Portal Diskussion:Recht

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Themenbereich Recht: Projekt | Portal | Diskussion
Diskussionsseite

Auf dieser Diskussionsseite finden allgemeine Diskussionen im Fachbereich Recht statt. Sie steht auch allgemein für Fragen und Anregungen zu rechtlichen Themen zur Verfügung.
Zu konkreten rechtlichen Fragestellungen wird hier (und auch sonstwo in der Wikipedia) aus rechtlichen Gründen keine Auskunft gegeben!

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Bearbeitung des Portal:Recht
Wenn du dich an der Bearbeitung des Portals beteiligen möchtest, bist du herzlich dazu eingeladen – sei mutig. Hier ein paar Hinweise und Tipps für dich:
  • Versuche, das optische Erscheinungsbild der Seite zu erhalten (oder auch zu verbessern, wenn du eine gute Idee hast). Sieh dir dein Ergebnis vor dem Speichern am besten mit der Vorschaufunktion an.
  • Das Portal ist als Einstiegsseite gedacht, die einen Überblick über das Wikipediaangebot zu Rechtsbegriffen geben und die Orientierung erleichtern soll. Inhalte sollten daher auf ganz elementare und grundlegende Verweise beschränkt werden. Das Portal soll weder das Stichwortverzeichnis noch die systematische Übersicht ersetzen.
  • Nach der Neugestaltung der Portalseite richtet sich das Portal:Recht jetzt hauptsächlich an die Leser; für die Mitarbeiter ist das komplett umgestaltete WikiProjekt Recht gedacht.
  • Wenn du einen neuen rechtlichen Beitrag verfasst oder einen bestehenden grundlegend überarbeitet hast, zögere nicht, ihn hier in die Rubrik Neue Artikel sowie in das Stichwortverzeichnis einzutragen. Wenn du magst, kannst du auch eine kleine Information aus dem Artikel mit einem Link im Kasten Schon gewusst auf dem Portal eintragen.

Einzelabschnitte
Zur leichteren Bearbeitung sind einige Abschnitte ausgelagert. Um nichts zu verpassen, sei empfohlen, diese Unterseiten ggf. deiner Beobachtungsliste hinzuzufügen. Was du beim Bearbeiten der einzelnen Unterseiten jeweils beachten solltest, steht in einem Kommentar im Quelltext, den du beim Bearbeiten angezeigt bekommst.
Diskussionsarchiv dieser Seite
Ältere und erledigte/eingeschlafene Diskussionen:

Das Archiv der ehemaligen Redaktion Recht und Soziales (2. September 2006 bis 20. April 2007) ist unter Archiv Redaktion zu finden.


_______ Neue Einträge bitte hier einfügen _______


Obliegenheit

Hallo, könntet ihr bitte euer Augenmerk mal auf Obliegenheit wenden, der Artikel naja. Er streift Sozialrecht, ist aber nur in Versicherungsrecht kategorisiert, dort liegt dann auch der Schwerpunkt. Meiner Meinung nach fehlt dem Artikel an anderer Stelle etwas an Substanz, wo ist das allgemeine Vertragsrecht, wo das Verwaltungsverfahrensrecht? Das alles könnte man ja nach einer relativ abstrakten Einleitung abhandeln, den KfZ-Versicherungsteil könnte man ja kürzen oder auslagern. -- Achates Differenzialdiagnose! 13:44 11. Jun. 2007 (CEST)

Marktgemeinde

Liebe Kollegen, in o.a. Artikel wird per Bapperl behauptet, daß die Situation in Deutschland falsch dargestellt wird. Könnte da bitte jemand drauf schauen? Gibt es überhaupt Marktgemeinden in Deutschland und wenn ja, ist das eine rechtliche Kategorie oder "nur" ein historisches Überbleibsel? usw. --Chris Carter (bla|+/-) 11:40, 8. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Waffenhandel

Es fehlt eine klare Struktur und Abgrenzung zwischen Handelsbeschränkungen (international) und Waffenrecht(Landesintern) Badenserbub Briefkasten Bewerte mich! 18:51, 9. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Unmündigkeit / Minderjährigkeit

