Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt

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Vorlage:Urheberrechtsfragen-Intro


Benutzung durch Nachrichtenagentur (erledigt)

Gibt es Vorlagen, mit denen man eine Nachrichtenagentur auf die Einhaltung der Lizenz hinweisen kann? Konkret geht es um Bild:RalfMeister.jpg, dass von idea hier ohne jede Attribution verwendet wird. --Concord 03:36, 21. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

WP:TV#Hinweis auf Lizenzverstoß bei Weiternutzung. -- Chaddy - DÜP 03:39, 21. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Danke. --Concord 03:50, 21. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Naja, mann sollte immer auch den Urheber (unseren Nutzer) darauf hinweisen. Einige Regeln das recht gut selber. sугсго 11:05, 21. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Der Urheber ist MrsMyer, und ich habe sie informiert, siehe ihre Disk.. Deinen letzten rudimentären Satz verstehe ich nicht, oder meinst du regeln? --Concord 15:51, 21. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Ja, er meint, dass MrsMyer sich evtl. selbst mit dem Nachnutzer einigen kann! ;-) --Connum 16:05, 21. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Ich meine damit, dass -rechtlich gesehen- jeder Wikipedianer für die Durchsetzung seiner freien Lizenzen selbst verantwortlich ist und die WP selber die gar nicht durchsetzen kann.sугсго 17:03, 21. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Vielen Dank, insbesondere an Concord. Bei einem privaten Weiternutzer von Fotos sähe ich persönlich keine Probleme - doch eine Nachrichtenagentur sollte professionell genug sein, eine Lizenz lesen, verstehen und anwenden zu können. Ganz besonders deswegen, weil sie Geld für Berufsfotografen spart, wenn sie sich bei Wikipedia bedient. sугсго hat völlig Recht: WP kann die Durchsetzung des Urheberrechts nicht erreichen. Ich hatte die Regeln aber so verstanden, dass jeder Mitabeiter einen Weiternutzer auf einen Verstoß gegen Lizenzen aufmerksam machen kann und sollte. (Ist in diesem Fall nicht mehr nötig.) Denn gelten diese Regeln nicht mehr, wenn ich morgen tot umfalle, dement werde oder aus anderem Grund daran gehindert bin, den Weiternutzer selbst aufmerksam zu machen? Beim Urheberrecht wäre der Fall anders gelagert; nach meinem Tod müsste sich Witwer Myer darum kümmern. Lizenzverstoß und Urheberrechtsverstoß sind doch rechtlich gesehen zwei Paar Schuhe. --MrsMyer 18:45, 21. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Weiternutzungsmängel sind immer auch URV (Die Copyleft-Lizenzen gehen j nur so weit, wie sie eingehalten werden, darüber Hinaus fehlt es eben an der Einwilligung im Sinn des UrhG). Aufmerksam machen kann die WP, die Lizenzen (außer im Rahmen des Datenbankschutzes) durchsetzen aber nicht, dass kann nur der Lizenzgeber (in der Regel der Urheber). sугсго 06:10, 22. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Ein Idea-Mitarbeiter hat sich entschuldigt und das Foto gegen ein anderes Foto mit Namensnennung ausgetauscht. --MrsMyer 18:42, 26. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Schöpfungshöhe?

Bild:Royal Rangers N.svg. Der Uploader der png-Version Bild:RR-Emblem col2.png ist der Meinung, dass ausschließlich die svg-Version eine URV sei und läuft gerade Amok. --jergen ? 12:31, 21. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Keines der Bilder erreicht Schöpfungshöhe, sie sind somit beide gemeinfrei. --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:02, 21. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Eben, so ein Quatsch! Entweder hat beides eine Schöpfungshöhe oder keines von beiden. Ich würde auch sagen keines, denn ich sehe da nur ein paar Achtecke, Dreiecke, Kreise und Schrift, das ganze übereinandergeklatscht. Das ist eher ein typischer Fall von Ich-will-aber-mein-Bild-in-den-Artikeln-haben. Alleine die "Genehmigung" beim PNG: "Erlaubnis vom Webmaster des Urhebers"... --Connum 13:05, 21. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Bei den derzeit mir bekannte Versionen des Royal Rangers Emblems: Bild:RR-Emblem_col2.png, Bild:Royal Rangers N.svg und Bild:Royal Rangers.svg handelt es sich um ein Markenzeichen zu dem es im ursprünglichen Artikel folgenden Rechtshinweis gab:

Im Original:

Royal Rangers Emblem ® 1976 by The General Council of the Assemblies of God; Springfield, Missouri 65802-1894. The Royal Rangers Emblem may not be reproduced, stored in a retrieval system, or transmitted in any form or by any means—electronically, mechanically, photocopies, recording, or otherwise—without prior written permission from the national Royal Rangers Department.

Für Deutschland:

Das Emblem darf lediglich für Stammeszwecke ohne Gewinnerzielungsabsicht verwendet werden. Nach: Homepage Royal Rangers Deutschland: Rechtliches, 7. Mai 2008

Zudem ist das Emblem mit einem ® versehen, und die Marke amtlich registriert. --Manuel Heinemann 13:14, 21. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

ja und? Das sagt nichts über die Schöpfungshöhe aus. sугсго 13:20, 21. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Der Markenrechtsschutz wird auch nirgends bestritten, im Gegenteil, genau dafür ist der Logo-SH Baustein da. Bei einem Bild mit geringer Schöpfungshöhe sind die angegebenen Einschränkungen aber unwirksam. Ob diese nun gegeben ist oder nicht, kann nur ein Gericht entscheiden, sonst niemand. Und bis zu dieser Entscheidung und der mehrheitlichen Ansicht, dass keine Schöpfungshöhe existiert, spricht nichts gegen eine Veröffentlichung zu enzyklopädischen Zwecken. Sollte es tatsächlich zu einem Rechtsstreit kommen, mit dem Ergebniss, dass diese Grafik genügend Schöpfungshöhe aufweist, dann wage ich mal zu behaupten, dass dies die Löschung von 50% oder mehr aller Logos zur Folge hätte. --Connum 13:24, 21. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Zur Ergänzung: Rechtsgutachten auf wikimedia.org vom März 2005 (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Connum (DiskussionBeiträge) 14:05, 21. Mai. 2008 (CEST)) --Connum 14:06, 21. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
@Manuel Heinemann: Lies mal
Da steht alles drin, das muß man hier nicht wiederholen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 14:13, 21. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Die PNG-Datei wurde ja nun gelöscht:

10:28, 23. Mai 2008 Wo st 01 (Diskussion | Beiträge) hat „Bild:RR-Emblem col2.png“ gelöscht ‎ (Ersetzt durch: Bild:Royal Rangers N.svg, bessere Version)

Ziel der Royal Rangers war es jedoch die beiden SVGs gelöscht zu sehen und dafü das PNG zu behalten. Grund: SVG kann einfacher weiterverarbeitet werden als PNG.

