Sportbootführerscheine sind Befähigungs- und Berechtigungsnachweise (ab Sportküstenschifferschein: Zertifikate) für das Führen von Sportbooten. Abhängig vom Geltungsbereich sowie der Nutzungs- und Antriebsart des Fahrzeugs sind unterschiedliche Sportboot-Führerscheine erforderlich. Dieser Artikel behandelt die deutschen Sportbootführerscheine. Die Schweizer Äquivalente sind im Artikel Schiffsführerausweis beschrieben, die englischen im Artikel Yachtmaster.
Amtliche Sportbootführerscheine (Deutschland)
Die Prüfungsabnahme, die Erteilung, die Ausstellung und die Verwaltung übernehmen entweder Prüfungsausschüsse, die Verwaltungsstelle oder der Koordinierungsausschuss des Deutschen Segler-Verbandes e. V. (DSV) oder des Deutschen Motoryachtverbandes e. V. (DMYV). Diese Organe handeln im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Dem Inhaber des Sportbootführerscheins wird sowohl eine Fahrerlaubnis erteilt als auch ein Führerschein ausgestellt und ausgehändigt. Ein Führerschein stellt immer den Auszug über eine existente Fahrerlaubnis dar. Er dokumentiert lediglich die Existenz einer Fahrerlaubnis. Es handelt sich um einen Lichtbildausweis, der mit Auflagen (z. B. Sehhilfe) versehen werden kann. Sie sind ebenso während des Führens mitzuführen. Das Nichtmitführen oder der Nichtbesitz kann als Ordnungswidrigkeit nach der jeweiligen Verordnung (Sportbootführerscheinverordnung Binnen, ~ See usw.) mit einem Bußgeld geahndet werden. Es handelt sich nicht um seemännische Patente, sondern um die vorgeschriebenen amtlichen Erlaubnisse zum Führen eines Bootes zu Sportzwecken.
Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen)
Amtliche Erlaubnis zum Führen eines Sportfahrzeugs auf Bundeswasserstraßen im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung zu nicht gewerblichen Zwecken. Es wird unterschieden, ob der Inhaber ein Motorboot, ein Segelboot oder ein Surfbrett führen darf. Ab einer Leistung an der Schraube von mehr als 3,68 kW (5 PS) ist der SBF Binnen (Motor) Pflicht. Der Führerschein berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einer LüA (Länge über Alles ohne Ruder und Bugspriet) von unter 15 Meter.
Für Segelboote ohne Motor gibt es in Deutschland keine bundesweit geregelte Führerscheinpflicht. Landesrechtlich geregelte Führerscheinpflichten gibt es – auch außerhalb von Bundeswasserstraßen, etwa auf Binnenseen – zum Beispiel für die Gewässer in Berlin (ab 3 m² Segelfläche) und im Bundesland Sachsen (ab 6 m² Segelfläche). Für den Bodensee ist ab 12 m² Segelfläche das Bodenseeschifferpatent D vorgeschrieben. Im Übrigen ist es Sache der Eigentümer (z. B. Stadtverwaltung) eines Gewässers, eine Führerscheinpflicht zu erlassen. Außerdem verlangen viele gewerbliche Bootsverleiher die Vorlage des Führerscheins. Ein Kuriosum eigener Art stellt die Alster in Hamburg dar. Sie ist als „Sonstige Verkehrsfläche“ im Sinne der Hafenverkehrsordnung Teil des Hamburger Hafens, und hier gilt nur der Sportbootführerschein See. Der Sportbootführerschein Binnen wird geduldet. Zwar traut man sozusagen jedem Hamburger auch ohne Führerschein von Geburt an zu, segeln zu können – aber nur mit vereinfachten Vorfahrtsregeln: Es gilt rechts vor links.
Literatur (SBF Binnen)
- Heinz Overschmidt, Ramon Gliewe: Sportbootführerschein Binnen – Segel/Motor. Delius-Klasing, Bielefeld 2004 (11. Auf.). ISBN 3-7688-0657-X (Mit offiziellen Prüfungsfragen)
Sportbootführerschein See (SBF See)
Der SBF See ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Booten, welche für Sport- und Freizeitzwecken gebaut wurden,[1] im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, d. h. auf den Seeschifffahrtsstraßen (3-Seemeilen-Zone und Fahrwasser innerhalb der 12-Seemeilen-Zone). Er ist vorgeschrieben beim Führen von Fahrzeugen mit einer Leistung an der Schraube von mehr als 3,68 kW. Anders als in der Binnenschifffahrt gibt es streng genommen keine Beschränkung der Rumpflänge des Bootes. Der Inhaber des Führerscheines ist direkt oder indirekt der Bootsführer.