Ich habe jetzt stub-mäßig Österreich und die Schweiz eingearbeitet. Vielleicht wollt ihr vor allem zu Unmündig etwas beitragen. Den bisherigen Redirekt habe ich als Siehe lassen. --Franz (Fg68at) 22:37, 9. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Einstrahlung

Hallo. Diese Ergänzung hab ich entfernt, weil sie am falschen Platz war. Steht das schon irgendwo, oder wo sollte das stehen und gibt es Quellen oder ist es Unsinn?-- Diwas 11:53, 11. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Da hilft nur eins: Den betreffenden § durchlesen *g* --Chris Carter (bla|+/-) 16:03, 11. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Danke für den Tipp. Es gibt jetzt Einstrahlung (Sozialversicherung) Grüße -- Diwas 19:51, 11. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Artikelwunsch: 1. EheRG

Wenn jemand einen Artikel Erstes Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts (1. EheRG) schreiben möchte, wäre das von Interesse (z.B. gesellschaftlich gesehen im Zusammenhang mit dem Leitbild der Hausfrauenehe, und als historische Dimension zu Eherecht (Deutschland)). Der Begriff (1. EheRG) ist inzwischen mehrfach als fehlender Artikel verlinkt. Hätte jemand Ambition und Kenntnisse, den Artikel zu schreiben? --Carolin 18:22, 11. Mai 2008 (CEST)Beantworten

P.S. Habe soeben WP:WikiProjekt Recht/Artikelwünsche entdeckt und es dort auf die Warteliste eingetragen. --Carolin 20:03, 11. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Redundanz Verfahrensrecht - Prozessrecht?

Der Artikel "Verfahrensrecht" beginnt mit den Worten "Das Verfahrensrecht (oder Prozessrecht) ist die Rechtsmaterie...". Das und auch der sonstige Inhalt impliziert für mich, dass die Begriffe Verfahrensrecht und Prozessrecht (größtenteils) synonym sind und die beiden entsprechenden Artikel damit redundant. Könnte einer der hier versammelten Sachkundigen bitte entscheiden, ob dem wirklich so ist und wenn ja, welches Lemma als Artikel verbleiben und welches Redirect werden sollte? Und eine andere Frage in dem Zusammenhang: Was ist in der Aussage "Das Verfahrensrecht ist geronnenes Verfassungsrecht..." mit "geronnenem (Verfassungs)recht" gemeint, oder anders gefragt, was bedeutet der Begriff "geronnen" im Bereich der Rechtswissenschaften? Könnte man das eventuell laienverständlicher formulieren? -- Uwe 22:19, 19. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Die Begriffe sind nicht redundant. Vielmehr ist Prozessrecht ein (sehr grosser Teil) des Verfahrensrechts. Die beiden Begriffe werden oft - fälschlich - synonym verwendet. Verfahrensrecht ist der Sammelbegriff für alle rechtlichen Normen, die festlegen, wie irgendein Verfahren zur Durchsetzung von Rechten (aber auch das Gesetzgebungsverfahren) gestaltet werden soll. Unter das Verfahrensrecht fallen das Prozessrecht, das Verwaltungsverfahrensrecht (alls Abläufe innerhalb einer Verwaltung, sowohl vor dem Erlass einer Verfügung wie deren Anfechtung) und im weiteren Sinn auch die Regeln, wie zu verfahren ist, wenn ein Gesetz erlassen oder geändert werden soll, wie eine Wahl / Abstimmung läuft etc. Das Prozessrecht ist dagegen das Vefahrensrecht vor einem Gericht. Und ach ja, geronnes Verfassungsrecht heisst, wenn ich mich recht entsinne, dass die verfassungsrechtlichen Grundprinzipien (wie Willkürverbot, Rechtsgleichheit, Verfahrensgrundrechte nach BV/GG/EMRK etc.) in konkret fassbare Einzelregeln, die auch im Einzelfall angewendet werden können, verwirklicht sind -- Der Umschattige talk to me 23:50, 19. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Die Konstruktion "geronnenes" Verfassungsrecht habe ich noch nie gehört... Ich finde das geradezu eine "profane" Beschreibung der Wirklichkeit *g* Ich hätte es so ausgedrückt: In großen Teilen des Verfahrensrechts schlagen sich Grundprinzipien der Verfassung nieder. Aber im Endeffekt ist das auch nur ein Bild.. --Chris Carter (bla|+/-) 01:38, 20. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Sehe ich wie Umschattiger. Übrigens tauchte das "geronnene Verfassungsrecht" bei mir in der ersten Vorlesung zum allgemeinen Verwaltungsrecht auf (später dann auch noch in ZPO- und StPO-Veranstaltungen).--Kriddl Disk... 14:32, 20. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Ich nehme an, dass das mit dem "geronnen" Verfassungsrecht auf Fritz Werner zurückgeht, der das Verwaltungsrecht als konkretisiertes Verfassungsrecht bezeichnet hat (DVBl. 1959, 527). Irgendwer wird sich dann den Begriff "geronnen" einfallen lassen haben. Von da aus könnte es sich dann über die anderen Verfahrensrechte ausgebreitet haben. Für die Richtigkeit übernehme ich keine Gewähr. ;-) Dass Chris Carter es noch nicht gehört hat, liegt wahrscheinlich an seinem Aufenthaltsort. Ich meine, mal gelesen zu haben, dass er sich in einem Nachbarland aufhält. -- heuler06 14:58, 20. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Tatsächlich wohne und studiere ich in Österreich, insofern bist du gut informiert, Heuler06. Zutreffend ist der Begriff ja (wenn man die Verfassung als Milch und das Verfahrensrecht als Käse betrachtet), die Frage ist halt inwieweit das dem OMA Prinzip entspricht. --Chris Carter (bla|+/-) 15:31, 20. Mai 2008 (CEST) Beantworten
ich hab mal die grössten Böcke in den beiden Artikelchen ausgeräumt und mich um eine laiengerechte Sprache bemüht. --Der Umschattige talk to me 16:25, 20. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Arbeitsrecht