Vielelicht kann mir jemand aus der Runde weiterhelfen: Wie so verschwand nun also das PNG und nicht die SVGs? --Manuel Heinemann 10:43, 26. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Weil das SVG einfacher weiterverarbeitet werden kann (verlustfreie Skalierung, geringere Dateigröße). --Noddy 11:25, 26. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

In dem folgenden kleinen Radiobeitrag wird über Victor Lustig berichtet. http://www.radioeins.de/programm/sendungen/eins_am_vormittag/geschichte_in_augenblicken/der_mann__der_den.html Ich kann den Beitrag mit meinem Rechner leider nicht öffnen, aber ich kann mich erinnern, dass es einige frappierende Parallellen zu unserem Artikel gibt. (Was nicht sehr überraschend ist, weil es ja um das gleiche Ereignis geht.) Außerdem kommt eine Autorin eines Buches zu dem Thema zu Wort; möglicherweise liegt eine URV in der einen oder anderen Richtung vor. Im besten Fall haben wir eine Quelle für den Artikel. :) --R. Möws 17:47, 21. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich kann den Stream leider auch nicht öffnen, aber der Lustig-Artikel ist eines meiner Frühwerke. Soweit ich mich erinnere, ist das im Wesentlichen zusammengegoogelt, daher fehlen auch Quellenangaben. URV möchte ich aber mal ausschliessen.-- Wiggum 02:23, 22. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Der Radiobeitrag ist taufrisch, der Wikipedia-Artikel kann also eigentlich nicht von dort geklaut sein. Habe ihn mir auch angehört, im Kern ein Interview mit Autorin Ursula Muscheler (Autorin von "Die Nutzlosigkeit des Eiffelturms. Eine etwas andere Architekturgeschichte"), konnte in keine der beiden Richtungen eine URV feststellen. Weblinks und Lit. in den Artikel eingetragen. -- Martina Nolte 14:50, 23. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Vielen Dank fürs Anhören und Eintragen; ich hätte, wenn ich könnte. -- R. Möws 17:15, 23. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Kann damit der "fehlende Belege"-Baustein raus? -- Martina Nolte 11:57, 27. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

ESA-Logo (Entertainment Software Association)

Ich kann da keine Schöpfungshöhe entdecken, wollte mich aber lieber bei euch absichern, bevor... --Constructor 10:55, 23. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

keine sh --Historiograf 12:12, 23. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Ok, dann werde ich mal versuchen, in nächster Zeit einen Artikel hinzubekommen. --Constructor 13:18, 23. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Christoph Ahlhaus

Ich habe das Foto ChristophAhlhaus.jpg hochgeladen. Wie ist das mit der Lizenz, reicht das so? Laut Quellenangabe sagt der Berechtigte: Die Behörde für Inneres stellt Ihnen hier ein Bild in hochauflösendem Format zur Verfügung. Die Verwendung ist für alle Medien honorarfrei möglich. Obligatorische Quellenangabe: "Behörde für Inneres, Hamburg" oder "www.innenbehoerde.hamburg.de" --Backlit 19:29, 23. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Du meinst wohl dieses Bild: Bild:ChristophAhlhaus.jpg. Das reicht nicht. Es fehlt schon gleich mal ein Lizenzbaustein. Aber auch die Freigabe genügt nicht. Es wird nicht deutlich, dass das Bild explizit zur völlig freien Verwendung freigegeben ist. Das ist aber für Bilder in der Wikipedia nötig. -- Chaddy - DÜP 19:43, 23. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Ja, das meine ich. Warum der Lizensbaustein weg ist, weiß ich nicht. Ich hatte etwas ausgewählt. Wenn die Erklärung nicht reicht, dann muss es halt wieder weg. Auch wenn ich es nicht verstehe. Die offizielle Seite der BFI HH stellte etwas ausdrücklich zur Nutzung zur Verfügung und hier darf es nicht genutzt werden. --Backlit 20:07, 23. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Da steht „Die Verwendung ist für alle Medien honorarfrei möglich.“ In der Wikipedia müssen Bilder aber zu allen Zwecken und von jedem genutzt werden dürfen. -- Chaddy - DÜP 20:33, 23. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Zunächst danke ich für die Aufklärung. An diesem Bild hängt bestimmt nicht mein Herzblut und ich habe demzufolge natürlich auch nichts gegen ein Löschen, möchte nur gerne verstehen. Ich bin eher zufällig auf das Foto des Innensenators (einer Person der Zeitgeschichte) gestoßen. Ich gehe davon aus, wenn es auf der offiziellen Seite der Innenbehörde ausdrücklich zum Download angeboten wird, dass auch der Fotograf der freien Verwendung zugestimmt hat. Ich denke, dass es sich um eine seriöse Quelle handelt. Mit den Angaben „Die Behörde für Inneres stellt Ihnen hier ein Bild ... zur Verfügung. Die Verwendung ist für alle Medien ... möglich ...„ drückt die Innenbehörde m.E. aus, dass das Foto "frei" genutzt werden darf. Somit dürfte dann dieser nachvollziehbare Anspruch: In der Wikipedia müssen Bilder ... zu allen Zwecken und von jedem genutzt werden dürfen, erfüllt sein. --Backlit 23:13, 23. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Naja, zu Medienzwecken darf es frei genutzt werden (also als sog. Pressefoto). Das heißt aber noch lange nicht, dass das Foto zu allen Zwecken genutzt werden kann. Das müsste dann schon ausdrücklich so dranstehen. -- Chaddy - DÜP 23:23, 23. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Das, was wir hier nutzen gehört m.E. zu den Medien. Das Foto wird somit genau so genutzt (wenn es den bleibt), wie es die Innenbehörde geplant hat. Ich danke schon mal für Deine Geduld. --Backlit 23:42, 23. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Für die Wikipedia alleine wäre das sicher kein Problem, Wikipedia wird wohl problemlos unter die Freigabe "für Medien" fallen. Allerdings haben wir uns expressis verbis das Ziel gesetzt, nur freie Inhalte zu hosten. Das bedeutet, dass unsere Bilder entweder urheberrechtsfrei (Public Domain bzw. Gemeinfreiheit) sein oder unter Lizenzen stehen müssen, die die Verwendung durch jedermann (also nicht nur für Medien) zu (theoretisch) jedem Zweck gestatten. Da im Urheberrecht die sog. Zweckübertragungsregel gilt, ist nur das erlaubt, was explizit dasteht und das auch eng ausgelegt. So kann man aus "Die Verwendung ist für alle Medien honorarfrei möglich." im Grunde nur rauslesen, dass die Vervielfältigung zur Berichterstattung kostenlos ist. Alles andere, d.h. dass, was nicht unter "Medien" fällt ist verboten, wahrscheinlich auch die Bearbeitung der Bilder. Daher können wir das Bild nicht nutzen.-- Wiggum 00:17, 24. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Das kann ich nachvollziehen, habe das Foto zur Schnelllöschung vorgeschlagen. Vielen Dank. --Backlit 11:25, 24. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Verwendung des Foto eines Architekturmodells

