Völkerrecht
Rechtsnormen, insbesondere die Charta der Vereinten Nationen, die die Beziehungen zwischen den Staaten sowie zwischen Staaten und anderen Rechtsträgern regeln. Das Völkerrecht beruht auf Vereinbarung, Gewohnheit und auf von Einzelstaaten anerkannten (allgemeinen) Rechtsgrundsätzen. Außerdem sind Entscheidungen der internationalen Gerichte und die Lehren der Völkerrechtswissenschaft als Hilfsmittel von Bedeutung.
Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang die Menschenrechte und die internationalen Gerichtsbarkeiten.
Das Völkerrecht (engl. "International Law") ist einzuteilen in Friedens- sowie in Kriegsrecht.
Der damalige deutsche Bundesaußenminister Dr. Klaus Kinkel prägte im Vorfeld des Kosovo-Kriegs den äußerst fragwürdigen und damals sehr umstrittenen Begriff regionales Völkerrecht (z.B. FAZ vom 13.10.1998, S.2), der im Widerspruch zum Verständnis der UNO eines weltweit gültigen einheitlichen Völkerrechts steht.
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