war BKL, es gibt eine Kategorie:Arbeitsrecht, folglich hauptartikel: hab mal {Lückenhaft} gesetzt - gruß WP:BKF -- W!B: 07:53, 20. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Ich wüsste nicht, was das Problem ist, bei Arbeitsrecht eine BKL auf die verschiedenen Arbeitsrechte der Länder anzulegen. Ich gebe zu, bei zB Strafrecht ist das nicht so, sondern die Länder sind als Abschnitte des Hauptartikels angelegt. Das Problem ist aber, daß Arbeitsrecht unglaublich differiert in den Ländern und daß sogar Struktur/Aufbau unterschiedlich sind. Ein gemeinsamer Artikel zu "Arbeitsrecht" wäre mE höchstens ein Stub mit anschließender "BKL" auf die jetzt schon verlinkten länderspezifischen Seiten. Ich würde gegen Artikel und gegen das Bapperl votieren. --Chris Carter (bla|+/-) 14:07, 20. Mai 2008 (CEST)Beantworten
naja, ein zugegebenermassen eher kleiner Artikel, was Arbeitsrecht ist, liesse sich schon erstellen. Wenngleich national grosse Unterschiede bestehen, gibt es doch auch Parallelen. In jedem Staat finden sich im Arbeitsrecht Regeln über Vertragsschluss, Pflichten Arbeitgeber/Arbeitnehmer, Kollektivarbeitsrecht (Gesamtarbeitsverträge/Tarifverträge/Kollektivverträge), Regeln über Kündigungsschutz, Schutz der Arbeitnehmer vor Ausbeutung etc. Die ganz grossen Linien sind - zumindest im deutschen und romanischen Rechtskreis - schon ähnlich --Der Umschattige talk to me 14:12, 20. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Dann fühl dich beauftragt ;) --Chris Carter (bla|+/-) 15:31, 20. Mai 2008 (CEST)Beantworten
war ja klar... Aber sorry, ich habe bei der Arbeit den Kopf dermassen voll mit juristischem Zeug, dass ich in der WP lieber Artikel über was anderes schreibe. Juristische Artikel ergänzen oder, besonders wichtig, ausbessern, gern, aber neu schreiben - ne danke... --Der Umschattige talk to me 16:23, 20. Mai 2008 (CEST)Beantworten
ich weiß, mir ists immer unangehm, Euch hier solche brocken vor die füße zu werfen, über die BKL-arbeit im projekt lande ich natürlich oft bei den top-level allgemein-artikeln - dtv-brockhaus (1988) etwa bleibt auch lapidar (und deutschlandlastg) und gibt der Teil des Recht, der die Stellung d. unselbstst. Arbeiters regelt. Es ist als Sonderrecht seit d. 19, Jh. entw. u. in eine Vielzahl v. Einzelges. aufgesplittert - dann fallen stichworte wie Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag, Tarifvertrag, Betriebsverfassung, Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Arbeitsplatzschutz, Arbeitslosigkeit - ich denke,für einen artikel würds reichen, zum einen das thema inhaltlich abzustecken (reicht wohl, das inhaltsverzeichnis eines proseminars in worte zu fassen) und dann die nationale und internationale differenzierung und zersplitterung zu erwähnen und auf das länderspezifische zu verweisen - das tut dem interesse des laien an der stelle wohl genüge - gruß -- W!B: 10:36, 24. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Urheberrecht

