten. Darüber hinaus unterstützten Gebirgsjäger die Geheime Feldpolizei bei der Deportation der jüdischen Bevölkerung in Griechenland.[17] Als die Division im Frühjahr 1943 nach Montenegro verlegt wurde, hatte sie im bisherigen Kriegsverlauf bereits über 19.000 Mann verloren. Anfang Juli 1943 wurde die 1. Gebirgs-Division nach Westgriechenland in den Epirus verlegt. Die militärischen Erfolge der ELAS hatten eine Verstärkung der deutschen Besatzungstruppen notwendig gemacht, und als Antwort darauf sollte der Terror intensiviert werden. Auch für sie galt Hitlers Befehl vom 16. Dezember 1942:
- […] Wenn dieser Kampf gegen die Banden sowohl im Osten wie auf dem Balkan nicht mit den allerbrutalsten Mitteln geführt wird, so reichen in absehbarer Zeit die verfügbaren Kräfte nicht mehr aus, um dieser Pest Herr zu werden. Die Truppe ist daher berechtigt und verpflichtet, in diesem Kampf ohne Einschränkungen auch gegen Frauen und Kinder jedes Mittel anzuwenden, wenn es nur zum Erfolg führt… [18]
Allein in den drei Monaten zwischen Anfang Juli und Anfang Oktober 1943 zerstörte man etwa 207 Ortschaften mit 4.500 Häusern und tötete über 2.000 Griechen und Albaner, darunter Frauen, Alte und Kinder. Ein Indiz dafür, dass es höchst selten zu Gefechten mit Partisanen kam, ist die Tatsache, dass „nur“ 23 Gebirgsjäger in diesem Zeitraum gefallen sind.[19][20][21].
Westeuropa
Obwohl das OKW gegenüber den Soldaten aus westalliierten Feindstaaten das Völkerrecht einzuhalten befahl, kam es schon beim Westfeldzug 1940 zu Morden einzelner deutscher Einheiten an ihren Gefangenen. Am 7. Juni 1944 erschossen Angehörige der 12. SS-Panzer-Division „Hitlerjugend“ in der Normandie etwa 100 gefangene Soldaten aus Kanada. Am 17. Dezember 1944 erschoss die Leibstandarte Adolf Hitler im Raum Malmedy gefangene US-Soldaten. Manche Einheiten der Waffen-SS töteten besonders Afroamerikaner sofort auf dem Gefechtsfeld.
Besondere Mordbefehle gab das OKW für Einheiten des britischen Geheimdienstes SOE aus, die vor allem in Südosteuropa agierten. Deutsche U-Boot-Besatzungen durften gemäß dem Laconia-Befehl keine alliierten Schiffbrüchigen aufnehmen. Abgeschossene westliche Piloten, die mit dem Fallschirm auf Reichsgebiet landeten, sollten als Rache für die Flächenbombardements der Alliierten sofort von lokalen Polizei- oder Parteibeamten getötet werden. Auch Flüchtlinge aus deutschen KZs wurden ermordet, falls man sie ergriff: so auf Befehl Hitlers die Teilnehmer an einer Massenflucht aus dem Lager Sagan.
Von 1,5 Millionen französischen Kriegsgefangenen starben etwa 21.000; die meisten davon an der schlechten Behandlung in deutschen „Repressallagern“ wie Rawa Ruska in Polen. Dort brachte man vorwiegend Gefangene unter, die Fluchtversuche gewagt oder Zwangsarbeiten verweigert hatten. Von ihnen wurden Schwarze und Orientalen nochmals schlechter behandelt. Westeuropäische Juden wurden abgesondert und zu besonders schweren und erniedrigenden Arbeiten gezwungen, bevor auch sie in Vernichtungslager deportiert wurden.
Weitere direkte Kriegsverbrechen waren Zwangsverpflichtungen von Zivilisten feindlicher Staaten, etwa zum Minensuchen, einzelne Massaker und eine unbekannte Zahl von Vergewaltigungen einheimischer Frauen. Die Statistik deutscher Kriegsgerichte verzeichnete hier nur bekanntgewordene Fälle; angenommen wird jedoch, dass die meisten Fälle nicht angezeigt werden konnten und unentdeckt blieben.[22]
Einzelne bekannte Verbrechen
Als einzelne Verbrechen unter Beteiligung von Wehrmachtsangehörigen sind folgende besonders bekannt geworden:
Beteiligung an der Judenvernichtung
Die Wehrmacht war in mehrfacher Hinsicht an der „Endlösung der Judenfrage“ beteiligt:
- Die Oberkommandos und ein Teil der oberen Kommandoebene stimmten im Vorfeld des Polen- und Russlandfeldzugs den Plänen und Befehlen zur „Liquidierung“ von Führungseliten der eroberten Staaten zu, die zugleich eine flächendeckende Judenvernichtung rechtfertigten und einleiteten. Sie wussten daher frühzeitig über die Pläne und Ausführung des Holocaust Bescheid.
