Urteil (Deutschland)
Allgemein gesprochen ist ein Urteil eine Entscheidung über einen bestimmten Sachverhalt oder Erkenntnisgegenstand.
Im gerichtlichen Verfahren ist ein Urteil die instanzerledigende Entscheidung, die das erkennende Gericht auf Grund einer mündlichen Verhandlung erläßt.
Man unterscheidet zwischen einem Prozessurteil und Sachurteil. Durch Prozessurteil wird das Verfahren für unzulässig erklärt. Mit dem Sachurteil wird eine inhaltliche Entscheidung über den Prozessgegenstand ausgesprochen.
Im deutschen Recht gibt es nach der Zivilprozessordnung neben dem abschließenden Endurteil (§ 300 ZPO) mit dem der Rechtsstreit vollständig beendet wird noch das Teilurteil (§ 301 ZPO) womit nur über einen Teil der geltend gemachten Ansprüche entschieden wird. Desweiteren gibt es noch das Vorbehaltsurteil (§ 302 ZPO), Zwischenurteil (§ 303 ZPO), Zwischenurteil über den Grund (§ 304), die Vorbehaltsurteile der §§ 305, 305a ZPO, das Anerkenntnisurteil (§ 307) und das Versäumnisurteil gemäß der §§ 330 ff. ZPO.
Gerichtliche Entscheidungen, die auch ohne eine vorherige mündliche Verhandlung ergehen können, heißen Beschluss.