Hallo! Hier

Datei:Berlin reichstag entwurf norman foster.jpg

das Modell des ursprünglichen (bekanntermassen nicht verwirklichten) Entwurfes von Foster+Partners zur Umgestaltung des Berliner Reichstagsgebäudes. Es wurde von mir in der historischen Dauerausstellung des Deutschen Bundestages im Deutschen Dom am Berliner Gendarmenmarkt fotografiert. Unterliege ich irgendwelchen Einschränkungen bei der Verwendung dieses Fotos? Kann ich es z.B. in den Artikeln Norman Foster, Foster + Partners oder Reichstagsgebäude verwenden? Gäbe es Probleme, falls ich es nach Commons hochladen würde? Besten Dank im Voraus-Gruß --Sir James 10:32, 24. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Das Bild muss weg. Die im Modell verwirklichte Architektur erreicht sicher den Maßstab, der für einen Schutz notwendig ist (selbst wenn man für Werke der Baukunst eine erhebliche über das Normalmaß ragende Schöpfunshöhe verlangt, erreicht dieser Wettbewerbsentwurf diese). Das Bild ist auf nicht durch Sonderregeln des UrhG (Panoramafreiheit) gemeinfrei. sугсго 11:11, 24. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Wie passt diese Aussage [1]: „Werden urheberrechtlich geschützte Werke im öffentlichen Raum veröffentlicht, so sind das Gebot der Quellenangabe und gewisse Einschränkungen des Änderungsrechts zu beachten.“ aus Abkürzung: WP:BR dazu? Gruß --Sir James 12:44, 24. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Ohne das Bild gesehen zu haben (es wurde ja mittlerweile gelöscht). Ich nehme mal an, das Modell ist nicht vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar und dort bleibend angebracht. Das ist aber nötig, um unter die Panoramafreiheit zu fallen. -- Chaddy - DÜP 14:16, 24. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Weshalb fragst du nicht bei Norman Foster an, ob du ein Bild unter freier Lizenz bekommst? Ich kann mir kaum vorstellen, dass sie das ablehnen. Das Bild hier ist technisch nicht ganz auf der Höhe, die Architekturbüros haben oftmals qualitativ sehr hochstehende Fotos. Meint --Ikiwaner 12:51, 24. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Nicht nur das Bild, sondern auch das Modell muss unter einer freien Lizenz stehen. Eine Freigabe für das Modell halte ich aber für unwahrscheinlich. -- Chaddy - DÜP 14:16, 24. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Fragen zur Panoramafreiheit

Es ist ja unstrittig, dass ich auch private Motive (Häuser, Gärten) fotografieren darf, wenn dies von öffentlichem Grund aus geschieht. Ich gehe mal davon aus, dass der Bürgersteig auch öffentlich ist ... also laufe ich an einem Haus entlang, vor dem eine Hecke ist. Dieses Hecke bedeutet ja eigentlich, dass der Besitzer den Willen äußert, dass man ihn vom öffentlichen Bereich aus nicht sehen soll.

Frage 1 - wenn nun die Hecke Lücken hat oder noch zu niedrig ist, was dann ? Häuslebauerpech ? Was ich sehe, darf ich fotografieren, auch über Hecken und an Hecken vorbei ?

Frage 2 - Über Hecken drüber durch Hochhalten des Armes ... da gehe ich mal davon aus, dass das durch die Panoramafreiheit "nicht" gedeckt ist, weil es ja nicht mehr "einsehbar" ist und die Kamera nicht als sehendes Auge im Sinne des Gesetzes gilt. Allerdings hat in diesem Falle ein Fotograf, der 1,62 Meter groß ist, eine deutlich kleinere Panoramafreiheit als jemand, der 2,02 Meter misst ;).

Frage 3 - Was ist, wenn man durch ein Fenster von der Straßenseite aus den Innenraum eines Hauses sehen kann, weil das Fenster offen steht. Darf man dort, über die Panoramafreiheit gedeckt, hineinfotografieren ? Nee, ich glaube, in Innenräumen nicht, soweit ich das in Erinnerung habe. --Anghy 18:55, 24. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Du verwechselst da was. Du vermischst wohl Urheberrecht und Persönlichkeitsrechte. Panormafreiheit bedeutet nur, dass du Fotos von urheberrechtlich geschützten Gegenständen, die vom öffentlichen Verkehrsraum aus einsehbar sind und bleibend angebracht sind, veröffentlichen darfst. Da ist es egal, ob nun eine Hecke da steht, oder nicht. Wenn du vom Bürgersteig aus fotografierst, gilt Panormafreiheit. Sie gilt nur dann nicht, wenn du auf einer Leiter o. ä. stehst. Bei einem ganz normalen Wohnhaus wird aber wohl nicht besonders viel urheberrechtlich geschützt sein, weshalb die Panoramafreiheit gar nicht bemüht werden muss.
Eine andere Sache ist, ob du durch die Fotos die Privatsphäre des Hausbesitzers verletzt. Wenn Menschen auf den Fotos abgebildet sind, müssen die einer Veröffentlichung zustimmen. Ob es eine Verletzung der Privatshäre ist, wenn du den vom Straßenraum einsehbaren Innenraum eines Hauses fotografierst, kann ich dir nicht sagen. Das ist aber wohl eher im Einzelfall zu entscheiden. -- Chaddy - DÜP 19:12, 24. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich kann nicht erkennen, dass solche spitzfindigen Fragen hier irgendwen weiterbringen. Eine Verletzung von Urheberrechten muss nachgewiesen werden, und ich bezweifle, dass sich jemand die Mühe machen wird wegen 40 cm Unterschied zu klagen. --Historiograf 00:53, 25. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Wie ich Forrester bereits auf meiner Disku schrieb, rechne ich nicht damit, dass es genügend hartgesottene Masochisten gibt, die die Mühen einer gründlichen Recherche auf sich nehmen, wenn absehbar ist, dass etwa mit 50 prozentiger Wahrscheinlichkeit die Richtlinie negativ (z.B. wegen mangelnder Resonanz) evaluiert und die Medien dann gelöscht werden. Das wird nicht funktionieren, auch wenn ich Werbung für die Probe-Richtlinie mache --Historiograf 14:03, 25. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich habe ein erstes Bild unter dieser Richtlinie hochgeladen, bitte dort reagieren! --RalfRBIENE braucht Hilfe 19:42, 25. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Bild des Kernkraftwerks in Obrigheim

Das Bild:Foto Obrigheim Infozentrum.jpg sieht verdächtig nach URV aus. Es wäre mir neu, dass Fotos in Infozentren automatisch gemeinfrei sind.---- | peter schmelzle | d | @ | 17:54, 25. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Das Bild ist dort an einer Wand. Sonst finde ich vom KWO nur andere Bilder. Das ist kein Bild, das sonst im Internet existiert, das ist auf keinem Plakat, nur auf dieser Wand. Ist das URV? -- Felix König +/- 18:01, 25. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Natürlich braucht es eine Freigabe des Urhebers an dem gezeigten Werk. Hab DÜP gesetzt. Panoramafreiheit trifft nicht zu jodo 18:10, 25. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
OK, dann lieber löschen, das wusste ich nicht. -- Felix König +/- 18:11, 25. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

unbekannter Reisender belichtete mit dem Fotoapparat ...