- Militärische Dienststellen waren an vielen den Eroberungen folgenden Besatzungsmaßnahmen beteiligt: darunter Deportationen, Einrichtung von Judenghettos, ausgrenzenden Verordnungen wie Kleiderkennzeichen für Juden, Aussonderung jüdischer Kriegsgefangener, Rekrutierung von „Rüstungsjuden“ für Zwangsarbeit in der deutschen Rüstungswirtschaft u.a.
- Die Wehrmacht stellt ihre Infrastruktur, u.a. das europaweite Wehrmachtstransportwesen, vielfach für die Judendeportationen zur Verfügung: z.B. für die Transporte der französischen und griechischen Juden nach Auschwitz.
- Wehrmachtseinheiten wirkten aktiv an als „Banden-Bekämpfung“ gerechtfertigten Massenerschießungen mit, die einen Großteil der Judenvernichtung besonders in Russland ausmachten.[23]
Diese direkte Form der Beteiligung beruhte auf einem Befehl des Reichssicherheitshauptamts vom 17. Juli 1941. Danach sollten Wehrmachtseinheiten „politisch untragbare“ Gefangene an Einsatzkommandos der Sicherheitspolizei und des SD ausliefern, die sie dann ermordeten oder verschleppten. Nach den Ausführungsrichtlinien Reinhard Heydrichs vom selben Tag schloss der Befehl bedeutende sowjetische Staatsfunktionäre, leitende Persönlichkeiten der Zentral- und Mittelinstanzen bei sowjetischen Staatsbehörden, führende Persönlichkeiten des Wirtschaftslebens, die „sowjetischen Intelligenzler“ und „alle Juden“ ein.
Zur psychologischen Erleichterung für die Soldaten und Förderung der Massenmorde und Verbrechen an Zivilisten und Juden wurden Juden und Partisanen gleichgesetzt. Typisch hierfür ist ein Befehl von Generalfeldmarschall Walter von Reichenau vom 10. Oktober 1941, wonach
- ...der Soldat für die Notwendigkeit der harten aber gerechten Sühne am jüdischen Untermenschentum volles Verständnis haben muss, da Erhebungen im Rücken der Wehrmacht (...) erfahrungsgemäß stets von Juden angezettelt wurden.(...) Immer noch werden heimtückische, grausame Partisanen und entartete Weiber zu Kriegsgefangenen gemacht (...) und wie anständige Soldaten behandelt und in die Gefangenenlager abgeführt. (...) Ein solches Verhalten der Truppe ist nur noch durch völlige Gedankenlosigkeit zu erklären.
General Erich von Manstein bezeichnete in einem Befehl vom 20. November 1941
- ...das Judentum als den Mittelsmann zwischen dem Feind im Rücken und den noch kämpfenden Resten der Roten Wehrmacht und der Roten Führung (...) Das jüdisch-bolschewistische System muß ein für alle mal ausgerottet werden.
Generaloberst Hermann Hoth formulierte dies in einem Armeebefehl der 17. Armee vom 17. November 1941 wie folgt:
- Es ist die gleiche jüdische Menschenklasse (...). Ihre Ausrottung ist ein Gebot der Selbsterhaltung.
Heinrich Himmler sprach in seinen Posener Reden und weiteren Geheimreden zwischen Oktober 1943 und Juni 1944 vor Befehlshabern der Wehrmacht offen über die Judenvernichtung und die Vernichtungspolitik gegenüber Rotarmisten und Slawen.[24]
Laut Dieter Pohl war zwar nur eine Minderheit der Wehrmachtssoldaten direkt am Judenmord beteiligt, aber die Wehrmacht als Organisation nahm auf vielfache Weise daran teil: Die Militärverwaltung gaben in vielen besetzten Gebieten jene antijüdischen Verordnungen heraus, die die Judendeportationen in die osteuropäischen Vernichtungslager vorbereiteten. In Serbien veranlasste die Militärverwaltung die Erschießung der jüdischen Männer. In der Sowjetunion sorgten die Kommandanturen für die Registrierung und Kennzeichnung der Juden, ihre Benachteiligung bei der Versorgung und auch für die Einrichtung einzelner Ghettos. Oft arbeiteten sie bei großen Mordaktionen mit der Polizei zusammen, stellten Infrastruktur und manchmal auch Personal. Geheime Feldpolizei und Feldgendarmerie jagdten versteckte Juden und ermordeten diese zum Teil selbst. Im Hinterland eingesetzte Wehrmachtseinheiten ermordeten Juden und Roma oft ebenso wie die Einsatzgruppen: so die 707. Infanteriedivision in Weißrussland.[25]
Ferner wurden viele Angehörige von Wehrmachsteinheiten Zeugen und Helfer der von den Einsatzgruppen begangenen Massenmorde. Ihre Befehlshaber ließen zu, dass SD-Kommandos in den Kriegsgefangenenlagern Juden, Kommunisten und andere „Verdächtige“ aussonderten und ermordeten. Die Wehrmachtsführung schloss im April 1940 ihrerseits fast alle "jüdischen Mischlinge" aus ihren Reihen aus und lieferte sie damit der späteren Vernichtung aus.[26]
Zahlen
Der Kommissarbefehl führte zu einigen Tausend Opfern.[27] Der Befehl zur Auslieferung von jüdischen und politischen Kriegsgefangenen an den SD führte zu nachgewiesenen 140.000, [28], aber geschätzten 600.000 Opfern.[29]
Insgesamt fielen nach einer Schätzung von Christian Streit 3,3 Millionen sowjetische Kriegsgefangene dem Tod zum Opfer, das sind 57 Prozent aller in deutsche Kriegsgefangenschaft geratenen Rotarmisten. Zwei Millionen waren bereits vor dem Frühjahr 1942 tot, weil sie nicht schonend behandelt werden sollten und ihre Aufnahme in Lagern mangelhaft oder gar nicht vorbereitet worden war. Das Massensterben ging zurück, als man die Kriegsgefangenen der Sowjets als Arbeitskraft benötigte, aber erst im Juli 1944 wurden sie wie westliche Gefangene versorgt.[30] Nach der Quellenlage bleibt ungeklärt, in welchem Maß dabei „Absicht oder Notstand“ zusammenwirkten.[31] Bei englischen und amerikanischen Kriegsgefangenen betrug die Todesrate etwa 3,5 Prozent.