Voraussetzungen und Erwerb
- Allgemein
- Lebensalter: mindestens 16 Jahre
- Tauglichkeit: Ärztliches Zeugnis (Sehfähigkeit/Allgemeiner Gesundheitszustand)
- Zuverlässigkeit: KFZ-Führerschein oder Führungszeugnis „O“
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
- Prüfungen
- Theorie – Aufgaben: Navigation, Seemannschaft, Kollisionsverhütungsregeln, Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, Wetterkunde und Fahrzeugführung (Freitextlicher Fragebogen und ggf. mündliche Prüfung)
- Praxis – Aufgaben: Manöver und Knotenkunde
Die theoretische Prüfung ist in einen theoretischen Fragenteil und einen Kartenteil gegliedert, in welchem man navigatorische Grundkenntnisse im Umgang mit einer Seekarte nachweisen muss. Bei beiden Prüfungsteilen sind die Fragen samt Musterantworten vorab bekannt und im Handel erhältlich. In der Prüfung werden 30 Fragen und eine Kartenaufgabe gestellt, die innerhalb von 75 Minuten ohne Hilfsmittel zu bearbeiten sind. Die Antworten werden, wenn sie komplett richtig sind, mit 2 Punkten, wenn sie nur teilweise richtig sind, mit einem Punkt bewertet. In der Kartenaufgabe können 6 Punkte erreicht werden. Es sind also 66 zu erreichende Punkte möglich. Wenn man mehr als 55 Punkte erreicht hat, kann man von der mündlichen Prüfung befreit werden, was auch meist getan wird. Wenn man weniger als 55, aber mehr als 43 Punkte erreicht hat, ist eine mündliche Prüfung erforderlich. Wenn man 43 oder weniger Punkte erreicht, hat man die Prüfung nicht bestanden. Darüber hinaus werden in einer praktischen Prüfung Grundkenntnisse im Umgang mit einem Motorboot sowie einige Knoten geprüft. Obwohl es sich um den amtlichen Schein für Seeschifffahrtsstraßen handelt, ist es nicht erforderlich, die praktische Prüfung auf einer Seeschifffahrtstraße (also auf Nord- oder Ostsee) abzulegen, da die regionalen DSV-/DMYV-Prüfungsausschüsse auch auf Binnengewässern Prüfungsmöglichkeiten für den SBF See anbieten.
Der SBF See bescheinigt die gesetzliche Mindestqualifikation, die der Führer eines Sportbootes unter Motor auf Seeschifffahrtsstraßen benötigt. Die Kenntnisse in Navigation und Schifffahrtsrecht, welche für das Befahren von Küsten- und Hochseerevieren erforderlich sind, sind weitaus umfangreicher als sie bei dem Sportbootführerschein See vermittelt werden. Obwohl man z. B. mit diesem Schein die Erlaubnis erhält, in Gezeitenrevieren zu fahren, wird die Gezeitenkunde nicht gelehrt und geprüft. Da zur Führung eines Segelfahrzeugs ohne Motor auf Seeschifffahrtstraßen kein amtlicher Schein vorgeschrieben ist, wird während der SBF-See-Prüfung keine Segeltheorie oder -praxis abgefragt. Auch das Thema Seemannschaft wird nur sehr kurz angeschnitten.