Bin grad beim Abarbeiten von NC drüber gestolpert. im Bild:Heinemann.jpg von 1953 steht als Author Vorbeieilender, unbekannter Reisender belichtete mit dem Fotoapparat des Franz Rauber. Zunächst war das Bild völlig ohne Lizenz; später ändert eine IP das auf GNU FDL, Publikation mit Genehmigung des Fotografen, wobei der Fotograf ja unbekannt ist. Er kann das also wohl nicht genemigt haben. Inzwischen ist das Bild auch auf commons. Ganz OK ist das ganze wohl nicht. Aber noch akzeptabel oder nicht, das ist hier die Frage. --JuTa Talk 22:33, 25. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Das ist inakzeptabel. Wieso werden solche Bilder einfach ohne Hirn auf Commons geladen? Verstehe ich nicht... Auf Commons LA stellen und hier DÜP rein. -- Chaddy - DÜP 22:36, 25. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Hat jetzt SLA auf Commons und DÜP auf de-WP. -- Chaddy - DÜP 22:43, 25. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
OK, danke. Ein für Commons-Admins nachvollziehbbarer Grund sollte noch eingtragen werden. (in englisch). --JuTa Talk 22:47, 25. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Hm, habe ich doch. Keine Ahnung, weshalb das nicht angezeigt wurde... Jetzt kann man das aber lesen. -- Chaddy - DÜP 22:51, 25. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Wozu eigentlich DÜP, bei einem anonymen Bild, das noch keine 70 Jahre alt ist. In sowas gehört (bei Kenntnis des Sachverhaltes) <code>{{Löschen}}. unzureichende Lizenzierung, Freigabe faktisch unmöglich. --~~~~ (CEST)</code>. sугсго 09:19, 26. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Hinzu kommt RaeB, Gerhard Moest ist als Wahlkampfhelfer wohl kaum eine Person der Zeitgeschichte. --RalfRBIENE braucht Hilfe 11:09, 26. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

