Diskussion:Geschichte des Urheberrechts
"Alle Werke, die einem besonderen Schaffensakt entspringen, unterliegen dem Urheberrecht. " WO? in .dt in Europa?
Copyright-Vermerk gibt es nur im Englischen
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Welche Quellen sind denn für Wikipedia frei verfügbar? Hier würde eine kleine Aufstellung nützlich sein. Konkrete Frage: Wie ist das bei Abbildungen aus älteren Enzyklopädien (um 1900)? Können wir die hier frei verwenden? --Media lib 09:09, 8. Mai 2003 (CEST)
- Findet sich in Wikipedia:Public-Domain-Quellen einiges dazu. --Spitz 09:17, 8. Mai 2003 (CEST)
Im englischen Wikipedia gibt es die Ausnahme "fair use" für Bilder: was ist das Equivalent im deutschen?
Zitat: Fair use attempts to balance the interests of copyright holders with the public interest in the wider distribution and use of creative works, by allowing certain limited uses that might otherwise be considered infringement.
Unter "fair use" ist es in dem Fall erlaubt, zb. Hüllen von Schallplatten zu publizieren in wikipedia, da wikipedia ein non-profit Unternehmen und das öffentliche Interesse an der Illustration überwiegt (Beispiel: Cover der Sex Pistols)
Wer hat dazu eine Idee/Meinung/Wissen? --Diftong 11:13, 17. Mai 2003 (CEST)
- Die GNU Dokumenations-Lizenz erfordert, dass alles Material, das hier geposted wird, unter der selben Lizenz (und die schließt kommerziellen Gebrauch ein!) weiterverwendet werden darf. Da die Lizenz, unter der der Wikipedia-Content steht, also kommerziell weiterverwendbar sein darf, darf auf der anderen Seite nichts enthalten sein, was "nur" fair use wäre. Ich bin zwar kein Jurist, aber vom logischen Standpunkt aus wäre das die Konsequenz Uli 11:45, 17. Mai 2003 (CEST)
Beim Urheberrecht wird ziemlich viel durcheinandergeworfen. Aufgabe einer Enzyklopädie sollte es sein, zur Klärung beizutragen. Der Artikel schmeisst noch immer reltaiv viel durcheinander (z.B. gibt es im Deutschen Recht kein Copyright sondern ein Vervielfältigungsrecht und im amerikanischen Recht gibt es kein Urheberrecht im deutschen Sinne) --Nichtich 10:40, 28. Mai 2003 (CEST)
Kopiert von Wikipedia:Löschkandidaten:
Hier gibt es einen juristischen Beitrag zu dem Thema Urheberrechte an Reproduktionen: http://www.geschichte.uni-freiburg.de/mertens/graf/kultjur.htm
ich zitiere mal eben das wichtigste:
"Gewicht haben natürlich auch die Ausführungen von Ohly, in: Urhebervertragsrecht. Festgabe für Gerhard Schricker, hrsg. von Friedrich-Karl Beier u.a., München 1995, S. 455:
Einige Museen unterhalten Bildarchive, in denen Reproduktionsfotografien entliehen werden können, oder bestehen bei einem Reproduktionswunsch darauf, die Vorlagen selbst anzufertigen. Diese Fotografien als solche sind, wenn es sich um Reproduktionen von Gemälden oder anderen zweidimensionalen Werken handelt, urheberrechtlich nicht geschützt.
In Fußnote 186 wird diese Auffassung begründet:
Ein Leistungsschutzrecht nach § 72 UrhG, das insoweit in Betracht käme, setzt zwar kein eigenpersönliches geistiges Schaffen, immerhin aber ein Mindestmaß an persönlicher geistiger Leistung voraus, BGH GRUR [=Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht] 1993, 34, 35 - "Bedienungsanweisung"; BGH GRUR 1990, 669, 673 - "Bibelreproduktion"; Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, S. 511. Daran fehlt es, wenn das Ziel einer Aufnahme gerade darin besteht, dem Original möglichst weitgehend zu ähneln, vgl. Nordemann, GRUR 1987, 15, 17; Schneider, Das Recht des Kunstverlags, [1991] S. 354 [...] "
Wenn das verbürgt ist, sollte man das vielleicht in den Artikel übernehmen. --Mikue 15:09, 20. Nov 2003 (CET)