Diskussion:Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Dem Zwickelbert sei Frau in Abschnitt Bilder

URV

also einzelne Sätze, zumal aus Presseerklärungen, sind nicht urheberrechlich geschützt. so ein Unsinn.--Optimismus 19:48, 31. Jan 2006 (CET) es gibt keinen satz der mit den Texten auf gedenkort.de identisch ist.--Optimismus 19:58, 31. Jan 2006 (CET)

Der erste und letzte Absatz sind komplett aus der Quelle abgeschrieben. Beachte dort bitte den Copyright Hinweis unten auf der Seite und verzichte darauf die URV Version hier wieder einzustellen. Alternativ kannst Du die Autoren des Originaltextes bitten den Text unter der GFDL zu veröffentlichen oder natürlich einen eigenen Text einstellen. Wie das geht kannst Du unter Wikipedia:Richtlinien nachlesen. Grüße --AT 20:36, 31. Jan 2006 (CET)

wenn du lesen kannst wirst du merken, dass es nicht stimmt.--Optimismus 21:44, 31. Jan 2006 (CET)

Was soll die Aufregung? Das ganze Thema ist nicht wert, dass es überhaupt hier in Wikipedia steht. MAP, 10:01, 29.05.2008 (CET) (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 212.69.176.198 (DiskussionBeiträge) 2:02, 29. Mai. 2008 (CEST))

Artikelsperre

Es handelt sich hierbei unzweifelhaft um eine unzulässige Textübernahme aus der agegebenen Quelle [1], die eine Verletzung der Urheberrechte des dortigen Autors/der dortigen Autoren darstellt. Da der Artikel in Gänze diese URV enthält, ist er vollständig zu löschen. Den Einsteller werde ich gesondert verwarnen. --ST 14:08, 1. Feb 2006 (CET)

da die sätze geändert sind, ist dies zulässig. was soll der Unsinn? hast du mal die sätze wort für wort verglichen. nicht einer ist identisch.--Optimismus 14:10, 1. Feb 2006 (CET)

meine Güte, diese Rechthaberei

Gemäß Wikipedia:Textplagiat liegt eindeutig eine Grauzone vor. Ich bitte dringend darum, im Sinne eines gedeihlichen Mitarbeiters von Verwarnungen bzw. wechselseitigen Vorwürfen abzusehen, wenn eine Grauzone vorliegt und lieber stillschweigend den Text von seinem Ursprung zu entfernen. Ich rüge hier ausdrücklich das Auftreten des Benutzers ST und ich rüge ausdrücklich den Autor, der auf den entsprechenden Hinweis weiter hätte umformulieren sollen. --Historiograf 17:52, 1. Feb 2006 (CET)

@Histo: LOL --ST 18:29, 1. Feb 2006 (CET)
@histo Der Autor hat nach der Rüge die Distanz zum Ursprung noch einmal vergrößert und versteht die welt vor lauter rügen nciht mehr.--Optimismus 18:36, 1. Feb 2006 (CET)

@ST: Er hat Recht - gleich so zu reagieren ist doch ein wenig heftig (vor allem mit so einem Ton...). Aber auch diese Rügen waren nicht gerade nett formuliert, Histo. Jaja - es ist heiß und wir sind alle genervt. Ich komme gleich um hier... ;-) --Dulciamus ??@?? 18:49, 27. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Pauschal formulierte Empfindungen.

Habe den Satz „Besonders traurig und skandalös wird von vielen die damit verbundene weit gehende Ausgrenzung aus der Entschädigung von NS-Unrecht empfunden.“ gelöscht.

Dass Empfindungen in einem Lexikon berücksichtigt werden, wäre mir neu. Ohne diesen Satz erscheint mir der Artikel faktisch und lexikalisch.

Herzlicher Gruß Penta 15:11, 4. Feb 2006 (CET)

Angabe zur Koordinate

Ich habe jetzt einfach geschätzt wo das Denkmal mal stehen soll. Hoffe das macht hier kein problem. Die meisten wollen es ja immer ganz genau haben (s.o.). Sobald es fertig ist kann man ja nochmal schauen ;-). Bis dahin ist es vieleicht ganz gut so. FranzGästebuch 03:47, 7. Aug 2006 (CEST)

Habs mal korrigiert, inzwischen wissen wir ja wo es ist. Gruß, PDD 16:00, 27. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Korrektur: 1998

Im Gegensatz zur vorliegenden Darstellung/Version wurde bereits in der Fassung von 1998 die Verurteilung nach $ 175 als aufgehoben erklärt:

NS AufhG Fassung von 1998

...strafrechtliche Entscheidungen, die auf die in der Anlage genannten gesetzlichen Vorschriften beruhen:
  • 26. Folgende Vorschriften des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871 in seiner am 30. Januar 1946 gültigen Fassung: §§ 2, 9, 10, 16 Abs. 3, § 42a Nr. 5, § 42k, 80 bis 94 einschließlich, § 102, 103, 112, 134a, 134b, 140, 140a, 140b, 141, 141 a, 142, 143, 143a, 175, 175a Nr. 4 in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs vom 28. Juni 1935 (RGBl. I S. 839), § 189 Abs. 3, § 210a, 226b, 291, 353a, 370 Nr. 3[1]

Die Neufassung von 2002 bezog nun die Aufhebung Urteilen der Militärgerichte ein (Desertation). Dieses war im Entwurf von 1998 schon vorgesehen, war aber gegen CDU/FDP nicht durchsetzbar. -Holgerjan 20:15, 27. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Bilder

Die beiden unteren Bilder tragen ja wenig bis nichts zur Erklärung oder Darstellung des Denkmals für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen bei. Für eine Zeitungsmeldung wäre das ja ganz brauchbar, aber nicht für eine Enzyklopädie. Die abgebildeten Personen geraten bei einer bloßen Erwähnung im Text sicher nicht gleich in Vergessenheit, daher wäre ich dafür, diese zwei Bilder rauszunehmen.--Dem Zwickelbert sei Frau 15:44, 30. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Ich bin dafür sie darin zu behalten, zumindest die beiden oberen. DieBilder dienen der Illustration des Textes.--Prawda 15:55, 30. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Ich meine eben die beiden unteren. Da hätten wir also schonmal das unterste als gemeinsame Schnittmenge. Das mittlere Bild halte ich für überflüssig, weil das Lemma Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen heißt, und nicht Einweihungsfeier für das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen.--Dem Zwickelbert sei Frau 16:19, 30. Mai 2008 (CEST)Beantworten