Hinweis
Bei einem Unfall wird aus strafrechtlichen- und/oder Haftungsgründen die Schuldfrage gestellt. Wird der Unfall z. B. durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt, ist die Schuldfrage ziemlich eindeutig. Grob Fahrlässig handelt z. B. jemand, der ohne ausreichendes Wissen und/oder Können handelt. So ist aus rechtlicher Sicht der SBF See allein meist nicht ausreichend, um als Skipper eine Yacht z. B. im Wattenmeer zu führen, oder wenn z. B. ein Schiffsführer ein Funkbetriebszeugnis entsprechend der Seefunkanlage an Bord besitzen muss. Der ausschließliche Besitz des SBF See <ohne weitere Qualifikationen> kann im Falle eines Unfalls durch das Seeamt als mangelnde Qualifikation bemängelt werden. Das kann weitreichende Auswirkungen beispielsweise bzgl. des Versicherungsschutzes haben. Zumindest entlastet es den Beschuldigten, wenn er mit einem weiteren Zertifikat seine weiterführende, bestandene Ausbildung belegen kann. Aber Qualifikationen kann man auch mit anderen Nachweisen erbringen, z. B. Seemeilenbestätigungen oder wenn man eine mehrjähriger Erfahrung als selbstfahrender Eigner nachweisen kann. Diese Nachweise sind allerdings weniger überzeugend als ein seriöses Befähigungszeugnis einer weiterführenden Ausbildung.
Literatur (SBF See)
- Heinz Overschmidt, Axel Bark: Sportbootführerschein See. Delius-Klasing, Bielefeld 2006 (26. Aufl.). ISBN 3-7688-0736-3 (Mit amtlichen Fragenkatalog)
- Kurt Graf, Dietrich Steinicke: Der amtliche Sportbootführerschein See. Mit den Prüfungsfragen und -antworten. Delius-Klasing, Bielefeld 2006 (15. Aufl.). ISBN 3-7688-1496-3
Weiterführende Ausbildungen und Befähigungszertifikate (Schifferscheine)
Der Besitz des amt. Führerschein SBF See ist stets Voraussetzung.
Sportküstenschifferschein (SKS)
Der SKS ist ein weiterführendes Befähigungszeugnis (Zertifikat). Ausbildung und Prüfung ist abgestimmt auf das Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 sm Abstand von der Festlandküste). Der Sportküstenschifferschein ist ein reiner Befähigungsnachweis und erweitert nicht die Berechtigungen, welche man mit dem Sportbootführerschein See erworben hat, d. h. für das gewerbliche Führen einer Yacht ist der SKS nicht ausreichend. Für das Chartern einer seegängigen Yacht genügt der Sportbootführerschein See, wobei jedoch einige Vercharterer abhängig vom Revier auf dem Nachweis von Kenntnissen auf dem Niveau des SKS bestehen. Außerdem kann der SKS als Befähigungsnachweis eine Rolle bei einem Seeunfall und der damit verbundenen Untersuchung durch die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung und einem vielleicht folgenden gerichtlichen Prozess spielen.
Voraussetzungen und Erwerb
- Allgemein
- Lebensalter: mindestens 16 Jahre
- Besitz des Sportbootführerscheins See
- Nachweis von 300 sm auf Yachten in Küstengewässern
- Prüfungen
- Theorie: Navigation (auch Kartenaufgaben), Seemannschaft, Schifffahrtsrecht und Wetterkunde (Freitextlicher Fragebogen und ggf. mündliche Prüfung)
- Praxis: Manöver, Knotenkunde u. a.
Der Prüfungsstoff des SKS ist deutlich umfangreicher als der des SBF See. Die theoretische Prüfung ist in zwei Teile gegliedert, einen theoretischen Fragenteil und einen Kartenteil, in welchem man umfangreiche navigatorische Kenntnisse anhand einer Seekartenaufgabe nachweisen muss. Auch Fragen zu Strom und Gezeiten werden hier gestellt. Bei dem Fragenteil sind die Fragen samt Musterantworten vorab bekannt und im Handel erhältlich. Der Kartenteil ist nicht veröffentlicht und daher nicht vorab bekannt. Allerdings sind vergleichbare Musteraufgaben im Handel erhältlich. Bei Nichterreichen einer bestimmten Punktzahl kann es auch eine mündliche Nachprüfung geben. Darüber hinaus werden in einer praktischen Prüfung umfangreichere Kenntnisse bzgl. der Führung einer seegängigen Yacht geprüft als beim SBF See. Zwischen der theoretischen und der praktischen Prüfung dürfen maximal 24 Monate liegen.
Der SKS ist alternativ auch in einer Variante nur unter Motor ausstellbar. In diesem Falle wird die Prüfung auf einem Motorboot und nicht auf einer Segelyacht abgenommen, und bei den Prüfungsfragen entfällt weiterhin der auf das Segeln bezogene Prüfungsteil. Die Variante „mit Motor und unter Segel“ ist jedoch mit Abstand die gebräuchlichste.