Umgang mit den Wehrmachtsverbrechen nach Kriegsende
Strafverfolgung
Hauptartikel: NS-Prozesse
Im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher verurteilten die Alliierten einige Hauptverantwortliche, darunter Generäle des Oberkommandos der Wehrmacht. Sie stuften dieses und den Generalstab jedoch - anders als Gestapo, Sicherheitsdienst und Schutzstaffel - nicht als kriminelle Vereinigungen ein, obwohl sie die Führer der Wehrmacht als „rücksichtslose militärische Kaste“ bezeichneten. Stattdessen empfahlen sie, diese Täter in künftigen Strafprozessen zur Verantwortung zu ziehen. In weiteren NS-Prozessen verurteilten sie vorwiegend Verbrechen, die an ihren eigenen Soldaten begangen worden waren.
Das Kontrollratsgesetz Nr. 10 von 1945 beschränkte die deutsche Justiz in ihrer Zuständigkeit bei der Verfolgung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die Alliierten konnten aber deutsche Gerichte ermächtigen, wenn die Straftaten an Deutschen oder Staatenlosen verübt worden waren. Die Besatzungsmächte handhabten diese Möglichkeit unterschiedlich. In der amerikanischen und sowjetischen Zone wurden deutsche Instanzen nur von Fall zu Fall ermächtigt, in der britischen und in der französischen Zone wurden allgemeine Zuweisungen der Zuständigkeit durch Verordnungen festgelegt. Erst 1950, fünf Jahre nach dem Krieg, reduzierten die Alliierten die Zahl der Straftatbestände, deren Verfolgung den Besatzungsbehörden vorbehalten blieb. Danach konnten Kriegsverbrechen der Wehrmacht auch von der westdeutschen Justiz verfolgt werden, unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Opfer, soweit sie sich nicht gegen alliierte Militärangehörige gerichtet hatten.
Da die Alliierten sich bald von der strafrechtlichen Verfolgung von Kriegsverbrechen zurückzogen, blieben zahlreiche Massenverbrechen ungeahndet. Die Zuständigkeiten waren unklar, zumal die Tatorte im Ausland lagen und Täter in unterschiedlichen Bundesländern lebten. 1958 wurde die „Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen“ eingerichtet; damit wurden staatsanwaltliche Ermittlungen bundesweit koordiniert. Ab 1965 wurden Vorermittlungen gegen Angehörige der Reichsbehörden, der Polizei und Lagermannschaften der Konzentrationslager auf dem Bundesgebiet eingeleitet und auch Verbrechen gegenüber Kriegsgefangenen verfolgt.
Seit 1960 waren aber alle Straftaten außer Mord schon verjährt. Durch eine Änderung des Strafgesetzbuches, Paragraph 50, galt 1968 auch die Beihilfe zum Mord als verjährt; damit waren alle „Schreibtischtäter“ einer strafrechtlichen Verfolgung entzogen.
Von der westdeutschen Justiz wurden nach dem Krieg einige Tatkomplexe schwerpunktmäßig verfolgt. Dazu zählten Verbrechen an sowjetischen Kriegsgefangenen, Verbrechen, die sich im Zusammenspiel von Wehrmacht und Sicherheitspolizei ereigneten, wobei dies Verbrechen der Geheimen Feldpolizei der Wehrmacht einschloß. Für den Raum außerhalb der Sowjetunion kommen Geiselerschießngen in besetzten Ländern und Endphaseverbrechen hinzu.
