Das Kriegsabzeichen für Minensuch-, U-Boot-Jagd- und Sicherungsverbände wurde am 31. August 1940 durch den Oberbefehlshaber der Kriegsmarine (OBdM) Großadmiral Erich Raeder gestiftet.
Es konnte an alle Besatzungen von Minensuch-, U-Boot-Jagd- und Sicherungsverbände bei Erfüllung einer der folgenden Tatbestände verliehen werden
- Teilnahme an drei Gefechten
- besondere Auszeichnung bei Fahrten im Operationsgebiet oder sonstiger hervorragender Einzeltat
- Teilnahme an einer hervorragenden Unternehmung nach Entscheidung des Flottenchefs bzw. Kommandierenden Admirals
Mit dem Kriegsabzeichen konnten auch Überlebende eines Bootes ausgezeichnet werden, das auf einer Feindfahrt verloren ging.
Das Ordenszeichen wurde auf der linken Brustseite getragen.