GFDL 1.2 only nochmal

Hat sich da eigentlich was neues ergeben? Ich frage u.a. wegen [2] und da mein letzter Stand war, dass wir zumindest erstmal den Fortschritt beim angeregten Rechtsgutachten (obwohl h-stt seine Zweifel geäußert hat) abwarten wollen. Oder ist das was an mir vorbeigegangen?-- Wiggum 22:48, 25. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Es gab nie ein Rechtsgutachten. Es wurde zwar ein Fragenkatalog erstellt, aber dann ist die Sache eingeschlafen. Wie übrigens auch die TUM-Logo-Sache, aber das ist wieder was anderes... -- Chaddy - DÜP 22:54, 25. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Meines Wissens ist das doch an den Verein gegangen, damit die die (finanzielle) Machbarkeit prüfen? Hat jemand noch den Wikilink zum Fragenkatalog parat?-- Wiggum 22:58, 25. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Ich hab´s wieder gefunden: Wikipedia:WikiProjekt Rechtsgutachten 2008. Der Katalog wurde tatsächlich an den Verein übergeben, aber das war Ende Februar. Und aktuelleres dazu gibt es offenbar nicht... -- Chaddy - DÜP 23:26, 25. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Anschließend an die Übergabe des Fragekataloges gab es noch unzählige tel. Nachfragen beim Verein meinerseits. Eigentlich steht noch die Zusage des Vereinsvorsitzenden einige Kernpunkte mit einem Anwalt besprechen zu wollen. Andererseits gab es halt auch immer neue Vertröstungen auf später. Ich werde diese Woche noch mal versuchen Kontakt aufzunehmen und in Abhängigkeit der Antwort sollten wir uns die weiteren Schritte überlegen. Falls die Beantwortung der Fragen über den Verein scheitert, würde ich die Fortsetzung des Wikipedia:Meinungsbilder/GFDL_1.2_Bildlizenz vorschlagen. Gibt es andere Ideen zur Lösungsfindung? Es kann aus meiner Sicht nicht sein, dass hier einzelne Benutzer unser grundlegendsten Lizenzen nach eigener Einschätzung für sittenwidrig postulieren und daraufhin eigene Lizenzbausteine kreieren. So wird Wikipedia:Lizenzvorlagen für Bilder ad absurdum geführt. Immerhin ist immer noch die Community dafür verantwortlich, welche Lizenzen für ausreichend frei und zukunftsfähig hier angesehen werden. --Kolossos 11:37, 26. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Ich zitiere mich selbst (von meiner Benutzer-Disk:) Ich halte "only" für nach deutschem Recht gültig und "+" für sittenwidrig. Bis es dazu eine Stellungnahme des deutschen Vereins, ein Rechtsgutachten oder sonstiges gibt, werde ich meine Lizenzvorlage nutzen. Wenn der deutsche Verein oder ein Rechtsgutachten etwas anderes aussagen, werde ich meine Haltung ändern und das ohne Wenn und Aber. - Ein Meinungsbild kann sowas nicht klären, das können nur Anwälte oder eine Office-Action. Falls dann irgendwer irgendwann entscheidet, daß 1.2 only ungültig sei, widerspreche ich ausdrücklich einer Umlizensierung auf 1.2+, die Bilder müssen dann gelöscht werden. Ok, ich werde bis zum 1. Juli keine Bilder mehr als 1.2 only hochladen, bis dahin müßte das klärbar sein. --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:30, 26. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Du wirst kaum erreichen können, dass deine Bilder gelöscht werden, denn du hast sie unter der GFDL hochgeladen, egal ob es jetzt "only" oder "+"... -- Chaddy - DÜP 22:41, 26. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Stimmt - aber damit wird doch 1.2 only legalisiert? Entweder meine Lizenz wird akzeptiert oder nicht. Wenn ja ist only gültig, wenn nein haben die Bilder eine ungültige Lizenz und müssen gelöscht werden. --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:50, 26. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Hier wird gar nix "legalisiert". Im Raum stehen die Fragen, ob die GFDL überhaupt eine Beschränkung auf eine bestimmte Version ohne den Zusatz "und folgende" vorsieht und ob die Klausel "und folgende" überhaupt zulässig wäre. Beide Fragen sind hier nicht abschliessend klärbar und es steht zu erwarten, dass auch die Leistungsfähigkeit eines Rechtsgutachtens in dieser Hinsicht beschränkt ist. Ich halte es für wenig sinnvoll, wenn sich jeder hier auf seiner Position eingräbt, Meinungen wie Ich halte "only" für nach deutschem Recht gültig und "+" für sittenwidrig. sind zwar ok aber bleiben halt nur Meinungen, die wir weder substanziell belegen noch widerlegen können. Im Grunde glaube ich, dass wir diesen ganzen formaljuristischen Quark beiseite lassen können. Wäre "+" unzulässig in DE hätten wir entweder ein sehr großes Problem, weil die gesamte Wikipedia unter einer solchen Lizenz steht (in dem Zusammenhang muss sich jeder, der "+" für sittenwidrig hält eigentlich selbstkritisch fragen, warum er überhaupt mitmacht) oder vielleicht auch gar keins, weil der Foundation das deutsche Rechtssystem egal ist. Wer weiß das schon. Unter diesen Gesichtspunkten halte ich ein Meinungsbild eigentlich nicht für eine schlechte Idee. Wenn wir formal folgende Prämissen zugrunde legen: a) "GFDL-x.y +" ist ok, also nicht sittenwidrig oder sonstwas und b) "GFDL-x.y only" ist ok, verstanden als "ist eine freie Lizenz im Sinne der Wikipedia", dann reduziert sich der ganze Komplex auf eine reine Präferenzentscheidung, die wir per MB treffen können. Nachdem 3 Monate gar nix passiert ist, sollten wir die Sache einfach in die Hand nehmen, selbst wenn Ralf sich jetzt wieder eine Selbstbeschränkung bis anno sonstwann auferlegt, bleibt doch eine für alle Seiten unbefriedigende Situation, die den Streitgegenstand immer weiter in die Zukunft verschiebt. Jedenfalls sollte ein solches MB eine abschliessende Entscheidung bringen (Vorbehalt nur soweit, dass sich irgendwelche juristischen neuerungen ergeben, die eine Neubewertung erzwingen) und es muss dann auch jeder selber entscheiden, ob er unter den abgestimmten Bedingungen Bilder bereitstellen will. Implizite Drohungen wie "Dann lade ich nix mehr hoch" oder "dann lade ich nur noch Bilder in Briefmarkengröße hoch" halte ich für äußerst schlechten Stil. Ob und wenn ja in welcher Form man hier was beiträgt ist jedem selbst überlassen, daran würde sich auch durch eine wie auch immer geartete Entscheidung zur GFDL-x.y only rein gar nichts ändern.-- Wiggum 15:45, 27. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Du hast das sehr gut zusammengefaßt. Meine neuerliche Selbstbeschränkung ist als Zeichen gedacht, daß ich nicht mit dem Kopf durch die Wand will. Wenn schon ein Meinungsbild, dann BitteBitteBitte! eins, was die Abstimmenden auch verstehen. Und bitte fair bleiben. Dies sind die auf dieser Seite aktiven immer gewesen, ich inkludiere hier auch ausdrücklich Kolossos. Nicht so aber manche andernorts geführte Diskussion. Die Mehrzahl der Stimmberechtigten begreifen aber überhaupt nicht richtig, um was es eigentlich geht. Das Meinungsbild sollte kurz und knapp, OMA-gerecht sein. Persönliche Befindlichkeiten gehören da nicht rein, ich muß mich auch zusammenreißen. Also:
  • 1.2 + (pro oder kontra)
  • 1.2 only (pro oder kontra)
Ja, ich meine wie du, wir sollten auch über 1.2 + abstimmen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 20:01, 27. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Na ja, obwohl aus meiner obigen Argumentation folgt, dass man auch GFDL-x.y + zur Disposition stellen kann, halte ich das für wenig sinnvoll. Wie gesagt stellt diese Lizenz ja die Grundlage der Text-Arbeit in der Wikipedia dar. Man könnte dann zu dem Schluss kommen, dass alle die, die GFDL-x.y + ablehnen, dies grundsätzlich tun, also auch für Texte. Dieser Implikation muss man natürlich nicht folgen, im Grunde können die Lizenzen für Bilder aus Praktikabilitätsgründen von denen der Texte verschieden sein. Ich bin da für (fast) alles offen. Klarheit sollte natürlich darüber bestehen, dass wir eventuell am Ende nur noch CC-BY für Bilder anbieten. Persönlich hätte ich da eigentlich nix dagegen, ich lizenziere immer doppelt. Zur OMA-Gerechtigkeit des MBs stimme ich dir zu, ich würde auf ewig lange Pro-Contra-Listen verzichten, die tendieren imho dazu, marginale oder Scheinargumente aufzulisten. Ich würde einen MB-Vorschlag wie folgt strukturieren:
  • Vordiskussionen / Grund für das MB
  • sehr kurze Argumentation, warum man überhaupt meinungsbildet (also im wesentlichen: Einige Benutzer sind der MEinung, dass wir GFDL-x.y-only aus praktischen Gründen nicht nutzen sollten).
  • kurze Darstellung der bislang diskutierten rechtlichen Punkte, weiterhin das Rechtsgutachten und final noch, dass juristische Erwägungen mangels Quellen und mangels Fortschritt beim Rechtsgutachten für das Meinungsbild außen vorgelassen wurden und das wir von der grundsätzlichen, formalen Zulässigkeit der Lizenz bzw. der beiden Lizenzen ausgehen.
  • Voraussetzungen (hier sollte imho Bestandsschutz für alles, was bis MB-Ende hochgeladen wurde, gelten. Des Weiteren auch keine Einschränkungen für Commons-Bilder, das nur zur Klarheit)
  • Abstimmungsmodus, Stimmberechtigung, Auszählungsmodus
  • mögliche Ergebnisse und deren Konsequenzen
Offene Fragen wären:
  • MB ja oder nein (wie gesagt sollten dann auch alle das Ergebnis akzeptieren)
  • GFDL-x.y + mit einbeziehen?
  • Fragestellung auf GFDL-1.2-only beschränken oder auf GFDL-x.y-only abstrahieren (wenn man mit Praktikabilitätsgründen gegen 1.2-only argumentiert muss man nicht unbedingt gegen 1.3-only sein würde ich sagen)
-- Wiggum 21:48, 27. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Also wenn ich Wiggums Prämisse a) lesen, geht daraus hervor, dass GFDL1.2+ nicht zur Diskussion steht. Aus folgenden zusätzlichen Gründen sehe ich es auch so: Ich keine nur einen der die GFDL hier grundsätzlich in Frage stellen möchte. Es gibt genügend Fotografen und Texter, die genau auf die Lizensierungsmöglichkeit GFDL bzw. GFDL 1.2+ ganz bewusst bestehen/fordern, da dies die einzigste Möglichkeit ist, die Bilder auch die 70 Jahre nach dem Tod des Autors auf einer zeitgemäßen freien Lizenz zu halten und so die Nutzbarkeit sicher zu stellen. Zudem werden neue Lizenzversionen im Geiste der Lizenz ausgeführt, das sage nicht ich, das sagt die Lizenz (siehe Abschnitt 10 „FUTURE REVISIONS OF THIS LICENSE“ des Lizenztextes).
Den Bedarf an einem Bestandsschutz der seit Januar hier hochgeladenen 1.2only Bildern sehe ich aus folgenden Gründen für nicht gegeben: Die meisten Bildernutzungen befinden sich soweit ich weiß noch im Benutzernamensraum. Die genutzten Bilder wären Lizenzkonform und problemlos nach Commons verschiebbar. Zumindestens aber sollte durch ein "substeln" der Vorlagentexte und eine Lösung der Lizenzvorlage eine Weiternutzung bei neuen Bildern unterbunden werden.
Eine Abstraierung der 1.2only auf x.y-only verwirrt glaube ich mehr, als sie hilft. Wenn es mal eine GFDL 1.3 geben sollte (ich glaube eher an eine GFDL2), dann liegt es an den Leuten, die diese Lizenz ausschließlich nutzen wollen, per Meinungsbild die Gemeinschaft hier zu befragen. --Kolossos 22:39, 27. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Fortsetzung: Ggf. ist mein Graben, in dem ich mit meiner Meinung sitze, genau so tief wie der von Ralf, um mal dieses Bild aus dem 1.WK zu nutzen. Wenn dem so ist und ich das nicht ändern kann, so möge man das bei der Beurteilung meinem Kommentaren bitte berücksichtigen, notfalls einfach ignorieren. Soviel dazu.
Zu Prämisse b): Das GFDL1.2only eine freie Lizenz sei, wurde soweit ich weiss nie bestritten. Andererseits sind CC-ND und CC-NC auch freie Lizenzen, diese werden hier aber gemäß gemeinschaftlicher Entscheidung nicht akzeptieren. Auch wenn ich mir meine eigene freie Lizenz ausdenke, hieße das nicht, dass ich hier Bilder damit hochladen könnte. Damit könnte das Meinungsbild unabhängig rechtlicher Fragestellung lauten "Wollen wir GFDL1.2only akzeptieren? Was sind Vor- und Nachteile?"
Ein anderer Punkt, den wir aber wohl auch in einem kleinen Meinungsbild auf dieser Seite entscheiden könnten, wäre, die Frage, was mit den Bildern passiert die vor dem Januar als GFDL 1.2+ hochgeladen waren und die jetzt GFDL1.2only getaggt sind. Mir erscheint die Antwort recht klar. Wollen wir das trotzdem mit ins Meinungbild packen? --Kolossos 23:33, 27. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Recht am eigenen Bild