Generell gesehen sind aber ein Großteil der Ermittlungen und Verfahren eingestellt worden. Das zahlreiche Material, das den Staatsanwaltschaften und der Zentralen Stelle zuging, hat zu nur sehr wenigen Anklagen geführt. Bei den Verurteilungen ist das geringe Strafmaß auffällig, das ganz generell für NS-Verfahren vor westdeutschen Gerichten typisch ist. [32]
Wandel des Geschichtsbildes
In der Nachkriegszeit bestimmten Memoiren und Gerichtsaussagen deutscher Generäle und Offiziere das westdeutsche Geschichtsbild des „anständigen deutschen Soldaten“ und der „sauberen Wehrmacht“, deren Angehörige von Ausnahmen abgesehen fair nach Kriegsvölkerrecht gekämpft hätten. Seit den Nürnberger Prozessen galt die Wehrmacht als Ganzes in der Öffentlichkeit als „freigesprochen“; Verbrechen von Truppenteilen wurden vorwiegend als Straftaten einzelner Missetäter betrachtet. Die enge institutionelle Verbindung der Wehrmachtsspitze mit dem nationalsozialistischen Partei- und Staatsapparat und damit ihre Gesamtverantwortung für deren Vernichtungskrieg blieben weitgehend unberücksichtigt[33]; ebenso die Zusammenarbeit von Soldaten jeden Ranges mit den verbrecherischen Organisationen SD, SS und Gestapo.[34] Nach den ersten Kollektivschulddebatten der Nachkriegszeit [35] wurden bis etwa 1955 Amnestiegesetze erlassen, die diese Einstellung für mehr als ein Jahrzehnt zementierten.[36][37]
Seit etwa 1968 hat eine jüngere Generation von Historikern, die den Weltkrieg nicht mehr bewusst erlebt hat, die deutsche Militärgeschichte erforscht. Mit Rückgriff auf inzwischen zugängliche neue Quellen, darunter Wehrmachtsakten, Prozessunterlagen, Zeugenaussagen, Feldpost, Tagebücher, widerlegte sie die Legende der „sauberen“, unpolitischen, irregeführten und vom NS-Regime missbrauchten Wehrmacht. So wurde etwa die bis dahin bestrittene Ausführung des Kommissarbefehls und die Eigenbeteiligung ganzer Einheiten an Massenmorden bewiesen. Im Ergebnis geht die Forschung heute „von einer problematischen Verstrickung der Wehrmacht in die NS-Verbrechen während des Krieges“ aus: Sie sei „letztlich als 'Komplize des Bösen' und 'stählerner Garant' und nicht als vermeintlich unpolitischer Bereich des NS-Staates anzusehen“.[38]
In den Nürnberger Prozessen hatten die angeklagten Militärs, darunter Wilhelm Keitel, das Massensterben der sowjetischen Kriegsgefangenen auf die angeblich unmögliche Versorgung der immensen Gefangenenmassen zurückzuführen versucht. Dass dies Folge einer verbrecherischen Kriegsplanung, Kriegsführung und rassistischer Menschenverachtung war, bei der die Nahrungsversorgung für die eigene Truppe aus den besetzten Gebieten auf Kosten der Zivilbevölkerung und der Kriegsgefangenen geschah, heben Historiker wie Dieter Pohl hervor:[39]
- Das "Unternehmen Barbarossa" führte direkt in den Völkermord. Erstmals plante die deutsche Führung die Ermordung großer Bevölkerungsguppen in einen Feldzug ein... mit Nahrungsentzug, Entrechtung und Repressalmassakern. Die zahlenmäßig größte Gruppe von Opfern stellen die sowjetischen Kriegsgefangenen...
Erforschung verbrechensfördernder Umstände
Dem Historiker Omer Bartov zufolge begünstigten verschiedene Faktoren die Kriegsverbrechen durch Wehrmachtsoldaten: so die „Entmodernisierung“, das heißt ein zunehmender Ausfall moderner Kampfmittel, eine drastische Verschlechterung der Lebensumstände und wachsende geistige Entfernung vom modernen Leben der Kampfeinheiten, besonders an der Ostfront ab 1941. Dies habe zu physisch-psychischen Erschöpfungszuständen und seelischer Abstumpfung bei den Soldaten geführt. In den vereinzelten, immer weniger einer modernen Armee gleichenden Kampfverbänden hätten sich defätistisch-nihilistische, sozialdarwinistische Rechtfertigungsmuster sowie die Verachtung traditioneller Autoritäten und Werte breitgemacht.[40] Er zitiert einen damaligen Kriegsteilnehmer:[41]
- Der Mensch wird zum Tier. Er muss vernichten, um zu überleben [...] Der Kampf nimmt hier wieder seine urtümlichste, tierähnlichste Form an ...