Der SKS entspricht dem englischen Coastal Skipper.
Literatur (SKS)
- Rolf Dreyer: Sportküstenschifferschein + Sportbootführerschein See. Delius Klasing, Bielefeld 2006 (8. Aufl.). ISBN 3-7688-1137-9
- Axel Bark: Sportküstenschifferschein + Sportbootführerschein See. Delius Klasing, Bielefeld 2006. ISBN 3-7688-1136-0
Sportseeschifferschein (SSS)
Der SSS ist ein weiterführendes Befähigungszeugnis (Zertifikat). Ausbildung und Prüfung ist abgestimmt für das Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 sm sowie die gesamte Ost- und Nordsee, Ärmelkanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer).
Dieser Führerschein ist zum Führen gewerblich genutzter Sportboote mit maximal 12 Mann Besatzung und von Traditionsschiffen mit 15 bis 25 m Rumpflänge und mehr als 25 Mann Besatzung in küstennaher Fahrt (bis 12 sm Küstenabstand) vorgeschrieben.
Im Bereich einer <nichtgewerblichen> Nutzung eines Sportbootes dient die Ausbildung z. B. der Fortbildung des Skippers.
Voraussetzungen und Erwerb
- Allgemein
- Lebensalter mindestens 16 Jahre
- Nachweis von 1.000 sm auf Yachten in küstennahen Seegewässern nach Erwerb des Sportbootführerscheins See als Wachführer oder dessen Vertreter bzw. 700 sm ohne Nennung einer Funktion, wenn zuvor die Prüfung zum Sportküstenschiffer abgelegt wurde.
- Prüfungen
- Theorie: Navigation, Seemannschaft, Schifffahrtsrecht, Wetterkunde (Freitextlicher Fragebogen und ggf. mündliche Prüfung)
- Praxis: Manöver, Radar, Seemannschaft, u. a.
Der Prüfungsstoff des SSS ist nochmals deutlich umfangreicher als der des SKS.
Es findet eine theoretische Prüfung statt, bei der keinerlei Fragen vorher bekannt sind. Der Prüfling kann prinzipiell aus nahezu allen Bereichen des Schifffahrtsrechts, der Seemannschaft, der Navigation (außer astronomischer Navigation) und der Wetterkunde geprüft werden. Daher ist die Prüfung sehr umfangreich und die Vorbereitung entsprechend zeitaufwändig. Oft werden die theoretischen Teilprüfungen daher an verschiedenen Terminen abgelegt. Die vier einzelnen Teilprüfungen decken die Schwerpunkte Wetter, Recht, Navigation und Seemannschaft ab. Auch die wiederum auf einer seegängigen Yacht durchgeführte praktische Prüfung ist deutlich umfangreicher als die des SKS und umfasst neben dem Umgang mit dem Schiff auch Radar-Kenntnisse, Seemannschaft, Crewführung, Yachttechnik usw. Zwischen der theoretischen und der praktischen Prüfung dürfen maximal 36 Monate liegen. Auch der SSS ist alternativ in einer Variante nur unter Motor ausstellbar.
Der SSS ähnelt dem englischen Yachtmaster Offshore.
Literatur (SSS)
- Dietrich von Haeften, Harald Schultz: Sportseeschifferschein. Delius Klasing, Bielefeld 2006. ISBN 3-7688-1165-4
Sporthochseeschifferschein (SHS)
Der SHS ist das amtliche Zertifikat und ein weiterführendes Befähigungszeugnis zum Führen von Yachten sowie Ausbildungs- und Traditionsschiffen „mit Antriebsmaschine“ oder „mit Antriebsmaschine und unter Segel“ in der weltweiten Fahrt (alle Meere). Der SHS ist für die gewerbliche Nutzung von Sportbooten im Fahrtbereich über 12 sm Küstenabstand vorgeschrieben. Im privaten Bereich ist der Erwerb freiwillig.
Voraussetzungen und Erwerb
- Allgemein
- Lebensalter mindestens 18 Jahre
- Besitz des Sportseeschifferscheines
- Nachweis von 1000 sm auf Yachten im Seebereich nach Erwerb des Sportseeschifferscheins als Skipper, Coskipper oder Wachführer (im Gegensatz zum SSS genügt stellvertretende Wachführung nicht). Die Prüfung darf bereits bei Nachweis von 500 sm abgelegt werden, die Scheinausstellung erfolgt dann bei Nachweis der noch fehlenden Meilen.