Hallo, so richtig komme ich hier nicht weiter. Reicht es eigentlich, wenn eine Person eine mündliche Zusage gibt ein Bild von ihr in der Wikipedia zu veröffentlichen oder gibt es dazu schriftliche Vorlagen? --"John" 07:22, 26. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Mündliche Zusagen lassen sich halt nicht nachprüfen. Eine schriftliche Einverständniserklärung ans OTRS wäre natürlich optimal! Soweit ich weiß, gibt es nur eine Textvorlage zur Freigabe eines Bildes durch den Autor/Fotografen. Ein kurzer Text zum Einverständnis einer abgebildeten Person sollte sich aber schnell selbst schreiben lassen. --Connum 09:10, 26. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Ein Zusage für die Veröffentlichung in der Wikipedia reicht auch bei den übrigen Rechten, wie beim Urheberrecht nicht. Darauf sollte immer geachtet werden, hilfreich sind übrigens Standardmodellverträge. sугсго 09:16, 26. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Eine schriftliche Zusage ist zwar immer wünschenswert (Modelvertrag z.B.), aber manchmal nicht machbar. Dieser Vertrag ist beispielsweise bei Aktfotos nicht weiterzuleiten, wenn die Klarnamensnennung unerwünscht ist. Würde ich meine Modelverträge ans OTRS schicken, würde ich § 4 dieses Mustervertrages verletzen und wäre schadenersatzpflichtig gegenüber dem Model. Prinzipiell ist ein mündlicher Vertrag rechtlich gültig, es bedarf keiner Schriftform wie z.B. bei Grundstückskäufen. Allerdings hat man im Zweifelsfall keinen Nachweis, das kann im Nachhinein unangenehm werden, wenn sich die abgebildete Person "nicht mehr erinnert". --RalfRBIENE braucht Hilfe 11:03, 26. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Könnte man das in diesem Fall so lösen, dass er sich einen schriftlichen Nachweis von der Person holt, diesen aber nicht hier mit reinstellt? Dann hätte er im Zweifelsfall etwas in der Hand, und eventuelle Persönlichkeitsrechte werden nicht berührt. --Connum 11:20, 26. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Ob die mündliche Zusage ausreicht, muß jeder selbst entscheiden. Im Zweifelsfall haftet derjenige, der ein Bild hochlädt. Ob "wir" einem Uploader glauben oder nicht steht auf einem ganz anderen Blatt. Eine schriftliche Zusage kann jedenfalls nicht verbindlich gefordert werden, weil dieser Vertrag (Zustimmung zur Veröffentlichung) nach DACH-Recht auch mündlich gültig ist. --RalfRBIENE braucht Hilfe 11:37, 26. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Diese Deduktion ist Blödsinn: Auch einfaches Nutzungsrecht ohne Einschränkung geht formlos, demnach können wir also in Zukunft ganz auf schriftliche Freigaben verzichten. sугсго 11:47, 26. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Sorry, falsch rübergekommen... Rechtlich gesehen nicht nötig aber empfehlenswert. Ich wollte außerdem darstellen, daß es manchmal unmöglich ist, schriftliche Bestätigungen zu erbringen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:27, 26. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Vielen Dank für Eure Antworten. Das hilft mir schonmal weiter.--Viele Grüße "John" 05:42, 27. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Hier ist ein Porträt des Malers Emil Maetzel zu sehen, das seine Ehefrau Dorothea Maetzel-Johannsen - ebenfalls Malerin - 1920 von ihm gefertigt hat. Dieses Porträt würde ich mit den entsprechenden Informationen gern in den Artikel Emil Maetzel einstellen. Ich meine, dass keine Urheberrechte bestehen, da seine Ehefrau bereits 1930, also vor 78 Jahren, verstorben ist. Darüber hinaus ist das im Internet eingestellte Bild eine elektronische Reproduktion des Originals (meine ich jedenfalls). Der Eigentümer des Bildes, die Galerie Herold, verbittet sich die Veröffentlichung der Bilder (siehe oben auf der Internetseite). Zu Recht? Ich glaube, das ist Bluff. Was meinen die Experten? Kann ich das Bild in WP einstellen? Können überhaupt noch Urheberrechte bestehen, wo die Urheberin doch bereits vor 78 Jahren verstorben ist? Danke und Gruß --pincerno 12:37, 26. Mai 2008 (CEST) --pincerno 12:37, 26. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Sowas schreiben Galerien gerne vor, das stimmt aber nicht. Wenn die Frau 1930 gestorben ist, sind ihre Werke gemeinfrei. --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:24, 26. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Danke! --pincerno 15:28, 26. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Rechtliche Situation beim Ersetzen eines PNG_Bildes durch SVG

Das PNG-Bild RR-Emblem_col2.png, für das eine OTRS-Freigabe des Urhebers vorlag, wurde durch einen Benutzer in ein SVG-Bild (Royal_Rangers_N.svg) ersetzt. Aufgrund eines SLA habe ich dann das PNG-Bild gelsöcht, allerdings soeben zur Veranschaulichung wieder hergestellt. Nun bemängelt der Rechteinhaber, dass das SVG-Bild nicht freigegeben sei und zudem mangehaft umgesetzt wurde. Kann das PNG-Bild ohne Rücksprache durch ein SVG-Bild ersetzt werden? -- Wo st 01 (Di / ± / MP) 16:10, 26. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Hatten wir das Thema nicht schonmal? Durch die Umwandlung ist kein neues Werk entstanden. Wäre das der Fall, wäre der SVG-Zeichner der Urheber. Hier liegt aber ein ganz anderer Fall vor: Es ist auch für die PNG keine Freigabe notwendig, das Bild erreicht keine Schöpfungshöhe. Demzufolge gibt es auch keinen Urheber im Sinne des Urheberrechts. Wenn dieses Bild Schöpfungshöhe hätte, müßte in der SVG-Version korrekterweise der Urheber genannt werden. --RalfRBIENE braucht Hilfe 16:16, 26. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Genau, erst vor ein paar Tagen, siehe hier --Connum 16:27, 26. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Zum Thema mangelhaft umgesetzt: Okay, Die Schriftart ist eine andere (sieht man am R) und der rote Rand stimmt von der Breite her nicht ganz. Bei der Qualität des PNGs könnte man es ruhigen Gewissens durch VectorMagic(.com) jagen mit brauchbarem Ergebnis. Ich will aber weder für den Upload verantwortlich sein (nachdem sich dieser Verein so komisch anstellt), noch habe ich genügend Coins oder wie das dort heißt für eine freie Umwandlung übrig. Vielleicht mag sich ja jemand dort anmelden (ist ja kostenlos), man bekommt dann zwei Vektorisierungen umsonst. Das Problem wäre dann aus der Welt. --Connum 16:32, 26. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
(Bearbeitungskonflikt)Für diese Situation: Bei beiden Bildern ist die Argumentation, dass kein deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung vorliegt (siehe dazu Schöpfungshöhe & Wikipedia:BR#Logos), sodass das Bild nicht urheberrechtlich geschützt ist. Eine Freigabe des Urhebers kann ich zudem nicht erkennen (dann wäre eine richtige Lizenz + Vorlage:logo + Vorlage:OTRS drin). --Isderion 16:22, 26. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Im Ergebnis: Wenn jemand ein SVG (auch wenn es [subjektiv] qualitativ schlecht ist) hat der "Urheber" Pech, dan in unserem Fall keine Schöpfungshöhe gegeben ist. Würdest du das PNG dann trotzdem belassen?-- Wo st 01 (Di / ± / MP) 16:35, 26. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Ja. --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:16, 26. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Aber nein! Bei solchen einfachen Sachen können die Bitmaps doch schnellgelöscht werden... SVG sind per Definition besser. -- Smial 12:00, 28. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Ironie-Modus vergessen? ;-) --Connum 12:13, 28. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Danke. -- Wo st 01 (Di / ± / MP) 07:08, 27. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Wenn ein SVG fehlerhaft, falsch oder nicht korrekt ist, ist es zu löschen, und die PNG ist erneut zur Konvertierung zu stellen. So einfach ist die Lage. Christian Bier (Disk.) (+/-) 10:40, 28. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Naja, wenn ein svg fehlerhaft erscheint, sollte man zuerst den Hochlader ansprechen. Teils ist auch das Pixelbild das fehlerhafte (zB. falsche Umsetzung der Unternehmensfarben bei der Pixelierung des Logos). sугсго 10:48, 28. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Das habe ich jetzt einfach mal vorraus gesetzt. ;-) Christian Bier (Disk.) (+/-) 11:00, 28. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Beim Pixelbild kann kaum die Schriftart falsch sein, wenn es ein "Original" ist. -- Smial 11:53, 28. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Bilder von Kernkraftwerken