Man führe „einen Kampf ums Überleben, in dem alles erlaubt sei, was die Vernichtung des einzelnen Soldaten und darüber hinaus auch seiner Kameraden, seiner Einheit, seiner Rasse und seines Landes verhindern könne.“[42] Diese Haltungen machten eventuell zusätzlich empfänglicher für ideologische Indoktrination. Den Soldaten sei auch im Rahmen gewöhnlicher Kampfhandlungen zunehmend gestattet worden, Ärger und Frustrationen an feindlichen Soldaten und Zivilisten „auszulassen“.[43] Diese „Entmodernisierung“ an der Front trug auch nach Hannes Heer erheblich zur Brutalisierung der Truppe bei.[44]
Auch „Primärgruppen“, also landsmannschaftlich und regional organisierte Einheiten, die auch einen quasi familiären Zusammenhalt bieten konnten, könnten im Osten das Durchhaltevermögen, die Brutalität und Neigung zu Verbrechen und Anfälligkeit für Ideologisierung gefördert haben. In welcher Richtung und welchem Maß, ist jedoch umstritten. Während einige in diesen Primärgruppen den Grund für die besondere Leistungsbereitschaft und mitunter auch die Verbrechen der Wehrmachtsangehörigen sehen[45], sehen andere gerade den Ausfall traditioneller Bindungen als Einfallstor für nationalsozialistische Indoktrination und vermehrte Kriegsverbrechen. Entgegen der Ansicht, dass soziale Ordnung Ideologie entbehrlich machte, wird angeführt, dass gerade an der relativ aussichtslosen von „sozialer Ordnung entleerten“ Ostfront im Gegensatz zur Westfront erbittert gekämpft worden sei. In dem Maß, wie funktionierende soziale Bande zerbrochen seien, habe die ideologische Motivation vermehrt an Bedeutung gewonnen. [46]
Mediale Darstellung
Die Wehrmachtsverbrechen waren in der Bundesrepublik vor 1989 auch in den Medien thematisiert worden: etwa 1978 durch die amerikanisch-sowjetische Fernsehdokumentation Der unvergessene Krieg. Während des Historikerstreits 1986/87 spielten sie jedoch nur eine untergeordnete Rolle. Nach der Wiedervereinigung erschienene Forschungsliteratur von 1991 wie das Buch von Reinhard Rürup Der Krieg gegen die Sowjetunion 1941-1945. Eine Dokumentation oder der von Peter Jahn und Reinhard Rürup herausgegebene Band Erobern und Vernichten. Der Krieg gegen die Sowjetunion 1941-1945 fanden über Fachkreise hinaus kaum Beachtung.
Erst die seit 1995 in 34 deutschen und österreichischen Städten gezeigten beiden Wehrmachtsausstellungen machten das wissenschaftlich inzwischen korrigierte Geschichtsbild zur Wehrmacht auch in der Bevölkerung bekannter. Sie verbreiteten mit vielen Bild- und Schriftdokumenten das Wissen, dass sich ganze Truppenteile an Massenerschießungen von Zivilisten, darunter Juden, an Vergeltungsaktionen, dem Ausheben von Massengräbern usw. beteiligt hatten. Damit ließen sich Kriegsverbrechen nicht mehr nur auf verbrecherische Befehle zurückführen, Einzeltätern anlasten und von der Völkermord-Politik des NS-Regimes getrennt betrachten.
Die Ausstellung rief Proteste in Teilen der bundesdeutschen Öffentlichkeit, darunter ehemaligen Wehrmachtsangehörigen, hervor, fand aber auch Zustimmung sowie fundierte Kritik. Einige Historiker wiesen auf einige falsch zugeordnete Fotografien hin, die tatsächlich Verbrechen der Roten Armee oder anderer mit Deutschland verbündeter Militärs zeigten. Daraufhin wurden die Exponate wissenschaftlich überprüft und die Ausstellung demgemäß überarbeitet.
Die zweite Ausstellung zeigte besonders, dass Nichtbefolgung verbrecherischer Befehle in der Wehrmacht möglich war und gewesen wäre. So kostete die starre Befolgung von Hitlers Durchhaltebefehlen (zum Beispiel bei der Schlacht von Stalingrad) viele deutschen und sowjetischen Soldaten vermeidbar das Leben. Generäle, die sich diesen Befehlen widersetzten, wurden meist abgelöst, aber nicht weiter belangt. Auch Offiziere, die bei Massenmorden nicht mitmachen wollten oder konnten, wurden allenfalls versetzt und blieben ansonsten unbehelligt.
Im Rechtsextremismus werden beide Ausstellungsversionen als Propagandashow zur Verleumdung ehrlicher deutscher Soldaten dargestellt und bekämpft; die wenigen Fehler der ersten Fassung werden zur Diskreditierung der gesamten Grundthese benutzt.[47]
Rezeption in der Bundeswehr
Die Bundeswehr hat sich auch aufgrund der historischen Debatte um die Wehrmachtsverbrechen mit einem Erlass vom 20. September 1982 von den Traditionen der Wehrmacht abgegrenzt, reklamiert das Attentat vom 20. Juli 1944 dagegen als ihr Vorbild für den „Staatsbürger in Uniform“.
1998 stellte eine Veröffentlichung von Franz W. Seidler diese Abgrenzung in Frage: Der emeritierte Professor an der Bundeswehruniversität München gab das Buch „Verbrechen an der Wehrmacht“ als Gegendarstellung zur Wehrmachtsausstellung heraus. Er hatte für seine Studie Zugang zu Quellenmaterial des Bundesarchiv-Militärarchivs (BAMA) erhalten und fasste sechs Aktenbände der „Wehrmachtsuntersuchungsstelle“ aus dem Russlandfeldzug zusammen. Dabei wies Heinz-Ludger Borgert von der Friedrich-Ebert-Stiftung ihm falsche Zuordnung von Fotomaterial und selektives Zitieren aus den Einleitungstexten seiner Quellen nach. Kritik fand auch, dass Seidel diese Texte als objektive Quelle behandelte, obwohl ihre Propagandaabsicht, die Kriegführung der Roten Armee als völkerrechtswidig und Ausdruck eines Untermenschentums darzustellen, unverkennbar war. Seidlers geschichtsrevisionistische Thesen führten zu einer parlamentarischen Anfrage an die CDU-geführte Bundesregierung. Der SPD-Politiker Gernot Erler sah in der Seidler-Publikation „direkt von der NS-Ideologie beeinflußte Greuelgeschichten der Wehrmachtspropaganda wiedergegeben“.[48]
Einzelbelege
- ↑ Artikel Wehrmacht, Brockhaus Enzyklopädie Band 29, 21. Auflage 2006, S. 554f
- ↑ Dieter Pohl: Verfolgung und Massenmord in der NS-Zeit 1933-1945, Darmstadt 2003, S. 28
- ↑ Artikel Wehrmacht, Brockhaus 2006, a.a.O.