Hallo! Ich habe vor kurzem meine erste Homepage veröffentlicht und schon überkam mich das Gefühl, dass ich da Sachen loslasse, die mein geistiges Eigentum sind! da ich mich als wandelnde Ideenfabrik bezeichne und es mir schon sehr oft so ergangen ist, dass ich Ideen hatte die nicht auf dem Markt waren, unmittelbar nach meiner "Eingebung" aber durch andere auf den Markt kamen, dachte ich daran meine Ideen mir irgendwie zu sichern! Seit Jahren schaue ich zu, wie ich dieselben Ideen habe wie andere, die aber schneller sind als ich oder einfach schneller veröffentlichen! Das stört mich ungemein und ich möchte meine Ideen irgendwie für mich schützen und verwerten!

soweit so gut - doch jetzt möchte ich schon auf meine berufliche Zukunft auf diesen Seiten hinweisen und dies würde bedeuten, dass ich "Markenbezeichnungen" angeben würde! Jetzt habe ich aber Bedenken, wenn ich diese Bezeichnungen jetzt einfach so veröffentliche durch Nennung, ob diese Bezeichnungen denn auch nur unter mein Urheberrecht einen Schutz haben! Marke habe ich noch nicht angemeldet, ist alles noch im Schaffen, die Ideen sind aber da! Damit mir niemand zuvor kommt dachte ich, es wäre jetzt an der Zeit die Nennung vorzunehmen!

bin aber unsicher, wie gesagt!

Kann mir jemand dazu etwas sagen? Ist die Nennung allein schon durch das Urheberrecht einigermaßen geschützt? Oder riskiere ich dass mir der "Namen" oder die "kommende marke" weggenommen werden kann?(nicht signierter Beitrag von 79.210.66.121 (Diskussion) --Kriddl Disk...)

Habe ich mir jetzt gedacht, diese Antwort! Danke trotzdem, suche weiter nach einer Antwort! Vielen Dank!

Liebe(r) 79.210.66.121: Solche Ratschläge solltest Du bei dem Anwalt Deines Vertrauens einholen (gibt da nämlich das Rechtsberatungsgesetz). Ist auch eher, so ich Dich richtig verstehe, eine marken- als urheberrechtliche Fragestellung.--Kriddl Disk... 09:14, 22. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Urheberrecht und Deutsches Urheberrecht

Wie vor rund einer Woche angekündigt, habe ich eben alle Spezifika für Deutschland aus dem global angelegten Artikel Urheberrecht entfernt und auf der Disk von Deutsches Urheberrecht (lizenzkonform, also mit Link auf die Versionsgeschichte) abgelegt. Wer Zeit und Lust hat, kann die Angaben zum "Zweiten Korb" dort einarbeiten, in Urheberrecht waren sie von Anfang an fehl am Platz. --h-stt !? 13:52, 22. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Mit Link auf die Versionsgeschichte ist das nicht lizenzkonform (zumindest ist es mittlerweile üblich, das als nicht lizenzkonform anzusehen). -- Chaddy - DÜP 13:57, 22. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Dilatorische Einrede