- Prüfung
- Theorie: Navigation (vor allem astronomische Navigation), Schifffahrtsrecht (u. a. internationales Seerecht), Wetterkunde (u. a. tropische Wirbelstürme)
- Praxis: Handhabung des Sextanten (ca 10 Minuten, Erklärung/Überprüfung der drei gängigen Fehler und Durchführung einer Vertikal-Winkel-Messung)
- Mündliche Prüfung: Handhabung von Yachten (organisatorische, technische und seemännische Aspekte der Führung von Yachten; Fahren in schwerem Wetter; Verhalten in wirbelsturmgefährdeten Gebieten). Dieser Prüfungsteil ist noch sehr neu, und der DSV ist noch dabei, Erfahrungen zu sammeln. Nach Angaben eines Prüfers soll hierbei hauptsächlich überprüft werden, ob der Kandidat überhaupt noch aktiv segelt.
Der SHS entspricht im Grundsatz dem britischen Yachtmaster Ocean.
Gültigkeit
Der SHS ist uneingeschränkt gültig für Sportboote, unabhängig von Länge, Verdrängung, Crewgröße, Motorisierung oder Besegelung, in weltweiter Fahrt. Hingegen dürfen maximal 12 Passagiere (zahlende Gäste) an Bord sein. Mehr als 12 Passagiere machen ein Schiff zum Passagierschiff, das nur von einem Kapitän mit Patent für große Fahrt gefahren werden darf.
Literatur (SHS)
- Damm, Irminger, Schultz, Wand: Sporthochseeschifferschein. Delius Klasing, Bielefeld 2006. ISBN 3-7688-1820-9
- Kumm, Lübbers, Schultz: Sporthochseeschifferschein. Delius Klasing, Bielefeld 2006. ISBN 3-7688-0809-2
Traditionsschifferschein (TSS)
Zusatzeintrag in den Sportseeschifferschein oder Sporthochseeschifferschein, welcher das Führen von Traditionsschiffen bis 55 m Rumpflänge mit mehr als 25 Mann Besatzung in den Fahrgebieten des SSS oder SHS erlaubt.
Die praktische Qualifizierung zum Traditionsschiffer erfolgt durch Borddienstzeiten oder Fahrzeiten auf Traditionssegelschiffen, welche durch das Führen eines Erfahrungsnachweises dokumentiert werden. Die Aufgaben des Erfahrungsnachweises müssen vollständig behandelt und die Ausführung mit Einzelnachweisen belegt werden. Die Ausführung der Aufgaben des Praxis-Trainingsnachweises soll nach vier Jahren abgeschlossen sein.
Bodenseeschifferpatent (BSP)
Auf dem Bodensee ist eine eigene Berechtigung erforderlich, siehe Bodenseeschifferpatent.
Sportschifferzeugnis/Rheinsportschifferpatent
Will man auf Binnenschifffahrtsstraßen ein Fahrzeug mit einer Länge ü.A. von mehr als 15 m aber weniger als 25 m („Megayachten“) führen, benötigt man das Sportschifferzeugnis; speziell auf dem Rhein benötigt man das Rheinsportschifferpatent, für dessen Erwerb Streckenkenntnisse nachzuweisen sind.
Einzelnachweise
Siehe auch
- Befähigungszeugnis („Berufsführerschein“)
- Charterbescheinigung (Bootscharter ohne Sportbootführerschein)
- Verbandsführerschein
- Schweizer Schiffsführerausweise
- Britischer Yachtmaster
Weblinks
- SportBootFSV (PDF)- Verordnung über die Eignung und Befähigung zum Führen von Sportbooten auf den Seeschiffahrtstraßen (Deutschland)
- SportbootFüV-Bin (PDF) – Verordnung über das Führen von Sportbooten auf den Binnenschiffahrtsstraßen (Deutschland)
- SportSeeSchV (PDF) – Verordnung über den Erwerb von Sportsee- und Sporthochseeschifferscheinen und die Besetzung von Traditionsschiffen (Deutschland)
- Informationen zum Sportseeschifferschein und Sporthochseeschifferschein
- Deutscher Segler-Verband DSV
- Verband Deutscher Sportbootschulen