- ↑ Dieter Pohl: Verfolgung und Massenmord in der NS-Zeit 1933-1945, Darmstadt 2003, Vorwort
- ↑ nach Christian Hartmann: Wie verbrecherisch war die Wehrmacht? In: Christian Hartmann et al. (Hrsg.), a.a.O S. 70ff
- ↑ Dieter Pohl: Verfolgung und Massenmord in der NS-Zeit 1933–1945, Darmstadt 2003, S. 37 und 47
- ↑ Hans-Erich Volkmann: Zur Verantwortlichkeit der Wehrmacht in: Die Wehrmacht. Mythos und Realität, Hrsg. Rolf-Dieter Müller, Hans-Erich Volkmann, München 1999, ISBN 3-486-56383-1, S. 1202f.
- ↑ Gerd R. Ueberschär: Artikel Wehrmacht, in: Enzyklopädie des Nationalsozialismus, 1998, S. 102
- ↑ Dieter Pohl: Verfolgung und Massenmorde in der NS-Zeit 1933-1945, Darmstadt 2003, S. 56f
- ↑ Dieter Pohl: Verfolgung und Massenmorde in der NS-Zeit, a.a.O. S. 39 und 43
- ↑ Christian Streit: Die Behandlung der sowjetischen Kriegsgefangenen... In: Gerd R. Ueberschär/Wolfram Wette: „Unternehmen Barbarossa“..., überarb. Neuausg. Frankfurt/M 1991, ISBN 3-596-24437-4, S. 168
- ↑ Dieter Pohl, Verfolgung und Massenmorde in der NS-Zeit, a.a.O. S. 40ff
- ↑ Christian Rass „Verbrecherische Kriegführung an der Front. Eine deutsche Infanteriedivision und ihre Soldaten“ in: Christian Hartmann, Johannes Hürter, Ulrike Jureit Verbrechen der Wehrmacht. Bilanz einer Debatte, Beck, München 2005, ISBN 3-406-52802-3, S. 80-90.
- ↑ zu diesem Abschnitt: Gerhard Schreiber: Militärsklaven im Dritten Reich in Der Zweite Weltkrieg. Analysen, Grundzüge, Forschungsbilanz, im Auftrag des Militärgeschichlichen Forschungsamtes herausgegeben von Wolfgang Michalka, München 1989, ISBN 3-932131-38-X, S. 764ff
- ↑ Marlen von Xylander: Die deutsche Besatzungsherrschaft auf Kreta 1941 - 1945, a.a.O. S. 39
- ↑ Hagen Fleischer: Besatzungsalltag. In: Dietrich Eichholtz: Geschichte der deutschen Kriegswirtschaft 1939 - 1945. 3. Band, Saur Verlag, Neuauflage 2002, ISBN 3598114281
- ↑ Lexikon der Wehrmacht.de: Kriegsverbrechen der 1. Gebirgs-Division auf dem Balkan
- ↑ Bundesarchiv (Hrsg.): Europa unterm Hakenkreuz – Die Okkupationspolitik des deutschen Faschismus in Jugoslawien, Griechenland, Albanien, Italien und Ungarn (1941–1945), Hüthig Verlagsgemeinschaft, Band 6, ISBN 3-8226-1892-6, S. 71 ff., S. 219.