Kaum ein Artikel und für OMA nicht verständlich. --Klara 22:05, 23. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Ich habe es jetzt mit Beispielen angereichert. Das Problem ist aber nun einmal, dass das Recht kompliziert ist. Es ist schlicht nicht zu leisten, jeden Beitrag so einfach zu schreiben, dass man ihn ohne Weiteres verstehen kann. Ein bisschen Interesse sich grundsätzliche Begriffe wie Gläubiger, Schuldner, Kaufvertrag usw. zu erarbeiten muss man schon mitbringen. --Stepsch 13:43, 24. Mai 2008 (CEST)
Danke für deine Überarbeitung. Ich finde den Artikel jetzt gut verständlich. --Klara 13:51, 24. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Bereicherungsrecht

Hat den Unverständlich-Baustein. Zitat von der Disk.: "Dieser Artikel enthält diverse juristische Fachbegriffe, die nicht erklärt werden, und die sich dem juristischen Laien auch nicht erschließen." --Klara 22:13, 23. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Wobei man entschuldigend dazu sagen muss, dass die Materie so kompliziert ist, dass auch Juristen das Verständnis nicht leicht fällt. Der Artikel ist, soweit ich mir ein Urteil erlauben kann (deutsches Recht), von außerordentlich hoher Qualität, richtet sich allerdings ausschließlich an Juristen. Andererseits ist es unmöglich, zusätzlich der berühmten Oma mit vertretbarem Aufwand das Bereicherungsrecht in allen seinen Facetten verständlich zu machen. Was man vielleicht machen könnte, wäre die zusätzliche Aufnahme eines Abschnitts "Zum Verständis für Nichtjuristen" gleich zu Beginn nach dem Inhaltsverzeichnis, wo man ansatzweise allgemeinverständlich machen könnte, worum es geht. --wau > 22:57, 24. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Es wäre zu erwägen, ob man eine Zeichnung für die Kondiktion im Zwei- und im Dreipersonenverhältnis einfügt? Wäre vielleicht "anschaulicher"? -- Aschmidt 00:49, 25. Mai 2008 (CEST)Beantworten

moin

eure kompetenz wird gebraucht, gruß --Jan eissfeldt 22:37, 23. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Ordungswidrigkeitengesetz

Ich wollte mich grad zum Ordungswidrigkeitengesetz informieren. Wo gehts da lang? -- visi-on 17:31, 24. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Wie meinst du das? Hier bei Wikipedia gibt es den Artikel Ordnungswidrigkeitengesetz, außerhalb der Wikipedia muss man halt Gesetze oder Kommentare bemühen. --Chris Carter (bla|+/-) 18:11, 24. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Sorry war wohl ein Tipfehler bei der Suche. Danke -- visi-on 18:21, 24. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Internationales Gesellschaftsrecht

Aus der QS: Wie Kollisionsrecht als redirect auf Internationales Privatrecht auslegen oder ausbauen?Karsten11 16:17, 25. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Happy Birthday

Histo hat auf der Dikussionsseite neue Erkenntnisse zum Copyright verlinkt. - Cherubino 20:48, 25. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Gefahr im Verzug

Besteht den OMA-Test nicht. Zitat von der Disk.: "Der Artikel ist von Beamtendeutsch durchsetzt..." -- Nolispanmo Disk. Hilfe? 09:12, 26. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Warum glauben so viele Laien, dass es OK ist, wenn ein Artikel zur Relativitätstheorie Fachsprache benutzt, aber Rechtsthemen soll OMA begreifen? Rechtsartikel brauchen eine Einleitung, aus der allgemeinverständlich hervorgeht, um welche Fragestellung es geht, der Inhalt muss für Laien nicht vollständig verständlich sein. Der Artikel ist völlig OK, so wie er ist (ähnlich dem Bereicherungsrecht oben). --h-stt !? 23:00, 27. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Im Ausgangspunkt stimme ich dir voll zu. Ich denke, wir sollten die Artikel schon auf einem fach(sprach)lich akzeptablen Niveau halten. Wo ich entschieden widersprechen möchte, ist die Aussage, der Artikel sei völlig OK. Ich halte ich für lückenhaft und inhaltlich arg verbesserungsbedürftig. --Stepsch 00:07, 28. Mai 2008 (CEST)