ich kann mich daran erinnern das fotografieren auf dem Kraftwerksgelände strengstens verboten ist zumindest am KKI. Es gibt eine Reihe von Fotos in den commons die das augenscheinlich sein könnten. wie siehts dazu rechtlich aus? --k4ktus 21:42, 26. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Also zumindest das erste (Luftbild) hat eine äußerst seltsame Freigabe/Lizensierung/Urheber, ein Fall für DÜP. Daß Fotos generell verboten sind wage ich zu bezweifeln, der kalte Krieg ist vorbei, auch Luftaufnahmen sind mittlerweile problemlos. Allerdings sollten wir uns diese Fotos mal genauer ansehen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:14, 26. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Beim Luftbild KKI.jpg hab ich auf Commons mal einen "no permission"-Baustein reingesetzt. --Kam Solusar 03:07, 28. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

hallo Ralf, ich war vor ca. 5 Jahren auf einer Besichtung im besagten Kraftwerk. Es war strengstens verboten fotos zu machen natürlich nur innerhalb des krafwerksgelände. Ein beispiel das ich gerade gefunden habe: Foto es ist ja angeblich selbst gemacht. Aber wie schon gesagt bezweifle ich das es dann eine erlaubtes Foto ist. Der Umkehrschluss würde natürlich auch gelten; das Foto ist nicht selbst gemacht und es gibt einen anderen Urheber. --k4ktus 22:21, 26. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Wir müssen hier Hausrecht und Urheberrecht auseinanderhalten. Bei Hausrecht haftet der Fotograf/Uploader. Urheberrechte werden aber nicht tangiert. Wenn der Uploader seine Bilder frei gibt, ist die Wikipedia aus dem Schneider, der Fotograf haftet gegebenenfalls wegen Verletzung des Hausrechts. --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:34, 26. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Foto: unterstellt man das der Uploader das Hausrecht nicht verletzt hat, hat das Bild einen anderen Urheber. Ist das ein Grund zur Löschung?--k4ktus 12:37, 27. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Das Hausrecht tangiert das Urheberrecht nicht und verhindert auch eine Freigabe unter freier Lizenz durch den Urheber nur dann, wenn in ihm eine wirksame Regelung enthalten ist, die das ausschließliche Nutzungsrecht des Urhebers entzieht/überträgt. (Bei Konzerten wird das bzgl. der Presse immer wieder versucht, doch durch AGB gegenüber Privatleuten halte ich das für faktisch unmöglich.) sугсго 12:54, 27. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

hi, ich glaube du hast mich nicht so richtig verstanden. Der Urheber hatte also die Genehmigung des Kraftwerks ein Foto zu machen und zu veröffentlichen. Geht man davon aus das dieser Fall aber überaus selten ist, weil generell strengstes foto verbot herrscht, kommt man doch zum schluss das der Uploader nicht der rechtmäßige Urheber sein kann, weil - zur Verdeutlichung - eine Genehmigung nicht jedem Hans-Wurst erteilt wird.--k4ktus 13:01, 27. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Die "Aktivitäten" des Uploaders sprechen natürlich dafür. Ich weiß nicht, wie man auf Commons mit solchen Fällen umgeht. --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:12, 27. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Uns ist das egal, ob der Urheber eine Fotoerlaubnis hat. sугсго 14:36, 27. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Warum sollte das Fotografieren verboten sein? Das ist meiner Meinung nach Blödsinn. -- Felix König +/- 19:36, 27. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Hallo Felix. wieder ein sinnloser beitrag von dir. Fotografieren ist auf jeden Betriebsgelände deutscher Kernanlagen grundsätzlich Verboten. Das darf man nur mit einer Genehmigung der Betriebsleitung. Woher ich das weiß? weil ich schon mit anderen Leuten gesprochen habe, die in anderen Kernkraftwerken zu Besuch waren und da hieß neben dem Alkoholverbot auch Fotoverbot. Und, das ist zwar eine mutmaßung, es wird in anderen Ländern nicht anders sein. --k4ktus 20:13, 27. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Stimmt nur halb. Die Pressefreiheit darf auch von KKWs nicht eingeschränkt werden. Ich habe bereits in KKWs, auf Bundeswehr-Flugplätzen und sogar in der Bundesdruckerei fotografiert. Hier gehts aber um was anderes, da hat jemand offenbar eine Sockenpuppe gebastelt um dieses eine Bild hochzuladen. Ob der angebliche Ami jemals in Kursk war werden wir wohl nie erfahren. Es ist auch nicht unser Problem, das Bild liegt auf Commons. Diese Frage gehört nach Commons. --RalfRBIENE braucht Hilfe 20:43, 27. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

alle Geoinformationen von NRW-Behörden zusammengenommen frei?

Ich bin gerade über commons:Image:North_rhine_w_template_2.svg gestolpert und frage mich nun, ob das alles so rechtens ist. Stichwort NRW-Behörden und Urheberrecht.

"Die einzelnen reinen Geoinformationen (Vermessungsdaten zu den abgebildeten Informationen) genießen zwar als solche keinen Schutz, jedoch kann die sie beinhaltende Datenbank einem Datenbankschutz unterliegen (siehe Rechte an Geoinformationen)." (Wikipedia:Bildrechte#Karten)