- ↑ Bericht über die „Brendtenfeier“ und die Proteste (Video) ARD Magazin Kontraste, Sendung vom 26. Mai 2005
- ↑ Bericht über die „Brendtenfeier“ und die Proteste (Video) ARD Magazin Panorama, Sendung vom 12. Juni 2003
- ↑ Hermann Frank Meyer: Blutiges Edelweiß. Die 1. Gebirgsdivision im Zweiten Weltkrieg, 2008
- ↑ Dieter Pohl: Verfolgung... a.a.O. S. 43ff
- ↑ Konrad Kwiet: Rassenpolitik und Völkermord, in: Enzyklopädie des Nationalsozialismus 1998, S. 60
- ↑ Bradley F. Smith, Agnes F. Petersen (Hrsg.): Heinrich Himmler. Geheimreden 1933 – 1945, Propyläen Verlag, Frankfurt am Main, Berlin/Wien 1974, ISBN 3-549-07305-4
- ↑ Dieter Pohl: Holocaust, Herder, Freiburg 2000, S. 120f
- ↑ Israel Gutman (Hrsg.): Enzyklopädie des Holocaust Bd. III, Piper, München u.a. 1998, Artikel Wehrmacht, S. 1562ff
- ↑ Christian Streit: Die Behandlung der sowjetischen Kriegsgefangenen ... In: Gerd R. Ueberschär/Wolfram Wette: „Unternehmen Barbarossa“..., überarb. Neuausg. Frankfurt/M 1991, ISBN 3-596-24437-4, S. 165
- ↑ Alfred Streim: Sowjetische Gefangene in Hitlers Vernichtungskrieg. Heidelberg 1982, ISBN 3-8114-2482-3, S.176
- ↑ Christian Streit: Keine Kameraden. Die Wehrmacht und die sowjetischen Kriegsgefangenen 1941-1945. Neuausgabe Bonn 1991, ISBN 3-8012-5016-4, S. 105
- ↑ Christian Streit: Die Behandlung der sowjetischen Kriegsgefangenen ... a.a.O. S. 169
- ↑ Christian Streit: Keine Kameraden..., a.a.O. S. 187-190
- ↑ Rolf-Dieter Müller, Hans-Erich Volkmann (Hrsg.): Die Wehrmacht. Mythos und Realität herausgegeben im Auftrag des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes, München 1999, ISBN 3-486-56383-1, S. 1081ff
- ↑ Hans-Erich Volkmann: Zur Verantwortlichkeit der Wehrmacht in: R.D. Müller, H.E. Volkmann, (Hrsg. im Auftrag des MGFA): Die Wehrmacht: Mythos und Realität, München, Oldenburg 1999, ISBN 3-486-56383-1, S.1197f und 1207ff
- ↑ Jürgen Förster: Wehrmacht, Krieg und Holocaust in: R.D. Müller, H.E. Volkmann, (Hrsg. im Auftrag des MGFA): Die Wehrmacht: Mythos und Realität, München, Oldenburg 1999, ISBN 3-486-56383-1, S. 948-963ff
- ↑ Annette Weinke: Die Nürnberger Prozesse. C.H. Beck, München 2006, ISBN 3-406-53604-2, S. 99ff
- ↑ Jürgen Danyel: Die Erinnerung an die Wehrmacht in beiden deutschen Staaten, in: R.D. Müller, H.E. Volkmann, (Hrsg. im Auftrag des MGFA): Die Wehrmacht: Mythos und Realität, München, Oldenburg 1999, ISBN 3-486-56383-1, S. 1139ff
- ↑ Annette Weinke: aaO, S. 107ff
- ↑ Gerd R. Ueberschär: Wehrmacht, in: Enzyklopädie des Nationalsozialismus, 1998, S. 106f
- ↑ Dieter Pohl Holocaust, a.a.O. S. 57
- ↑ Omer Bartov: Hitlers Wehrmacht - Soldaten, Fanatismus und die Brutalisierung des Krieges, Rowohlt, 1995, S. 27, 38 und 48
- ↑ nach H. Spaeter und W. Ritter von Schramm: Die Geschichte des Panzerkorps Großdeutschland, Bielefeld 1958, Band I, S. 341
- ↑ Bähr: Kriegsbriefe gefallener Studenten 1939-43, Tübingen, 1952, S. 83
- ↑ Omer Bartov: Hitlers Wehrmacht...', a.a.O. S. 50
- ↑ Hannes Heer: Tote Zonen - Die deutsche Wehrmacht an der Ostfront, Hamburger Edition, 1999, S. 94
- ↑ Janowitz und Shils: Cohesion and Disintegration. S. 281; zitiert nach Omer Bartov: 'Hitlers Wehrmacht..., a.a.O. S. 54; E.P. Chodoff: Ideology and Primary Groups, S. 569 ff
- ↑ Omer Bartov: Hitlers Wehrmacht... S. 59
- ↑ Beispiel: Die Reemtsma-Show (Anti-Wehrmacht-Ausstellung) - Grundinformationen zur Hetze über die Deutsche Wehrmacht (Seite ohne Impressum aus dem Umfeld der als rechtsextrem eingestuften „Deutschland-Bewegung“ Alfred Mechtersheimers)
- ↑ Blick nach Rechts 8/1998
Literatur
Wehrmacht
- Rudolf Absolon: Die Wehrmacht im Dritten Reich. Aufbau, Gliederung, Recht, Verwaltung. Oldenbourg Verlag, 6 Bände, hier relevant:
- Band IV: 8. Februar 1938 bis 31. August 1939. 2. Auflage 1998, ISBN 3486417398
- Band V: 1. September 1939 bis 18. Dezember 1941. 1. Auflage 1988, ISBN 3486418823
- Band VI: 19.12.1941 bis 9.5.1945. 1995, ISBN 3486419404
- Manfred Messerschmidt: Die Wehrmacht im NS-Staat. Zeit der Indoktrination. Decker R. Von, Hamburg 1969, ISBN 3768522687
