Die Marseillaise ist die Nationalhymne der Republik Frankreich.
Die Marseillaise wurde ursprünglich von Rouget de Lisle in der Nacht vom 25. auf den 26. April 1792 während der Kriegserklärung an Österreich im elsässischen Straßburg komponiert. Sie hatte zunächst den Titel "Chant de guerre pour l'armée du Rhin", d.h. Das Lied der Rheinarmee.
Am 30. Juli 1792 wurde das Lied von den republikanischen Soldaten aus Marseille beim Einzug in Paris gesungen, und es erhielt daher den Namen Marseillaise.
Am 14. Juli 1795 wurde die Marseillaise zur französischen Nationalhymne erklärt.
Während der Restauration war die Marseillaise verboten und wurde erst wieder nach der Revolution von 1830 als Nationalhymne der "Dritten Republik" eingeführt.
Das Erziehungsministerium hat 1944 das Singen der Nationalhymne in den Schulen verordnet, was aber heute nicht mehr praktiziert wird. Die Verfassungen der "Vierten Republik" (1946) und der "Fünften Republik" 1958 hielten an der Marseillaise als Nationalhymne fest (Artikel 2 der französischen Verfassung von 1958).
Französischer Originaltext |
Deutsche Übersetzung |
Aux armes citoyens, Que veut cette horde d'esclaves Refrain Quoi! Des cohortes étrangères Refrain Tremblez tyrans, et vous perfides
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