Wehrdienst
Der Wehrdienst beschreibt in Deutschland die Ausübung der Wehrpflicht in der Bundeswehr. Mit der Vollendung des achtzehnten Lebensjahrs sind deutsche Männer auf Grund von Artikel 12a GG zum "Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband" verpflichtet. Die Dauer des Wehrdienstes ist gesetzlich geregelt und beträgt derzeit 9 Monate, der Grundwehrdienst beansprucht davon 3 Monate.
Als Alternative zum Wehrdienst existiert der Zivildienst, der es Personen, deren Gewissen keinen Dienst an der Waffe zulässt, ermöglichen soll ihre Dienstzeit im zivilen Sektor abzuleisten. Statt den Wehrdienst abzuleisten kann man sich auch zum mehrjährigen Einsatz im Katastrophenschutz (Feuerwehr oder THW) verpflichten.
Mit der Verkleinerung der Bundeswehr nach dem Ende des kalten Krieges nimmt die Zahl der Wehrdienstleistenden von Jahr zu Jahr ab.
Die politische Diskussion, die Bundeswehr in eine reine Berufsarmee umzuwandeln, stellt den Wehrdienst in Frage. Da immer weniger junge Männer eines Jahrgangs tatsächlich zur Bundeswehr eingezogen werden, beklagen Kritiker die mangelnde Wehrgerechtigkeit bei der Auswahl der Rekruten. Die Bedeutung, die den Zivildienstleistenden im Sozialwesen zukommt, hat den Verdacht hervorgerufen, dass der Wehrdienst in Deutschland unter anderem nur noch deswegen aufrecht erhalten werde, um weiterhin den Einsatz von Zivildienstleistenden zu ermöglichen.
Siehe auch: Wehrpflicht - Bundeswehr - Ersatzdienste