- Rolf-Dieter Müller, Hans-Erich Volkmann (Hrsg.): Die Wehrmacht. Mythos und Realität, herausgegeben im Auftrag des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes, München 1999, ISBN 3-486-56383-1
- Wolfram Wette: Die Wehrmacht - Feindbilder Vernichtungskrieg Legenden; S. Fischer Verlag, Frankfurt am Main 2002, ISBN 3-7632-5267-3
Verbrechen
- Gerd R. Ueberschär: NS-Verbrechen und der militärische Widerstand gegen Hitler. Primus Verlag, 2000, ISBN 3896781693
- Heribert Prantl (Hrsg.): Wehrmachtsverbrechen. Eine deutsche Kontroverse. Hoffmann und Campe Verlag, Hamburg 1997, ISBN 3-455-10365-0
- Birgit Beck, Wehrmacht und sexuelle Gewalt. Sexualverbrechen vor deutschen Militärgerichten 1939-1945, Paderborn 2004, ISBN 3-506-71726-x Rezension
- Hamburger Institut für Sozialforschung (Hrsg.): Verbrechen der Wehrmacht. Dimensionen des Vernichtungskrieges 1941-1944. Hamburger Edition, 2., erweiterte Auflage 2002, ISBN 3930908743
- Dieter Pohl: Verfolgung und Massenmord in der NS-Zeit 1933–1945, Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2003, ISBN 3534151585
- Christian Hartmann, Johannes Hürter, Ulrike Jureit (Hrsg.): Verbrechen der Wehrmacht. Bilanz einer Debatte. München 2005, ISBN 3-406-52802-3
- Karl Heinrich Pohl (Hrsg.): Wehrmacht und Vernichtungspolitik. Militär im nationalsozialistischen System. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1999, ISBN 3-525-01382-5
Polen
- Jochen Böhler: Auftakt zum Vernichtungskrieg. Die Wehrmacht in Polen 1939. fiTb Frankfurt/M 2006, ISBN 3-596-16307-2
Sowjetunion
- Rolf-Dieter Müller: Der letzte deutsche Krieg 1939–1945. 2005, ISBN 3-608-94133-9
- Johannes Hürter: Hitlers Heerführer. Die deutschen Oberbefehlshaber im Krieg gegen die Sowjetunion 1941/42. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 2. Auflage 2007, ISBN 3486583417
- Hans Adolf Jacobsen: Kommissarbefehl und Massenexekutionen sowjetischer Kriegsgefangener in: Martin Broszat/Hans-Adolf Jacobsen/Helmut Krausnick: Anatomie des SS-Staates. Band 2, ISBN 3-423-02916-1
- Hannes Heer: Stets zu erschießen sind Frauen, die in der Roten Armee dienen. 1995, ISBN 3-930908-06-9
- Christian Streit: Die Behandlung der sowjetischen Kriegsgefangenen und völkerrechtliche Probleme des Krieges gegen die Sowjetunion In: Gerd R. Ueberschär/Wolfram Wette: „Unternehmen Barbarossa“. Der deutsche Überfall auf die Sowjetunion. Überarbeitete Neuausgabe, Frankfurt am Main 1991, ISBN 3-596-24437-4
Südeuropa
- Hagen Fleischer: Im Kreuzschatten der Mächte. Griechenland 1941-1944 (Okkupation - Resistance - Kollaboration). Reihe: Studien zur Geschichte Südosteuropas, Frankfurt/M., Bern, New York, 1986, ISBN 978-3-8204-8581-3
- Hagen Fleischer, Loukia Droulia (Hrsg.): Von Lidice bis Kalvryta. Widerstand und Besatzungsterror. Reihe: NS-Besatzungspolitik in Europa 1939–1945, Band 8, Berlin 1998, ISBN 3-932482-10-7
- Hermann Frank Meyer: Von Wien nach Kalavryta. Die blutige Spur der 117. Jäger-Division durch Serbien und Griechenland. Mannheim / Möhnesee 2002, ISBN 3-933925-22-3
- Marlen von Xylander: Die deutsche Besatzungsherrschaft auf Kreta 1941 - 1945. Einzelschriften zur Militärgeschichte, Bd. 32, Freiburg 1989, ISBN 379300192X
Westeuropa
- Peter Lieb: Konventioneller Krieg oder NS-Weltanschauungskrieg? Kriegführung und Partisanenbekämpfung in Frankreich 1943/44; Oldenbourg Verlag, 2007, ISBN 3486579924
Holocaust
- Walter Manoschek: „Wo der Partisan ist, ist der Jude, und wo der Jude ist, ist der Partisan“. Die Wehrmacht und die Shoa. In: Gerhard Paul (Hrsg.): Die Täter der Shoah. Fanatische Nationalsozialisten oder ganz normale Deutsche? Dachauer Symposien zur Zeitgeschichte Band 2, Wallstein Verlag, Göttingen 2002, ISBN 3-89244-503-6
Weblinks
- www.his-online.de Informationen zur Ausstellung „Verbrechen der Wehrmacht. Dimensionen des Vernichtungskrieges 1941-1944“ vom Hamburger Institut für Sozialforschung
- www.verbrechen-der-wehrmacht.de Website zur Wehrmachtsausstellung vom Hamburger Institut für Sozialforschung
- Manfred Messerschmidt: Größte Härte ... Verbrechen der Wehrmacht in Polen September/Oktober 1939