Das sieht so aus, als wenn der fleißige Nutzer "sämtliche Datenbanken abgegrast" hat. MfG Blaite 22:42, 26. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich kann die Datei nicht sehen aber das ist ne andere Baustelle. Was meint Histo? --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:46, 26. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Die Daten sind frei, der Datenbankschutz kann die Entnahme von Daten nicht verhindern --Historiograf 01:02, 27. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Zumindestens sind die Benutzungshinweise von nrw.de recht einschüchternd. Eigentlich wäre das ja mal eine schöne Möglichkeit, dass in NRW gültige Informationsfreiheitsgesetz einzufordern, schließlich sind die Daten mit Steuergelder entstanden. --Kolossos 23:41, 27. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Darf dieses Schullogo hochgeladen werden (Schöpfungshöhe)? – ★ PsY.cHo ★, 10:47, 27. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Die Europakarte ist nicht geschützt. Sie achteckig zu umrahmen ist keine Schöpfung. Bleibt der Buchstabe "E" - verglichen mit dem laufenden Auge würde ich keine SH sehen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:15, 27. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Kann ich also nun das Logo hochladen oder sollte ich noch auf eine Meinung von jemandem warten? Und wenn das Logo hochgeladen werden darf: welche Vorlage? {{Logo}} oder {{LogoSH}}? – ★ PsY.cHo ★, 14:23, 27. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Endgültige Rechtsberatung kann/will/darf hier sowieso keiner geben. Aber ich persönlich sehe auch keine Schöpfungshöhe und würde {{LogoSH}} verwenden. --Connum 14:32, 27. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Alles klar, danke. – ★ PsY.cHo ★, 20:23, 27. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Guten Morgen, dieser Artikel hat gerade einen Relevanz-LA überlebt, allerdings scheinen mir alle alten Versionen bis einschließlich dieser eine URV von der Schulwebsite zu sein, die sogar als Quelle angegeben war (warum merkt sowas keiner?). Das Problem sollte in der nächstjüngeren Version durch Umformulierungen beseitigt sein, sehe ich das richtig?

Meine Frage wäre: seht ihr das genauso, und sind da Versionslöschungen nötig bzw. ausreichend oder muss das Ding nach WP:LKU, da ja die "Ursprungsversionen" URV sind? Grüße und danke schonmal, -- BWesten 12:02, 27. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

öffentliche Verwendung von Bildern

Hallo,

wir haben uns das Zunftwappen der Barbiere von der Seite des Betreibers LutzBruno heruntergeladen. Nun ist die Frage, ob wir dieses bei uns im Betrieb und in Zusammenhang mit unserem Betrieb (zb. auf öffentlichen Veranstaltungen (Historischer Handwerkermarkt), unserer Homepage usw.)verwenden dürfen.

Beschreibung der Seite: Description

Zunftwappen Barbiere Source

old Lexica: Ritters geographisch-statistischem Lexikon, 2 Bände (A-K, L-Z) Ed.: J. Penzler, Otto Wiegand, Leipzig Date

1895 Author

LutzBruno Permission (Reusing this image)

see below

Mit freundlichen Grüßen Friseur Bellgardt

--89.53.100.191 16:22, 27. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Das Wappen aus dem oben beschriebenen Lexikon, erschienen im Jahre 1895. Damit ist das Wappen gemeinfrei, weil ihre urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist. Alle Rechte Meinerseitz an der Datei sind ebenfalls von mir Freigegeben. Sie können das Wappen entsprechend ihrer Wünsche verwenden - viel Erfolg! --LutzBruno 16:49, 27. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Wir dürfen hier keine Rechtsberatung leisten. Wenn ihr eine fundierte rechtliche Meinung haben wollt wendet euch an einen Anwalt eures Vertrauens jodo 17:09, 27. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Hintergrund ist folgender: Auch wenn die Grafik als solche frei ist (der Bundesadler ist auch gemeinfrei), kann es sein, daß das Wappen Nutzungsbeschränkungen nach Namensrecht, § 12 BGB unterliegt. Zunftwappen dürfen oft nur mit Zustimmung der zuständigen Handwerkskammer geführt werden. --RalfRBIENE braucht Hilfe 17:40, 27. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Herkunft eines Logos

Ist es eigentlich egal, ob ich ein Logo abfotografiere, selber nachmale, einscanne oder mir von der Homepage hole wenn die Schöfungshöhe nicht erreicht ist? --Ifm 23:47, 27. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Falls sich die Frage auf die Verwendung in der Wikipedia bezieht: Ja ist es. jodo 02:41, 28. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Wobei natürlich ein "original" Logo als Vektordatei (z.B. aus einem PDF) einer Rastergrafik oder gar einer "selbstgebastelten" Version des Logos vorzuziehen ist. Falls Du dich selbst nicht mit dem Vektorisieren auskennst, stelle einfach eine Anfrage beim WikiProjekt SVG auf der Wunschliste. --Connum 09:52, 28. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Wenn Du's im Rahmen der Panoramafreiheit ablichtest, kannste das Originalfoto auch bei bestehender Schöpfungshöhe hochladen. Insofern ist das bei Grenzfällen teils anzuraten (wenn die SH fehlt, können die svg-Projekter die Vektorisierung immer noch vornehmen. sугсго 09:59, 28. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Technisches Problem.

Dieses Problem ist mir bei einem Bild passiert, dass dann doch aus anderen Gründen de.WP ungeeinet war. A macht ein Foto, stellt es unter CC-By-SA X.Y, B bearbeitet es (Montage mit Foto eines anderen Promis, daher für die WP ungeeignet, B war Urheber des zweiten Fotos). A übt sein Recht aus der CC aus: Entfernung aller Verweise auf ihn im Bild. Also zur Frage: Wie wäre damit in der WP umzugehen, insbesondere welche Nachweise bräuchten wir für eine Aufnahme hier und den Commons. Genügt eine Bestätigung des Bearbeiters, dass der ursprüngliche Urheber gemäß der CC seine Nennung bzgl. der Bearbeitung verboten hat? Oder bräuchten wir das Original, samit der Freigab des Original und der aufforderung zur Nichtnennung? Oder - Mittelding- 1. Eine Erklärung des Originalurhebers, dass er Urheber ist und zudem auf seine Nennung verzichtet hat. sугсго 10:11, 28. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Schöpfungshöhe, Teil 1432

SH bei Bild:ZUM-Logo.png? --Noddy 11:45, 28. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Autsch, schrammt verdammt nahe am laufenden Auge vorbei. Schöpfungshöhe#Exemplarische_Darstellung:_Nicht_schutzf.C3.A4hige_Werke_der_angewandten_Kunst ich wage hier keine Aussage. --RalfRBIENE braucht Hilfe 11:56, 28. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Finde ich auch zu schwierig, da persönlich zu entscheiden. Ich sage mal so, ich würde (bzw. hätte) es nicht hoch(ge)laden. --Connum 12:05, 28. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Imho keine einfache Grafik und auch kein einfacher Schriftzug. Logo-SH gehört eh abgeschafft. Ich halte es inzwischen für verwegen, daß in der WP Amateure über Fragen der Schöpfungshöhe befinden, was anderswo hohe Gerichte und zahlreiche Advokaten beschäftigt. -- Smial 12:13, 28. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Verwendung einiger Bilder aus 1910 erschienenem Werk

Ich würde gern einige Abbildungen in Wikipedia benutzen, die aus einem 1910 veröffentlichten Standardwerk der Bergbaugeschichte stammen: Heise-Herbst, Bergbaukunde, Springer-Verlag 1910. Jetzt bin ich mir etwas im unklaren über die passenden Bildrechte. 100 Jahre ist das Buch (noch) nicht veröffentlicht, so daß Bild-PD-alt-100 wohl nicht in Frage kommt. Es war mir weiterhin unnmöglich, herauszufinden, wie lange die Autoren bereits verstorben sind. Käme Bild-PD-alt-1923 in Frage? Einige dieser Bilder wären zudem Werksfotografien bzw. Zeichnungen, von denen erst gar kein Urheber außer Firmen, die in der Form gar nicht mehr existieren, genannt ist. Wie kann ich da verfahren? Soll ich's besser bleibenlassen? --Christian Rößler 12:10, 28. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]